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Bargeld / Überweisung auf eigenes Konto. Soll nicht als Einkommen gezählt werden

Begonnen von rdx, 06. November 2024, 10:20:02

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rdx

Zitat von: Rotti am 25. November 2024, 08:33:17
Zitat von: rdx am 25. November 2024, 08:26:37Wenn jemand aber 47.000 Euro auf dem Konto hat und von diesen 47.000 sind 8.000 Euro geliehenes Geld, also 8.000 Euro davon sind ein Darlehen.
Schulden kann man beim JC nicht vom VM absetzten wie beim FA oder anders wer ein Darlehen über 8000€ sich leiht hat 8000€ VM.

Hier steht aber das Gegenteil:

https://www.schuldnerberatung.de/burgergeld-schulden/#vermoegen

Was stimmt denn jetzt?



Zitat von: Sheherazade am 25. November 2024, 08:30:08Wenn du eine plausible Erklärung dafür hast, warum sich jemand mit fast 40.000€ Barvermögen Geld leiht - vielleicht.

Rotti ist anderer Meinung.

Was stimmt denn nun?

Wenn für die 8.000 Euro Schulden ein schriftlicher Darlehensvertrag existiert, warum sollte das Jobcenter diese 8.000 Euro nicht vom Vermögen abziehen, so dass man unter die 40.000 Euro Grenze fällt?

Habt ihr eine Quelle dafür, dass das Jobcenter solche Schulden nicht zum Abzug vom Vermögen zulässt? Ich habe keine Quelle gefunden.

Sheherazade

Zitat von: rdx am 26. November 2024, 09:38:31Hier steht aber das Gegenteil: https://www.schuldnerberatung.de/burgergeld-schulden/#vermoegen

Da steht NICHT das Gegenteil.
ZitatJa, in bestimmten Fällen können bei Bezug von Bürgergeld die Schulden vom vorhandenen Vermögen abgezogen werden, sodass Ihr Vermögen geringer ausfällt und Sie so eventuell einen Anspruch auf Bürgergeld erhalten.

Genauer bedeutet dies: Wenn eine Person Vermögen besitzt, zum Beispiel ein Haus oder ein Sparguthaben, das normalerweise angerechnet wird, können Schulden, die mit diesem Vermögen zusammenhängen (z. B. eine Hypothek), den Wert des anrechenbaren Vermögens reduzieren. Dadurch könnte die Person trotz des Vermögens weiterhin Bürgergeld erhalten, weil die Schulden den anrechenbaren Vermögenswert verringern.

In bestimmten Fällen und vielleicht steht da. Das gilt für ein Haus, das noch belastet ist oder ein Kraftfahrzeug, das finanziert wurde. Der Wert des Sachvermögens kann durch den Nachweis des Darelehens entsprechend gesenkt werden.

Fakt ist, wer fast 40.000€ Barvermögen auf dem Konto hat, hat es schwer nachzuweisen, warum er noch ein Darlehen für 8000€ braucht ohne sich einen Gegenwert (Sachvermögen) dafür anzuschaffen.

"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

rdx

Zitat von: Sheherazade am 26. November 2024, 11:37:25Fakt ist, wer fast 40.000€ Barvermögen auf dem Konto hat, hat es schwer nachzuweisen, warum er noch ein Darlehen für 8000€ braucht ohne sich einen Gegenwert (Sachvermögen) dafür anzuschaffen.

Das ist doch ganz leicht nachzuweisen:
Wenn derjenige das 8.000 Euro Darlehen am 01.01.2024 aufgenommen hat und das Darlehens soll laut Darlehensvertrag erst am 01.03.2025 zurückbezahlt werden, dann ist doch klar, dass die 8.000 Euro auf seinem Konto liegen.

Würde das Jobcenter die 8.000 Euro in diesem Fall vom Vermögen abziehen, so dass derjenige unter die 40.000 Euro Vermögensgrenze rutscht?

