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Staatsanwaltschaft will mir 50€ Raten aufzwingen

Begonnen von T_muc123, 10. Januar 2025, 14:45:26

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T_muc123

Hallo zusammen,

ich hoffe, dass das im richtigen Unterforum ist, falls nicht, bitte verschieben - danke!.

Also, kurze Zusammenfassung:

Ich hatte Ende 2015 einen kleinen Zusammenstoß mit der Justiz, der Mitte 2016 in einer Gerichtsverhandlung endete.

Dabei sind ca. 3000€ Gerichtskosten entstanden, die ich seither abbezahle.

Da ich seit eben dieser Zeit auch ununterbrochen im ALG2 bzw. Bürgergeldbezug bin, hatte ich bisher immer 10€ als monatliche Rate und damit war die Staatsanwaltschaft zufrieden.

Jetzt wurde im Sommer erneut meine finanzielle Situation geprüft und weil ja am 01.01.2024 das Bürgergeld deutlich erhöht wurde, wurden mir jetzt die Raten auf 50€ pro Monat festgelegt, was ich aber unter keinen Umständen zahlen kann!
Ich komm eh schon kaum mit dem Satz aus und muss fast jeden Monat jonglieren und mir Geld ausleihen, Zahlungen auf den nächsten Monat verzögern usw. Das kennen ja vermutlich die meisten hier.

Dass der Satz wegen der allgemeinen Verteuerung von _allem_ erhöht wurde, ist denen vollkommen egal.
Das ist total weltfremd und menschenverachtend.

Wie dem auch sei, da ich die Raten nicht zahlen kann, wurde mir jetzt die Ratenzahlungsvereinbarung widerrufen und ich soll den noch offenen Betrag von 2500€ auf einmal zahlen - was ich natürlich noch viel weniger kann.

Daraufhin wurde mir jetzt ein gerichtliches Mahnverfahren angekündigt, was natürlich noch mehr Kosten mit sich bringt.

Ich finde das ein absolutes Unding, denn als arbeitender Mensch wären knapp 1500€ von seiten des Gläubigers unantastbar, aber Staatsanwaltschaft fordert ernsthaft, dass ich knapp 9% von meinem Satz als Raten leiste.

Das empfinde ich als eine ziemliche Frechheit und ziemlich unfair.

However, mehrere Schreiben hin und her haben die Staatsanwaltschaft nicht zum einlenken gebracht und ich bin nun ziemlich verzweifelt. Außerdem kämpfe ich seit Monaten mit einer schweren Depression und hab eigentlich absolut keinen Nerv, für so einen Blödsinn.

Ich habe zwar eine Rechtsschutzversicherung, aber da wären auch wieder 150-300€ Selbstbeteiligung fällig, um mir einen Anwalt zu nehmen.

Habt ihr einen Rat, was ich da noch machen kann?

lg

T.

Bundspecht

Zitat von: T_muc123 am 10. Januar 2025, 14:45:26Ich finde das ein absolutes Unding, denn als arbeitender Mensch wären knapp 1500€ von seiten des Gläubigers unantastbar, aber Staatsanwaltschaft fordert ernsthaft, dass ich knapp 9% von meinem Satz als Raten leiste.

Tja, es ist nun mal so, dass "Strafen" wie man sie Dir aufgebrummt hat, nicht von einer Privat Insolvenz abgedeckt sind.

Das Du nun mal einen kleinen Zusammenstoß mit der Justiz hattest, ist leider deine Private Angelegenheit.
So viele Idioten, und nur eine Sense.

Irgendwann legte der Tot seine Sense beiseite , und bestieg einen Mähdrescher, um den Idioten Herr zu werden !

turbulent

Zitat von: T_muc123 am 10. Januar 2025, 14:45:26Das empfinde ich als eine ziemliche Frechheit und ziemlich unfair.
Es tut mir leid, dass ich @Bundspecht beipflichte, aber: Es wird doch schon Rücksicht auf Deine prekäre finanzielle Situation genommen, indem Dir überhaupt Ratenzahlung gewährt wurde/immer wieder wird.
Und, emm, mal ganz sachlich: Die Strafe ist nicht da, um Dir gut zu tun, sondern um Dich zu bestrafen.

Rotti


Zitat von: Bundspecht am 10. Januar 2025, 15:46:13Tja, es ist nun mal so, dass "Strafen" wie man sie Dir aufgebrummt hat, nicht von einer Privat Insolvenz abgedeckt sind.
irgendein Laster hat ja jeder ein Grund um etwas zu verändern und mit guten Vorsätzen ins neue Jahr zu starten 50 € sind machbar
wer ja noch schöner wenn einer meint er könnte sich im Bürgergeld aus der Verantwortung ziehen.


"Wer mit dem Jetzt und Heute unzufrieden ist, sagt eben, früher war alles besser."
 Historiker Bogdan Murgescu

islandfeuer

3000 euro  nur  Gerichtskosten  herjehhhh.
Allerdings  können  diese  nicht  in  sogenannte  ersatzfreiheitsstrafe  umgewandelt  werden.

