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Wer ist zuständig wenn man auf einem Campingplatz lebt?

Begonnen von Leon2011, 29. September 2024, 12:04:34

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Leon2011

Hallo alle zusammen,

ich Versuche mich so kurz wie möglich zu halten. Mein Sohn hat Autismus und hatte daher große Probleme mit Schulabsentismus. Durch unsere lokale  Autismus-Beratung haben wir eine Schule gefunden, die sich mit Autismus auskennt und auf die er gehen konnte. Einziges Manko, die Schule ist knapp 100km weit weg. Er geht dort jetzt seit einem Jahr hin, ich fahre ihn jeden Tag mit dem Auto (hat meine Mutter geleased und unterstützt mich mit den Sprit kosten).

Wir haben letztes Jahr schon vom Jobcenter ein Schreiben bekommen in dem die Notwendigkeit für einen Umzug bestätigt wurde, allerdings finden wir keine Wohnung  :wand:

In der Nähe der Schule ist ein Campingplatz mit Mobilheimen, ähnlich wie tiny Häuser, dort haben meine Mutter und auch meine Oma einen Platz. Also haben wir unsere Wohnung gekündigt und sind jetzt also zum 01.10 in das Mobilheim meiner Mutter gezogen, da die Sprit kosten nicht mehr tragbar waren.

Jetzt haben wir aber am Freitag erfahren dass man sich hier nur melden darf wenn man der Besitzer ist. Da das Ding aber meiner Mutter und nicht mit gehört, können wir uns hier nicht als festen Wohnsitz melden.

Jetzt meine Fragen, wie ist das dann mit der zuständigkeit des Jobcenters? Sind die dann hier trotzdem zuständig? Wo soll ich mich sonst melden? Ich lebe ja hier und nicht woanders...

Ich werde jetzt trotzdem mal morgen zum Meldeamt gehen und mal so tun als ob ich nicht weiß dass ich mich hier nicht melden darf...aber ich hab so leichte Panik. Meine Mutter hat mir jetzt noch eine Vermieter Bescheinigung ausgestellt, auf dieses Mobilheim, die Kosten für die Miete sind die Kosten für den Platz hier durch 12 geteilt (man bekommt am Ende des Jahres immer eine Abrechnung für alles).

Ich hoffe jemand kann mir weiter helfen

Ottokar

Zitat von: Leon2011 am 29. September 2024, 12:04:34Jetzt haben wir aber am Freitag erfahren dass man sich hier nur melden darf wenn man der Besitzer ist.
Wer erzählt denn diesen Unsinn.
Auch wenn man so ein Teil mietet, darf man diesen als Wohnsitz anmelden. Wenn das Teil also deiner Mutter gehört und diese es dir (unter)vermietet, darfst du es als deinen Wohnsitz anmelden.
Das JC muss die Mietkosten auch entsprechend anerkennen.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Leon2011

Man darf das offiziel aber nicht vermieten, da das ein Pachtgrundstück von der Stadt ist. Wir sind hier auf dem Campingplatz mit angemeldet, haben Eintrittskarten, ich musste auch ein Führungszeugnis abgeben, aber ich darf als nicht Besitzer/pächter hier keinen festen Wohnsitz anmelden.

Aber wo soll ich mich sonst melden? Wir wohnen hier, mein Sohn geht hier um die Ecke in die schule. Mein Vater sowie meine Mutter wohnen beide knapp 200 km weit weg, das macht ja wenig Sinn mich dort irgendwo zu melden, vor allem auch wegen der zuständigkeit des Amtes.

Kopfbahnhof

Zitat von: Leon2011 am 29. September 2024, 17:53:41Man darf das offiziel aber nicht vermieten
Dann wird es eine Regelung von diesem Campingplatz sein, oder auch von der Stadt.

Es gibt nicht wenige, wo man gar keinen Erstwohnsitz anmelden kann.
Hier dürfen es vermutlich nur die Besitzer und denen ist wohl eine Untervermietung untersagt.

