Problem bei Nachzahlung einer Betriebskostenabrechnung einer bereitsVerstorbenen

Begonnen von Peter Pallo, 20. Juli 2024, 09:21:37

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TripleH

Zitat von: islandfeuer am 23. Juli 2024, 12:30:52Dann  übernimmt  der  Staat  defakto  alles. das  heist  von Räumung  Restmieten  Beerdigung  etc  alles.

Nö, nur die Beerdigung ist Sache des Ordungsamtes (und nicht Sozialamt, wie von dir behauptet). Für deine anderen Behauptungen kannst du doch sicherlich eine Rechtsgrundlage nennen?
 

Taxima

Ich würde probieren, eine angemessene Übernahme der Kosten bis zum 06.12./07.12. 2023 zu beantragen. Restlichen Tage musst du dann irgendwie bezahlen.

Leeres Portemonnaie

Zitat von: Taxima am 23. Juli 2024, 23:58:32Ich würde probieren, eine angemessene Übernahme der Kosten bis zum 06.12./07.12. 2023 zu beantragen. Restlichen Tage musst du dann irgendwie bezahlen.


Es geht ja um Bedürftigkeit im Monat des Zuflusses / Guthaben bzw Nachzahlung (der BK).
Und der Mieter ist inzwischen nicht mehr bedürftig.

Bei einem Guthaben hätte man sich sicher still verhalten. Das klingt abgedroschen, aber so ist erstmal die rechtliche Lage.

Keine Ahnung, ob der Erbe (TE) selbst bedürftig ist.
Man kann vielleicht auch wegen Ratenzahlung anfragen. Bzw haben die meisten Mieter auch noch (für solche Zwecke z. B., offene Forderungen) eine Kaution ausstehen.
(Nichte alle, in Zeiten von Sozialhilfe musste keine hinterlegt werden, zumindest in unserer Stadt bei der örtlichen Wohnungsbaugesellschaft war es so. ) 
 
Wo bin ich denn bloß hingekommen, und wie ist das passiert? 😦 🤧

islandfeuer

Zitat von: TripleH am 23. Juli 2024, 19:06:08
Zitat von: islandfeuer am 23. Juli 2024, 12:30:52Dann  übernimmt  der  Staat  defakto  alles. das  heist  von Räumung  Restmieten  Beerdigung  etc  alles.

Nö, nur die Beerdigung ist Sache des Ordungsamtes (und nicht Sozialamt, wie von dir behauptet). Für deine anderen Behauptungen kannst du doch sicherlich eine Rechtsgrundlage nennen?
 
also  ich  weiß  echt  nicht  ..  ordnungsamt  transportiert  bei  euch  leichen ?  Es  geht  hier  auch  um die  Kostenübernahme!  Oder  ist  das  etwa  von Bundesland  zu  Bundesland  unterschiedlich?