Bürgergeld-Reform mit harten Sanktionen und neuen Obergrenzen

Begonnen von Marco1982, 05. Juli 2024, 19:52:39

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GoetzB

Unter Kohl mit Alh wurde man 3 monatlich "eingeladen" und ggf. angefahren, weil man man nicht selber um den Termin gebeten hat. Dann hat man diese Regel verschärft, das automatisch die Leistung eingestellt wird, wenn man nicht innerhalb von 3 Monaten neuen Termin vereinbarte und wahrnahm; so das man dann von der Arbeitermittlerin einen Hinweiszettel bekam, bis wann man spätestens wieder ein Termin vereinbaren musste.

Wo Schröder dann gewann, hat man dieses im Arbeitsförderungsgesetz
aufgehoben und die Termine fanden dann halbjährlich mit "Einladung" statt.

Marco1982

Zitat von: Ottokar am 10. Juli 2024, 17:19:48Und genau da kommt die neue Pflicht zum Tragen, sich einmal im Monat unaufgefordert beim JC zu melden, die vermutlich für alle arbeitslosen Erwerbsfähigen gelten wird, die sich nicht aufgrund besonderer Gründe nach § 10 SGB II auf eine Nichtvermittelbarkeit berufen können. Das werden viele vergessen/ignorieren etc. und schon hagelt es Sanktionen und die JC sparen, sparen und sparen.

Das ist aber eine ganz linke Nummer, dachte die melden sich mit einer Einladung, wenn ich dann noch im Bezug bin werde ich definitiv erst zum ende eines Monats immer gehen.

Müssten sich die BG Enpfänger absprechen und alle immer am gleichen Tag zum Jobcenter gehen, würde dann mal gerne die Gesichter sehen.
 

Vollloser

#92
ICH glaube, dieser neue Haushaltsplan da bezüglich des Bürgergeldes, ist im Wesentlichen so ein "Keks-Teller" für die CDU/CSU, AfD u. Christian Lindner, damit sie nicht mehr nerven !!
Dass das alles nicht, oder nur sehr rudimentär, umgesetzt werden kann (kein Personal in den Jobcentern, zu wenig Geld für die (auch Jobcenterarbeit muss bezahlt werden!)), usw., und überhaupt..., haben ja hier nun auch schon einige von Euch verstanden !
Sei wirklich Kunde - und keine Ware !

Unwissender

"Weiter will die Bundesregierung verstärkt die Möglichkeiten von sogenannten ,,1-Euro-Jobs" nutzen. Insbesondere die sogenannten ,Totalverweigerer sollen zu solchen gemeinnützigen Tätigkeiten verpflichtet werden, um den Anschluss in den regulären Arbeitsmarkt herzustellen."


Mir ist noch kein AGHler untergekommen, der deswegen in den 1. Arbeismarkt untergemmon wäre und ween dann nur für ein paar Monate um sogennte "Idiodenjobs" für wenig Geld zu machen!
Dumm darf man sein, man muss sich nur zu helfen wissen!

Unwissender

Zitat von: Ottokar am 10. Juli 2024, 17:19:48
Zitat von: Unwissender am 08. Juli 2024, 09:46:40Mich wundert, das die noch nicht auf die idee gekommen sind, das man sich selber Arbeit suchen muss, und sagen wir, wenn man nach 6 Monaten keine findet, das Geld gestrichen wird!
Kommt noch.

Zitat von: Zatoo am 08. Juli 2024, 19:36:573 Stunden Arbeitsweg! für 6 Stunden Arbeit = 9 Stunden.
Ist das Verfassungsgemäß? Die Gerichte?
Aktuell: bis 6h AZ sind 2h Wegezeit zumutbar, bei mehr als 6h AZ sind 2,5h Wegezeit zumutbar
Geplant: bis 6h AZ sind 2,5h Wegezeit zumutbar, bei mehr als 6h AZ sind 3h Wegezeit zumutbar
Geplant ist also eine Verlängerung der zumutbaren Wegezeit um 30 Minuten.
Bitte beachten: die Wegezeit ist die Zeit, die von der eigenen Haustür bis zum Firmengelände benötigt wird, und zurück.

