Entbindung vom Bankgeheimnis / Antrag auf Grundsicherung

Begonnen von Banane007, 25. Juli 2024, 09:58:43

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Banane007

Hallo,

mein Sohn muss Grundsicherung beantragen. Der Antrag ist gestellt und mit sämtlichen Unterlagen eingereicht.
Der Landkreis fordert eine Entbindung vom Bankgeheimnis. Kontoauszüge liegen dem Amt bereits vor, auch eine Auskunft der Bank, dass es in den letzten 6 Monaten keine Kontobewegungen gab.

Unser Sohn bezieht zur Zeit noch mit uns als BG Bürgergeld. Das ist dem Landkreis bekannt. Er hat keinerlei Einnahmen.

Wir haben telefonisch nachgefragt, warum diese Entbindung gefordert wird. Der Sohn weigert sich, diese zu unterschreiben. Zu Recht, wie ich finde. Der Sachbearbeiter nuschelte etwas davon, er brauche die wegen eventueller Überzahlungen. Er fordert die jetzt nochmal an und hat dann aufgelegt.

So weit ich recherchiert habe, kann das gefordert werden, wenn der Antragsteller die entsprechenden Unterlagen (Kontoauszüge) verweigert. Liegt nicht vor, ist ja bereits eingereicht. Oder, wenn es einen begründeten Verdacht gibt, dass Vermögen oder Einkommen verschwiegen wird. Er kommt direkt vom Bürgergeld in die GruSi. Anlage "Vermögen" ist eingereicht. Und ein solcher Verdacht wurde uns gegenüber bisher auch nicht ausgeführt oder gar begründet.

Mir ist bewusst, dass es die Berechnung und Bescheidung nur weiter hinaus zögert, wenn wir dieses Formular nun verweigern. Wir haben nichts zu verbergen und das Amt wird bei eigener Anfrage bei der Bank nicht mehr erfahren, als ihnen jetzt schon vorliegt. Dennoch finden wir das sehr merkwürdig. Musste noch nie für irgendeinen Antrag die Bank vom Bankgeheimnis entbinden.

Wie sollten wir reagieren? Die Datenschutzbeauftragte des Landkreises habe ich schon angeschrieben, bekomme aber seit ner Woche keine Antwort.

Danke und liebe Grüße

Banane

Sheherazade

Steht in dem Formular was von "..... Auskünfte über den letzten Kontostand und über Kontobewegungen für jedes dort geführte Konto für die letzten 10 Jahre zu erteilen...."? Dann weißt du ja, warum dem Sozialamt Kontoauszüge nicht reichen.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Banane007

Hallo,

nein, dort steht "Auskunft über den Kontostand und die Kontobewegungen in den letzten 3 Monaten zu erteilen".

Dem Amt liegen diese Auskünfte nun für die letzten 6 Monate vor, zurück bis einschließlich Dezember 2023.

Das wäre ja eine doppelte Datenerhebung. Ebenso wie bei den Kosten der Unterkunft. Mietvertrag liegt vor, Abrechnung liegt vor und auch eine Vereinbarung mit dem Vermieter über angepasste Vorauszahlungen. TROTZDEM mussten wir zusätzlich eine Mietbescheinigung ausfüllen lassen.

Lieben Gruß

Banane


Sheherazade

Zitat von: Banane007 am 25. Juli 2024, 10:23:34Das wäre ja eine doppelte Datenerhebung.

Dann sollte dein Sohn das so auch schreiben, wenn er das Formular partout nicht unterschreiben will. Und ggf. die Konsequenz
Zitat von: Banane007 am 25. Juli 2024, 09:58:43Mir ist bewusst, dass es die Berechnung und Bescheidung nur weiter hinaus zögert, wenn wir dieses Formular nun verweigern.
in Kauf nehmen.

Einfach nur verweigern, also nichts tun, geht aber nicht.
 
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

180

Selbstbewusst dem SB mitteilen, dass die Anforderung rechtswidrig ist, da schon alle Daten vorliegen. Nennung des exakten Paragraphen im SGB beantragen, falls der SB trotzdem weiterhin anderer Meinung ist. Klage und ggf. weitere Schritte gegen den SB ankündigen.

Wenn er viel Schonvermögen hat, dauert das Verfahren lange. Wenn es kaum Schonvermögen hat, geht das im Eilverfahren binnen weniger Tage/Wochen.

