Bürgergeld wurde als Darlehen gewährt - Anrechnung einer Immobilie mit 50% MEA

Begonnen von Greyem, 08. Oktober 2024, 18:04:42

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Greyem

Hallo zusammen,  :flag:

ich bin neu hier im Forum und hoffe auf Rat und Hilfe.

Schilderung der Situation: Ich bin 63 Jahre alt, verheiratet, lebe aber seit 2016 vom Ehemann getrennt. Bis Ende März 2024 bezog ich ALG I und war über die Arbeitsagentur gesetzl. krankenversichert.

Ca. ab Februar 2024 wurde ich mit heftigen ,,Rückenproblemen/Ischias" krank, dachte, das hatte ich schon öfter mal, habe mit Medikamenten aus der Apotheke und Wärmebädern selbst versucht, dass es besser wird. Wurde es aber nicht. Ich bin nicht sofort zum Arzt gegangen, sondern erst am 27.03.24. Der Hausarzt schrieb mich dann erst mal eine Woche krank bis 05.04.24, verweigerte mir jedoch trotz Bitte Schmerztabletten, verschrieb keinerlei Medikamente mit dem Hinweis, ..."das wird eine langwierige Geschichte, die Medikamente unterdrücken ja nur aber heilen nicht". Ich wollte den Hausarzt wechseln, was jedoch gar nicht so einfach war.

Es folgten Überweisungen zum Orthopäden & Physiotherapie. Zur Verlängerung der Krankschreibung sollte ich in die Praxis kommen, obwohl ich nur an Krücken laufen konnte und das auch nur unter Schmerzen. Das tat ich nicht, ,,fatal error", wie ich heute weiß. Die Krankmeldung war abgelaufen und ich brauchte einen neuen Hausarzt.

Ich konnte leider erst Ende April den Hausarzt wechseln, hatte in der Zwischenzeit keine neue Krankmeldung, denn es war gar nicht so einfach, überhaupt einen Hausarzt zu finden, der noch Patienten annahm (ländliche Gegend).

Am 30.03.24 lief das ALG I aus und ich hatte plötzlich keine KV mehr. Daran hatte ich nicht mehr gedacht. Die Familienversicherung schied aus.  Also rief ich meine Krankenkasse an und fragte, was ich nun machen könnte.
Man sagte mir Mitte April, dass die Fortführung der gesetzl. KV nur über eine freiwillige Mitgliedschaft rückwirkend ab 06.04.24 in der gesetzl. KV/Weiterversicherung möglich sei und ich die Beiträge selbst bezahlen müsste. Also stimmte ich zu.

Mir wurde einmalig Krankengeld direkt im Anschluss an das ALG I gewährt für die Zeit vom 27.03.24 bis 05.04.24. Denn ich hatte noch keinen neuen Hausarzt und somit leider auch keine lückenlose Krankschreibung.
Der Termin beim Orthopäden fand dann erst am 06.05.24 statt und ab da bekam ich auch wieder Krankschreibungen und fand auch einen neuen Hausarzt.

Von April bis Juni habe ich meinen Lebensunterhalt aus meinen Ersparnissen selbst bestritten und hoffte immer noch, schnell wieder fit/gesund zu werden, wieder arbeiten zu können und so den Bürgergeldantrag vermeiden zu können.

Dem war jedoch leider nicht so und im Juni stellte ich dann zwangsläufig den Bürgergeldantrag. Da ich aufgrund des Wechsels von der ,,normalen" gesetzl. KV über das Arbeitsamt in die freiwillige gesetzl. KV wechseln musste,  hatte ich keinen Anspruch auf Krankengeld mehr (nur bei Einkünften aus selbständiger Arbeit).

Meine Ersparnisse sind auf einem Tagesgeldkonto geparkt und liegen deutlich unter der Vermögensgrenze. Ich fühlte mich sicher was die Bürgergeld-Bewilligung anging und nahm an, mit Bürgergeld-Bewilligung wieder in die ,,normale" gesetzl. KV über das JC zurückzukommen.

