Aufforderung vom Amt

Begonnen von Maximus, 25. Juli 2024, 08:14:15

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Maximus

Ich bin ja jetzt seit 1.4.24 Rentner und bekomme vom Sozialamt noch zusätzlich eine Aufstockung. Jetzt stellte sich heraus, daß ich seit 1.4.24 gar nicht mehr Krankenversichert bin. Das Jobcenter hatte diese Versicherung aufgekündigt. Da wurde ich aber weder vom Sozialamt noch von der Rentenanstalt drauf hingewiesen. Ich bekam jetzt lediglich nach 3 Monaten ein Schreiben der AOK. Es stellt sich damit heraus, daß ich mich freiwillig krankenversichern muß. Die Rechnung der Krankenversicherung habe ich dann dem Sozialamt vorgelegt, die sie wohl auch bezahlen wollen, sodaß ich weiterhin krankenversichert wäre.

Aber...... und jetzt kommts, das Sozialamt fordert mich auf, bei der Rentenanstalt einen Zuschuß für die Freiwillige Krankenversicherung zu beantragen.

Mit der Rentenanstalt zu kommunizieren ist eine anstrengende Angelegenheit. Telefonisch bekommt man sie gar nicht an die Strippe und schriftlich per E-Mail bekommt man gar keine Antwort. Alles schon getestet.

Wie würdet ihr da jetzt vorgehen, um euren Pflichten nachzukommen ?




Sheherazade

In deinem Rentenbewilligungsbescheid müsste es aber stehen, dass du nicht in der Krankenversicherung der Rentner von der DRV versichert werden kannst (wahrscheinlich wegen fehlender Zeiten) und dass man dir auf Antrag einen Zuschuss zur freiwilligen Versicherung zahlen wird. Lies dir den Bescheid noch mal genau durch, im Bescheid sollten auch Ansprechpartner genannt sein, an die du dich mit diesem Anliegen wenden kannst. Ggf. befindet sich aber auch eine Rentenberatungsstelle in deiner Nähe.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Maximus

In meinem Rentenbescheid steht folgendes

Die Rente beginnt am 1.4.24
Sie wird für die Zeit ab dem 1.4.24 laufend monatlich gezahlt.

Höhe der laufenden Zahlung
Ihre monatliche Rente
Ihr Anteil am Beitrag zur Krankenversicherung
Ihr Anteil am Zusatzbeitrag
Ihr Beitrag zur Pflegeversicherung
Monatlicher Zahlbetrag

Dann ist eine Adresse in Berlin eingetragen und eine E-Mail Adresse, die ich vor 2 Wochen bereits angeschrieben, ich aber bis heute noch keine Antwort erhalten habe.

Die Rentenberatungsstelle hatte ich ja bei Abgabe des Rentenantrages bereits in Anspruch genommen. Telefonisch ist es auch sehr schwierig da durchzukommen.

Sheherazade

Da muss noch mehr stehen, diese Rentenbewilligungsbescheide bestehen aus vielen Seiten. Irgendwo auf diesen 10-15 Seiten muss was wegen der Krankenversicherung stehen. Mit deinen Textbruchstücken kann ich so nichts anfangen.

Du wirst da etwas am Ball bleiben müssen bzw. am Telefon und/oder Email.

Den Antrag zum Zuschuss findest du hier https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/DE/_pdf/R0820.html
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
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Maximus

#4
Ich habe jetzt erstmal versucht die Rentenberatungstelle telefonisch zu erreichen. Nach 20 Minuten warten habe ich aufgegeben.

Dann habe ich noch zufällig eine 0800-1000.....  Nr. gefunden. Da bin ich dann glücklicherweise nach 3 Minuten durchgestellt worden. Die sagte mir, daß ich lediglich das R0820 Formular einreichen soll. Dann geht alles seinen Weg.

Ich danke dir für den Link zu diesem R0820 Formular.

Ja, dann haben sich ja erstmal die Probleme in Luft aufgelöst. Ich danke für die Beteiligung.

