DAK Krankenkasse fordert seit jahren willkürlich Rückzahlungen

Begonnen von hansstramm, 07. Juli 2024, 21:03:11

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hansstramm

Moin Freunde,
ich bin nicht ganz sicher, ob ich hier richtig bin.
Seit ein paar Jahren habe ich Probleme mit meiner ehemaligen Krankenkasse.
Ich war mal eine Zeit lang selbständig.
Damals konnte meine Versicherung nicht mehr selbst zahlen.

Seit dem bekomme ich immer wieder willkürlich Rückforderungen von der DAK Krankenkasse.
Die Krankenkasse hatte ich vor ca. 2 Jahren aus diesem Grund gewechselt.

Die Rückforderungen sind dort nicht begründet.
Beispielsweise bezieht sich die Rückzahlung auf 05.2022 bis Monat 10.2022.
Wenn ich dann belege, dass die Monate bezahlt wurden, schreiben sie, die Rückzahlung bezieht sich auf eine andere Laufzeit.

Wenn ich das dann wieder belege, schreiben Sie, die Zahlung bezieht sich auf alte Rückforderungen.
Aber nicht konkret auf welchen Zeitraum.

Bei konkreter Zeitangabe könnte ich ja ggf. begründen, dass ich die Monate bereits gezahlt habe.

Ich war auch schon bei einem Anwalt deswegen.
Der hatte irgendwann keine Lust mehr und meinte nur, das müsse ich zahlen.

Momentan wurde die Vollstreckung vom Hauptzollamt Koblenz abgewendet, aufgrund des ALG II Bezugs.
Offen sind ca. 2500€.

Ich hatte schon mal mit dem Hauptzollamt Koblenz eine Ratenzahlung vereinbart, die ich jahrelang monatlich zahlte.
Das waren ca. 3000€.
Irgendwann schrieb mir das Hauptzollamt Koblenz, dass die Zahlung geleistet sei, und ich nicht mehr zahlen sollte.
Bei weiterer Zahlung würde sich das Hauptzollamt Koblenz meine Raten aneignen.

Ein Jahr später kam die DAK wieder an, mit irgendwelchen angeblichen Rückständen.
Das Ganze hat mich schon sehr viele Nerven gekostet, hab einen ganzen Ordner voll.

Meine Frage ist jetzt, ob ich eine Möglichkeit habe nochmals dagegen vorzugehen?
Beim letzten Mal wurde ein Erstberatungsschein für den Anwalt verwendet.

Auf dem Erstberatungsschein muss man aber immer ankreuzen, dass in der Angelegenheit noch keine Hilfe in Anspruch genommen wurde.

Was würdet ihr da machen?
Über Tipps bin ich dankbar.

Liebe Grüße





 


 
 


GünsTiger

Wenn sich die Rückzahlung laut Krankenkasse auf einen anderen Zeitraum bezieht als der Zeitraum, für den seinerzeit Beratungshilfe beantragt wurde, sollte es sich aus meiner Sicht um einen "neuen Fall" handeln, für den noch keine Hilfe in Anspruch genommen wurde...

peter_m

Kannst Du nicht einfach lücklenlos Deine Zahlungen nachweisen, so dass damit weitere Forderungen der DAK ausgeschlossen sind?

SOMMERKOMMTDOCHNOCH

Zitat von: hansstramm am 07. Juli 2024, 21:03:11Moin Freunde,
ich bin nicht ganz sicher, ob ich hier richtig bin.
Seit ein paar Jahren habe ich Probleme mit meiner ehemaligen Krankenkasse.
Ich war mal eine Zeit lang selbständig.
Damals konnte meine Versicherung nicht mehr selbst zahlen.
hat diese Posten jemand anders für Dich bezahlt?

Zitat von: hansstramm am 07. Juli 2024, 21:03:11Seit dem bekomme ich immer wieder willkürlich Rückforderungen von der DAK Krankenkasse.
Die Krankenkasse hatte ich vor ca. 2 Jahren aus diesem Grund gewechselt.

Die Rückforderungen sind dort nicht begründet.
Der Wechsel der KK befreit Dich nicht von Beitragsschulden, falls Du welche hattest.
Und was heißt, die Rückforderungen sind nicht begründet? Hast Du alle offenen Beiträge beglichen?

Zitat von: hansstramm am 07. Juli 2024, 21:03:11Beispielsweise bezieht sich die Rückzahlung auf 05.2022 bis Monat 10.2022.
Wenn ich dann belege, dass die Monate bezahlt wurden, schreiben sie, die Rückzahlung bezieht sich auf eine andere Laufzeit.

Wenn ich das dann wieder belege, schreiben Sie, die Zahlung bezieht sich auf alte Rückforderungen.
Aber nicht konkret auf welchen Zeitraum.

Bei konkreter Zeitangabe könnte ich ja ggf. begründen, dass ich die Monate bereits gezahlt habe.
Die Frage ist, ob es Monate gibt, die Du nicht bezahlt hast, weil Du wie Du selbst sagst, kein Geld hattest.

