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Wie komme ich von der PKV in die GKV

Begonnen von Nihashh, 17. Juli 2024, 22:27:05

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Nihashh

Habe jetzt mit der Krankenkasse nochmals telefoniert.

Es ist wirklich so, dass jeder Erwachsene Bürgergeld bezieher seine eigene KV haben muss. Deshalb ist die Familienversicherung nicht möglich.

Die Selbständigkeit wurde im Sommer 2020 schon aufgegeben.

Ich hätte da noch eine Frage zur Beschäftigung.

Angenommen ich nehme einen Nebenjob auf.

Brutto 600€. Arbeite einen Tag und werde dann innerhalb der Kündigungsfrist von 14 Tagen in der Probezeit gekündigt.

Angenommen 01.11 Arbeitsbeginn
02.11 Kündigungseingang zum 16.11.

Ich wäre somit nur 15 Tage beschäftigt gewesen.

Ist der Job dann dennoch Versicherungspflichtig gewesen?

Denn dadurch, dass ich nur 15 Tage beschäftigt war, ist mein Brutto somit auch nur ca. die Hälfte also knapp über 300€. Das wäre ja dann nur noch ein Minijob.

Rotti

Zitat von: Nihashh am 07. Oktober 2024, 15:10:25Es ist wirklich so, dass jeder Erwachsene Bürgergeld bezieher seine eigene KV haben muss. Deshalb ist die Familienversicherung nicht möglich.
du kannst doch deine KK kündigen niemand muss in der der Privaten bleiben
Grundsätzlich ist ein Wechsel in die GKV nicht möglich, wenn du:
älter als 55 Jahre bist.
in den letzten fünf Jahren nicht gesetzlich versichert warst.
mindestens die Hälfte der Zeit entweder versicherungsfrei, von der Versicherungspflicht befreit oder hauptberuflich selbstständig warst.
Zitat von: Nihashh am 31. Juli 2024, 10:57:04Ich bin 40 und habe heute die Ablehnung erhalten.
du bist doch erst 40 Jahre alt 5 Jahre Sozialversichert im Job und du bist wieder in der gesetzlichen.

Sheherazade

Die Anmeldung zur Sozialversicherung erfolgt vor Arbeitsantritt, ebenso wie die Anmeldung zu einem Minijob. Sofern es sich nicht um ein befristetes Arbeitsverhältnis von 2 Wochen handelt, ist also nicht abzusehen, dass du da am 2. Tag schon wieder weg willst.

Unterm Strich wird sich aber bei deinem Gedankengang kein nennenswerter Unterschied bei der Lohnabrechnung auftun. Inwieweit die Krankenkasse dieses Spielchen mitmacht oder mitmachen muss, entzieht sich mir.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Nihashh

Zitat von: Rotti am 07. Oktober 2024, 15:18:02
Zitat von: Nihashh am 07. Oktober 2024, 15:10:25Es ist wirklich so, dass jeder Erwachsene Bürgergeld bezieher seine eigene KV haben muss. Deshalb ist die Familienversicherung nicht möglich.
du kannst doch deine KK kündigen niemand muss in der der Privaten bleiben
Grundsätzlich ist ein Wechsel in die GKV nicht möglich, wenn du:
älter als 55 Jahre bist.
in den letzten fünf Jahren nicht gesetzlich versichert warst.
mindestens die Hälfte der Zeit entweder versicherungsfrei, von der Versicherungspflicht befreit oder hauptberuflich selbstständig warst.



Ich war die letzten ca. 13 Jahre in der PKV und bin 40.

Laut der AOK kann ich weder bei meiner Frau Familienversichert werden noch selber in die gesetzliche. Außer wenn ich eine Versicherungspflichtige Beschäftigung aufnehme.

Deswegen werde ich jetzt mein oben genanntes Vorhaben schnellstmöglich umsetzten.

Ich musste heute eine Rechnung vom Zahnchirugen zahlen. Die Differenz von 100€ musste ich selber zahlen obwohl ich meinen Basis Tarif Behandlungsausweis vorgelegt hatte und auch mit der Rechnungsstelle Kontakt aufgenommen habe. Aussage von denen die Praxis besteht auf die volle Rechnung und wird es nicht kürzen.

