Krankmeldung - Zu was bin ich verpflichtet, was kann ich ablehnen?

Begonnen von Vorname, 03. September 2024, 15:08:48

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Vorname

Hallo,

hab mich ertmalig für 4 Wochen krankschreiben lassen und werde das nach Absprache mit meinem Hausarzt auch mindestens bis zur Abgabe meines Antrags auf EMR immer wieder verlängern.

Jetzt kam gleich mal ein Termin für ein Telefongespräch rein. Das nehme ich gerne mit, weil ich keinen Bock hab, jedes mal zum JC fahren zu müssen.

Meine Frage ist aber, zu was bin ich außer Gesprächen noch verpflichtet, was kann man mir aufs Auge drücken, wo ich nicht auf die Krankmeldung verweisen kann?

Wenn man z.B. ein neues sozialmedizinisches Gutachten in Auftrag geben wollte, müsste ich dann da trotzdem mitmachen?

Gruß

turbulent

(Du musst AU nicht zu einem Gespräch, Du musst auch nicht telefonieren.)

Ich empfehle Dir: Statt Dich mit Was-wäre-wenn zu verunsichern, beschäftige Dich damit, wenn es soweit ist.

Ich (!) würde jetzt telefonieren, mitteilen, dass ich einen EMR-Antrag stellen werde (warum nicht sofort, woran hängt es?), dass ich momentan der Vermittlung nicht zur Verfügung stehe (da AU b.a.w.). Musst Du aber nicht. Kannst das Gespräch absagen mit Hinweis auf AU. 

Vorname

Zitat von: turbulent am 03. September 2024, 15:20:42ch (!) würde jetzt telefonieren, mitteilen, dass ich einen EMR-Antrag stellen werde

Das weiß das JC bereits

Zitat von: turbulent am 03. September 2024, 15:20:42(warum nicht sofort, woran hängt es?),

Du kennst dich nicht aus mit der Materie? Da muss man Arztberichte einreichen und für die muss man Termine holen, die aber eine monatelange Wartezeit verursachen. Deswegen nicht sofort.

Fettnäpfchen

Vorname

Zitat von: Vorname am 03. September 2024, 15:08:48Meine Frage ist aber, zu was bin ich außer Gesprächen noch verpflichtet, was kann man mir aufs Auge drücken, wo ich nicht auf die Krankmeldung verweisen kann?
Du bist zu nichts mehr verpflichtet
und Tel. ist eh keine Pflicht sondern allerhöchstens freiwillig. Was ich pers. NIE machen würde/werde.

Zitat von: Vorname am 03. September 2024, 15:08:48Wenn man z.B. ein neues sozialmedizinisches Gutachten in Auftrag geben wollte, müsste ich dann da trotzdem mitmachen?
Nein denn das JC weiß ja Bescheid das du einen Antrag auf EMR gestellt hast.

MfG FN
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