Zitat von: hansstramm am 07. Juli 2024, 21:03:11Ich war auch schon bei einem Anwalt deswegen.
Der hatte irgendwann keine Lust mehr und meinte nur, das müsse ich zahlen.
Dann wird er offene Forderungen gefunden haben. Sonst kann man sich nicht vorstellen, wieso er Dir so einen Tipp geben soll.

Zitat von: hansstramm am 07. Juli 2024, 21:03:11Meine Frage ist jetzt, ob ich eine Möglichkeit habe nochmals dagegen vorzugehen?
nur, wenn Du nachweislich alle offenen Forderungen beglichen hast und keine Summe offen ist. Ist bei KK-Schulden eine Verzinsung üblich, ist der Betrag mittlerweile größer, als er ursprünglich war.

Zitat von: hansstramm am 07. Juli 2024, 21:03:11Beim letzten Mal wurde ein Erstberatungsschein für den Anwalt verwendet.

Auf dem Erstberatungsschein muss man aber immer ankreuzen, dass in der Angelegenheit noch keine Hilfe in Anspruch genommen wurde.
Das kannst Du nicht tun. Du hast bereits eine Erstberatung gehabt.

Nur weil die KK Dir einen Zeitraum nennt, Du sagst, Deine Zahlungen seien für diesen Zeitraum gewesen und eben nicht für einen anderen- der noch offen ist- die KK Dir den dann nennt und Du das Spiel weitermachst, kann man daraus keinen neuen rechtlichen Fall machen.

Zitat von: hansstramm am 07. Juli 2024, 21:03:11Was würdet ihr da machen?
Über Tipps bin ich dankbar.

prüfen, ob an den Forderungen grundsätzlich was dran ist.

Bei monatlichen Zahlungen hat man eigentlich nie den Verwendungszweck "Monat x", sondern zahlt die Summe.

Weist man nun darauf hin, dass man das Geld für den gerade angemahnten Zeitraum doch bezahlt habe, die Zahlung genau dafür gedacht war, löscht das ja nicht offene und nicht bezahlte Forderungen. Wenn es die gibt.

180

DSGVO Anfrage auf Kopien aller Personenbezogenen Daten stellen.
Dann kannst du selber nachschauen, ob die SBs zu doof sind richtig zu rechnen, oder ob es wirklich noch offene Forderungen gibt.


SOMMERKOMMTDOCHNOCH

Zitat von: 180 am 14. Juli 2024, 16:57:17DSGVO Anfrage auf Kopien aller Personenbezogenen Daten stellen.
statt zu überlegen, was man selbst eben nicht bezahlt hat?
Zitat von: 180 am 14. Juli 2024, 16:57:17Dann kannst du selber nachschauen, ob die SBs zu doof sind richtig zu rechnen, oder ob es wirklich noch offene Forderungen gibt.
Und wenn es offene Forderungen gibt, also man selbst nicht richtig gerechnet hat, gilt dann auch der Umkehrschluss?

180

Zitat von: hansstramm am 07. Juli 2024, 21:03:11Die Rückforderungen sind dort nicht begründet. Beispielsweise bezieht sich die Rückzahlung auf 05.2022 bis Monat 10.2022. Wenn ich dann belege, dass die Monate bezahlt wurden, schreiben sie, die Rückzahlung bezieht sich auf eine andere Laufzeit.

Damit ist doch schon bewiesen, dass das Personal der DAK unfähig ist. Der Gläubiger ist verpflichtet konkret zu benennen, welche Forderungen offen sind und auf welcher Rechtsgrundlage.
Ansonsten verliert die DAK spätestens vor Gericht...


Rotti

Zitat von: hansstramm am 07. Juli 2024, 21:03:11Ein Jahr später kam die DAK wieder an, mit irgendwelchen angeblichen Rückständen. Das Ganze hat mich schon sehr viele Nerven gekostet, hab einen ganzen Ordner voll. Meine Frage ist jetzt, ob ich eine Möglichkeit habe nochmals dagegen vorzugehen? Beim letzten Mal wurde ein Erstberatungsschein für den Anwalt verwendet.
wenn du davon keine Zahlungsaufforderung von diesen angeblichen Zeiten von deiner KK bekommen hast würde ich die KK auffordern da erst mal Beweise vorzulegen, die können deinen Widerspruch nicht einfach unter den Tisch kehren mit einer Forderung die sie vorher nie in Rechnung stellten. Natürlich musst du dagegen vorgehen das ist dein gutes Recht sonst werden sie wieder Pfänden. Akteneinsicht wäre da schon mal ein Anfang.

SOMMERKOMMTDOCHNOCH

Zitat von: 180 am 14. Juli 2024, 18:06:34
Zitat von: hansstramm am 07. Juli 2024, 21:03:11Die Rückforderungen sind dort nicht begründet. Beispielsweise bezieht sich die Rückzahlung auf 05.2022 bis Monat 10.2022. Wenn ich dann belege, dass die Monate bezahlt wurden, schreiben sie, die Rückzahlung bezieht sich auf eine andere Laufzeit.