Banane007

Hallo,

er hat gar kein Vermögen. 52 Cent auf der Sparcard und 20 Cent auf dem Girokonto. Ein Bett, ein Kleiderschrank, Schreibtisch und Sideboard, ein Fernseher (älteres Modell) und ein bescheidener PC. Das war's.

Liebe Grüße

Banane

Ottokar

Das Sozialamt hat keinen Anspruch auf die Erteilung einer Entbindung vom Bankgeheimnis, dafür gibt es keine Rechtsgrundlage.
Im SGB XII und X ist umfassend und abschließend geregelt, wo die Behörde welche Daten erheben darf.
Eine Entbindung vom Bankgeheimnis ist weder zur Prüfung der Anspruchsvoraussetzung noch zur Berechnung der Leistungshöhe erforderlich.
Abgesehen davon wurden die Kontoauszüge der letzten 6 Monate bereits vorgelegt, das Sozialamt hat also bereits Kenntnis über Kontostände und -bewegungen dieses Zeitraumes. Der Antragsteller ist somit seiner diesbezüglichen Mitwirkungspflicht bei der Erhebung dieser Daten bereits nachgekommen.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Banane007

Hallo,

Ottokar, danke Dir.

Mein Sohn ist zwar behindert, aber nicht dumm.  :zwinker:
Ich war mit einem solchen Formular noch nie konfrontiert. Und sein Bauchgefühl bestätigt sich.

Dann werde ich mal ein entsprechendes Schreiben verfassen.

Lieben Dank

Banane

Bimimaus5421

Ich würde mich an den bundesdatenschutz wenden und den mitteilen das dass Grundsicherungsamt Entbindung des Bankgeheimnis fordert obwohl dem Sgb 12 Träger bereits alle unterlagen vorliegen , man möchte prüfen ob dies zulässig ist ,das es elilig ist und du um Überprüfung bittest
Ebenso würde ich schriftlich das Grundsicherungsamt anschreiben Sie möchte konkret das Gesetz dazu nennen das dein Sohn verpflichtet wäre die Entbindung des Backgeheimnis gegenüber dem  Grundsicherungsamtes verpflichtet wäre und dies mit Fristsetzung zur Bearbeitung des Antrages .
Ich würde den nur eine Woche zur Anwort gegen
Und wenn dann nicht reagiert wird Fachaufsichtsbeschwerde und eventuell Einstweiliger Rechtsschutz beim Sg wenn dann der Antrag nicht bearbeitet wird

Das ist schon kriminell was das Grundsicherungsamt dort macht .. :teuflisch:

Banane007

Hallo,

ich hatte bereits am vergangenen Monat die Datenschutzbeauftragte des Landkreises angeschrieben, aber bisher außer der Standardantwort nichts erhalten.

Beim Bundesdatenschutz habe ich nun auch eine Anfrage eingereicht.

Danke für die Impulse.

Banane

Banane007

Hallo,

der Landkreis hat nun wie angekündigt die Entbindung vom Bankgeheimnis nachgefordert.

Zwischenzeitlich habe ich Antwort der Datenschutzbeauftragten für Niedersachsen erhalten.
Sie führt genau das aus, was ich auch mit Eurer Hilfe bereits in Erfahrung gebracht habe und schreibt abschließend:

"Aus den vorgenannten Gründen ist eine bereits bei der Antragstellung auf Gewährung von Sozialleistungen von einer betroffenen Person geforderte Entbindung vom Bankgeheimnis als nicht erforderlich im Sinne von § 67a Absatz 1 Satz 1 SGB X und damit als unzulässig anzusehen."

Sie bezieht sich auf den Ersterhebungsgrundsatz (Daten sind bei der betreffenden Person einzuholen) und auf die besondere Datenerhebungsbefugnis nach § 93 Absatz 8 der Abgabenverordnung, wonach Behörden zum Kontenabruf beim Bundeszentralamt für Steuern berechtigt sind.

Lieben Dank nochmal und ich hoffe, der Leistungsanspruch für meinen Sohn wird nun umgehend berechnet. Der Sachbearbeiter hat dem Jobcenter zeitgleich mitgeteilt, dass er ab September Leistungen bezieht und vom Jobcenter habe ich bereits einen aktuellen Bescheid, in dem unser Sohn herausgerechnet wurde. Grundsicherungsbescheid liegt uns aber noch nicht vor.

Liebe Grüße

Banane