Weiterbildung

Begonnen von Max, 20. November 2024, 08:05:31

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Max

Guten Tag. Ich habe folgende Situation: Ich bin seit fast 3 Jahren in Deutschland und derzeit beim Jobcenter als arbeitslos gemeldet. Ich habe ein ärztliches Attest, das besagt, dass ich Bandscheibenvorfälle und Arthrose in der Halswirbelsäule habe. Es wird mir eine Arbeit empfohlen, die meinen gesundheitlichen Zustand nicht verschlechtert.

Mein Berater zwingt mich jedoch, Tätigkeiten wie Reinigungshilfen, Lagerarbeit und Ähnliches anzunehmen. Ich habe darum gebeten, eine Weiterbildung zum Webentwickler finanziert zu bekommen, was abgelehnt wurde.

Glücklicherweise habe ich einen Fonds gefunden, der Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen bei der Integration in den Arbeitsmarkt unterstützt. Daraufhin habe ich erneut einen Antrag beim Jobcenter gestellt, um die Umschulung zu beantragen, da dieser Beruf meinem gesundheitlichen Zustand entspricht und keine finanziellen Kosten für das Jobcenter verursacht.

Aber erneut wurde mein Antrag abgelehnt, und mir wurde mitgeteilt, dass ich, wenn ich nicht innerhalb von drei Wochen eine Arbeit finde, keinerlei finanzielle Unterstützung mehr für mich und meine Familie erhalte.

Ich besuche aktuell einen Kurs namens ,,Job Assistment", aber aufgrund meiner Rückenprobleme kann ich keine passende Arbeit finden. Vor einer Woche wurde ich von dem Kurs für Webentwicklung, den ich gerne machen möchte, angerufen. Man teilte mir mit, dass ich, wenn ich meinen Bildungsgutschein des Fonds nutzen möchte, einen Teilnahmevertrag unterschreiben und 3.000 Euro selbst bezahlen muss, da der Fonds nur 85 % der Kosten des Kurses übernimmt.

Ich habe den Vertrag unterschrieben und bezahlt, um diese Chance nicht zu verlieren. Der Kurs dauert 10 Monate und ist ganztägig. Er beginnt am 13. Dezember (in 4 Wochen). Das Jobcenter gibt mir keine Erlaubnis, diesen Kurs zu besuchen, und droht, die Unterstützung für unsere Familie (meine Frau, mein 9-jähriges Kind und mich) komplett einzustellen.   Was sollte ich in dieser Situation am besten tun?

Sheherazade

Zitat von: Max am 20. November 2024, 08:05:31Das Jobcenter gibt mir keine Erlaubnis, diesen Kurs zu besuchen, und droht, die Unterstützung für unsere Familie (meine Frau, mein 9-jähriges Kind und mich) komplett einzustellen.

Hast du das schriftlich? Eigentlich darf man die Leistungen deiner Frau und eines Kindes nicht deswegen einstellen, nur deine - was für den Rest der Familie auch schon echt eng wird.
 
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

martin77

Ich würde einen Anwalt einschalten.Sofort drohen.Mit Einschränkungen darf er dich nicht in eine Arbeit vermitteln die du nicht machen kannst.

BigMama

Bist du Unionsbürger und hast nur einen befristeten Arbeitnehmerstatus, der in drei Wochen endet?
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

Fettnäpfchen

Max

Zitat von: Max am 20. November 2024, 08:05:31Ich habe ein ärztliches Attest, das besagt, dass ich Bandscheibenvorfälle und Arthrose in der Halswirbelsäule habe. Es wird mir eine Arbeit empfohlen, die meinen gesundheitlichen Zustand nicht verschlechtert.
Gibt es das auch als Amtsärztliches Attest vom JC, der Afa (Arbeitsamt) oder dem RV Träger?
Wenn nein dann schicke deinem SB den Antrag auf Feststellung meiner Erwerbsfähigkeit NACHWEISLICH zu.
Das bringt aber nur was wenn du deinen Vertrag rückgängig machen kannst.

