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Bürgergeld oder Sozialhilfe nach Krankengeldbezug

Begonnen von Hartzfrei, 21. Oktober 2024, 05:52:48

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Fettnäpfchen

Hartzfrei

Zitat von: Hartzfrei am 06. November 2024, 22:36:23da ich morgen eine OP habe. Ich meld mich dann nochmal, sobald es geht.
Gutes gelingen
und wir warten dann mal ab.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Hartzfrei

Zitat von: Fettnäpfchen am 07. November 2024, 17:02:13Gutes gelingen und wir warten dann mal ab.
Vielen Dank, Fettnäpfchen. Ich kann wahrscheinlich erst morgen oder übermorgen wieder mehr schreiben (v.a. zu den Schweigepflichtentbindungen), außer vielleicht kurz das:

Zitat von: GünsTiger am 06. November 2024, 23:01:46Ich denke aber, dass es trotzdem sinnvoll ist, gleichzeitig ALG II zu beantragen. Grund ist, da ja anscheinend bereits jetzt absehbar ist, dass das ALG I nicht ausreichend sein wird, den Lebensunterhalt zu sichern...
Da das ALGI nicht ausreicht, muss ich sowieso Bürgergeld beantragen - nur ab wann kann ich das? Laut Hotline vom Arbeitsamt muss ich erst den ALG I Bescheid abwarten, laut Hotline vom Jobcenter kann ich den Bürgergeldantrag schon früher stellen, das ALG I würde dann später verrechnet.
Was stimmt jetzt, was meint ihr?

Sheherazade

Zitat von: Hartzfrei am 08. November 2024, 17:34:58laut Hotline vom Jobcenter kann ich den Bürgergeldantrag schon früher stellen, das ALG I würde dann später verrechnet.

Das ist richtig.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Hartzfrei

Zitat von: Sheherazade am 08. November 2024, 18:03:56Das ist richtig.
Danke für die Antwort, dann ist das schon mal geklärt.

Bevor ich den BG-Antrag stelle, muss ich erst mal den ALG I Antrag und den Gesundheitsfragebogen ausfüllen, aber da sind mir wie bereits geschrieben noch einige Punkte unklar.

Zunächst eine allgemeine Frage:

Kann ich den ALG I Antrag und den Gesundheitsfragebogen auch nach dem Termin für die Arbeitslosmeldung mit der Post einsenden? Den Termin für die Arbeistlosmeldung habe ich schon ende nächste Woche vor Ort im Arbeitsamt, bis dahin werde ich evtl. nicht fertig (bin immer noch Platt wegen der OP, hab nächste Woche noch eine).

Jetzt zum Gesundheitsfragebogen:

Zitat von: Fettnäpfchen am 06. November 2024, 16:59:41Vergleiche mal deine Schweigepflichtsentbindung mit der unteren, ob die auch rechtskonform ist. Nicht das da jeder darauf Zugriff hat den es nichts angeht. > Schweigepflichtsentbindung für den Amtsarzt

1. Ich muss für mehrere Ärzte jeweis eine Schweigepflichtsentbindung unterschreiben. Die jeweils anderen Ärzte sollen nicht erfahren, wer sonst noch von der Schweigepflicht entbunden wurde. Außerdem sollen die jeweils anderen Ärzte und alle anderen Personen/Institutionen/Behörden keine Daten vom ÄD bekommen.

Kurz gesagt: Der ÄD bekommt von den Ärzten die benötigten Daten, darf diese aber nicht weitergeben.

Kann ich die Schweigepflichtsentbindung im Anhang so unterschreiben, und was muss ich ggf. noch dazu schreiben, damit die o.g. Punkte sichergestellt sind?

2. Aus meiner Sicht bin ich nicht arbeitsfgähig, egal für welche Arbeit. Ich komme grad mal so mit den alltäglichen Dingen klar (Einkaufen, Arztbesuche, usw...). Deshalb bin ich ja weiterhin krankgeschrieben.

Auf dem Gesundheitsfragebogen, Seite 1 unter Punkt 1. muss ich deshalb 4x "ja" ankreuzen, und dass ich bei allen Arbeiten Probleme habe. Dazu werde ich meine Beschwerden bzw. Erkrankung schildern, um das zu belegen.

Kann ich das so ausfüllen, oder muss ich da auch "lügen" (sprich: "nein" ankreuzen), damit ich keinen Ärger bekomme?
Ich kann ja nicht sagen, dass ich arbeitsfähig bin, wenn ich es nicht bin.

Die restlichen Fragen im Gesundheitsfragebogen sind mir klar.

Die weiteren Fragen zum ALG I Antrag schreibe ich dann in 1-2 Tagen, ich kann jetzt nicht mehr.

Danke schon mal.