Deshalb will ich jetzt schnellstmöglich raus aus der PKV.

Wie soll ich als Bürgergeld bezieher 100€ für einen Zahnarzt bezahlen. Ohne Abstriche im Lebensunterhalt zu machen.

Rotti

Zitat von: Nihashh am 07. Oktober 2024, 15:29:36Wie soll ich als Bürgergeld bezieher 100€ für einen Zahnarzt bezahlen. Ohne Abstriche im Lebensunterhalt zu machen.
als jemand im Bürgergeld kann man bei seiner KK einen Antrag auf Härtefall stellen und so einen Zuschuss bekommen das sollte doch bei dir auch möglich sein im Basistarif aber Sonderwünsche bei der Behandlung kann da keiner erwarten.

Nihashh

Zitat von: Rotti am 07. Oktober 2024, 15:38:00
Zitat von: Nihashh am 07. Oktober 2024, 15:29:36Wie soll ich als Bürgergeld bezieher 100€ für einen Zahnarzt bezahlen. Ohne Abstriche im Lebensunterhalt zu machen.
als jemand im Bürgergeld kann man bei seiner KK einen Antrag auf Härtefall stellen und so einen Zuschuss bekommen das sollte doch bei dir auch möglich sein im Basistarif aber Sonderwünsche bei der Behandlung kann da keiner erwarten.


Das mit dem Zuschuss bei der PKV weiß ich leider nicht ob es sowas gibt.

Die Rechnung war noch kein Zahnersatz nur die Voruntersuchung.

Wenn ich den Zahn machen lasse müsste ich 600-700€ selber zahlen, da habe ich den Kostenvoranschlag bei der PKV schon eingereicht.

Es ist wirklich kein Vergnügen mit dem Basistarif. Jede Rechnung muss korrigiert werden ständig bei Ärzten hinterlaufen und dann gibt es Ärzte wie jetzt der Zahnchirug der auf den vollen Betrag besteht. Obwohl die meinen Behandlungsausweis mit den Sätzen eingescannt haben und ich auf jeden Vertrag den ich da unterschrieben habe darauf hingewiesen habe.

Ich will einfach nur raus aus der PKV. Ich möchte einfach meine Krankenkarte vorlegen und mir keine weiteren Gedanken über die Kosten von Arztbesuchen machen. Ich hab wirklich Angst und die Lust verloren zu Ärzten zu gehen.

Kopfbahnhof

Zitat von: Rotti am 07. Oktober 2024, 15:18:02du kannst doch deine KK kündigen niemand muss in der der Privaten bleiben
Damit er dann aktuell gar keine KV hat?

Zitat von: Rotti am 07. Oktober 2024, 15:38:00als jemand im Bürgergeld kann man bei seiner KK einen Antrag auf Härtefall stellen
Ist bei der privaten KK anders geregelt.
Wie kann nur @TE bei seiner KK selbst erfragen.

Zitat von: Nihashh am 07. Oktober 2024, 15:45:27mit dem Zuschuss bei der PKV weiß ich leider nicht ob es sowas gibt

Kommt auf deinen Tarif an, kann dir nur deine PKV beantworten.

Zitat von: Nihashh am 07. Oktober 2024, 15:29:36Außer wenn ich eine Versicherungspflichtige Beschäftigung aufnehme.
Dann bleibt halt nur dieser Weg, oder du musst eben bei deiner KK bleiben.



Nihashh

Das mit dem Härtefall Zuschuss werde ich bei der PKV erfragen.

Wie gesagt ich werde jetzt irgendeine Versicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen damit ich aus der PKV raus komme.

Auf dauern kann es so nicht weitergehen.

Mein alter Zahnarzt hat mich schon höflich rausgeschmissen.