Zitat von: Leon2011 am 29. September 2024, 12:04:34ähnlich wie tiny Häuser, dort haben meine Mutter und auch meine Oma einen Platz
Sind sie denn dort auch mit Hauptwohnsitz gemeldet?
Wenn nicht, wird es so auch nicht funktionieren.


Leon2011

Meine Mutter hat es glaube ich als Zweitwohnsitz, sie hat es ja nur für Urlaube oder am Wochenende genutzt. Meine Oma lebt hier, ihr gehört es und sie ist hier auch als Erstwohnsitz gemeldet.

Meine Mutter meinte schon zur not überschreibt sie es mir, ich würde es ja sowieso irgendwann erben, allerdings wissen wir nicht ob ich dann auch den Pachtvertrag übernehmen kann und ob es dann nicht vielleicht Probleme mit dem Amt gibt wegen Eigentum oder so...

Kopfbahnhof

Zitat von: Leon2011 am 29. September 2024, 18:13:32allerdings wissen wir nicht ob ich dann auch den Pachtvertrag übernehmen kann
Vermutlich kann man diese Frage nur mit dem Besitzer von dem Campingplatz klären.

Ich kenne Plätze, wo nur den "Alteingesessenen" (deiner Oma) solche Regelungen, mit dem Erstwohnsitz, zugestanden werden.
Vermutlich hat die Oma den Platz also nur gepachtet?

Zitat von: Leon2011 am 29. September 2024, 18:13:32vielleicht Probleme mit dem Amt gibt wegen Eigentum
Wenn das ganze auf einem Pachtvertrag beruht, kann es nicht dein Eigentum werden.
Somit damit auch kein Problem beim Amt ist.

 

Leon2011

Das Grundstück ist gepachtet, alles was auf dem Grundstück steht ist Eigentum. Wenn ich das jetzt erben Würde zb, dann eben nur alles was auf dem Grundstück steht. In den meisten Fällen kann man dann auch den Pachtvertrag übernehmen, allerdings gibt es auch fälle (haben wir gerade einen hier in unserer Gasse) wo die Enkel den Platz leer räumen müssen, bedeutet das Mobilheim muss runter, oder sie können es dem neuen pächter verkaufen.

Daher wäre das Mobilheim selbst dann schon mein Eigentum.

Aber wo soll ich mich denn sonst melden? Bei meinen Eltern gibt ja keinen Sinn. Und ist das Jobcenter dann überhaupt für mich zuständig wenn ich hier nicht gemeldet bin?

Ich hatte einen überbrückungsmonat beantragt, heißt für Oktober bekomme ich noch Geld von meinem alten Jobcenter, aber dann weiß ich auch nicht. Ich hatte schon alle Unterlagen bereit, wollte morgen auf die Stadt mich ummelden und dann alles, inklusive neuen Meldebescheinigung beim jc abgeben.

Kopfbahnhof

Zitat von: Leon2011 am 29. September 2024, 18:46:29ist das Jobcenter dann überhaupt für mich zuständig
Nur das JC wo du deinen Hauptwohnsitz hast, ist zuständig.

Zitat von: Leon2011 am 29. September 2024, 18:46:29wäre das Mobilheim selbst dann schon mein Eigentum
Was du dann aber auch selbst nutzen würdest, auch das ist kein Problem beim JC.

Zitat von: Leon2011 am 29. September 2024, 18:46:29allerdings gibt es auch fälle
Darum ja, es muss mit dem Besitzer vom Campingplatz geklärt werden.

Zitat von: Leon2011 am 29. September 2024, 18:46:29aber dann weiß ich auch nicht
Schon schwierige Situation, in der du steckst.
Als Notlösung evtl. eine Meldeadresse bei einer karitativen Einrichtung nutzen?
Aber mit Kind OfW, auch nicht gut.

