Vorläufige Zahlungseinstellung

Begonnen von Luca, 22. Dezember 2024, 19:17:29

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Luca

Hallo zusammen,

ich habe dieses Schreiben vom Jobcenter erhalten, weil ich meinen letzten Termin verpasst habe. Vor einiger Zeit habe ich ein ärztliches Attest (Original) in den Briefkasten des Jobcenters geworfen, das erklärt, warum ich nicht zum Termin erscheinen konnte und dass ich aktuell nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehe.

Ursprünglich hatte ich überlegt, das Schreiben persönlich abzugeben, da ich auf den Rat meines Arztes, vorerst nicht zu arbeiten, nicht komplett gehört habe und selbst weiterhin einen Job gesucht habe. Jetzt gehe ich aber davon aus, dass das Schreiben im Briefkasten nicht angekommen ist oder nicht bearbeitet wurde.

Daraufhin habe ich meiner Sachbearbeiterin eine Mail geschickt und um einen neuen Termin gebeten, damit ich die Sache klären kann, aber bisher keine Rückmeldung erhalten.


Zusammenfassung des Schreibens vom Jobcenter:
Das Jobcenter teilt mit, dass meine Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts vorläufig eingestellt wurden (gemäß § 40 Abs. 2 Nr. 4 SGB II i. V. m. § 331 SGB III). Grund dafür ist, dass ich trotz Belehrung über die Rechtsfolgen nicht zum Gespräch mit meinem Arbeitsvermittler erschienen bin. Die Leistungen werden für Januar und Februar 2025 vorläufig eingestellt. Es heißt, die Zahlungen könnten rückwirkend ausgezahlt werden, wenn der Bescheid innerhalb von zwei Monaten nicht aufgehoben wird.

Wie sollte ich auf dieses Schreiben reagieren?
Danke schon mal im Voraus für die Hilfe.


turbulent

Bitte unterfüttere den Ablauf noch mit Daten.

Wann Einladung erhalten? Wann abgesagt? In welcher Form? Wie lange schon AU? Von wann das Attest (BG-Nummer war dabei?)? Wann Attest eingereicht? Wie viele Schreiben des JC (Inhalt? Datum?) ignoriert? Wann hattest Du zum letzten Mal Kontakt zum JC (persönlich? telefonisch?)?

Luca

Hallo, AU habe ich schon vor Monaten erhaltenen worin steht dass ich dem Arbeitsmarkt nicht zu Verfügung stehen kann. Wie gesagt da es zeitlich nicht begrenzt war habe ich meiner SB gesagt dass ich es habe aber weiterhin Angebote erhalten möchte. Doch als es gar nicht mehr ging habe ich es vor 2 Wochen in den Briefkasten gelegt. Also einen Tag nach dem Termin plus ein Schreiben.nur das erste Schreiben habe ich ignoriert.


turbulent

Du hast ein mehrere Monate altes Schreiben von einem Arzt, in dem steht, das Du b.a.w. arbeitsunfähig bist. Das ist aber nicht das Formular, das üblicherweise für eine AU-Bescheinigung ausgestellt wird?
Das JC hat Dir eine Einladung geschickt. Den Termin hast Du ohne Absage oder sonstige Reaktion verstreichen lassen, erst am Tag danach die Kopie des mehrere Monate alten Schreibens abgegeben mit "einem Schreiben"?
Was ging gar nicht mehr? JC-Termine wahrnehmen? Oder arbeiten? Erst ab dem Tag nach dem geplanten Termin ging "es" gar nicht mehr?
In der Einladung wurde aber darauf hingewiesen, was passieren könnte, wenn Du zum Termin nicht erscheinst?

Mein Eindruck (leider natürlich ebenso schwammig wie Deine Angaben):
Das, was Du AU nennst, ist keine.
Wenn Du das Schreiben Deines Arztes ("Luca kann dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen") dem Absageschreiben zum Termin beigelegt hättest, wäre es möglicherweise nicht so weit gekommen.
Eine AU zu einem Termin ist auch dann ein probater Absagegrund, wenn sie nachträglich eingereicht wird.