Den Hausarzt musste ich auch wechseln. Da er mit bei jeder Untersuchung darauf aufmerksam gemacht hat, wie schlecht mein Basis Tarif ist teilweise wird weniger als die GKV bezahlt meint er. Ich musste Ihm jedesmal erklären, dass ich mir die Situation nicht ausgesucht habe. Ich bin arbeitslos und beziehe Bürgergeld, was soll ich machen.

Der selbe Hausarzt der früher darauf bestand mich jedes Quartal zu sehen, hat mich zuletzt nur noch 1x Jahr zu Gesicht bekommen. Was ihm auch lieb war. Es geht den nur ums Geld. Das finde ich wirklich sehr schade.

Durch den früheren Top Tarif in der PKV und jetzt den Basis Tarif sieht man leider nur zu gut, wie das ganze Gesundheitssystem nur aufs Geld aus ist. Sehr sehr schade.

turbulent

Warum bist Du denn damals in die PKV gewechselt?

Kopfbahnhof

Zitat von: Nihashh am 07. Oktober 2024, 17:11:41teilweise wird weniger als die GKV bezahlt meint er
Hab ich auch schon gehört (von einer Ärztin), je nach PKV stimmt das auch.

Zitat von: Nihashh am 07. Oktober 2024, 17:11:41dass ich mir die Situation nicht ausgesucht habe
Irgendwo schon, als du in die PKV gegangen bist. (dazu kann einen keiner zwingen)

Zitat von: Nihashh am 07. Oktober 2024, 17:11:41wie das ganze Gesundheitssystem nur aufs Geld aus ist
Das kennen aber alle Versicherten, manchmal glaubt man im Warenhaus zu sein statt beim Arzt.

Nur geben die Ärzte bei PKV Patienten insgesamt gern noch mehr unnützes Zeug mit.

Nihashh

Ich hatte einen Versicherungsmakler der damals auch alle Fahrzeuge meiner Firma versichert hatte. Der hat mir das damals einfach Schmackhaft gemacht.

Ein Bett Zimmer, Chefarzt Behandlung, Krankentagegeld, Heilpraktiker u. S. W

Für den Moment und die Jahre war es auch wirklich sehr gut. Doch damals habe ich mir leider keine Gedanken gemacht was nach 10-15 Jahren ist.


Kopfbahnhof

Zitat von: Nihashh am 07. Oktober 2024, 17:33:15Der hat mir das damals einfach Schmackhaft gemacht
Auf dieses Gesäusel der Vertreter sind viele reingefallen.

Vor allem, wenn man jung ist, ist die PKV oft sehr günstig gewesen, deutlich weniger als die GKV.

Damals bin ich zum Glück nicht darauf eingestiegen.
Genau deswegen, was ist, wenn man später Probleme hat, wer zahlt dann die PKV?
Da gab es auch noch keinen Basistarif, wie jetzt.

TripleH

Der Basistarif beinhaltet dieselben Leistungen wie die der GKV. Also auch Zahnbehandlung ohne Zuzahlungen im Härtefall. Nur: die Zahnärzte sind nicht gezwungen, für den Tarif zu arbeiten. Im Fall der Fälle muss man halt die kassenzahnärztliche Bundesvereinigung im Rahmen ihrer Sicherstellungspflicht nach §  75 Absatz 3a SGB V einschalten.

Nihashh

Die letzte Frage die abzuklären ist, mein mögliches Szenario.

01.11 Aufnahme Beschäftigung 600 Brutto
02.11 Eingang Kündigung
16.11 Kündigung

Dementsprechend wäre ich 15 Tage beschäftigt.

Wodurch mein Bruttolohn für den Monat auch nur ca. 300€ die Hälfte wäre.

Dies wäre unter der 538€ was man ja verdienen muss um Sozialversicherungspflichtig beschäftigt zu sein.

Bin ich dann dennoch in der GKV oder bin ich dann in der Knappschaft weil es ein Mini Job ist, wegen des geringen tatsächlichen Bruttolohns von ca. 300€

peter_m

Warum suchst Du Dir eigentlich nicht eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung und behältst die einfach?
Deine Frau und Deine Kinder fänden ein bisschen mehr Geld sicher ganz gut.