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Heute kam Einladung Potenzialanalyse

Begonnen von Cheffe, 09. August 2024, 16:26:18

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Kopfbahnhof

Zitat von: Sheherazade am 20. August 2024, 17:04:21Ich habe hier jetzt schon mehrmals gegenteiliges gelesen
Bei uns wollen die auch eine Unterschrift.

Weiß aber nicht, was die sagen, wenn man diese verweigert.

Mache einfach mein Krakel drunter und wieder weg, da eh nur nutzloses Bla Bla drin steht.
(ist ja bekannt zuständig bei mir ist die RV)

Zitat von: Cheffe am 20. August 2024, 16:35:57Was passiert wenn ich nicht unterschreibe?
Erst mal nichts kommt dann evtl. per VA in dem Fall vermutlich sogar besser als eine Unterschrift.

Zitat von: Cheffe am 20. August 2024, 16:35:57hört sich erstmal nicht so schlimm an
Muss man selbst wissen, für mich klingt das nicht so gut.

Clyde R Schrank

Zitat von: Kopfbahnhof am 20. August 2024, 21:09:27Mache einfach mein Krakel drunter und wieder weg, da eh nur nutzloses Bla Bla drin steht.

Würde ich persönlich von abraten. Wenn Dinge im Koop stehen mit denen man nicht einverstanden war, ist ein späteres anfechten oder abstreiten schwierig, wenn die Unterschrift drunter ist. Das könnte  als zustimmung ausgelegt werden. Man kann später auch schlecht sagen, das der Koop einseitig erstellt wurde und man kein Mitspracherecht hatte ...

Fettnäpfchen

Cheffe

Zitat von: Cheffe am 20. August 2024, 16:35:57Inhaltlich steht nix dramatisches drin,
dann stell den KOOP mal ein, schon deine Aufzählung sagt das Gegenteil.

Zitat von: Cheffe am 20. August 2024, 16:35:57Wie sind denn Eure Erfahrungen?
Man wirst fast immer, bei allem möglichen, über den Tisch gezogen und die Akteneinträge werden dementsprechend angepasst das es einem zum Nachteil gerät.

Zitat von: Sheherazade am 20. August 2024, 17:04:21Muss man den überhaupt noch unterschreiben? Ich habe hier jetzt schon mehrmals gegenteiliges gelesen.
Nein muss man nicht und ist auch nicht vorgesehen. Wenn eine Unterschrift verlangt wird ist das ein Anzeichen das sich das JC/SB nicht mit dem neuen BG Gesetz auskennt.
Zitat von: Fettnäpfchen am 10. August 2024, 18:27:50Quelle> Tacheles e.V.: Konsolidierte Fassung des SGB II Inkrafttreten zum 01. Januar 2023 und 01. Juli 2023
unten nochmal als Link!

MfG FN
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