Allerdings bin ich mit 50% Miteigentümerin des gemeinsam mit dem Ehemann ca. 2002 gekauften Einfamilienhauses, das inzwischen vom Ehemann zusammen mit seiner neuen Lebensgefährtin bewohnt wird. Er trägt auch die Lasten/sämtliche Kosten u. Renovierungen (Dach) allein und ist Rentner. Das Haus hat eine angemessene Größe, ist allerdings noch mit ca. 90.000,- Euro Hypo-Darlehen belastet.

Mein Ehemann ist 69 Jahre alt, hat nach einem Herzinfarkt nur noch ca. 40% Herzleistung und arbeitet zeitweise noch auf 500-Euro-Basis als Kassierer, um anstehende Renovierungsarbeiten am Haus decken zu können. Vermögen ist vermutlich nicht vorhanden, überprüfen kann ich das jedoch nicht.

Trotz des Miteigentumsanteils am Haus fühlte ich mich sicher und nahm an, dass das Haus beim Bürgergeld nicht berücksichtigt/verwertet werden kann, weil ich nur 50% Miteigentumsanteil daran besitze und ich nicht allein und schon mal gar nicht kurzfristig darüber verfügen kann. 

Nun wurde der Bürgergeld-Bescheid im Juli 2024 darlehensweise und vorläufig als rückzahlbares und zinsloses Darlehen bis 30.11.24 gewährt, einschl. KdU und Beiträgen zur freiwilligen gesetzl. KV.

Da bei einem Bürgergeld-Darlehen keine Kranken- und Pflegeversicherungspflicht besteht, hat mich das Amt nicht bei meiner KV angemeldet. Die freiwilligen Beiträge zur KV werden zwar vorerst vom Amt übernommen, aber eben auch nur als rückzahlbares Darlehen.

Da mit der Bewilligung des Bürgergeldes als Darlehen ein Anspruch auf Wohngeld als vorrangige Leistung besteht, wurde ich aufgefordert, binnen 4 Wochen nach 1. Bescheid einen Wohngeldantrag zu stellen, was ich natürlich fristgerecht tat.

Das Wohngeld wurde inzwischen bis 30.11.24 bewilligt und verringert mein Darlehen beim ,,Jobcenter", da die Behörden die Summen bis 30.09.24 verrechnen. Ab 01.10.24 erhalte ich das Wohngeld direkt auf mein Konto, dafür wird das Bürgergeld bzw. die KdU reduziert. Ein neuer Bescheid mit geänderten Summen liegt mir seit 25.09.24 vom JC vor.

Allerdings setzt mich die Wohngeldstelle in Ihrem Bescheid vom 21.09.24 massiv unter Druck, da ich ..."zur weiteren Bearbeitung meines Wohngeldanspruches ab 01.12.24 umgehend meine Unterhaltsansprüche und die Verwertung meines Anteiles am gemeinsamen Wohnhaus klären soll".

Was heißt das nun? Ich kann ja schließlich meinen Ehemann nicht aus dem Haus per Räumungsklage rausschmeißen. Einen Verkauf des Hauses lehnt er derzeit natürlich ab.

Das geht auch nicht von Heute auf Morgen, sondern benötigt viel mehr Zeit über den 30.11.24 hinaus.
Natürlich habe ich ihn um Unterhalt gebeten und im Rahmen seiner Möglichkeiten eine mündliche Zusage über Unterhaltszahlungen in Höhe von zunächst 250,- Euro ab 01.12.24 erhalten. Auszahlen kann er mir meinen Anteil am Haus jedoch nicht. Eine Scheidung möchte ich eigentlich nicht, kann ER sich vermutlich auch nicht leisten.


Ich häufe also momentan jeden Monat zwangsläufig mehr als 1.300,- Euro Schulden beim ,,Sozialamt" an, die ich vermutlich nicht zurückzahlen kann, denn meine Ersparnisse sind als Notgroschen für meine künftige, wohl sehr niedrig ausfallende Rente gedacht. 

