Unangemessene Wohnung - was würdet ihr tun?

Begonnen von Marmeladenkönig45, 30. September 2024, 11:55:38

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Marmeladenkönig45

Muss denn im Mietvertrag eine Aufschlüsselung zwangsläufig aufgeführt werden ?

180

Nein, auf keinen Fall aufschlüsseln.
Wenn es nicht aufgeschlüsselt ist, muss das JC auch Strom, Internet usw. als KdU mit bezahlen.
Wäre es aufgeschlüsselt, würde das JC das herausrechnen.

Da Pauschalmieten nach BSG zulässig sind, sollte man diesen Vorteil ausnutzen.

Ottokar

Bei einer Pauschal-/Inklusivmiete sollte sinnvollerweise die KM und Betriebskostenpauschale jeweils separat beannt werden, damit im Falle einer Kostensteigerung die Betriebskostenpauschale entsprechend erhöht werden kann. Die Möglichkeit zur vermieterseitigen Erhöhung der Betriebskostenpauschale erfordert jedoch auch eine entsprechende Klausel im Mietvertrag (§ 560 BGB).
Die Betriebskosten selbst müssen im Mietvertrag weder nach Art noch Betrag aufgeschlüsselt werden, es gibt weder im Mietrecht noch andernorts eine derartige rechtliche Festlegung. Es reicht im Mietvertrag regelmäßig ein Verweis auf die nach BetrKV zulässigen Kostenarten.
Bsp: "Für die laut Betriebskostenverordnung (BetrKV) umlagefähigen Betriebskosten wird eine monatliche Pauschale i.H.v. xxx Euro gemäß § 560 BGB vereinbart. Eine Abrechnung der Betriebskosten erfolgt nicht. Bei Kostensteigerungen ist der Vermieter berechtigt, die monatliche Pauschale durch eine begründete Erklärung zu erhöhen."
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Marmeladenkönig45

Also reicht es wenn wir das schreiben?
(1) Bei diesem Mietverhältnis handelt es sich um eine Pauschalmiete. (auch genannt Inklusivmiete)

(2) Die monatliche Grundmiete beträgt _____________ EUR zzgl. Garage, Tiefgarage, Stellplatz:
_____________ EUR.
- laufende öffentliche Lasten des Grundstücks
- die Kosten der Wasserversorgung und Entwässerung
- Wärme- und Warmwasserversorgung (hierzu zählen: die Kosten des Betriebs der zentralen
 Heizungsanlage oder des Betriebs der zentralen Brennstoffversorgungsanlage oder der
 eigenständig gewerblichen Lieferung von Wärme, sowie die Versorgung mit Fernwärme
 und Fernwasser)
- Personenaufzug
- Straßenreinigung und Müllbeseitigung
- Gebäudereinigung und Ungezieferbekämpfung
- Gartenpflege
- Hausstrom und Beleuchtung
- Schornsteinreinigung
- Sach- und Haftpflichtversicherung
- Hauswart
- Winterdienst
- gemeinschaftliche Antennenanlage oder der Betrieb der mit einem
 Breitbandkabelnetz verbundenen privaten Verteileranlage
- sonstige Betriebskosten (insbesondere die Wartung von Rauchmeldern und die Legionellenprüfung;
 ________________________________________________________

Theoretisch wäre ich damit abgesichert. Weil wie oben "Fettnäpfchen" schon geschrieben hat, MUSS der erste Punkt darin stehen.

turbulent

Mehr soll in der Vereinbarung nicht stehen?
Ich lese das so:
Die Grundmiete (das impliziert, dass es noch etwas anderes gibt) ist soundsohoch. Und das Aufgelistete alles?
(Es steht nirgends, dass das inklusive ist.)
Absolut eindeutig ist das nicht.

Ottokar

Zitat von: Marmeladenkönig45 am 15. November 2024, 10:51:41Theoretisch wäre ich damit abgesichert.
Nicht mal ansatzweise.

Was wird denn da vermietet, eine Wohnung oder ein Zimmer in einer WG?
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Marmeladenkönig45

Zitat von: Ottokar am 15. November 2024, 11:58:54
Zitat von: Marmeladenkönig45 am 15. November 2024, 10:51:41Theoretisch wäre ich damit abgesichert.
Nicht mal ansatzweise.

Was wird denn da vermietet, eine Wohnung oder ein Zimmer in einer WG?

Eine 1 Raumwohnung.

Was muss ich denn noch alles beachten ?

Sheherazade

Zitat von: Marmeladenkönig45 am 15. November 2024, 13:19:10Was muss ich denn noch alles beachten ?

Google doch mal nach Muster Pauschalmietvertrag und guck dir diese Muster mal an, dann kommst du bestimmt drauf, was alles so fehlt.
 
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Rotti

Zitat von: Marmeladenkönig45 am 30. September 2024, 11:55:38Ein Freund der Familie würde mir eine 1 Raum Wohnung vermieten, nur es ist ja ein Paragraphen Dschungel, was man alles zu beachten hat. Hat jemand Tipps bzw Erfahrungen gemacht?
wenn man eine Pauschalmiete hat und möbliert wohnt, braucht auch nicht viel im Mietvertrag stehen.
hier zum gleich Ausdrucken.   https://vordruck-vertrag.com/mietvertrag/pauschalmietvertrag/#Vordruck_Pauschalmietvertrag_Vorlage_Muster

Ottokar

Z.B. so:
ZitatMietvertrag


Zwischen
...
(Mieter)

und
...
(Vermieter)

wird Nachfolgendes vereinbart.

