Zahlungsaufforderung + Mahnung trotz Widerspruch

Begonnen von Tobbel, 15. Oktober 2024, 13:36:24

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Tobbel

Zitat von: turbulent am 17. Oktober 2024, 20:55:17
Zitat von: Tobbel am 17. Oktober 2024, 20:38:16ich wüsste nicht was da jetzt so schlimm ist sich noch bei anderen foren zu regestrieren
Zitat von: TripleH am 15. Oktober 2024, 18:39:22Was genau ist das denn für ein Nachweis? In dem anderen Forum, dessen Antworten du hier anscheinend abchecken willst, war nur von Einschreiben die Rede und nichts von irgendeinem anderen gerichtsfesten Nachweis oder einer Unterschrift (von wem und unter was auch immer).
Das Problem ist nicht, dass Du zweimal fragst. Sondern dass Du hier, nachdem die Antworten im anderen Forum entsprechend waren, so tust, als hättest Du einen (besseren) Nachweis als nur ein versandtes Einschreiben. Obwohl Du schon wusstest, dass genau das das ist, worauf es ankommt.

ich habe lediglich gesagt, dass ich bis auf das einschreiben noch die bestätigung vom sachbearbeiter vom jobcenter habe, dass der widerspruch eingegangen ist. darüber hinaus habe ich eine einladung vom jobcenter vom 02.09, also genau dem tag, an dem der widerspruch eingegangen ist. jetzt sagt die einladung zwar nix darüber aus, dass der widerspruch eingegangen ist aber das ist schon komisch, dass die einladung genau das datum hat, wo er auch der widerspruch eingegangen ist. und ich hab ja schon vermutet bzw hab es im internet gelesen, dass jobcenter teilweise versuchen den bezieher dazu zu bringen, den widerspruch zurückzunehmen

TripleH

Zitat von: Tobbel am 17. Oktober 2024, 21:11:27ich habe lediglich gesagt, dass ich bis auf das einschreiben noch die bestätigung vom sachbearbeiter vom jobcenter habe, dass der widerspruch eingegangen ist.

Stimmt nicht, du hast etwas von einer Unterschrift geschrieben, ohne das näher zu erläutern.

Tobbel

Zitat von: TripleH am 17. Oktober 2024, 21:38:23
Zitat von: Tobbel am 17. Oktober 2024, 21:11:27ich habe lediglich gesagt, dass ich bis auf das einschreiben noch die bestätigung vom sachbearbeiter vom jobcenter habe, dass der widerspruch eingegangen ist.

Stimmt nicht, du hast etwas von einer Unterschrift geschrieben, ohne das näher zu erläutern.

les doch bitte einfach meine ausgangsfrage ... die unterschrift bezog sich auf die zustellung des briefes

malsumis

Zitat von: Clyde R Schrank am 17. Oktober 2024, 17:02:52Eine teure Methode wäre die Zustellung per Gerichtsvollzieher. Das kostet aber zweistellig. Vor dem Komma.
Und seit wann können Bürger an Behörden durch den Gerichtsvollzieher zustellen?

Fettnäpfchen

malsumis

Zitat von: malsumis am 18. Oktober 2024, 05:08:41Und seit wann können Bürger an Behörden durch den Gerichtsvollzieher zustellen?
seit wann  :weisnich: aber es ist eine Möglichkeit.

MfG FN
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Bimimaus5421

Zitat von: Clyde R Schrank am 16. Oktober 2024, 14:24:16
Zitat von: Tobbel am 16. Oktober 2024, 13:09:36was ist daran wischiwaschi ? muss man voher studiert haben, um zu wissen welche sendungsform sicher ist ? laut internet haben alle sendungsarten pro und kontras. für mich ist wichtig, dass der brief zugestellt wurde.

Die Leute wollen dir helfen und benötigen dazu mehr Infos. Wenn du die nicht rausgeben willst, ist das ok. Ich bin auch immer sehr sparsam. Manchmal halt leider auch zu sehr.

Kurzum, ein Einschreiben ist kein Nachweis. Das einzige was damit gerichtsfest ist, ist der zugang des Briefumschlages.

Er kann auch per fax versenden das ist gebauso gerichtsfest
 Aber nicht der Inhalt des Einschreibens. Um also sehen zu können wie "sicher" du bist, ist es wichtig zu wissen, was du für Nachweise hast. Dann kommen eventuell noch weitere Tipps und Hilfestellungen dazu.

Aber wenn du das nicht möchtest, auch gut.

Die Nachweise an den Zoll das Widerspruch eingelegt wurde mitschicken in kopie dann hat das der zoll schwarz auf Weiss

Sheherazade

Zitat von: Bimimaus5421 am 18. Oktober 2024, 16:27:54Die Nachweise an den Zoll das Widerspruch eingelegt wurde mitschicken in kopie dann hat das der zoll schwarz auf Weiss

Meine Güte, lies doch mal .........

Es war die Stadtkasse (nicht der Zoll) und die haben schon eine Mahnsperre eingerichtet.
 
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

TripleH

Zitat von: Tobbel am 17. Oktober 2024, 22:50:32die unterschrift bezog sich auf die zustellung des briefes

Und? Es gibt 4 verschiedene Einschreibearten. Was bestätigt diese imaginäre Unterschrift, von der bisher immer noch unklar ist, ob der Postbote gemeint ist oder jemand vom JC, dem das übergeben wurde? Den Inhalt des Briefes? Denk mal nach.
 

Bimimaus5421

Zitat von: Sheherazade am 18. Oktober 2024, 16:30:26
Zitat von: Bimimaus5421 am 18. Oktober 2024, 16:27:54Die Nachweise an den Zoll das Widerspruch eingelegt wurde mitschicken in kopie dann hat das der zoll schwarz auf Weiss

Meine Güte, lies doch mal .........

Es war die Stadtkasse (nicht der Zoll) und die haben schon eine Mahnsperre eingerichtet.
 
Ich war unterwegs und wollte nur schnell den Tip geben und habe das mit der Stadtkasse übersehen
Auch hier gilt alles in Kopie
Aber nun ist ja die Sperre