Aus der Not heraus habe ich im August meinen Rentenantrag ab 63 Jahren zum 01.10.24 gestellt. Bescheid liegt leider noch nicht vor. Der Rentenantrag wurde natürlich mit enormen Abschlägen gestellt, die ich aber unter den gegebenen Umständen in Kauf nehmen muss, um eine Weiterbewilligung des Wohngeldes und Bürgergeldes vielleicht vermeiden zu können.

Bis zur Feststellung des Vermögenswertes des Einfamilienhauses erhalte ich also Bürgergeld/KdU/KV als Darlehen. Es wurde vom ,,Jobcenter" eine vorläufige Wertermittlung/Gutachten der Immobilie in Auftrag gegeben.

Nun hatte ich die Hoffnung, dass das vorläufige Gutachten (ausstellende Stelle des Gutachtens war die GAG (Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Nähe des Wohnortes), keine Verwertung der Immobilie zulässt, da das Haus noch mit mehr als 90.000,- Euro belastet ist. Das war dem JC aufgrund der eingereichten, aktuellen Darlehens-Kontoauszüge aus 2023 auch bekannt.

Ich hoffte also darauf, dass das Bürgergeld-Darlehen nach Vorlage des Gutachtens evtl. in ,,normales" Bürgergeld geändert wird. Dem war nicht so.

Mitte September habe ich dann erst einmal telef. nach dem Wohngeld gefragt, da ich seit Antragstellung am 29.07.24 noch immer keinen Bescheid erhalten hatte. (Bearbeitungszeit WG ca. 2-3 Wochen).
 
Mir wurde gesagt, dass man das WG ausgerechnet hätte und an das JC gemeldet hätte. Dort lag es und wurde offensichtlich vergessen oder zurückgehalten, warum auch immer. Man sagte mir, dass der Versand des WG-Bescheides für den 18.09.24 vorgesehen sei. Diesen erhielt ich dann tatsächlich am 21.09.24.

Zeitgleich Mitte September habe ich beim JC nachgefragt, ob inzwischen das Wertgutachten für die Immobilie vorliegt.  Das wurde bejaht und man schickte mir Ende September eine Kopie des Gutachtens vom 30.07.24 per Email.

Dieses Gutachten für das Haus beziffert einen Wert von 160.000,- Euro. Wir wissen jedoch aus der unmittelbaren Nachbarschaft, dass ein ähnliches Haus für nur 100.000,- Euro vor kurzem verkauft wurde (renovierungsbedürftig). Andere Häuser wurden für 120.000,- Euro in der Nähe verkauft.

Die Widerspruchsfrist gegen den ursprünglichen Bürgergeld-Bescheid aus Juli 24 als Darlehen ist abgelaufen. Die Widerspruchsfristen gegen den Wohngeld-Bescheid und den in Summe geänderten Bürgergeld-Bescheid (Eingang bei mir am 25.09.24) weiterhin als Darlehen jedoch noch nicht.

Nun überlege ich natürlich, ob ich irgendwie gegen den ursprünglichen Bürgergeld-Bescheid als Darlehen (evtl. mit einem Überprüfungsantrag des 1. Bürgergeld-Bescheides als Darlehen?) noch ,,Widerspruch" einlegen kann, da ja nun das Wertgutachten seit ca. 30.07.24 beim JC vorliegt, worüber man mich erst auf meine Nachfrage hin Mitte September informiert hat.

Denn: meines Erachtens nach kann die Immobilie nicht sofort verwertet/verkauft werden, auch nicht kurzfristig bis 30.11.24.

Und: mein Ehemann kann mir meinen Miteigentumsanteil am Haus nicht auszahlen, da soweit ich weiß, kein Vermögen o.ä. Wertgegenstände vorhanden sind.

Was meint ihr, kennt sich da jemand vlt. mit einem ähnlich gelagerten Fall aus und kann mir einen Rat geben?

