Unangemessene Wohnung - was würdet ihr tun?

Begonnen von Marmeladenkönig45, 30. September 2024, 11:55:38

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Marmeladenkönig45

Zitat von: Ottokar am 01. November 2024, 09:41:43
Zitat von: TripleH am 31. Oktober 2024, 22:55:19Abgesehen davon ist es jetzt erst einmal gerichtlich bestätigt schlüssig.
Na da kann man nur hoffen, dass der Kläger in Berufung geht.

Zitat von: TripleH am 31. Oktober 2024, 22:55:19Auch weiß ich nicht, worauf sich der Wert bezieht, da die Richtlinie die Bruttokaltmiete im Zusammenhang mit der Personenzahl ausweist.
2 Personen, 60qm. Brutto-KM abzgl. 1,663€/qm kalte Betriebskosten lt. DMB.

Zitat von: TripleH am 31. Oktober 2024, 22:55:19Unsanierte Plattenbauten gibt es in MHL im Übrigen kaum noch.
Die werden sogar bei Immoscout angeboten: 2 Zimmer, 48qm, KM 5,50€/qm. Soviel dazu.
Alles Andere mit 2 Zimmern und/oder 60qm ist deutlich teurer.
Kann jeder nachlesen.

Zitat von: TripleH am 31. Oktober 2024, 22:55:19Ich finde auf Immoscout auf Anhieb Wohnungen, die im Bereich der Richtlinie liegen.
Dann musst du ein besonderes Immoscout haben, denn dort werden nur die KM und Warmmiete angegeben, nicht die Bruttokaltmiete.
Abgesehen davon muss die Bruttokaltmiete die Summe aus angemessenen Betriebskosten (lt. BSG die Werte des Betriebskostenspiegel des DMB) und dem Produkt aus angemessener Wohnfläche und KM sein.
Wenn man also von der Bruttokaltmiete die angemessenen Betriebskosten nach DMB abzieht, bleibt das Produkt aus angemessener Wohnfläche und KM übrig. Da die angemessene Wohnfläche für 2 Personen 60qm beträgt, kann man sehr leicht die vom JC zugrunde gelegte KM ermitteln.
Wohnraum für eine KM von 4,30€/qm ist nicht verfügbar, daran gibt es nichts zu deuteln.

Das man eine Wohnung mit 48qm für 329€ BKM bekommen kann, entspricht nicht dem Konzept des BSG für eine BKM und ist somit rechtlich nicht haltbar, denn die BKM für 2 Personen muss lt. BSG auf der nach Landesrecht für 2 Personen angemessenen Wohnungsgröße von 60qm basieren.
Bei einer KM (siehe Immoscout oben) von 5,50€ x 60qm beträgt die zugrunde zu legende angemessene KM 330 Euro, zzgl. 1,663€ (DMB 2022) x 60qm = 99,78€ für die kalten Nebenkosten, macht eine BKM von rnd. 430€ Euro.
Der UH-Kreis erkennt aber nur 358,20 Euro an. Begründung? Keine.
Da kann man jedem Kläger nur dringend raten, in Berufung zu gehen, denn offensichtlich ist das Konzept, mit welchem diese viel zu geringe BKM hergeleitet wurde, eben nicht schlüssig, sonst würde und dürfte sie keine Wohnkostenlücke von 70 Euro aufweisen.

So sehe ich das genauso. Ich finde keine Wohnungen, die dem Richtlinien entsprechen. Und wenn steht da im Text dazu "Keine Sozialhilfeempfänger erwünscht". Da kannst du nichts machen, so einfach ist das.

Rubus

Ich weiß nicht, um welche chron. Erkrankung(en) es sich bei dir handelt. Bin ebenso chron. erkrankt und gesundheitlich nicht in der Lage umzuziehen. Mein Arzt hat mir hierzu ein Attest verfasst. Das hat das JC direkt anerkannt und ich musste nicht umziehen.

Marmeladenkönig45

Zitat von: Rubus am 04. November 2024, 22:51:40Ich weiß nicht, um welche chron. Erkrankung(en) es sich bei dir handelt. Bin ebenso chron. erkrankt und gesundheitlich nicht in der Lage umzuziehen. Mein Arzt hat mir hierzu ein Attest verfasst. Das hat das JC direkt anerkannt und ich musste nicht umziehen.