(Am 01.01.2024 hat derjenige ja noch kein Bürgergeld beantragt und konnte auch nicht vorhersehen, dass er Monate später Bürgergeld beantragen wird)

Sheherazade

Zitat von: rdx am 26. November 2024, 12:29:41Wenn derjenige das 8.000 Euro Darlehen am 01.01.2024 aufgenommen hat und das Darlehens soll laut Darlehensvertrag erst am 01.03.2025 zurückbezahlt werden, dann ist doch klar, dass die 8.000 Euro auf seinem Konto liegen.

Es gibt immer einen Darlehenszweck, welcher ist deiner? Wofür nimmst du dir bei hohem verfügbaren Barvermögen ein Darlehen auf? Solange du das nicht erklären kannst, wird dir die Summe von 8000€ zu deinem Vermögen gerechnet.
 
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Fettnäpfchen

rdx

Zitat von: rdx am 26. November 2024, 12:29:41Wenn derjenige das 8.000 Euro Darlehen am 01.01.2024 aufgenommen hat und das Darlehens soll laut Darlehensvertrag erst am 01.03.2025 zurückbezahlt werden, dann ist doch klar, dass die 8.000 Euro auf seinem Konto liegen.
sind 8000.- weil es auf dem Konto liegt und nicht verwendet wurde.Ansonsten würde es ja nicht auf dem Konto liegen!*
So etwas nimmt dir nicht mal hier im Forum jemand ab dann sicher auch niemand im JC.
(Glaub es oder lass es bleiben. Niemand im JC wird dir das abnehmen dass du, oder wer auch immer, Schulden für 8 000.-aufnimmt wenn er 40 000 .- hat und dieses Geld nicht mal verwendet)

*Oder du argumentierst so grottenschlecht das du ganz was anderes sagen willst es aber nicht hinbekommst!

Zitat von: rdx am 26. November 2024, 12:29:41Würde das Jobcenter die 8.000 Euro in diesem Fall vom Vermögen abziehen, so dass derjenige unter die 40.000 Euro Vermögensgrenze rutscht?
plus 40 000.- die auch existieren.
Macht 48 000.- Euro VM die auf den Konten liegen.

Schonvermögen liegt bei 40 000.- ergo kein Anspruch auf ALG 2.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Ronald BW


rdx

Zitat von: Fettnäpfchen am 26. November 2024, 16:17:29rdx

Zitat von: rdx am 26. November 2024, 12:29:41Wenn derjenige das 8.000 Euro Darlehen am 01.01.2024 aufgenommen hat und das Darlehens soll laut Darlehensvertrag erst am 01.03.2025 zurückbezahlt werden, dann ist doch klar, dass die 8.000 Euro auf seinem Konto liegen.
sind 8000.- weil es auf dem Konto liegt und nicht verwendet wurde.Ansonsten würde es ja nicht auf dem Konto liegen!*
So etwas nimmt dir nicht mal hier im Forum jemand ab dann sicher auch niemand im JC.
(Glaub es oder lass es bleiben. Niemand im JC wird dir das abnehmen dass du, oder wer auch immer, Schulden für 8 000.-aufnimmt wenn er 40 000 .- hat und dieses Geld nicht mal verwendet)

*Oder du argumentierst so grottenschlecht das du ganz was anderes sagen willst es aber nicht hinbekommst!

Zitat von: rdx am 26. November 2024, 12:29:41Würde das Jobcenter die 8.000 Euro in diesem Fall vom Vermögen abziehen, so dass derjenige unter die 40.000 Euro Vermögensgrenze rutscht?
plus 40 000.- die auch existieren.
Macht 48 000.- Euro VM die auf den Konten liegen.

Schonvermögen liegt bei 40 000.- ergo kein Anspruch auf ALG 2.

MfG FN

Heißt das dann folgendes?:

Wenn die kompletten 48.000 Euro als Darlehen geliehen sind, dann bekommt man Bürgergeld?

Man könnte sich ja 48.000 Euro am 01.01.2024 geliehen haben, mit der Absicht diese gewinnbringend anzulegen (z.B. in Aktien). Oder um sich ein Auto zu kaufen. Dieser Plan wurde aber bisher nicht umgesetzt, z.B. weil keine günstige Kaufgelegenheit gefunden wurde, so dass die 48.000 Euro immer noch auf dem Konto liegen und Bürgergeld beantragt wird.