Geplant ist weiter, dass es nur noch eine 30% Sanktionsstufe für alles gibt, d.h. auch für Meldepflichtverletzungen. Und ich vermute, dass die Sanktionsdauer dort auch wieder auf 3 Monate verlängert wird.
Und genau da kommt die neue Pflicht zum Tragen, sich einmal im Monat unaufgefordert beim JC zu melden, die vermutlich für alle arbeitslosen Erwerbsfähigen gelten wird, die sich nicht aufgrund besonderer Gründe nach § 10 SGB II auf eine Nichtvermittelbarkeit berufen können.
Das werden viele vergessen/ignorieren etc. und schon hagelt es Sanktionen und die JC sparen, sparen und sparen.

Die Frage ist nur, ob Wartezeit (z.B. bis der nächst Zug/Bus kommt) zur Wegezeit zählt oder nicht!
Dumm darf man sein, man muss sich nur zu helfen wissen!

selbiger

Zitat von: Unwissender am 11. Juli 2024, 10:19:22Mir ist noch kein AGHler untergekommen, der deswegen in den 1. Arbeismarkt untergemmon wäre und ween dann nur für ein paar Monate um sogennte "Idiodenjobs" für wenig Geld zu machen!

ja spätestens nach auslaufen der förderung für den arbeitgeber fliegt der jenige..
Sich zu Tode arbeiten,ist die einzige gesellschaftliche anerkannte Form des Selbstmordes.

Die Menschen glauben viel leichter eine Lüge,die sie schon hundertmal gehört haben,als eine Wahrheit,die ihnen völlig neu ist.

Quinky

"Weiter will die Bundesregierung verstärkt die Möglichkeiten von sogenannten ,,1-Euro-Jobs" nutzen. Insbesondere die sogenannten ,Totalverweigerer sollen zu solchen gemeinnützigen Tätigkeiten verpflichtet werden, um den Anschluss in den regulären Arbeitsmarkt herzustellen."

was ja rechtlich nicht möglich ist!
DENN
1€-Jobs sind für Menschen die auf dem 1. Arbeitsmarkt nicht landen können (also erwerbsfern sind).
Allerdings Arbeitsverweigerer können nur dann Verweigerer sein, wenn das Jobcenter versucht hat, sie in einen Job zu vermitteln (sind also NICHT erwerbsfern).
Entweder kann der Verweigerer nicht arbeiten, dann kann er nicht in einen Job vermittelt werden und ist NICHT Verweigerer, oder er ist Verweigerer in einen normalen Job, dann kann er nicht in einen 1-€Job vermittelt werden, weil er auf dem normalen Arbeitsmarkt vermittelbar ist und dadurch nicht die Kriterien für einen 1€-Job erfüllt.

Ernie

Ottokar

Zitat von: Unwissender am 12. Juli 2024, 09:09:37Die Frage ist nur, ob Wartezeit (z.B. bis der nächst Zug/Bus kommt) zur Wegezeit zählt oder nicht!
Da sind die Gerichte unterschiedlicher Ansicht.
Einige sind der seltsamen Auffassung, dass die Wartezeit Freizeit sei, da man solange ja machen könne was man will.
Andere vertreten die Auffassung, dass die Wartezeit auf ÖPNV keine Freizeit sein kann, da man währenddessen weder einer Freizeitbeschäftigung nachgehen, noch häusliche Tätigkeiten verrichten kann.
Bei Nutzung eine PKW wird die Wartezeit an Ampeln, im Stau oder an Baustellen ja auch nicht als Freizeit gezählt.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


anne

Zitat von: Vollloser am 10. Juli 2024, 19:14:04Dass das alles nicht, oder nur sehr rudimentär, umgesetzt werden kann (kein Personal in den Jobcentern, zu wenig Geld für die (auch Jobcenterarbeit muss bezahlt werden!)), usw., und überhaupt..., haben ja hier nun auch schon einige von Euch verstanden !
https://www.merkur.de/wirtschaft/jobcenter-befuerworten-haertere-buergergeld-sanktionen-mit-einer-einschraenkung-zr-93178912.html
Jobcenter befürworten härtere Bürgergeld-Sanktionen - mit einer Einschränkung


Zitat von: Quinky am 12. Juli 2024, 11:21:45was ja rechtlich nicht möglich ist!
https://www.dgb.de/aktuelles/news/fragen-und-antworten-zu-1-euro-jobs/
Fragen und Antworten zu 1-Euro-Jobs
https://dejure.org/gesetze/SGB_II/16d.html

https://www.ndr.de/nachrichten/info/Buergergeld-Verursachen-schaerfere-Regeln-einen-Drehtuereffekt,buergergeld184.html

Marco1982

Bei dieser ganzen Reform geht es nicht darum leute in Arbeit zu bringen sondern einfach nur um Kosten zu sparen.

Wenn man den Regelsatz nicht kürzen kann, macht man es jetzt über die neue 30% Sanktion für alles.

So kann man auch einen Dauerhaft auf 30% halten egal ob man ihm alle 3 Monate ein 1 Euro Job andrehen will, oder weil leute vergessen sich beim Jobcenter jeden Monat zu melden, nix davon bringt die Leute in Arbeit.

Und für die ganz Dummen, die sich auf alles Bewerben, auch auf Stellen wo sie nicht machen wollen oder gar nicht passen und einen Arbeitsvertrag bekommen, egal ob persönlich oder vielleicht sogar dann per Post wenn der Arbeitgeber noch ein Arsch ist, gibts dann auch mal 100% für ein paar Tage bis die Stelle weg ist.

Hab so ein gefühl das in Zukunft viele mit dauerhaft -30% rumlaufen, weil das wohl das Ziel ist und man damit viel sparen kann und sogar noch Safe ist nach dem Urteil von 2019.

anne

und wenn die sanktionierten BG Bezieher durch Schwarzarbeit versuchen, das Defizit auszugleichen
wird es richtig kritisch.


GoetzB

Es zeigt sich doch hier wieder mal stringent, wie Politik in die Beliebigkeit verfällt.

Trotzdem sind die schlimmsten Feinde von Arbeitslosen
und auch ferner Arbeitnehmern weiterhin AfD CDU und FDP.

Und gerade die FDP hat sich selber vor den Bug gerammelt.
Die Doppelmoral der Lindner Partei ist schon übel.

PaulNRW

Etwas verstehe ich nicht:

Einerseits wird gesagt, dass die Zahl derjeniger, die Leistungen gekürzt bekommen nur sehr sehr klein sei.

Andererseits frage ich mich dann, warum man diese Reform jetzt überhaupt macht?

Dann scheint die Leistungsminderungsstatistik ja doch nicht so zu stimmen von den Jobcentern.

Gut, nächstes Jahr sind Wahlen, und "Rot-Grün" möchte die Wählerstimmen nicht an AFD & Co verlieren, deshalb jetzt dieses "Wahlprogramm" - auf Kosten der Ärmsten natürlich wieder.

Ottokar

Zitat von: PaulNRW am 12. Juli 2024, 17:30:22Andererseits frage ich mich dann, warum man diese Reform jetzt überhaupt macht?
Na genau deshalb:
Zitat von: PaulNRW am 12. Juli 2024, 17:30:22Einerseits wird gesagt, dass die Zahl derjeniger, die Leistungen gekürzt bekommen nur sehr sehr klein sei.
So kann man keine Ausgaben einsparen, das geht nur, wenn man die Sanktionen verschärft.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Leeres Portemonnaie

Zitat von: Ottokar am 12. Juli 2024, 14:05:08
Zitat von: Unwissender am 12. Juli 2024, 09:09:37Die Frage ist nur, ob Wartezeit (z.B. bis der nächst Zug/Bus kommt) zur Wegezeit zählt oder nicht!
Da sind die Gerichte unterschiedlicher Ansicht.


Ich möchte mal meine eigene Erfahrung in den Raum stellen:

Über eine Zeitarbeitsfirma (gilt vermutlich für sämtliche "Einstellungsarten", also egal ob z. B. fest angestellt oder Maßnahme usw) wurde ich an xy als Arbeitskraft verliehen.
Sobald ich bei xy war, galten  deren vertragliche Regeln, nicht die der ZA, mit denen ich ja zuerst einen Vertrag abschloß.

Damit kommt meine nächste Erfahrung in's Spiel: Als ich bei Firma abc noch fest angestellt war, wurde in deren Tarifvertrag (gewerkschaftlich abgesegnet) geregelt, wie dort die Wegezeit / Fahrzeit gerechnet wird:
Ein Arbeitnehmer hat einen täglichen Weg von z. B. 1:50 Std.
1 Std Fahrzeit mit ÖPNV 1 und 10 min mit ÖPNV 2, dazwischen 20 min Umsteige ~/ Wartezeit und anschließendem Fußweg von 20 min bis zur Firma.
Macht(e) nach TV eine zu berücksichtigende Arbeitswegezeit von 1:10 Std!   

Wo bin ich denn bloß hingekommen, und wie ist das passiert? 😦 🤧