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DAK Krankenkasse fordert seit jahren willkürlich Rückzahlungen

Begonnen von hansstramm, 07. Juli 2024, 21:03:11

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180

Zitat von: hansstramm am 31. Juli 2024, 13:40:01Kann ich da einfach ein schreiben aufsetzen und per Einschreiben weg schicken? Über ein Musterschreiben wäre ich dankbar :smile:.

Sehr geehrte Damen und Herren,
im Rahmen der DSGVO beantrage ich die Übersendung von Kopien der gesamten Akte bzw. aller personenbezogenen Daten. Ich bitte um Zusendung in digitaler Form auf CD/DVD bis zum xx.xx.2024, wie es gemäß DSGVO vorgesehen ist

MfG


Das ist deren Problem, wenn sie da jetzt Stunden am Scanner stehen und das nicht mit einem Mausklick exportieren können.

Zitat von: hansstramm am 31. Juli 2024, 13:40:01Schicken die mir dann auch die ganzen Zahlungsaufforderungen?
Natürlich. Die müssen dir alles schicken, wo dein Name draufsteht, bzw. alles was sich auf dich bezieht. Das wird ein sehr dicker Stapel bzw. viele hundert Seiten PDF Dokumente.

hansstramm

@Sheherazade
Interessant zu erfahren, wahrscheinlich wird das aus diesem Grund so gemacht.

@180
Wow, vielen Dank, ich mache dann mal was fertig.
Die werden sich bestimmt bedanken :grins:.

hansstramm

Ich habe eben mal ein Fax mit dem Antrag auf Akteneinsicht weg geschickt.
Frist gilt bis zum 01.09.2024.
Bin mal gespannt, ob was zurückkommt  :grins:

180

Die werden die DSGVO schon kennen, sonst werden sie die halt kennen lernen  :cool:

Bin ich mal gespannt, ob die noch berechtigte Forderungen haben oder an der eigenen Akte gescheitert sind.

hansstramm

Moin Moin,
Die Akte ist tatsächlich angekommen.
Allerdings bin ich sehr verunsichert, ob ich das alles richtig verstehe.

Weiß jemand wo ich mich im besten Fall kostenlos hinwenden könnte?
Bei einen Rechtsanwalt war ich ja schon.
Einen Rechtsberatungs Schein gab es also schon.
Ich weiß nicht, ob ich das nochmal beantragen kann.

Der Rechtsanwalt hatte keine Lust mehr nach ein paar Schriftwechsel mit der DAK.
Er meinte, das müsse ich zahlen.
Auf was genau sich die Forderungen beziehen konnte er mir nicht sagen.

Gestern kam wieder ein Brief von der DAK.
Förderung ca. 2500€ inkl. ca. 600€ Säumniszuschlag.

Bin trotz Ausbildung zum Fachinformatiker noch im Leistungsbezug.


180

Zitat von: hansstramm am 30. November 2024, 14:34:23Die Akte ist tatsächlich angekommen.
Sehr gut. Ist die "Akte" vollständig? Also hunderte bis tausende Seiten? Krankenkassen produzieren Aktenberge.....

Wozu einen Anwalt fragen? Die Akte kannst du doch in aller Ruhe selbst lesen. Da sind schließlich ALLE Zahlungseingänge, Berechnungen, usw. usf. enthalten. Das sollte selbsterklärend sein.

Zitat von: hansstramm am 30. November 2024, 14:34:23Gestern kam wieder ein Brief von der DAK. Förderung ca. 2500€ inkl. ca. 600€ Säumniszuschlag.
Hast du schon ein P-Konto?
Sonst solltest du dir das überlegen. Überschüssiges Bargeld (oberhalb der Schutzgrenze kommt unters Kopfkissen). Schon ist es unmöglich an dein Geld zu kommen.
Der Forderung per Einschreiben widersprechen. Einfach behaupten, dass es keine Grundlage dafür gibt und diese daher unzulässig ist. Soll die Kasse gefälligst zweifelsfrei nachweisen, dass die Forderung korrekt ist.


hansstramm

#21
Wäre schön, wenn es so einfach wäre.
Ich hab noch mehr zu tun, als mich um diesen Mist zu kümmern.

