Trotz AU eine Arbeit suchen

Begonnen von Andy1989, 13. September 2024, 11:57:52

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Andy1989

Hallo,
Ich bin nun schon seit einigen Jahren fortlaufend krankgeschrieben und muss mich deshalb auch vom jc aus nirgends bewerben.
Nun ist es so, dass ich wieder arbeiten gehen möchte aber halt nur in Teilzeit. Ich war auch schon bei 3 Vorstellungsgesprächen und bei einer Stelle könnte ich für einen Tag zum Probearbeiten kommen. Mir ist natürlich bewusst, dass ich dafür auch eine Genehmigung von JC benötige.
Nur geht mir jetzt einiges durch den Kopf. Was ist, wenn ich die Stelle nicht bekomme oder ich fange dort an und schaffe es aber nicht? Wird dann das JC überhaupt noch Krankmeldungen von mir akzeptieren oder können Sie diese dann anzweifeln? Schließlich habe ich ja auch während meiner Krankheitsphase Bewerbungen geschrieben und bin zu Vorstellungsgesprächen gegangen...

Sheherazade

Zitat von: Andy1989 am 13. September 2024, 11:57:52Was ist, wenn ich die Stelle nicht bekomme oder ich fange dort an und schaffe es aber nicht? Wird dann das JC überhaupt noch Krankmeldungen von mir akzeptieren oder können Sie diese dann anzweifeln?

Müssen sie akzeptieren. Wird aber ggf. nicht ganz so einfach laufen wie bisher. Es kommt ganz auf dein Krankheitsbild an und auf die Tätigkeiten, die du meinst, jetzt in Teilzeit ausüben zu können.

Im Status einer jahrelangen AU würde ich nicht den Weg wählen, über eine selbstgesuchte Tätigkeit auf den Arbeitsmarkt zu kommen, da gibt es ggf. über die Rentenversicherung andere bzw. bessere Möglichkeiten der Wiedereingliederung, je nachdem wie alt du bist.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Andy1989

Das wäre ein Bürojob im öffentlichen Dienst. 3 Tage mit je 6 Stunden. Also definitiv kein schlechter Job.
Ich habe beim Vorstellungsgespräch auch gleich erwähnt, dass ich hierfür noch eine Genehmigung vom JC benötige. Also habe ich das Wochenende noch Bedenkzeit ob ich zum JC gehe oder ob ich es sein lasse.
Schwierig, da mir die Arbeitsstelle sehr zusagt, allerdings weiß ich nicht ob ich aufgrund meiner Psyche soweit bin.
Aber umso länger ich warte, umso schwieriger wird es eine passende Arbeitsstelle zu finden. Zumindest im Büro, denn eine andere Tätigkeit könnte ich mir ehrlich gesagt auch gar nicht vorstellen.

Sheherazade

Zitat von: Andy1989 am 13. September 2024, 13:00:59Ich habe beim Vorstellungsgespräch auch gleich erwähnt, dass ich hierfür noch eine Genehmigung vom JC benötige.

Du brauchst keine Genehmigung für den Schnuppertag, ans Arbeiten kommst du ja an einem Tag nicht wirklich. Melde diesen Tag schriftlich beim Jobcenter an, es geht letztendlich nur um die Unfallversicherung.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Andy1989

Zitat von: Sheherazade am 13. September 2024, 13:18:40
Zitat von: Andy1989 am 13. September 2024, 13:00:59Ich habe beim Vorstellungsgespräch auch gleich erwähnt, dass ich hierfür noch eine Genehmigung vom JC benötige.

Du brauchst keine Genehmigung für den Schnuppertag, ans Arbeiten kommst du ja an einem Tag nicht wirklich. Melde diesen Tag schriftlich beim Jobcenter an, es geht letztendlich nur um die Unfallversicherung.

Reicht das aus? Ich wäre halt direkt zum jc hin und hätte es dort angemeldet. Oder ist es schriftlich sicherer?

Fettnäpfchen

Andy1989

Zitat von: Andy1989 am 13. September 2024, 13:34:40Oder ist es schriftlich sicherer?
Auf jeden Fall und am besten so spät dass das JC nicht mehr rein pfuschen kann weil sie dir so einen "Traumjob" nicht gönnen.
Oder es sich auf ihre Fahne schreiben wollen also als Maßnahme verbuchen wollen.