Es ist eine neurologische Erkrankung. Bin aber nicht sicher, ob mein Arzt mir das bescheinigen würde... Habe es auf jeden Fall ne Stellungnahme geschrieben, ich bin mal gespannt...

Marmeladenkönig45

Ein Freund würde mir eine Wohnung vermieten. Allerdings wäre dies eine Inklusivmiete.

Hat da jemand Tipps/Tricks?

Fettnäpfchen

Marmeladenkönig45

Zitat von: Marmeladenkönig45 am 07. November 2024, 19:58:07Ein Freund würde mir eine Wohnung vermieten. Allerdings wäre dies eine Inklusivmiete. Hat da jemand Tipps/Tricks?
Die Gesamtmietkosten müssen auf jeden Fall in der Angemessenheit der örtlichen Richtlinien liegen. auch mit dem Strom.

Naja die Pauschalmiete hat den Nachteil das bei Teuerungen oder höherem Verbrauch als angedacht das JC die Mehrkosten nicht übernimmt. Das kann in Summe richtig viel Geld sein.
Der einzige Vorteil ist das (noch) der Strom mitbezahlt wird.
Und natürlich muss es ein Pauschalmietvertrag sein der rechtlich gesehen einer Überprüfung standhält, ähnlich wie bei Darlehensverträgen.

Wenn es ein Freund ist warum nicht gleich einen vernünftigen MV bei dem du innerhalb der Richtlinien liegst und Nachforderungen von BK/NK vom JC übernommen werden.
Vermutlich ist diese Whg. Eigentum des Freundes und er stellt sie dir zur Verfügung also auch nicht als WG Wohnung.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Sensoriker

Zitat von: Fettnäpfchen am 08. November 2024, 14:23:32Naja die Pauschalmiete hat den Nachteil das bei Teuerungen oder höherem Verbrauch als angedacht das JC die Mehrkosten nicht übernimmt.
Bei Pauschalmieten gibt es für gewöhnlich auch keine Nachforderungen.
Wer sich beim JC nicht wehrt hat schon verloren
Meine Antworten basieren auf eigenen Erfahrungen mit dem JC sowie auf der Lektüre zahlreicher Threads auf diesem (und ein paar anderen) Boards.
Ansonsten halte ich es wie beim Lotto. Alle Antworten ohne Gewähr.

Sheherazade

Zitat von: Sensoriker am 08. November 2024, 15:11:50Bei Pauschalmieten gibt es für gewöhnlich auch keine Nachforderungen.

Bei "echten" Pauschalmietverträgen steht das dann auch so (es erfolgt keine Abrechnung der Verbrauchskosten) im Mietvertrag.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Fettnäpfchen

Ja ich weiß und wie oft hatten wir in der letzten Zeit genau das Problem weil
a) der Vertrag nicht richtig bezeichnet war
und
b) die VM wegen der extremen Preissteigerungen trotz dem die Preise stellenweise verdoppelt hatten
hat ja alles nur vermeidbare Probleme verursacht.
Selbst innerhalb einer Familie ist da kein wirklicher Verlass darauf, deswegen ja die Idee:
Zitat von: Fettnäpfchen am 08. November 2024, 14:23:32Wenn es ein Freund ist warum nicht gleich einen vernünftigen MV bei dem du innerhalb der Richtlinien liegst und Nachforderungen von BK/NK vom JC übernommen werden.

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Marmeladenkönig45

Zitat von: Fettnäpfchen am 08. November 2024, 14:23:32Marmeladenkönig45

Zitat von: Marmeladenkönig45 am 07. November 2024, 19:58:07Ein Freund würde mir eine Wohnung vermieten. Allerdings wäre dies eine Inklusivmiete. Hat da jemand Tipps/Tricks?
Die Gesamtmietkosten müssen auf jeden Fall in der Angemessenheit der örtlichen Richtlinien liegen. auch mit dem Strom.

Naja die Pauschalmiete hat den Nachteil das bei Teuerungen oder höherem Verbrauch als angedacht das JC die Mehrkosten nicht übernimmt. Das kann in Summe richtig viel Geld sein.
Der einzige Vorteil ist das (noch) der Strom mitbezahlt wird.
Und natürlich muss es ein Pauschalmietvertrag sein der rechtlich gesehen einer Überprüfung standhält, ähnlich wie bei Darlehensverträgen.