Ich glaube nicht, dass die Akte vollständig ist, bin aber nicht sicher.
Es handelt sich um ca. 540 Seiten.
Ich war bei der DAK von Kind an Familienversichert.

Ein P Konto habe ich nicht.
Ich bin da immer vorsichtig, habe mal gehört, dass das in der Schufa vermerkt wird und sich auf die Kreditwürdigkeit auswirken könnte.

Ich habe meine Finanzen auch gut im griff und keine Schulden.
Einzig die DAK nervt mich.

Ich werde das dann mal versuchen, mit dem widersprechen.
Das ganze werde ich aber per FAX machen, da es einfacher, günstiger und rechtswirksam ist.

Mfg 

Edit:
Frage:
Dere Schuldeneitreiber ist das hauptszollamt Koblenz.
Mit denen hatte ich über jahre auch Ratenzahlungen vereinbart.
Die schrieben irgendwann, dass die Schuld beglichen sei.

Müssen die unterlagen vom Hauptzollamt Koblenz abenfalls in der Akte vermekt sein?
Dazu konnte ich bislang nichts finden.

Ich schicke das mal so raus.
Bin mal gespannt was passiert:
"Wohnort, den 30.11.2024


Meine Adresse

DAK-Gesundheit Postzentrum
22779 Hamburg
Versicherten -Nr. 0190666666

Betreff:

Ihr Schreiben vom 26.11.2024

Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit widerspreche ich ihrer Forderung in Höhe von 2253,41€.
Es gibt keine Grundlage für die Forderung, daher ist sie unzulässig.
Das Hauptzollamt Koblenz hatte mir bereits schriftlich mitgeteilt, dass die Schuld beglichen sei.

Mit freundlichen Grüßen

Der Weihnachtsmann"

180

Zitat von: hansstramm am 30. November 2024, 20:15:25Die schrieben irgendwann, dass die Schuld beglichen sei.
Dann hänge doch einfach eine Kopie davon im Widerspruch an die DAK an. Und teile neben dem Widerspruch mit, dass eine seriöse Behörde bereits festgestellt hat, dass alle Schuldunge vollständig beglichen sind und das doppelte Eintreiben von Schulden rechtswidrig ist.


Zitat von: hansstramm am 30. November 2024, 20:15:25Müssen die unterlagen vom Hauptzollamt Koblenz abenfalls in der Akte vermekt sein? Dazu konnte ich bislang nichts finden.
Natürlich muss ALLES zum Austausch mit dem Hauptzollamt in der Akte vorhanden sein.
Mach es hintenrum: Beim Hauptzollamt per DSGVO Antrag binnen 30 Tagen Kopien aller personenbezogenen Daten anfordern. Dann bekommst du die Schreiben der DAK.

Hast du dadurch einen Beweis, dass die DAK dir nicht alles geschickt hat: Bei der DAK massiv beschweren, dass die Auskunft unvollständig ist und du einen Rechtsanspruch auf Kopien ALLER personenbezogenen Daten hast. Frist 14 Tage alles Fehlende nachzuliefern. Und die Ankündigung den Landesdatenschutzbeauftragten einzuschalten, wenn sie ihren gesetzlichen Pflichten nicht freiwillig nachkommen. Der DAK verrätst du nichts von deiner Anfrage beim Zoll, weil sonst die Gefahr besteht, dass sie dir nur selektiv das nachschicken.
Beim Landesdatenschutzbeauftragten hingegen kannst du dann beweisen, dass die DAK gegen Gesetze verstößt und Daten vorenthält. ;)

hansstramm

Wow, das hört sich echt gut an.
Vielen Dank für den Tipp.
Und schon fühlt man sich nicht mehr so ausgeliefert.