Wenn ich arbeiten könnte, würde ich es ja tun und bräuchte kein Bürgergeld und auch noch keine Rente. Kann ich aber nicht, da mir vermutlich eine OP an der WS bevorsteht.

Nun häufe ich aber krankheitsbedingt durch das Bürgergeld-Darlehen enorme Schulden an und gerate mit Sicherheit in die Altersarmut, wenn die Rente nicht bald bewilligt und gezahlt wird.

Ich hoffe wirklich sehr auf eure Meinung und Hilfe und bedanke mich für hilfreiche Antworten im Voraus sehr herzlich.




Sheherazade

Wieso ist keine Familienversicherung bei deinem Ehemann möglich gewesen? Das hätte schon einiges vereinfacht.

Das mit dem Bürgergeld auf Darlehensbasis wird wohl darauf hinaus laufen, dass sich das Jobcenter das Darlehen mit einem Eintrag ins Grundbuch sichern lässt.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

TripleH

Die TE ist der Meinung, dass ihr Bürgergeld als Beihilfe zusteht, weil die Haushälfte nicht verwertbar ist. Das Wertgutachten geht von 160.000 Euro aus, abzüglich der 90.000 Euro Schulden bleiben 70.000 Euro übrig, 35.000 Euro entfallen auf sie. Zuzüglich weiteren Vermögens (Angabe in einem anderen Forum) überschreitet Sie die 40.000 Euro Vermögensfreibetrag.

Sie übersieht, dass ihr nunmal die Haushälfte gehört und dass sie a) Nutzungsentschädigung zu verlangen hat und b) natürlich vom Ex den Verkauf und die Auszahlung verlangen kann, da sie das Trennungsjahr bei Weitem überschritten haben.

Sheherazade

Zitat von: TripleH am 09. Oktober 2024, 10:16:00Die TE ist der Meinung, dass ihr Bürgergeld als Beihilfe zusteht, weil die Haushälfte nicht verwertbar ist.

Dann sollte sie ihre Meinung jetzt revidieren können. Das hast du gut erklärt.  :ok:
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Greyem

Zitat von: Sheherazade am 09. Oktober 2024, 09:09:58Wieso ist keine Familienversicherung bei deinem Ehemann möglich gewesen? Das hätte schon einiges vereinfacht.

Das mit dem Bürgergeld auf Darlehensbasis wird wohl darauf hinaus laufen, dass sich das Jobcenter das Darlehen mit einem Eintrag ins Grundbuch sichern lässt.

Die möglichen Konsequenzen sind mir leider durchaus bewusst. Familienversicherung wollte der Ehemann nicht. Dass das mein gesetzl. Recht ist, erfuhr ich erst später, als es zu spät war  :wand:  Mit Bezug von Bürgergeld auch als Darlehen hätte das eh nicht mehr geklappt, da 505,- Euro max. Einkommen in der Familienversicherung nicht überschritten werden darf und ich vom JC nicht bei meiner KV angemeldet wurde, da wegen des Darlehens keine Vers.-Pflicht bestand/besteht.

Frage: was bedeutet denn bitte "TE"?

Sheherazade

Zitat von: Greyem am 09. Oktober 2024, 13:46:59Mit Bezug von Bürgergeld auch als Darlehen hätte das eh nicht mehr geklappt, da 505,- Euro max. Einkommen in der Familienversicherung nicht überschritten werden darf

Das nimmst du an oder weißt du das genau? Das Darlehen ist kein Einkommen in dem Sinne, dass man dir die Familienversicherung verwehrt hätte. Die Krankenversicherung deines Ehemannes hast du vermutlich nicht danach gefragt?

Ist aber auch egal, jetzt ist das Kind in den Brunnen gefallen. Mir scheint aber, du fällst aus lauter Naivität und Unwissenheit über jede Menge Stöckchen, dir man dir vor die Füße wirft.