Zitat von: Max am 20. November 2024, 08:05:31Mein Berater zwingt mich jedoch, Tätigkeiten wie Reinigungshilfen, Lagerarbeit und Ähnliches anzunehmen. Ich habe darum gebeten, eine Weiterbildung zum Webentwickler finanziert zu bekommen, was abgelehnt wurde.
Gegen ersteres kannst du vorgehen.
Wenn du VV`S bekommst dann ist da ein Beiblatt dabei in welchem du einträgst dass du aufgrund deiner Einschränkungen für die Tätigkeit nicht geeignet bist. Oder..
Sind es nur Stelleninformationen brauchst du darauf gar nicht reagieren.
.. du ignorierst solche VV`s und wenn die Anhörung kommt schreibst du oben erwähntes in die Anhörung. Das kannst du dann noch soweit ausbauen dass der SB seine Arbeit nicht kann sonst würden solche VV´s erst gar nicht verschickt werden dürften da nicht rechtskonform.

Zitat von: Max am 20. November 2024, 08:05:31Aber erneut wurde mein Antrag abgelehnt, und mir wurde mitgeteilt, dass ich, wenn ich nicht innerhalb von drei Wochen eine Arbeit finde, keinerlei finanzielle Unterstützung mehr für mich und meine Familie erhalte.
siehe den Beitrag von Sheherazade

Zitat von: Max am 20. November 2024, 08:05:31Ich besuche aktuell einen Kurs namens ,,Job Assistment", aber aufgrund meiner Rückenprobleme kann ich keine passende Arbeit finden.
vom JC aus ?
und ist das der erste
oder gibt gab es schon mehrere Maßnahmen.
Maßnahmen die dir persönlich nicht weiterhelfen um beruflich voranzukommen sind auch nicht rechtskonform.
Maßnahmezuweisung: Was soll sie enthalten?

Zitat von: Max am 20. November 2024, 08:05:31Was sollte ich in dieser Situation am besten tun?
Überlegen ob du wirklich den Vertrag umsetzen willst und ob du vllt. noch vom Vertrag zurücktreten kannst.
Der Kurs wird wohl nicht akzeptiert weil es da für JC auch Regeln gibt und nur "Förderungen die anerkannt sind" eventuell übernommen werden.
Da geht es um dein gespartes, und/oder du verschuldest dich dabei für Jahre.
Deine Leistungen werden auf jeden Fall gestrichen da du dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung stehst und dazu kommt das sogar dein Anteil aus der Miete nicht mehr übernommen wird.

MfG FN
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Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Sheherazade

Eine Antwort auf diese Frage wäre auch nicht schlecht, vielleicht kann man sich dann eine Menge Raterei sparen.
Zitat von: BigMama am 20. November 2024, 10:12:52Bist du Unionsbürger und hast nur einen befristeten Arbeitnehmerstatus, der in drei Wochen endet?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Max

Zitat von: Sheherazade am 20. November 2024, 08:35:49
Zitat von: Max am 20. November 2024, 08:05:31Das Jobcenter gibt mir keine Erlaubnis, diesen Kurs zu besuchen, und droht, die Unterstützung für unsere Familie (meine Frau, mein 9-jähriges Kind und mich) komplett einzustellen.

Hast du das schriftlich? Eigentlich darf man die Leistungen deiner Frau und eines Kindes nicht deswegen einstellen, nur deine - was für den Rest der Familie auch schon echt eng wird.
 
Zitat von: Sheherazade am 20. November 2024, 08:35:49
Zitat von: Max am 20. November 2024, 08:05:31Das Jobcenter gibt mir keine Erlaubnis, diesen Kurs zu besuchen, und droht, die Unterstützung für unsere Familie (meine Frau, mein 9-jähriges Kind und mich) komplett einzustellen.

Hast du das schriftlich? Eigentlich darf man die Leistungen deiner Frau und eines Kindes nicht deswegen einstellen, nur deine - was für den Rest der Familie auch schon echt eng wird.
 
Am Freitag letzter Woche habe ich mit der Beraterin des Jobcenters telefoniert, die mir mitteilte, dass ich in Kürze eine Ablehnung meines Antrags auf Genehmigung der Teilnahme an Weiterbildungskursen per Post erhalten werde.  Und auch, dass weitere Widersprüche nichts bringen werden. Wir haben einen vorübergehenden Schutzstatus mit einer Arbeitserlaubnis und keine Einschränkungen bei anderen Leistungen des Jobcenters bis März 2026. 24 Abs.