Zitat von: Leon2011 am 29. September 2024, 18:46:29wollte morgen auf die Stadt mich ummelden
Versuchen kannst du es ja, aber ohne Vermieterbescheinigung dürfte es schwer werden.

Leon2011

Naja ich hab einer Vermieterbestätigung von meiner Mutter auf diesen Platz hier.

Kopfbahnhof

Versuchen kann man es ja damit.

Kommt eben darauf an, wie die Stadt es sehen wird.

Ottokar

Lt. Bundesmeldegesetz gibt es keine Einschränkungen, lt. § 20 BMG darf ein Wohnwagen der nicht oder nur gelegentlich fortbewegt wird jederzeit als Hauptwohnsitz angemeldet werden.
Das ist Bundesrecht und weder der Campingplatzinhaber noch die Kommune darf Abweichendes festlegen.
Maßgeblich ist hier zudem das Mietrecht lt. BGB und danach benötigt die Mutter hier keine Erlaubnis zur Untervermietung, wenn sie Ihren Zweitwohnsitz der Tochter überlässt. Und auch hier dürfen weder der Campingplatzinhaber noch die Kommune Abweichendes festlegen. Vielmehr sind anderstlauende vertraglichen Vereinbarungen zum Nachteil des Mieters per Gesetz unwirksam (§ 553 Abs. 3 BGB) und müssen somit nicht befolgt werden.
Mit Eigentum, Pacht oder was auch immer hat das absolut nichts zu tun.
D.h. schließe hier eine mietrechtliche Vereinbarung mit deiner Mutter über die Nutzung ihres Wohnwagens und lass dir von deiner Mutter eine Wohnungsgeberbescheinigung ausstellen, mit der meldest du dich dann bei der Meldebehörde um bzw. an.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
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Kopfbahnhof

Zitat von: Ottokar am 30. September 2024, 12:20:47und weder der Campingplatzinhaber noch die Kommune darf Abweichendes festlegen
Da bin ich anderer Meinung oder stehe gerade auf dem Schlauch.

Der Campingplatzbetreiber muss nicht zustimmen, wenn es um einen Dauerwohnsitz geht.
Darum ja schon mal, es gibt Plätze wo nur die "alteingesessenen" noch diese Zustimmung haben.

Die Plätze für die Zukunft, Neulingen kein Dauerwohnrecht mehr einräumen, weil es auf dem Platz generell abgeschafft werden soll.
Darum eben, Betreiber fragen.


Sheherazade

So auch mein Kenntnisstand.

ZitatFazit zur rechtlichen Lage

Per Gesetz ist das Dauercamping als Erstwohnsitz in den meisten Bundesländern illegal. In der Praxis wird es jedoch von Staat und Kommunen toleriert. Wichtig ist, dass sich Dauercamper zunächst mit dem Betreiber des Campinggeländes absprechen, da das Dauercampen nicht überall erlaubt ist. Die Zahl der Ganzjahres-Campingplätze steigt stetig, was darauf hinweist, dass diese Wohnform immer populärer wird.
Quelle und mehr Infos
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Rotti

Da müsste dann eben was eigenes Gesucht werden aber ein Wohnsitz braucht es nicht um Bürgergeld zu bekommen ist ja gegeben.
In der Erreichbarkeitsverordnung (ErrV) Paragraf 2 Absatz 4 konkret festgelegt, dass auch Obdachlose ohne Wohnsitz in der Bundesrepublik Anspruch auf Bürgergeld haben. Die Voraussetzungen: Sie sollen das für sie zuständige Jobcenter "einmal pro Leistungsmonat persönlich" aufsuchen.

Sheherazade

@ Rotti: Dir ist aber klar, dass sich eine alleinerziehende Mutter mit einem autistischen Kind, dass ohnehin Probleme mit dem regelmäßigen Schulbesuch hat, ganz bestimmt nicht ofW melden wollen wird? Du hast nicht mal ansatzweise eine Vorstellung davon, wieviel Probleme die beiden z. B. mit dem Jugendamt bekommen können.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"