Damit ist doch schon bewiesen, dass das Personal der DAK unfähig ist. Der Gläubiger ist verpflichtet konkret zu benennen, welche Forderungen offen sind und auf welcher Rechtsgrundlage.
Ansonsten verliert die DAK spätestens vor Gericht...
Was Du das ohne jede Unterlagen gesehen zu haben, so genau weißt.  :schock:

hansstramm

Danke für die vielen Antworten.
Ich denke, dass ich da alleine nicht weiter kommen werden, das versuche ich schon seit Jahren.

Zitat von: 180 am 14. Juli 2024, 18:06:34
Zitat von: hansstramm am 07. Juli 2024, 21:03:11Die Rückforderungen sind dort nicht begründet. Beispielsweise bezieht sich die Rückzahlung auf 05.2022 bis Monat 10.2022. Wenn ich dann belege, dass die Monate bezahlt wurden, schreiben sie, die Rückzahlung bezieht sich auf eine andere Laufzeit.

Damit ist doch schon bewiesen, dass das Personal der DAK unfähig ist. Der Gläubiger ist verpflichtet konkret zu benennen, welche Forderungen offen sind und auf welcher Rechtsgrundlage.
Ansonsten verliert die DAK spätestens vor Gericht...
Sehe ich genauso.
Vor Gericht bin ich ja nicht mal gekommen.
Meiner Meinung nach hat der Anwalt da selbst nicht durchgeblickt oder hatte einfach keine Lust mehr.
Das ist, wie gesagt, ein ganzer Ordner voll.

Gibt es da nicht noch andere Möglichkeiten?
Ein Caritasverein oder so?
Einen Anwalt selbst zu zahlen kann ich mir nicht leisten.





180

Anwalt ist da nicht notwendig.
Nach DSGVO Kopien ALLER personenbezogenen Daten bei der DAK beantragen. Nach spätestens 30 Tagen muss alles kostenlos geliefert werden (inkl. aller Krankenkostenabrechnungen, etc.) oder ein Datum genannt werden, bis wann das geliefert wird, weil es zu umfangreich für 30 Tage ist.

Weigert sich die DAK, wendest du dich an den Landesdatenschutzbeauftragten am Sitz der DAK.

So gibt's erstmal Beschäftigungstherapie für die DAK und du kannst in aller Ruhe prüfen, welche Forderungen noch offen sind. Wird zwar einige Stunden Arbeit für dich, aber dafür weißt du danach genau, ob die Forderungen berechtigt oder willkürlich sind.

hansstramm

Vielen Dank für die Antwort.
Dann werde ich das mal so machen.

Kann ich da einfach ein schreiben aufsetzen und per Einschreiben weg schicken?
Über ein Musterschreiben wäre ich dankbar  :smile:.

Schicken die mir dann auch die ganzen Zahlungsaufforderungen?
Na die werden sich freuen :mocking:.
Ich habe halt Bedenken, die Forderungen richtig zu verstehen.

Laut Anwalt beziehen sich die Forderungszeiträume nicht direkt auf die Forderungszeiträume.
Wenn beispielsweise im Jahr 2016 angeblich offene Zahlungen sind, legen die das auf die angeblich zuletzt offenen Zahlungen, also beispielsweise Monate im Jahr 2019.

Ich habe nicht ganz verstanden, wie er das meinte.
Ist das so gängig bei Krankenkassen oder hat er mir da Quatsch erzählt?

Mfg



Sheherazade

Zitat von: hansstramm am 31. Juli 2024, 13:40:01Laut Anwalt beziehen sich die Forderungszeiträume nicht direkt auf die Forderungszeiträume.
Wenn beispielsweise im Jahr 2016 angeblich offene Zahlungen sind, legen die das auf die angeblich zuletzt offenen Zahlungen, also beispielsweise Monate im Jahr 2019.

Ich habe nicht ganz verstanden, wie er das meinte.

Ich verstehe das von dir geschriebene tatsächlich auch nicht. Kann es sein, dass dein Anwalt meinte, dass Zahlungen auf die ältesten offenen Forderungen gebucht werden?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

hansstramm

Ja genau, so ähnlich meinte er das.
Wenn das stimmt, wird das doch unnötig kompliziert gemacht.
Wer soll da noch Durchblicken.
Ich fühle mich echt verar..t von dieser KK und bin froh gewechselt zu haben.

Sheherazade

Zitat von: hansstramm am 31. Juli 2024, 15:02:52Wenn das stimmt, wird das doch unnötig kompliziert gemacht.

Für dich vielleicht, die Krankenkasse sichert sich auf diese Weise aber ihre Ansprüche, denn Beitragsschulden bei der gesetzlichen Krankenversicherung verjähren nach den sozialrechtlichen Vorschriften nach 4 Jahren. Und zwar nach Ablauf des Jahres, in denen sie entstanden sind.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"