Selbstauskunft für Bürgergeld / ALG 2

Begonnen von seifert55, 01. Oktober 2024, 02:54:34

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seifert55

Hallo Forum,
als ich vor einigen Jahren in das ALG 2 kam, musste ich eine Art Selbstauskunft machen, per Formular. Z.B. musste ich angeben wieviel Geld ich besitze und ob ich Wertsachen habe. Meine Frage an Euch: Wie heisst dieses Formular? Und: Kann ich beim Jobcenter mein damaliges ausgefülltes Formular anfordern da ich meins verloren habe?
Vielen Dank
Herzlichst
S.

Sheherazade

Das Formular heißt Anlage VM (= Vermögen). Und du sollst darin den Ist-Stand deines Vermögens angeben, nicht den Stand von vor x Jahre. Was willst du jetzt mit dem alten Teil?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Taro

Zitat von: Sheherazade am 01. Oktober 2024, 08:53:37Das Formular heißt Anlage VM (= Vermögen). Und du sollst darin den Ist-Stand deines Vermögens angeben, nicht den Stand von vor x Jahre. Was willst du jetzt mit dem alten Teil?

Richtig so, nicht wissen worum's geht aber gleich die Leute anpampen und wenn möglich auch noch bleidigen.
Na ja, bei 44.403 Beitrtägen hier darf man sich sowas erlauben, und selbst bei Beschwerden greift kein Moderator ein.
Also erst mal langsam mit den jungen Pferden.

Schon mal dran gedacht, dass seifert55 das Formular einfach noch mal für seine Unterlagen haben möchte ?
Nicht jeder schmeißt gleich alles in den Papierkorb oder löscht es.
Ich habe meine 5 Jahre alten Unterlagen vom Jobcenter alle noch archiviert, wer weiß, ob man sie nicht nochmal braucht.
Nach 10 Jahren kommen die bei mir dann allerdings auch in die Tonne.

@seifert55:
Das Formular (Anlage) heißt, wie bereits erwähnt, "VM" Vermögen.
Ich würde mich mal mit meinen zuständigen Jobcenter in Verbindung setzen und da nachfragen, statt hier gleich auf Ratschlöäge von "Fachmännern" und "Fachfrauen" zu hoffen.

Eigentlich kommt es nicht auf die Quantität sondern auf die Qualität von Beiträgen an, aber das scheint hier egal zu sein.
Hauptsache was posten um seinen Status hier im Forum zu verbessern und am Ende "Gott" und damit unangreifbar zu sein.

Ottokar

Zitat von: seifert55 am 01. Oktober 2024, 02:54:34Kann ich beim Jobcenter mein damaliges ausgefülltes Formular anfordern da ich meins verloren habe?
Du kannst Akteneinsicht beantragen und auch Kopien davon erhalten, so kannst du an eine Kopie dieser Anlage gelangen.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Sheherazade

Zitat von: Taro am 01. Oktober 2024, 11:35:49Eigentlich kommt es nicht auf die Quantität sondern auf die Qualität von Beiträgen an

Korrekt. Und was sagt jetzt die Länge deines Beitrages über die Qualität desselben aus? Richtig, genau nichts.

Und ganz offensichtlich trägst du gerade ziemlich eingeschnappt deine persönlichen Animositäten quer durchs Forum, anstatt das du mal gegoogelt hast in den letzten Tagen, was genau "Überflieger" bedeutet.

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seifert55

Hallo Forum,
vielen Dank für die Beiträge. Ich finde es schade wenn es immer gleich so schnippisch wird. Das verbreitet doch nur negative Vibes. Das geht doch freundlich und sachlich.
Bezgl. Anlage VM, natürlich möchte ich nicht den Stand von vor zig Jahren neu eintragen. Ich möchte überhaupt nichts eintragen. Ich habe lediglich meine VM von damals, die ich bei dem ALG 2 Antrag mitabgegeben habe verloren. Jetzt sind in meinem Keller unter zig Sachen einige ganz alte aufgetaucht die evtl. etwas Wert haben. Die habe ich damals übersehen. Nun möchte ich überprüfen ob meine Angaben gegenüber dem JC dmals richtig waren.
Vielen Dank
Herzlichst
S.