Lies dir den 2. Absatz aus Beitrag #2 noch mal in Ruhe durch und dann geh zu einem Anwalt, damit du endlich klar Schiff machen kannst.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

TripleH

Das Schlimmste ist, dass sie eigentlich die ganze Zeit Krankengeld beziehen hätte können, wenn sie sich um die durchgehende Krankschreibung gekümmert hätte.

Ich kenne das von meinem Bruder, der ist in etwa in dem Alter und aus dem Arbeitslosengeld heraus ins Krankengeld. Ich weiß nicht, wieviele Stunden ich damit verbracht habe, ihm das zu erklären, dass das geht und dass er aber ununterbrochen krank geschrieben sein muss, lieber einen Tag früher zur Ärztin gehen soll, nicht zuviel erzählt, wenn die Krankenkasse anruft usw. Da wurde es ab und zu auch mal laut, weil er es nicht begreifen konnte.

Greyem

Zitat von: Sheherazade am 09. Oktober 2024, 14:50:28Das nimmst du an oder weißt du das genau? Das Darlehen ist kein Einkommen in dem Sinne, dass man dir die Familienversicherung verwehrt hätte. Die Krankenversicherung deines Ehemannes hast du vermutlich nicht danach gefragt?

Natürlich ist das Bürgergeld-Darlehen ein (anrechenbares) Einkommen. Die Grenze von 505,- € ist Fakt. Quellen: Meine eigene KV, SoVD und lt. Verbraucherzentrale (Spezialistin für Soz.-Vers.-Recht). 3 Quellen mit derselben Aussage, das sollte genügen. Folglich wäre ich spät. mit Bürgergeld-Bescheid Anfang Juli in der freiw. gesetzl. KV gelandet.

Zitat von: TripleH am 09. Oktober 2024, 10:16:00Sie übersieht, dass ihr nunmal die Haushälfte gehört und dass sie a) Nutzungsentschädigung zu verlangen hat und b) natürlich vom Ex den Verkauf und die Auszahlung verlangen kann, da sie das Trennungsjahr bei Weitem überschritten haben.

Nutzungsentschädigung zu fordern scheidet aus. Ich würde mich dann ins eigene Fleisch schneiden, da der Ehemann seit meinem Auszug 2016 sämtliche Kosten/Lasten/Reparaturen am Haus allein getragen hat. Dafür gelten äußerst enge Bestimmungen und Voraussetzungen, die ich nicht erfüllt habe. Und was hat die Auszahlung meines Hausanteiles mit dem Trennungsjahr zu tun?

Allerdings hätten wir vor Jahren schon eine korrekte Trennungsvereinbarung ohne Scheidung schließen sollen. Das wird nun wohl jetzt folgen.

Nochmal: Der Ehemann kann mir meinen Anteil am Haus nicht auszahlen, da kein Vermögen vorhanden ist, da er eine Steuernachzahlung in Höhe von 6.800,- Euro zu leisten hat und u.a. die dringende Sanierung des Daches ansteht. Es hat bereits reingeregnet. Und ich möchte ihm nun wahrlich nicht das letzte Hemd ausziehen. Wir sind bisher fair miteinander umgegangen und so soll es auch bleiben. 

Wenn ich nun auch noch die Auszahlung meines Anteils am Haus fordern würde, werden davon sicherlich auch zumindest die anstehenden Reparaturen am Haus abgezogen und wer weiß, was noch alles.   

Würde es evtl. helfen, wenn ich das den beiden Ämtern mitteile und auch belegen kann? Nein, wohl eher nicht.

Ich möchte eigentlich nur etwas mehr Zeit gewinnen, möglichst ohne meine Schulden beim Amt weiter zu erhöhen. Auch in der Hoffnung, dass die beantragte Rente hoffentlich bald genehmigt wird. Lt. Telefonat mit der DRV ist das zumindest in Bearbeitung, kann aber noch dauern. :-(  Und leider wurde die vorgezogene Altersrente ab 63 mit Abschlägen in der Bearbeitung an die gleichzeitig beantragte EM-Rente gekoppelt. Diesen Rat gab mir im August der DRV-Berater, der mit mir den Rentenantrag erstellt hat.