Würde man in diesem Fall Bürgergeld bekommen?

Birgit63

Du versuchst hier Anregungen für einen in meinen Augen Betrug zu bekommen.

Sheherazade

Zitat von: rdx am 27. November 2024, 02:02:30Würde man in diesem Fall Bürgergeld bekommen?

Wer zu blöd ist um das den Vermögensfreibetrag übersteigende Vermögen kurz vor Bürgergeldantragstellung auszugeben (Auto, Möbel, etc) bekommt kein Bürgergeld solange bis er/sie/es diesen Betrag verbraucht hat für Miete, Lebensunterhalt, Kranken- und Rentenversicherung. Reicht dir das jetzt endlich als Antwort, damit wir diese Märchenstunde hier beenden können?

Du scheinst nicht gerade die hellste Kerze auf der Torte zu sein und setzt voraus, dass alle anderen (inklusive Jobcenter-Mitarbeiter) sich auf dem gleichen Denkniveau bewegen wie du.
 
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

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Ottokar

Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
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rdx

Zitat von: Sheherazade am 27. November 2024, 08:28:10Wer zu blöd ist um das den Vermögensfreibetrag übersteigende Vermögen kurz vor Bürgergeldantragstellung auszugeben (Auto, Möbel, etc) bekommt kein Bürgergeld solange bis er/sie/es diesen Betrag verbraucht hat für Miete, Lebensunterhalt, Kranken- und Rentenversicherung. Reicht dir das jetzt endlich als Antwort, damit wir diese Märchenstunde hier beenden können?

Damit widersprichst du dir aber selber. Denn in deinem Beitrag Nr. 28 hast du geschrieben, dass es vielleicht doch möglich ist, die Darlehensschulden vom Vermögen abzuziehen!

Außerdem steht deine Aussage in Beitrag Nr. 38  im Widerspruch zu dem, was in diesem Link steht:
https://www.schuldnerberatung.de/burgergeld-schulden/#vermoegen

Zitat von: Ottokar am 27. November 2024, 11:00:16
Zitat von: rdx am 27. November 2024, 02:02:30Würde man in diesem Fall Bürgergeld bekommen?
Nein.

Diese "Nein" steht dann aber auch im Widerspruch zu dem, was in diesem Link steht:
https://www.schuldnerberatung.de/burgergeld-schulden/#vermoegen

Sheherazade

Zitat von: rdx am 28. November 2024, 10:32:47Damit widersprichst du dir aber selber. Denn in deinem Beitrag Nr. 28 hast du geschrieben, dass es vielleicht doch möglich ist, die Darlehensschulden vom Vermögen abzuziehen!

Ich widerspreche mir da ganz und gar nicht (siehe Beitrag #31 und #33), du liest leider nur das, was dir in deinen Kram passt und ignorierst den Rest.
 
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

rdx

Zitat von: Sheherazade am 28. November 2024, 12:08:28
Zitat von: rdx am 28. November 2024, 10:32:47Damit widersprichst du dir aber selber. Denn in deinem Beitrag Nr. 28 hast du geschrieben, dass es vielleicht doch möglich ist, die Darlehensschulden vom Vermögen abzuziehen!

Ich widerspreche mir da ganz und gar nicht (siehe Beitrag #31 und #33), du liest leider nur das, was dir in deinen Kram passt und ignorierst den Rest.
 

Doch du widersprichst dir da.

2) Und wo ist denn die Quelle / Gesetzestext, wo drinsteht, dass Schulden nicht vom Vermögen abgezogen werden?

I bims

Ich habe ja in diesem Forum schon viel gelesen, wie versucht wird irgendwelche Grenzen zu umschiffen. Aber der Thread hier ist echt die Kirsche auf der Torte  :lachen:

Kann man sich nicht einfach eingestehen, dass man im Moment eben nicht bedürftig ist?

Sheherazade

Zitat von: rdx am 28. November 2024, 12:33:26Und wo ist denn die Quelle / Gesetzestext, wo drinsteht, dass Schulden nicht vom Vermögen abgezogen werden

Es gibt hier genug Links, wo man nachlesen kann unter welchen Voraussetzungen Darlehen das Vermögen mindern.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"