Ich habe das Fax schon rausgeschickt, aber das kann ich ja immer noch machen.
Mir war es zu blöd das Schreiben jetzt zu suchen, hab da mehrere Order voll.

Nunistwinter

Zitat von: 180 am 30. November 2024, 21:19:37Hast du schon ein P-Konto?
Sonst solltest du dir das überlegen. Überschüssiges Bargeld (oberhalb der Schutzgrenze kommt unters Kopfkissen). Schon ist es unmöglich an dein Geld zu kommen.
Wenn man jemand Geld schuldet, dann ist das nicht "dein Geld", sondern das Geld, das man jemand schuldet. Und das gehört nicht unters Kopfkissen, sondern gezahlt, wenn man es hat

Zitat von: 180 am 30. November 2024, 21:19:37Der Forderung per Einschreiben widersprechen. Einfach behaupten, dass es keine Grundlage dafür gibt und diese daher unzulässig ist. Soll die Kasse gefälligst zweifelsfrei nachweisen, dass die Forderung korrekt ist.
blöderweise wird sie das leicht können, falls die damaligen Beiträge nicht bezahlt wurden

Zitat von: 180 am 30. November 2024, 21:19:37Dann hänge doch einfach eine Kopie davon im Widerspruch an die DAK an. Und teile neben dem Widerspruch mit, dass eine seriöse Behörde bereits festgestellt hat, dass alle Schuldunge vollständig beglichen sind und das doppelte Eintreiben von Schulden rechtswidrig ist.
:lachen:  :lachen:
Der ist gut. Wenn man Schulden hat "eine seriöse Behörde" vorschieben und was von doppeltem Eintreiben erzählen und dann ist alles gut, nee echt  :lol:  :lachen:

Zitat von: 180 am 30. November 2024, 21:19:37Hast du dadurch einen Beweis, dass die DAK dir nicht alles geschickt hat: Bei der DAK massiv beschweren, dass die Auskunft unvollständig ist und du einen Rechtsanspruch auf Kopien ALLER personenbezogenen Daten hast. Frist 14 Tage alles Fehlende nachzuliefern.
und was ist nach der Frist?

Zitat von: 180 am 30. November 2024, 21:19:37Und die Ankündigung den Landesdatenschutzbeauftragten einzuschalten, wenn sie ihren gesetzlichen Pflichten nicht freiwillig nachkommen.
Der DAK verrätst du nichts von deiner Anfrage beim Zoll, weil sonst die Gefahr besteht, dass sie dir nur selektiv das nachschicken.
Beim Landesdatenschutzbeauftragten hingegen kannst du dann beweisen, dass die DAK gegen Gesetze verstößt und Daten vorenthält. ;)
hm und wenn man nun wirklich Beiträge schuldet? und vielleicht auf eine kulante Lösung angewiesen ist? dann wird so ein oberschlaues Vorgehen, dem offenbar die Annahme zugrunde liegt, ein Gläubiger ließe sich von einer leeren Drohung mit Fristen oder den Worten "rechtswidrig" oder "eine seriöse Behörde" sofort beeindrucken und würde vor Ehrfurcht erzittern, bestimmt ganz hilfreich sein.

hansstramm

Im Anhang die Antwort der DAK.
Wie sollte ich mich jetzt am besten verhalten?
Vielen Dank im Voraus.


Sheherazade

Zitat von: hansstramm am 17. Dezember 2024, 23:05:02Wie sollte ich mich jetzt am besten verhalten?

Hast du in den letzten 3 Wochen getan, was dir schon mal geraten wurde?

Zitat von: 180 am 30. November 2024, 15:58:51Die Akte kannst du doch in aller Ruhe selbst lesen. Da sind schließlich ALLE Zahlungseingänge, Berechnungen, usw. usf. enthalten. Das sollte selbsterklärend sein.


 
 
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"