Sheherazade

Zitat von: seifert55 am 01. Oktober 2024, 18:42:05Jetzt sind in meinem Keller unter zig Sachen einige ganz alte aufgetaucht die evtl. etwas Wert haben. Die habe ich damals übersehen. Nun möchte ich überprüfen ob meine Angaben gegenüber dem JC dmals richtig waren.

Dein Ernst? Und was machst du, wenn diese alten Sachen mit etwas Wert dort nicht gelistet sind, dich selbst anzeigen?

Da ich annehme, das "etwas Wert" nicht  gleich mehrere Tausend Euro sind, ist die Beschaffung der (wie alten?) Anlage VM etwas übertrieben. Versilber das Zeug und gut ist es.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

seifert55

Hallo,
nun, ich bin mir noch nicht sicher wie ich damit umgehe.Es sind auch keine Wertsachen im klassischen Sinne wie Uhren, Schmuck etc. sondern ein Haufen Modelleisenbahn-Sachen die zwischen den 60er Jahren und 90er Jahren angeschafft wurden. Also eine private Modelleisenbahnsammlung. Der Wert ist schwierig abzuschätzen. Aber es ist schon möglich dass alle Sachen zusammen 5.000,-- bis 8.000,-- bringen könnten wenn man sie bei Ebay versteigert. Ich stelle mir auch die Frage was gewesen wäre wenn ich die Sachen damals in der VM angegeben hätte. Hätte ich die dann verkaufen müssen?

Ich sehe gerade auf dem Formular VM, dass da nur:
"sonstiges Vermögen -
Sonstiges Vermögen sind z. B. Edelmetalle, Antiquitäten, Gemälde, Schmuck." steht.

Möglicherweise musste ich garnicht meine Modelleisenbahn angeben !?
Danke
S.

turbulent

Du weißt ja (jetzt) wahrscheinlich auch gar nicht, wie hoch der Wert "vor ein paar Jahren" war.
Ich (!) würde nicht nach einer Kopie fragen. Denn damit wäre die Nachfrage (möglicherweise auch Nachbohren) beim bald folgenden Geldeingang (Begründung: Vermögensumwandlung) garantiert.
Nö, schau, ob Du es so verkauft kriegst, dass es Dir nicht weh tut. Und investier' das "umgewandelte" Vermögen" un-ängstlich. (Bei einem Vermögen von theoretischen circa 10.000 Euro in Sachwerten wäre Dein Antrag NICHT abgelehnt worden.)

seifert55

Ja, danke für die Antwort.
Jetzt habe ich aber noch eine Frage, ich kenn mich da leider nicht so gut aus.
Ich möchte garnicht alles verkaufen, evtl. nur einen Teil. Daher wäre die Frage ob ich diese Sachen auch ohne Verkauf, also "im Besitz" hätte melden müssen.
Danke
S.

Sheherazade

Zitat von: seifert55 am 01. Oktober 2024, 20:35:10Ich möchte garnicht alles verkaufen, evtl. nur einen Teil.

Dann mach das, viel Erfolg.

ZitatDaher wäre die Frage ob ich diese Sachen auch ohne Verkauf, also "im Besitz" hätte melden müssen.

Wenn du dir damals (wann denn nun?) ganz sicher (z. B. mit einem Wertgutachten) über den erheblichen Wert der Modelleisenbahnen gewesen wärst, dann hätte das unter sonstiges Vermögen gehört.