MfG FN
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Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

jens123

Solange AU besteht ist von einem Probetag abzuraten. Das könnte unangenehme Fragen aufwerfen und ist an sich widersprüchlich: Man ist arbeitsunfähig, geht aber arbeiten. Man fällt auch seinem Arzt in den Rücken, der die AU attestiert hat. Vielleicht gibt es noch eine andere Möglichkeit die Eignung zu prüfen.

Andy1989

Zitat von: jens123 am 14. September 2024, 18:47:39Solange AU besteht ist von einem Probetag abzuraten. Das könnte unangenehme Fragen aufwerfen und ist an sich widersprüchlich: Man ist arbeitsunfähig, geht aber arbeiten. Man fällt auch seinem Arzt in den Rücken, der die AU attestiert hat. Vielleicht gibt es noch eine andere Möglichkeit die Eignung zu prüfen.

Ganz so einfach ist es dann wohl auch nicht, vor allem wenn man aufgrund der Psyche krankgeschrieben ist.
Man kann auch trotz AU arbeiten gehen und es handelt sich hierbei auch nur um einen Tag.
Natürlich ist das jetzt ein gewisses Risiko, daher auch der Post von mir.

Andy1989

Zitat von: Fettnäpfchen am 13. September 2024, 16:38:18Andy1989

Zitat von: Andy1989 am 13. September 2024, 13:34:40Oder ist es schriftlich sicherer?
Auf jeden Fall und am besten so spät dass das JC nicht mehr rein pfuschen kann weil sie dir so einen "Traumjob" nicht gönnen.
Oder es sich auf ihre Fahne schreiben wollen also als Maßnahme verbuchen wollen.

MfG FN

Zitat von: Sheherazade am 13. September 2024, 13:18:40
Zitat von: Andy1989 am 13. September 2024, 13:00:59Ich habe beim Vorstellungsgespräch auch gleich erwähnt, dass ich hierfür noch eine Genehmigung vom JC benötige.

Du brauchst keine Genehmigung für den Schnuppertag, ans Arbeiten kommst du ja an einem Tag nicht wirklich. Melde diesen Tag schriftlich beim Jobcenter an, es geht letztendlich nur um die Unfallversicherung.

Betreff: Mitteilung über Schnuppertag

Sehr geehrtes Jobcenter,

Ich möchte Sie hiermit darüber informieren, dass ich am ... von ... an einem unbezahlten Schnuppertag/Probetag bei ... teilnehmen werde.

Den Brief habe ich eben aufgesetzt. Das müsste doch ausreichen oder?

Sheherazade

Zitat von: Andy1989 am 15. September 2024, 15:12:44Den Brief habe ich eben aufgesetzt. Das müsste doch ausreichen oder?

An sich schon, wobei ich die Begriffe "Schnuppertag/Probetag" bei erwachsenen Arbeitssuchenden mit "Bewerbertag" ersetzen würde.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Milla

Bewerbertag gibts nicht, so ein Quatsch. Das nennt sich Einfühlungsverhältnis. Es dient dazu, dass sich Arbeitgeber und Probearbeitender bzw. Bewerber kennenlernen und herausfinden, ob der Kandidat zum Unternehmen oder der ausgeschriebenen Stelle passt. Da hast du keinen Vergütungsanspruch im Gegenzug bist du aber auch zu keiner Arbeitsleistung verpflichtet.
Abschieben schafft Wohnraum:  Deutschland hat Eigenbedarf!

Andy1989

Zitat von: Sheherazade am 15. September 2024, 15:14:53
Zitat von: Andy1989 am 15. September 2024, 15:12:44Den Brief habe ich eben aufgesetzt. Das müsste doch ausreichen oder?

An sich schon, wobei ich die Begriffe "Schnuppertag/Probetag" bei erwachsenen Arbeitssuchenden mit "Bewerbertag" ersetzen würde.

Das sollte "Probearbeit" heißen und nicht "Probetag"  :wand:  :grins: