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Bürgergeld-Reform mit harten Sanktionen und neuen Obergrenzen

Begonnen von Marco1982, 05. Juli 2024, 19:52:39

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0 Mitglieder und 4 Gäste betrachten dieses Thema.

Ottokar

Zitat von: new am 15. Juli 2024, 14:12:45Hilfe hast du die entworfen oder gibt es die jetzt wirklich schon ???
April , April  :cool:
Aber ich werde mal sicherheitshalber ein Geschmacksmusterschutz eintragen lassen.
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Marco1982

Zitat von: Leeres Portemonnaie am 15. Juli 2024, 16:27:39
Zitat von: 180 am 15. Juli 2024, 15:28:57Trotz aller Änderungen/Verschlimmerungen gilt weiterhin: Krankenkasse +KdU +70% vom Regelsatz bleiben bedingungsloses Grundeinkommen.


Wäre es bedingungslos, müsste man diese Diskussion hier nicht führen.
Vorsprechen ist eine Bedingung. Und es kommen weitere hinzu, denn es gibt auch die 100%- Sanktion.

Jein, selbst 2 mal 30% egal für was wird keine 60% ergeben, es wird denoch bei MAX 30% bleiben, vielleicht erhöht sich dann die dauer auf 6 Monate usw.

100% Regelsatz sind ja jetzt schon möglich, aber wenn da nix geändert wird und bis jetzt hat man keine Infos gehört das an der neue Sanktion wo es seit März gibt was geändert werden soll, auch die Grünen sagten ja schon auch bei dieser Reform haben Sanktionen grenzen was die Verfassung angeht und das wäre auch gut so.

Also für die 100% wo es jetzt schon gibt muss man sich schon sehr blöd anstellen um die zubekommen, aber dauerhaft -30% spart halt auch sehr viel.

Zatoo

Zitat von: Marco1982 am 15. Juli 2024, 21:15:45Trotz aller Änderungen/Verschlimmerungen gilt weiterhin: Krankenkasse +KdU +70% vom Regelsatz bleiben bedingungsloses Grundeinkommen.

Das ist richtig, oder Ottokar?
 

Ottokar

Zitat von: Zatoo am 15. Juli 2024, 22:25:27Das ist richtig, oder Ottokar?
Die Frage kann man erst beantworten, wenn der Gesetzentwurf vorliegt.
Nicht zu vergessen die 100% Sanktion der Regelleistung für "hartnäckige" Verweigerer.
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Unwissender

Zu den Fahrtkosten: bei uns wurde zum einen kaum Fahrtkosten bezahlt (auch für die die öfters "einbestellt wurden und von weiter weg kamen), da hiess es immer: "Kosten für ÖPNV sind aus dem Regelsatz zu leisten!" Natürlich Humbug aber vieke haben das gelaubt! Zum anderen hat bei denen die sich auskannten und so einen Humbug nicht haben erzählen lassen, ewig (monatelang) für die Erstattung gebraucht und wenn jemand z.b. nicht mit dem ÖPNV kam, versucht zu kürzen in dem man auf GoogleMaps oder Falk Atlas nach einem kürzeren Weg gesucht hat (auch einen Feldweg) auf dem man hätte auch fahren können!
Darum unternehme ich solche Fahrten gegen Vorkasse, bis mir ein § gennant wird, der mich zur Vorkasse verpflichtet!
Dumm darf man sein, man muss sich nur zu helfen wissen!

anne

Zitat von: Quinky am 15. Juli 2024, 18:12:13was selbstverständlich rechtlich NICHT möglich ist

Wie kommst du denn darauf Quinky
guck mal, hier steht ...
§ 16d
Arbeitsgelegenheiten

(1) 1Erwerbsfähige Leistungsberechtigte können zur Erhaltung oder Wiedererlangung ihrer Beschäftigungsfähigkeit, die für eine Eingliederung in Arbeit erforderlich ist, in Arbeitsgelegenheiten zugewiesen werden, wenn die darin verrichteten Arbeiten zusätzlich sind, im öffentlichen Interesse liegen und wettbewerbsneutral sind. 2§ 18d Satz 2 findet Anwendung.
...
oder habe ich das falsch verstanden?



Zitat von: anne am 12. Juli 2024, 14:07:05Zitat von: Quinky am 12. Juli 2024, 11:21:45 was ja rechtlich nicht möglich ist! https://www.dgb.de/aktuelles/news/fragen-und-antworten-zu-1-euro-jobs/ Fragen und Antworten zu 1-Euro-Jobs https://dejure.org/gesetze/SGB_II/16d.html

ijctsh

erstmal abwarten, was von den Plänen übrig bleibt.

Quinky

Anne:
Leistungsverweigerer sind Personen die weder die Erhaltung bzw. Wiedererlangung der Erwerbsfähigkeit benötigen , sondern Personen die einen VORHANDENEN Arbeitsplatz verweigern.
Entweder ist man sofort erwerbsfähig, dann muss man sich bewerben bzw. Arbeitsplätze annehmen
ODER
Es wird die Erhaltung bzw. Wiedererlangung der Erwerbsfähigkeit gefordert, dann kann aber niemand zu einer Bewerbung gezwungen werden, weil man keinen Arbeitsplatz annehmen kann (laut Jobcenter wegen 1€-Job und fehlender Erwerbsfähigkeit)!!!
Es geht nur das Eine oder das Andere!