Sheherazade

Zitat von: Hartzfrei am 09. November 2024, 19:47:29Ich kann ja nicht sagen, dass ich arbeitsfähig bin, wenn ich es nicht bin.

Deine fortlaufende und lückenlose Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist Bestätigung genug, dass du NICHT arbeitsfähig bist. 
 
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

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Fettnäpfchen

Hartzfrei

Zitat von: Hartzfrei am 09. November 2024, 19:47:29Kann ich die Schweigepflichtsentbindung im Anhang so unterschreiben, und was muss ich ggf. noch dazu schreiben, damit die o.g. Punkte sichergestellt sind?
Kannst du machen!

MfG FN
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Hartzfrei

Zitat von: Fettnäpfchen am 10. November 2024, 16:29:57Kannst du machen!

Muss ich da nicht noch zusätzlich zu den Schweigepflichtsentbindungen mit einem seperaten Text der Datenweiteregabe widersprechen, dass die jeweils anderen Ärzte und alle anderen Personen/Institutionen/Behörden keine Daten vom ÄD bekommen?

Kann ich dafür das folgende verwenden: Link - dort den Punkt "Bsp. für einen separaten Widerspruch gegen die Datenübermittlung"

Außerdem habe ich gelesen, dass man die Dauer der Gültigkeit der Schweigepflichtsentbindung verkürzen soll (z.B. nur 3 Monate statt 3 Jahre). Ich frage mich auch, warum das für 3 Jahre gültig sein muss - reichen da nicht z.B. 3 Monate völlig aus?!

Ist das nun eher kontraproduktiv, oder sollte man die Dauer der Gültigkeit verkürzen?

Zitat von: Sheherazade am 10. November 2024, 09:00:07Deine fortlaufende und lückenlose Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist Bestätigung genug, dass du NICHT arbeitsfähig bist.

Danke für die Antwort.

Fettnäpfchen

Hartzfrei

Zitat von: Hartzfrei am 13. November 2024, 09:02:25Muss ich da nicht noch zusätzlich zu den Schweigepflichtsentbindungen mit einem seperaten Text der Datenweiteregabe widersprechen, dass die jeweils anderen Ärzte und alle anderen Personen/Institutionen/Behörden keine Daten vom ÄD bekommen?
Da jeder Arzt eine SPE bekommt musst du nicht widersprechen da jeder nur an den AÄD deine Daten schickt.

Zitat von: Hartzfrei am 13. November 2024, 09:02:25Kann ich dafür das folgende verwenden: Link - dort den Punkt "Bsp. für einen separaten Widerspruch gegen die Datenübermittlung"
Lies das nochmal aufmerksam durch und zwar alles dann wirst du feststellen das es nicht nötig ist.

Zitat von: Hartzfrei am 13. November 2024, 09:02:25Ist das nun eher kontraproduktiv, oder sollte man die Dauer der Gültigkeit verkürzen?
Bei dem Tempo die die stellenweise an den Tag legen wäre es kontraproduktiv und die 3 Jahre sind egal da offiziell kein Mißbrauch betrieben werden kann.

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Hartzfrei

Fettnäpfchen

Zitat von: Fettnäpfchen am 13. November 2024, 17:07:18Bei dem Tempo die die stellenweise an den Tag legen wäre es kontraproduktiv und die 3 Jahre sind egal da offiziell kein Mißbrauch betrieben werden kann.
Ok, dann lasse ich das so.

Zitat von: Fettnäpfchen am 13. November 2024, 17:07:18Da jeder Arzt eine SPE bekommt musst du nicht widersprechen da jeder nur an den AÄD deine Daten schickt.
und
Zitat von: Fettnäpfchen am 13. November 2024, 17:07:18Lies das nochmal aufmerksam durch und zwar alles dann wirst du feststellen das es nicht nötig ist.
Danke für die Antworten. Ich habe alles mehrfach gelesen, aber ich kapier es nicht, warum das nicht nötig sein soll. :wand:

Du schreibst, dass jeder Arzt die Daten nur an den ÄD schickt - das ist klar, und das ergibt sich ja aus der Schweigepflichtsentbindung. Aber dass der ÄD die Daten nicht an andere Behörden, Sozialleistungsträger oder Ärzte übermittelt, ergibt sich ja grade nicht daraus.

Deshalb weisen die im beigefügten "Informationsblatt zur Vorstellung beim ÄD" (ganz am Ende) ja selbst darauf hin, dass man widersprechen muss, wenn die Daten nicht an andere Behörden oder Sozialleistungsträger übermittlet werden sollen.

Also kann ich nicht einfach diesen Widerspruch mitschicken - das schadet doch nicht - oder? Verstehen muss ich es ja nicht, auch wenn ichs gern würde...