Wenn es ein Freund ist warum nicht gleich einen vernünftigen MV bei dem du innerhalb der Richtlinien liegst und Nachforderungen von BK/NK vom JC übernommen werden.
Vermutlich ist diese Whg. Eigentum des Freundes und er stellt sie dir zur Verfügung also auch nicht als WG Wohnung.

MfG FN

Bei dem Kumpel ist es so, dass er keinen "normalen" Mietvertrag machen kann, da es total unwirtschaftlich wäre, eigene Zähler einbauen zu lassen.
Er wohnt mit seiner Familie auch in dem Haus.

Fettnäpfchen

Marmeladenkönig45

Zitat von: Marmeladenkönig45 am 08. November 2024, 17:49:08Bei dem Kumpel ist es so, dass er keinen "normalen" Mietvertrag machen kann, da es total unwirtschaftlich wäre, eigene Zähler einbauen zu lassen. Er wohnt mit seiner Familie auch in dem Haus.
Okay dann halt einen Pauschalmietvertrag.
Dabei beachten dass das
Zitat von: Sheherazade am 08. November 2024, 15:49:28Bei "echten" Pauschalmietverträgen steht das dann auch so (es erfolgt keine Abrechnung der Verbrauchskosten) im Mietvertrag.
mit drin steht und er auch deutlich als Pauschalmietvertrag bezeichnet wird/ist.

Dass
Zitat von: Fettnäpfchen am 08. November 2024, 14:23:32Die Gesamtmietkosten müssen auf jeden Fall in der Angemessenheit der örtlichen Richtlinien liegen. auch mit dem Strom.
ebenso beachten, sonst gibt es keine Zusicherung.

MfG FN
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Ottokar

Da die Kosten des Haushaltstromes lt. BetrKV nicht zu den Betriebs- und damit Mietkosten gehören, kann man das Prozedere der Stromkosten des Haushaltstromes zwar durchaus im Mietvertrag mitregeln (Hauptmieter/Vermieter schließt Vertrag ab und berechnet die Kosten dem Untermieter/Mieter kopfanteilig weiter), die Stromkosten aber aus der Inklusivmiete raus lassen, so hat das JC nichts zu meckern.
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Marmeladenkönig45

Die Gesamtmietkosten müssen auf jeden Fall in der Angemessenheit der örtlichen Richtlinien liegen. auch mit dem Strom.

Wo findet denn man die örtlichen Richtlinien des Stroms? Steht das auf einem Bescheid des JC ?

Sheherazade

Für Strom gibt es da keine Angemessenheitsrichtlinie, weil das aus dem Regelsatz zu bestreiten ist. Es ist gemeint, dass die Pauschalmiete inklusive Strom nicht höher sein sollte als die angemessenen KdU (ohne Strom) in dem jeweiligen Jobcenterbereich.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Fettnäpfchen

Marmeladenkönig45

Zitat von: Marmeladenkönig45 am 11. November 2024, 14:48:25Wo findet denn man die örtlichen Richtlinien des Stroms? Steht das auf einem Bescheid des JC ?
Für den Fall dass du die Angemessenheitskriterien für die Whg. meinst, oder nicht hast, schau bei
https://www.harald-thome.de/informationen.html unter dem Wohnort nach.

Wenn es da nicht gelistet ist, oder älter als zwei Jahre, musst du bei deiner Gemeinde oder dem JC nachfragen.
Zur BK Miete gehören dann obendrauf noch die Heizkosten.

MfG FN
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Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Marmeladenkönig45

Zitat von: Sheherazade am 11. November 2024, 15:53:36Für Strom gibt es da keine Angemessenheitsrichtlinie, weil das aus dem Regelsatz zu bestreiten ist. Es ist gemeint, dass die Pauschalmiete inklusive Strom nicht höher sein sollte als die angemessenen KdU (ohne Strom) in dem jeweiligen Jobcenterbereich.

Ahh jetzt habe ich es verstanden.
Ich muss mich mal echt belesen- bzw bin ich am Überlegen, ob ich den Vertrag von Anwalt überprüfen lasse. Hab ja Rechtsschutz