Zitat von: Luca am 22. Dezember 2024, 19:17:29Wie sollte ich auf dieses Schreiben reagieren?
Brauchst Du das Geld sofort zum Überleben? Wenn Du Zeit hast, könntest Du nachfragen, welche Tatsachen zur Kenntnis gelangt sind, die zur Einstellung führten. Du könntest auch Deinen Krankenstatus klären. Oder eine Erwerbsminderungsrente beantragen. Oder das JC bitten, Deine Erwerbsfähigkeit überprüfen zu lassen.

Wie lange läuft Dein aktueller Bewilligungszeitraum? Unabhängig von der aktuellen Leistungseinstellung musst Du daran denken, rechtzeitig einen Weiterbewilligungsantrag zu stellen.

Hast Du die Frage, wann der letzten Kontakt zum JC war, übersehen oder ignoriert?

Sensoriker

Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gilt nicht unbegrenzt. In der Regel Maximal 4 Wochen. Dann muss sie erneuert werden.
Ein Attest oder Rat vom deinem Arzt, dass du aktuell nicht arbeiten bzw. dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst interessiert nicht.
Da hilft nur eine AU oder die Feststellung deiner Erwerbsunfähigkeit durch den Ärztlichen Dienst oder der DRV.
Wer sich beim JC nicht wehrt hat schon verloren
Meine Antworten basieren auf eigenen Erfahrungen mit dem JC sowie auf der Lektüre zahlreicher Threads auf diesem (und ein paar anderen) Boards.
Ansonsten halte ich es wie beim Lotto. Alle Antworten ohne Gewähr.

Luca

ich habe der SB letzte woche eine mail geschickt. Aber bisher keine antwort. Also letzter kontakt vor ne woche. Als ich das letzte mal da war, war es vor 3 monaten denke ich.

Das mein vorgehen falsch war ist mir auch inzwischen bewusst.

Mein bewilligunszeitraum ist bis herbst kommenden jahres.

Ob ich das geld brauche? Eigentlich ja, ich muss ja auch die miete bezahlen.

Heisst das ich gehe füre Januar und Februar komplett leer aus?

Ottokar

Eine AU ist so lange vom JC als Grund für eine Nichtmeldung anzuerkennen, bis das JC etwas Anderes mitteilt.
Ein Attest, in welchem bescheinigt wird, dass man dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht, hat allerdings keine rechtliche Wirkung auf die Meldepflicht.

Ich würde dem JC wie folgt antworten:
ZitatIhre vorläufige Leistungseinstellung ist rechtswidrig.

Eine vorläufige Leistungseinstellung nach § 40 Abs. 2 Nr. 4 SGB II i. V. m. § 331 SGB III ist nur zulässig, wenn Sie Kenntnis von Tatsachen haben, die zu einem Wegfall meines Leistungsanspruches führen. Derartige Kenntnisse haben Sie nicht mitgeteilt.
Die von Ihnen stattdessen genannte Meldepflichtverletzung erfüllt nicht die rechtlichen Anforderungen an eine vorläufige Leistungseinstellung. Die Rechtsfolgen einer Meldepflichtverletzung sind vielmehr in § 32 SGB II abschließend geregelt.
Ich fordere Sie auf, diese klar rechtswidrige vorläufige Leistungseinstellung unverzüglich aufzuheben und mir dies mitzuteilen.
Sollte dies nicht erfolgen und ich die Leistung für Januar 2025 nicht termingerecht erhalten, werde ich unverzüglich beim zuständigen Sozialgericht Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung stellen, Sie zur vorläufigen Zahlung meines Bürgergeldes zu verurteilen.

Was die Meldepflichtverletzung betrifft, muss das JC hier zunächst eine Anhörung zum möglichen Eintritt einer Sanktion durchführen. Da kannst du dann Gründe vortragen, welche diese Pflichtverletzung entschuldigen.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Fettnäpfchen

Luca

Nachtrag
Den Beitrag von Ottokar konnte ich erst lesen als ich diesen Beitrag abgeschickt habe. Wenigstens liege ich nicht falsch und wenn Ottokar schon dabei ist bist du in besten Händen.

Das ist nicht so meine Materie aber meine Gedanken dazu möchte ich trotzdem schreiben. Vllt kannst du oder ein anderer User was damit anfangen.