Mir ist schon klar, dass ich aus Sicht der Ämter lt. Gesetz eigentlich nicht "bedürftig" bin. Trotzdem bin ich aus meiner Sicht in einer Notsituation, auch aus gesundheitl. Gründen, da ich nun mal momentan nicht arbeiten kann und von den Ersparnissen auch das Bürgergeld-Darlehen zurückgezahlt werden muss. Da bleibt nicht mehr viel übrig. Sonst hätte ich keinen Bürgergeldantrag gestellt. Wohngeld habe ich nur auf Drängen des JC beantragt.

Sheherazade

Zitat von: Greyem am 10. Oktober 2024, 07:51:00Wir sind bisher fair miteinander umgegangen und so soll es auch bleiben.

Wenn du es fair findest, dir die Familienversicherung zu verweigern, dann ist ja alles geklärt. Du kannst dir allerdings sicher sein, dass das Jobcenter nicht so rücksichtsvoll sein wird beim Eintreiben der Forderungen.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Tini911

Zitat:
Nochmal: Der Ehemann kann mir meinen Anteil am Haus nicht auszahlen, da kein Vermögen vorhanden ist, da er eine Steuernachzahlung in Höhe von 6.800,- Euro zu leisten hat und u.a. die dringende Sanierung des Daches ansteht. Es hat bereits reingeregnet. Und ich möchte ihm nun wahrlich nicht das letzte Hemd ausziehen. Wir sind bisher fair miteinander umgegangen und so soll es auch bleiben.
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Dann soll er ausziehen und das komplette Haus verkaufen, jeder bekommt seinen Anteil und das JC spart Geld

Bundspecht

So viele Idioten, und nur eine Sense.

Irgendwann legte der Tot seine Sense beiseite , und bestieg einen Mähdrescher, um den Idioten Herr zu werden !

TripleH

Zitat von: Greyem am 10. Oktober 2024, 09:05:00Natürlich ist das Bürgergeld-Darlehen ein (anrechenbares) Einkommen. Die Grenze von 505,- € ist Fakt. Quellen: Meine eigene KV, SoVD und lt. Verbraucherzentrale (Spezialistin für Soz.-Vers.-Recht). 3 Quellen mit derselben Aussage, das sollte genügen. Folglich wäre ich spät. mit Bürgergeld-Bescheid Anfang Juli in der freiw. gesetzl. KV gelandet.

Falsch. Du bist dort gelandet, weil du bei Eintritt ins Bürgergeld ohne Notwendigkeit bereits freiwillig versichert warst, warum auch immer. Aber dein Verhalten ab April strotzt halt von Fehlern, die du jetzt bei anderen suchst.

Zitat von: Greyem am 10. Oktober 2024, 07:51:00Nutzungsentschädigung zu fordern scheidet aus. Ich würde mich dann ins eigene Fleisch schneiden, da der Ehemann seit meinem Auszug 2016 sämtliche Kosten/Lasten/Reparaturen am Haus allein getragen hat.

Dann ist das eventuell zu berücksichtigen. Ändert nichts daran, dass das Vorrang hat. Du ermöglichst es ihm unter Verzicht auf dir zustehende Leistungen wie Unterhalt und Nutzungsentschädigung, sich Vermögen zu schaffen. Und dafür soll jetzt der Steuerzahler blechen.

Zitat von: Greyem am 10. Oktober 2024, 07:51:00Und was hat die Auszahlung meines Hausanteiles mit dem Trennungsjahr zu tun?

Nach Ablauf des Trennungsjahrs kann man den Ex zur Zustimmung zum Verkauf zwingen. Einmal selbst gegoogelt und du hättest es gewusst.


 
Zitat von: Greyem am 10. Oktober 2024, 07:51:00Allerdings hätten wir vor Jahren schon eine korrekte Trennungsvereinbarung ohne Scheidung schließen sollen. Das wird nun wohl jetzt folgen.