1. Vermietet wird eine 1-Raum Wohnung in: Adresse, Lage im Objekt
Der Mietvertrag beginnt am ... und gilt auf unbestimmte Zeit.

2. Für die Nutzung zahlt der Mieter monatlich die hiermit vereinbarte Kaltmiete und eine Betriebskostenpauschale (Inklusivmiete).

2.1.
Für die laut Betriebskostenverordnung (BetrKV) umlagefähigen Betriebskosten wird eine monatliche Pauschale i.H.v. xxx Euro gemäß § 560 BGB vereinbart. Eine Abrechnung der Betriebskosten erfolgt nicht. Bei Kostensteigerungen ist der Vermieter berechtigt, die monatliche Pauschale durch eine begründete Erklärung zu erhöhen.

2.2. Die Gesamtmiete beträgt:
Kaltmiete: ... Euro
Betriebskostenpauschale : ... Euro
gesamt: ... Euro

2.3. Die Zahlung erfolgt monatlich bis zum 3. des Monats in Bar gegen Quittung oder per Überweisung auf das Konto des Vermieters.

3. Es gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen.

4. Die Wohnung wird gemalert übergeben.

5. Der Mieter erhält folgende Schlüssel: ...

6. Die Hausordung ist Bestandteil dieses Vertrages.


Ort, Datum

Unterschrift Mieter

Unterschrift Vermieter

Weiter kann man z.B. noch Klauseln zu Renovierung, Haftung etc. aufnehmen.
Sofern die Wohnung möbliert ist, sollte auch das drin stehen.
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Marmeladenkönig45

Muss ich denn unbedingt bei dem Antrag des Wohnungswechsels die Heizkosten mit aufschlüsseln ?

Oder ist der ganze Antrag hinfällig, weil ich so schnellst wie möglich aus dieser Wohnung ausziehen möchte?

Und muss ich denn überhaupt einen Antrag stellen ?

turbulent

Zitat von: Marmeladenkönig45 am 17. November 2024, 18:32:13Und muss ich denn überhaupt einen Antrag stellen ?
Du stellt einen (jeden) Antrag auf etwas Bestimmtes. Auf etwas, das Du nicht brauchst, musst Du natürlich keinen Antrag stellen.

Was möchtest Du? Was brauchst Du?
Nur das musst Du beantragen.

Fettnäpfchen

Marmeladenkönig45

Zitat von: Marmeladenkönig45 am 17. November 2024, 18:32:13Muss ich denn unbedingt bei dem Antrag des Wohnungswechsels die Heizkosten mit aufschlüsseln ?
Oder ist der ganze Antrag hinfällig, weil ich so schnellst wie möglich aus dieser Wohnung ausziehen möchte?
Und muss ich denn überhaupt einen Antrag stellen ?
Ich verstehe nur Antrag??

Wieso das jetzt ? es geht dir doch um einen Mietvertrag.

und was meinst du mit HK aufschlüsseln?

MfG FN
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Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Xellos

Es gibt aber auch Gründe, die für eine zu große Wohnung sprechen, die dann dennoch bezahlt werden muss.

- 40+ Jahre dort wohnhaft, also extrem tief verwurzelt? Das könnte schon reichen.
- Viele Freunde in genau dieser Wohngegend? - Wichtig fürs Wohlbefinden

Natürlich dann noch einige Krankheiten.

Und natürlich muss das JC im Falle des Falles einen Umzug bezahlen und wie schnell können Sachen kaputt gehen, verschwinden ... = JC haftet.

Und du musst natürlich keinen Finger rühren beim Packen. Das JC will den Umzug? Dann darf das JC exakt ALLES machen.

Sensoriker

Zitat von: Xellos am 18. November 2024, 19:56:14Es gibt aber auch Gründe, die für eine zu große Wohnung sprechen, die dann dennoch bezahlt werden muss.
Die Größe der Wohnung ist völlig irrelevant. Es zählt nur der Preis.
Es gibt einige Gründe die dafür sprechen könnten. Das ist, aber immer eine Einzelfallentscheidung.

Zitat von: Xellos am 18. November 2024, 19:56:14wie schnell können Sachen kaputt gehen, verschwinden ... = JC haftet.
Völliger Blödsinn. Es haftet derjenige der den Umzug durchführt wenn es gewerblich gemacht wird. Und der wird nur bezahlt, wenn man nachweisen kann, dass man das aus gesundheitlichen Gründen nicht selber kann. Bei privaten Hilfen haftet keiner.

Zitat von: Xellos am 18. November 2024, 19:56:14Und du musst natürlich keinen Finger rühren beim Packen. Das JC will den Umzug? Dann darf das JC exakt ALLES machen.
Das JC muss Garnichts machen. Und solange man kein ärztliches Attest hat, dass man selber nicht dazu in der Lage ist, dann muss man auch selber packen.

Und hast du dir den ganzen Thread überhaupt durchgelesen?
Wer sich beim JC nicht wehrt hat schon verloren
Meine Antworten basieren auf eigenen Erfahrungen mit dem JC sowie auf der Lektüre zahlreicher Threads auf diesem (und ein paar anderen) Boards.
Ansonsten halte ich es wie beim Lotto. Alle Antworten ohne Gewähr.