Fettnäpfchen

Hartzfrei

Zitat von: Hartzfrei am 13. November 2024, 18:10:19Ich habe alles mehrfach gelesen, aber ich kapier es nicht, warum das nicht nötig sein soll. :wand:
Du hast Recht das untere habe ich vorher geschrieben  :zwinker:
Also:
Zitat von: Hartzfrei am 13. November 2024, 09:02:25Kann ich dafür das folgende verwenden: Link - dort den Punkt "Bsp. für einen separaten Widerspruch gegen die Datenübermittlung"
passt das auch.

Und weil ich es genau wissen wollte, da ich das Thema länger nicht hatte, hab ich nachgeschaut wie das beim Forum Muster war/ist.
Schweigepflichtsentbindung für den Amtsarzt
Jeep da steht es dabei, sorry :schaem:  das hatte ich nicht mehr im Kopf.

Abschließend ja > Also ja schick sie mit ab!

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Hartzfrei

Fettnäpfchen

Zitat von: Fettnäpfchen am 13. November 2024, 18:47:29Abschließend ja > Also ja schick sie mit ab!
Ok, danke nochmal fürs nachschaun. :sehrgut:  Du hattest ja bereits im Beitrag #11 darauf verwiesen, und ich dachte - jetzt kapier ich garnix mehr.

Ich lasse also die Schweigepflichtsentbindungen so, wie sie sind, und schreibe dazu den Text aus dem "Bsp. für einen separaten Widerspruch gegen die Datenübermittlung".

Den ALG-I-Antrag mach ich dann, sobald ich mit dem Gesundheitsfragebogen fertig bin (bin mom. immer noch platt wegen der 2. OP).

Fettnäpfchen

Hartzfrei

Zitat von: Hartzfrei am 15. November 2024, 17:59:53(bin mom. immer noch platt wegen der 2. OP).
Gute Besserung und
Ein schönes WE
FN
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Hartzfrei

Zitat von: Fettnäpfchen am 16. November 2024, 16:13:21Gute Besserung und Ein schönes WE FN
Danke, FN.

Den Gesundheitsfragebogen habe ich nun eingereicht, den ALG-I-Antrag schaue ich gerade durch. Da ich auch Bürgergeld beantragen muss (zumindest ergänzendes BG bzw. falls der ALG-I-Antrag abgelehnt wird), stellt sich jetzt nochmal meine ursprüngliche Frage:

Habe ich Anspruch auf Bürgergeld, wenn ich (ab jetzt vermutlich noch 3-5 Monate) immer noch arbeitsunfähig bin, oder habe ich dann nur noch Anspruch auf Sozialhilfe, bis ich wieder gesund bin? Aktuell müsste ich ja eigentlich im BG-Hauptantrag bei der Frage: "Ich fühle mich gesundheitlich in der Lage, regelmäßig eine Tätigkeit von mindestens drei Stunden täglich auszuüben." aufgrund meiner Erkrankung "Nein" ankreuzen, oder?

Die Antwort auf diese Frage wäre zunächst mal am wichtigsten.

Sheherazade

Zitat von: Hartzfrei am 24. November 2024, 06:10:47Habe ich Anspruch auf Bürgergeld, wenn ich (ab jetzt vermutlich noch 3-5 Monate) immer noch arbeitsunfähig bin

Ja. Eine Arbeitsunfähigkeit sagt nichts über deine Erwerbsfähigkeit aus.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

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Hartzfrei

Zitat von: Sheherazade am 24. November 2024, 08:21:17Ja. Eine Arbeitsunfähigkeit sagt nichts über deine Erwerbsfähigkeit aus

Ok, das klingt schon mal gut, aber gibt es da nicht Probleme, wenn ich bei der o.g. Frage "Nein" ankreuze?

In den Ausfüllhinweisen zum BG-Antrag steht unter Punkt 8:

Erwerbsfähig ist:
- wer unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarkts mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig sein kann und
- nicht wegen Krankheit oder Behinderung für mindestens sechs Monate daran gehindert ist.

Gerade den 2. Teilsatz verstehe ich irgendwie nicht. Bedeutet der, dass ich erwerbsfähig bin, wenn ich weniger als 6 Monate krank bin, und nicht erwerbsfähig, wenn ich mehr als 6 Monate krank bin?

Danach heißt es noch:

Wenn es keine erwerbsfähige Person in Ihrer Bedarfsgemeinschaft gibt, besteht für Sie möglicherweise kein Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II. Sie können in diesem Fall Leistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch beantragen.

Was heißt möglicherweise? Da muss es doch klare Kriterien geben.

Bin ich also erwerbsfähig, wenn ich noch weniger als 6 Monate arbeitsunfähig bin? Und was muss ich dann ankreuzen - ja oder nein?