Wozu, wenn du ab jetzt Rente bekommst und die zum Leben reicht? Wenn du später doch wieder Sozialleistungen brauchst, werden solche Vereinbarungen zu Lasten Dritter eh nicht beachtet.

Zitat von: Greyem am 10. Oktober 2024, 07:51:00Nochmal: Der Ehemann kann mir meinen Anteil am Haus nicht auszahlen, da kein Vermögen vorhanden ist, da er eine Steuernachzahlung in Höhe von 6.800,- Euro zu leisten hat und u.a. die dringende Sanierung des Daches ansteht.

Was du so vom Ex nach 8 Jahren Trennung so weißt... Eingangs weißt du noch nicht mal, ob er Vermögen hat und jetzt kennst wahrscheinlich sogar die Anzahl der Bettwäsche. Die Argumentation hilft aber nunmal nicht. Wenn er nicht zahlen kann, muss das Haus eben verkauft werden.

Zitat von: Greyem am 10. Oktober 2024, 07:51:00Ich möchte eigentlich nur etwas mehr Zeit gewinnen, möglichst ohne meine Schulden beim Amt weiter zu erhöhen. Auch in der Hoffnung, dass die beantragte Rente hoffentlich bald genehmigt wird. Lt. Telefonat mit der DRV ist das zumindest in Bearbeitung, kann aber noch dauern. :

Dann teile die Rentenantragstellung mit. Wenn die Rente ab Oktober bewilligt wird und sie höher als Bürgergeld ist, bekommt das Jobcenter die Leistungen an dich ab Oktober von der Rentenversicherung zurück,, so dass du ab Oktober keine Schulden hast.

Zitat von: Greyem am 10. Oktober 2024, 07:51:00Mir ist schon klar, dass ich aus Sicht der Ämter lt. Gesetz eigentlich nicht "bedürftig" bin. Trotzdem bin ich aus meiner Sicht in einer Notsituation

Und diese Notsitualtion reguliert der Gesetzgeber mit der Gewährung eines Darlehens.

Zitat von: Greyem am 10. Oktober 2024, 07:51:00Wohngeld habe ich nur auf Drängen des JC beantragt.

Ach, das war jetzt auch schlimm, dass das JC dich gedrängt hat, das Bürgergelddarlehen zu senken, dass du durch Wohngeld weniger Schulden aufbaust?!

Zitat von: Tini911 am 10. Oktober 2024, 09:26:15Nochmal: Der Ehemann kann mir meinen Anteil am Haus nicht auszahlen, da kein Vermögen vorhanden ist,

Du malst Dir die Welt auch so, wie sie dir gefällt, oder? Was interessiert mich mein Geschwätz von gestern oder wie:

Zitat von: Greyem am 08. Oktober 2024, 18:04:42Vermögen ist vermutlich nicht vorhanden, überprüfen kann ich das jedoch nicht.


Zitat von: Tini911 am 10. Oktober 2024, 09:26:15Wir sind bisher fair miteinander umgegangen und so soll es auch bleiben.

Kein Unterhalt ist fair? Keine Familienversicherung ist fair? Dass du kein Geld zum Leben hast, ist fair?

Zitat von: Tini911 am 10. Oktober 2024, 09:26:15Dann soll er ausziehen und das komplette Haus verkaufen, jeder bekommt seinen Anteil und das JC spart Geld

Außer, dass "das JC spart Geld" nicht stimmt, ist der Rest genau das, was bei einer Trennung und Scheidung von Eheleuten mit Zugewinngemeinschaft und gemeinsamen Eigentum zu passieren hat. Man kann nicht einfach einem Expartner alles überlassen und dann den Steuerzahler zur Kasse bitten. So läuft das nicht.

Du kannst übrigens in dein Miteigentum jederzeit wieder einziehen. Dann ist das Haus geschützt und es gibt kein Ärger mit den Behörden mehr.
 