Ottokar

Wenn du über die Rente nicht in der KvdR versichert bist, warum werden kann im Rentenbescheid Abzüge für
Ihr Anteil am Beitrag zur Krankenversicherung
Ihr Anteil am Zusatzbeitrag
Ihr Beitrag zur Pflegeversicherung

aufgeführt?
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Bimimaus5421

Zitat von: Ottokar am 26. Juli 2024, 09:21:07Wenn du über die Rente nicht in der KvdR versichert bist, warum werden kann im Rentenbescheid Abzüge für
Ihr Anteil am Beitrag zur Krankenversicherung
Ihr Anteil am Zusatzbeitrag
Ihr Beitrag zur Pflegeversicherung

aufgeführt?

Ja ,das frage ich mich auch 🙈 Soll das die Beiträge für die Freiwillige Rv sein die das Sozialamt dann zahlen soll ?

Maximus

#7
Das habe ich mich auch gefragt und deswegen bei der Rentenanstalt nachgefragt. Das war vor ca. 2 Wochen. Bis heute habe ich keine Antwort erhalten.

Die AOK hat mir aber gesagt, daß sie mit der Rentenanstalt in Verbindung stände und sie dieses Geld (krakenmäßig) für sich in Anspruch nehmen würde.

Diese Beiträge wären für die gesetzliche Krankenversicherung vorgesehen gewesen, die aber bei mir keine Anwendeung findet, weil ich keine 45 Jahre oder so ähnlich eingezahlt habe. Daher käme für mich nur die freiwillige Krankenversicherung in Frage. Und dafür bekomme ich offensichtlich noch einen Zuschuß vom Staat, so wie ich die Mitarbeiterin vom Sozialamt verstanden habe.

Das ist nur eine hin und herschiebung von Kosten, von der einen Tasche in die andere. Ich werde, laut Auskunft trotzdem Netto immer noch das gleiche wie vorher bekommen. Zumindest sind das die Aussagen von einigen Leuten, AOK, Sozialamt etc. Vielleicht könnt ihr mir das noch bestätigen, dann wäre ich auf der absolut sicheren Seite. Sicher bin ich nämlich immer nur dann, bis ich die Kohle auf meinem Konto habe. Erst dann stellt sich bei mir Zufriedenheit ein.

Ottokar

Zitat von: Maximus am 26. Juli 2024, 14:15:08Diese Beiträge wären für die gesetzliche Krankenversicherung vorgesehen gewesen, die aber bei mir keine Anwendeung findet, weil ich keine 45 Jahre oder so ähnlich eingezahlt habe.
Das ist ein Verwaltungsakt. Hätte, wäre, könnte, gibt es da nicht. Was da drin steht ist Fakt!
Wenn die RV festgestellt hat, dass du in der KVdR pflichtversichert wirst und Beiträge abgeführt werden, ist das rechtlich bindend! Das kannst du einklagen!
Die RV kann es sich nicht einfach anders überlegen.
Sollte die Feststellung, dass du in der KVdR pflichtversichert wirst, falsch gewesen sein, muss die RV diese Feststellung durch Verwaltungsakt korrigieren! Das hat die RV hier offensichtlich bislang nicht getan.
Ich würde hier nochmal mit der RV telefonieren und denen klarmachen, dass ich den Vollzug der Feststellung der Pflichtversicherung in der KVdR nebst Beiträgen einklage, außer sie wird unverzüglich und entsprechend begründet zurückgenommen.
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Maximus

ZitatIch würde hier nochmal mit der RV telefonieren und denen klarmachen, dass ich den Vollzug der Feststellung der Pflichtversicherung in der KVdR nebst Beiträgen einklage, außer sie wird unverzüglich und entsprechend begründet zurückgenommen.


Warum sollte ich dagegen klagen, das Sozialamt hat doch bereits angekündigt, daß sie die Beiträge voll übernehmen werden. Mir ist das doch vollkommen wurscht, wenn die sich die Beiträge von der linken in die rechte Tasche schieben. Hauptsache mein Netto ist genauso hoch wie vorher. Die AOK hat mir auch schon mündlich mitgeteilt, daß ich wieder krankenversichert bin. Was will ich mehr ?