Aber da du auch heute nur eine Wunschvorstellung vom Wert hast, fällt deine Frage in die Rubrik "Hätte, hätte Fahrradkette". Du hast dich damals noch nicht einmal daran erinnert. Ich möchte gar nicht wissen, wieviele solcher Sachen in irgendwelchen Kellern oder auf irgendwelchen Dachböden schlummern und in Vergessenheit geraten sind.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Rotti

#11
Zitat von: seifert55 am 01. Oktober 2024, 18:42:05Nun möchte ich überprüfen ob meine Angaben gegenüber dem JC dmals richtig waren.
Es ist immer gut alles zu Kopieren für seine Unterlagen besonders das Formular VM. Was früher nicht angegeben wurde und jetzt angegeben wird, dann fragen die beim JC schon nach wo das jetzt herkommt, weil die Freibeträge vor dem Bürgergeld ja viel niedriger zu CDU Zeiten angesetzt waren wie heute.
ZitatDer Grundfreibetrag in Höhe von 150 Euro je vollendetem Lebensjahr war nicht zweckgebunden und stand jedem volljährigen Hartz-IV-Empfänger sowie dessen Partner oder Partnerin in der Bedarfsgemeinschaft zu. Allerdings war dieser Vermögensfreibetrag in der Höhe begrenzt, wobei sich die Grenze nach dem Geburtsjahr des ALG II Beziehers staffelte. Personen, die vor dem 01.01.1948 geboren wurden, erhielten einen erhöhten Freibetrag von 520 Euro je vollendetem Lebensjahr. Bei Minderjährigen galt ein fester Grundfreibetrag auf das Vermögen von 3.100 Euro.

Zusätzlich sieht das Gesetz (§ 12 Abs. 2 Nr. 4 SGB II) zum Grundfreibetrag einen Freibetrag in Höhe von 750 Euro für jede in der Bedarfsgemeinschaft lebende Person vor für notwendige Anschaffungen.
Nicht anrechenbares Vermögen – Schonvermögen: Das Schonvermögen wird nicht auf das Vermögen angerechnet. Zum Schonvermögen zählt: https://www.lpb-bw.de/regelsatz-hartz-iv

seifert55

Ja.
Vielen Dank.
Nun, eine Kopie von dem VM damals hab ich leider nicht mehr. Deswegen hatte ich ja gefragt ob ich das vom JC anfordern kann. Inzwischen habe ich aber weiter recherchiert, Soeine Modelleisenbahn fällt nicht so schnell unter "Vermögen" wie z.B. Schmuck, Gold oder Münzen. Die Sachen sind ganz schwierig einzuschätzen und die Gebrauchtpreise variieren enorm. Es sind auch keine "Besonderheiten", "seltene Stücke" oder Antiquitätn oder sowas dabei, also Dinge die speziell und besonders wertvoll sind. Es sind nur alte, gebrauchte Lokomotiven und Anhänger, Die menge würde den Preis ausmachen und der könnte evtl. auf 5.000,-- Euro steigen weil es soviele sind. Aber damit wäre ich auch deutlich unter dem Freibetrag von damals. Ich denke ich brauche mir keine Sorgen machen und werde die alte VM nicht anfordern.
Danke
Herzlichst
Thomas Kalak

Rotti

Zitat von: seifert55 am 02. Oktober 2024, 14:06:22schnell unter "Vermögen" wie z.B. Schmuck, Gold
ich gab aber meine Goldzähne auch nicht an die ich ja später auch verkaufen könnte. wenn sie denn mal ausfallen  :lachen:

jens123

Die "Modelleisenbahn" würde ich als Hobby abtun und mich nicht weiterem Leidensdruck aussetzen. Wenn jemand Briefmarken sammelt, wird er die regelmäßig auch nicht dem JC auflisten. Kein Mensch kann dir nachweisen, dass du eine Modelleisenbahn besitzt oder zum damaligen Zeitpunkt besessen hast. Desweiteren ist der Wert so kaum realistisch einzuschätzen (das müsste ein Sachverständiger machen) und hängt auch von Faktoren wie der momentanen Nachfrage ab. Was bei klassischen Wertsachen weniger der Fall ist.

Wenn dich die Auskunft von damals interessiert, ist tatsächlich die Datenauskunft nach DSGVO das beste Mittel. Falls du gezielt nach der Vermögensauskunft fragst, läufst du Gefahr, dass Augen und Ohren ganz groß werden und der JC-Mensch das als Anlass für Bohrversuche hernimmt. Warum sollte man diese Vorlage (selbst) liefern?!