 

Birgit63

Eine Trennung geht in den seltensten Fällen fair aus. Das klappt nur, wenn beide Parteien Vermögen haben und sich beim Haus das Auszahlen leisten können. Sobald man auf Sozialleistungen angewiesen ist, wird es für den Ex-Partner, der im Haus wohnen bleibt, ungemütlich.

Greyem

Diverse Kommentatoren und so schlaue Bemerkungen/Hinweise. Also für mich war es meine allererste Erfahrung mit Bürgergeld und ich hoffe wirklich sehr, auch meine Letzte. Ich habe lange gezögert, überhaupt einen Antrag zu stellen, denn ich wusste ja, wann dass ALG 1 auslaufen wird. Ich bin nun mal nicht allwissend und habe auch kein Jura-Studium in Familien-/Sozialrecht absolviert und ich habe natürlich auch Fehler gemacht. Das weiß ich heute leider auch nur zu gut.

Mit ein Grund, warum ich den Beitrag überhaupt veröffentlicht habe, war folgender Beitrag zum Thema: "Bürgergeld - Erbschaft nicht zwingend anrechenbares Vermögen" vom 12. September 2024 unter https://www.buergergeld.org/news/buergergeld-erbschaft-nicht-zwingend-anrechenbares-vermoegen/  .

Einen Abschnitt daraus finde ich besonders interessant, da ich darin schon gewisse Parallelen sehe, obwohl es in meinem Fall zwar um keine Erbschaft geht, aber um die zeitnahe Verwertung von Vermögen.

Zitat aus dem Artikel: "Im Berufungsverfahren hob das Landessozialgericht Baden-Württemberg die Entscheidung des Sozialgerichts auf (Az. L 7 AS 2471/23 vom 18.07.2024) und stellte klar, dass Vermögen nur dann angerechnet werden darf, wenn es ,,tatsächlich und zeitnah verwertbar" ist. Im vorliegenden Fall war dies nicht der Fall. ,,Eine Verwertung des Erbteils aufgrund fehlender Einigung der Erbengemeinschaft war nicht realisierbar", stellte das Gericht fest.

Weiter führte das LSG aus: ,,Nach den Umständen des Falles lag kein zeitnaher Zugang zu dem Erbteil vor, da die Miterben einer Veräußerung nicht zugestimmt hatten." Da die Verwertbarkeit des Erbes während der relevanten Zeiträume nicht gegeben war, musste das Bürgergeld als Zuschuss und nicht als Darlehen gewährt werden." Zitat Ende.

Aber das wisst ihr ja bestimmt auch alle und kennt den Artikel sicher.

Deshalb werde ich nächste Woche versuchen, mit einem Anwalt in einer Erstberatung darüber zu sprechen. Der Anwalt meiner Wahl kennt sich glücklicherweise sowohl mit Familien- als auch mit Sozialrecht aus.

Wenn sein Tenor zu meinem Fall dann ähnlich erfolgversprechend ausfällt wie die Kommentare hier, dann habe ich zumindest alles versucht, um eine Verwertung/Anrechnung der Immobilie abzuwenden. Um nix anderes geht es.









Oktavius

Zitat von: Greyem am 08. Oktober 2024, 18:04:42Was meint ihr, kennt sich da jemand vlt. mit einem ähnlich gelagerten Fall aus und kann mir einen Rat geben?

Eine Ergänzung zu all dem bereits gesagten und dem hier
Zitat von: Greyem am 08. Oktober 2024, 18:04:42Allerdings bin ich mit 50% Miteigentümerin des gemeinsam mit dem Ehemann ca. 2002 gekauften Einfamilienhauses, das inzwischen vom Ehemann zusammen mit seiner neuen Lebensgefährtin bewohnt wird.
Die Lebensgefährtin wohnt demnach auf Deine Kosten ohne Miete oder sonstige Beteiligung in dem Haus.

Beide zahlen Dir keinen Ausgleich, der gegen den Betrag, dass Dein Mann weiter den Kredit bedient, verrechnet würde.

Eine Trennungsvereinbarung besteht nicht - und das scheint zu Deinen Lasten zu gehen