Zatoo



180

Die wollen ernsthaft 15-20% vom Regelsatz einsparen?
Leben die Deppen hinterm Mond oder wie soll das funktionieren?

- Wirtschaftswunder mit einem Wirtschaftsminister, der nicht rechnen kann?
- Massen Remigration und Grenzsicherung?
- Fälschung der Statistik/Zahlen?
- Jeden Kunden durchschnittlich 6 Monate im Jahr mit 30% sanktionieren
- Kürzung der Regelsätze
- ...

Marco1982

Das Ziel wird sein wie ich schon mal geschrieben habe so viele wie möglich dauerhaft auf -30% zu halten, darum auch jeden Monat melden oder auch die 1 Euro Jobs.

Totalverweiger ist man ja schon bei machnen Politiker wenn man einmal was ablehnt, wenn die Reform dann ende vom Jahr los geht, persönlich gehe ich mal von November aus, oder erst anfang 2025 was auch möglich sein könnte.

Es werden nächstes Jahr mehr leute ein 1 Euro Job angeboten bekommen als mancher jetzt denkt, da wird vielleicht auch noch vom Gesetzt in der Reform was geändert das man denn leuten die einfacher andrehen kann.

Ich gehe auch davon aus das die Reform so wie sie jetzt ist mehr oder weniger so durch das Parlament geht und später durch den Bundesrat.

Die Regierung hat gesehen man kann viel mehr sparen mit 30% für verpasste Termine und Maßnahmen als 100% für die paar Totalverweigerer.

Man muss sich ja nur mal sie Sanktionen anschauen die Zahlen wer für was eine Sanktion bekommen hat, leute die einen Termin verpasst haben oder nicht hingehn wollten das sind schon einige mehr als der Totalverweigerer.

PaulNRW

Zitat von: Marco1982 am 17. Juli 2024, 11:08:48Das Ziel wird sein wie ich schon mal geschrieben habe so viele wie möglich dauerhaft auf -30% zu halten, darum auch jeden Monat melden oder auch die 1 Euro Jobs.

Oder mit Absicht versendete Vermittlungsvorschläge, die man dann eher als Provokation, denn als Chance sieht.
Bewirbt man sich dennoch und bekommt einen Vertrag, drohen 100 Prozent, wenn man ablehnt. Bewirbt man sich lieber nicht, dann nur 30 Prozent. Also nehmen manche lieber die 30 Prozent: > wieder Geld gespart beim JC.

SB benimmt sich bei Terminen absichtlich daneben und vergrault "Kunden", so dass dieser die Termine eher meidet: > wieder Geld gespart im JC

SB jubelt "Kunden" sehr fragwürdige Maßnahmen unter, lehnt "Kunde" diese ab: > wieder Geld gespart beim JC
nimmt "Kunde" diese Maßnahme an, bekommt er unter Umständen einen Sozialbetreuer, der ihn zu Vorstellungsgesprächen begleitet bzw. diese direkt vor Ort vermittelt, lehnt "Kunde" diese ab: > 100 Prozent Sanktion, "Zeuge" ist ja dabei. Und ein "Nichtbewerben" mit nur 30 Prozent gibt es dann wohl nicht, da man ja direkt etwas vermittelt bekam.


anne

Zitat von: Quinky am 16. Juli 2024, 17:05:17Anne:
Dann ist das ein "Denkfehler" von mir. Ich könnte mir vorstellen, dass der Begriff Totalverweigerer/Leistungsverweigerer neu definiert wird. Dann können mehr Empfänger zugewiesen werden, sofern es überhaupt ausreichend ein Euro Jobs gibt.


peter_m

Zitat von: 180 am 17. Juli 2024, 07:47:08Die wollen ernsthaft 15-20% vom Regelsatz einsparen? Leben die Deppen hinterm Mond oder wie soll das funktionieren?

Die 25 Mrd., die der Bund bezahlt, sind ja nur der Regelsatz. Die Kommunen zahlen noch die KdU dazu. Insgesamt kostet Bürgergeld ca. 50 Mrd. € pro Jahr, die 5 Mrd. Sparziel entsprechen 10%.
Bei 1000€ pro Monat je Bezieher inkl. Regelsatz, KdU und GKV entsprechen die 5 Mrd. € Einsparziel ca. 400.000 weniger Bürgergeldbeziehern.
Idealerweise zieht die Konjunktur wieder an, Flüchtlinge fahren nach Hause, weil sie keine Bezahlkarten mögen, Ukrainer suchen sich eine Arbeit, dann sind 400.000 gar nicht so viel.

Wahrscheinlich wird es keine Bürgergelderhöhung geben, aber mit dauerhaften Kürzungen wird sicherlich auch nicht geplant.
Der größere Hebel ist aus meiner Sicht der, dass sich Arbeitslose eine Arbeit suchen, wenn das Bürgergeld unbequemer wird.