Zitat von: Luca am 23. Dezember 2024, 12:08:15Doch als es gar nicht mehr ging habe ich es vor 2 Wochen in den Briefkasten gelegt.
Das geht so nicht als Nachweislich abgegeben durch.
Wenn dann mach das wie unten vorgeschlagen.
Zitatoder beim Einwurf in den Briefkasten vom JC,
am besten Handschriftlich vor dem JC und Einwurf im Briefkasten
unter Angabe Datum Uhrzeit und Namen vom Zeugen persönlich auf dem Antrag o.ä./ und dem Kuvert vermerken und Unterschreiben lassen!!

Hiermit bestätige ich Herr/Frau XY am... um... Uhr das Schreiben gelesen, beim kuvertieren und Einwurf als Zeuge dabei gewesen zu sein.

Am besten auf dem Kuvert auch noch unterschreiben!!


Zitat von: Luca am 22. Dezember 2024, 19:17:29Wie sollte ich auf dieses Schreiben reagieren?
Nun normal sollte dabeistehen dass wenn du dem verpassten Termin nachträglich nachkommst du ja mit dem JC zusammenarbeitest und die Leistungseinstellung sollte wieder aufgehoben werden.

So zumindest war es bei Einführung des Bürgergeldgesetzes angedacht. Meiner Meinung nach müsste das sogar im Schreiben stehen.
Da solltest du entweder einen KOOP haben oder die erste Einladung müsste schon eine RfB gehabt haben.

Zitat von: Luca am 22. Dezember 2024, 19:17:29Das Jobcenter teilt mit, dass meine Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts vorläufig eingestellt wurden (gemäß § 40 Abs. 2 Nr. 4 SGB II i. V. m. § 331 SGB III). Grund dafür ist, dass ich trotz Belehrung über die Rechtsfolgen nicht zum Gespräch mit meinem Arbeitsvermittler erschienen bin.
Eine komplette Leistungseinstellung ist da mMn rechtswidrig. Wenn dann eine Leistungsminderung oder Sanktion.
Zitat von: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__331.html(1) Die Agentur für Arbeit kann die Zahlung einer laufenden Leistung ohne Erteilung eines Bescheides vorläufig einstellen, wenn sie Kenntnis von Tatsachen erhält, die kraft Gesetzes zum Ruhen oder zum Wegfall des Anspruchs führen und wenn der Bescheid, aus dem sich der Anspruch ergibt, deshalb mit Wirkung für die Vergangenheit aufzuheben ist. Soweit die Kenntnis nicht auf Angaben der Person beruht, die die laufende Leistung erhält, sind ihr unverzüglich die vorläufige Einstellung der Leistung sowie die dafür maßgeblichen Gründe mitzuteilen, und es ist ihr Gelegenheit zu geben, sich zu äußern.
Das  fett markierte liest sich nicht so als ob es deine Leistungseinstellung nur wegen des nicht wahrgenommenen Termins bekommen hast.
Zitat von: Luca am 22. Dezember 2024, 19:17:29Es heißt, die Zahlungen könnten rückwirkend ausgezahlt werden, wenn der Bescheid innerhalb von zwei Monaten nicht aufgehoben wird.
das heisst nicht das du dich nicht kümmern musst. Die schicken dir einfach bis Feb. eine Aufhebung des Bewilligungsbescheides.
Oder im Schreiben steht es schon das dein Bewilligungsbescheid aufgehoben wurde.

MfG FN
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Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
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Luca

ich habe da jetzt mak angerufen und da hat man mir jetzt gesagt, ich solle einen neuen termin online buchen bei der sb und sobald die mitwirkung da ist, wird das geld gezahlt.

Ottokar

Kannst du ja machen, rechtswidrig bleibt es trotzdem.
Und das es rechtswidrig ist, wissen die JC auch. Sie machen es trotzdem weil sie wissen, dass sie damit durchkommen, weil sie am längeren Hebel sitzen und die Menschen gezwungen sind kleinbei zu geben und sich von den JC terrorisieren zu lassen.
Und leider gibt es sogar Sozialgerichte die da mitmachen und erwarten, dass der Bürger sich beugt und rechts- sowie grundgesetzwidrige Eingriffe hinnimmt, wenn damit eine Klage überflüssig wird. In deinem Fall kann ich mir gut vorstellen, dass das SG die Klage abweist wenn das JC denen schreibt, dass man dich darüber belehrt hat, dass du die Zahlung durch persönliche Vorsprache bei einem Termin selbst bewirken kannst.
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