Rotti

Zitat von: T_muc123 am 10. Januar 2025, 14:45:26Ich habe zwar eine Rechtsschutzversicherung, aber da wären auch wieder 150-300€ Selbstbeteiligung fällig, um mir einen Anwalt zu nehmen.
Warum zahlen die nicht wenns die gibt.
Kein Rechtsschutz bei Verbrechen
Zu beachten ist, dass Straf-Rechtsschutz sowohl in verkehrsrechtlichen als auch in sonstigen Fällen nur besteht, wenn es sich bei der vorgeworfenen Tat um ein Vergehen handelt. Kein Rechtsschutz besteht dagegen bei Verbrechen. Gemäß § 12 StGB sind Verbrechen rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit Freiheitsstrafe von einem Jahr oder mehr bedroht sind; Vergehen sind rechtswidrige Taten, bei denen das Mindestmaß der zu erwartenden Strafe weniger als ein Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe beträgt.  https://www.strafrecht-anwalt-mannheim.de/strafprozess/rechtsschutzversicherung/
"Wer mit dem Jetzt und Heute unzufrieden ist, sagt eben, früher war alles besser."
 Historiker Bogdan Murgescu

Vollloser

Kleine Peripher-Empfehlung von mir:
Diese Rechtsschutzversicherung schnellstmöglich kündigen (einsparen). Weil, wie man sieht, nützt sie Dir als Existenzminimum-Bezieher ja nichts !
:weisnich:
Sei wirklich Kunde - und keine Ware !

turbulent

Zitat von: Vollloser am 10. Januar 2025, 16:43:58Diese Rechtsschutzversicherung schnellstmöglich kündigen (einsparen). Weil, wie man sieht, nützt sie Dir als Existenzminimum-Bezieher ja nichts !
Zitat von: Rotti am 10. Januar 2025, 16:42:26Warum zahlen die nicht wenns die gibt.
Die Selbstbeteiligung hat TE sich so ausgesucht, um Versicherungsbeiträge zu sparen! @T_muc123 wird sich schon was dabei gedacht haben...

Rotti

Zitat von: turbulent am 10. Januar 2025, 17:07:09Die Selbstbeteiligung hat TE sich so ausgesucht, um Versicherungsbeiträge zu sparen!
war ja dann die Abschluss-Provision des Versicherungsvertreters die 300 €.
"Wer mit dem Jetzt und Heute unzufrieden ist, sagt eben, früher war alles besser."
 Historiker Bogdan Murgescu

Vollloser

Ja und diese 150-300 Euro hat @ T_muc123 ja eben offenbar jetzt auch nicht (mehr) übrig !
Sei wirklich Kunde - und keine Ware !

T_muc123

Zitat von: Bundspecht am 10. Januar 2025, 15:46:13Tja, es ist nun mal so, dass "Strafen" wie man sie Dir aufgebrummt hat, nicht von einer Privat Insolvenz abgedeckt sind.

Das Du nun mal einen kleinen Zusammenstoß mit der Justiz hattest, ist leider deine Private Angelegenheit.

wichtiger Hinweis: es handelt sich _nicht_ um eine Geldstrafe! da wäre die Sachlage _selbstverständlich_ anders.

Die Strafe ist durch und der Fall ist auch abgehakt und so lange her, dass es nächstes Jahr auch schon wieder aus dem Bundeszentralregister verschwindet.

Weshalb es auch nicht um 'kein Rechtsschutz bei Verbrechen' geht.

Zitat von: Vollloser am 10. Januar 2025, 16:43:58Kleine Peripher-Empfehlung von mir:
Diese Rechtsschutzversicherung schnellstmöglich kündigen (einsparen). Weil, wie man sieht, nützt sie Dir als Existenzminimum-Bezieher ja nichts !
:weisnich:

ohne diese Versicherung hätte ich meine Wohnung nicht mehr (3Zimmer, Neubau, 8,50€ pro m² kalt, zentrale Lage in München!), da ich in Verzug geriet, als das Jobcenter 6 anstatt 2 Wochen für meinen Antrag benötigt hat und mir der Vermieter trotz der Bitte um Geduld gekündigt hatte.

180

Gerichtskosten sind im Gegensatz zu Geldstrafen nicht per Ersatzfreiheitsstrafe zu erzwingen.
Wirst du auf absehbare Zeit Sozialleistungen beziehen?
Dann könntest du auch einfach ein P-Konto einrichten und darauf achten, dass nie zu viel Geld drauf ist (Überschuss unters Kopfkissen). Dann bekommt der Staat halt 0,00€ statt 10€ pro Monat und hat keine Chance dir dein Geld wegzunehmen.

Sensoriker

Zitat von: 180 am 10. Januar 2025, 18:57:51Gerichtskosten sind im Gegensatz zu Geldstrafen nicht per Ersatzfreiheitsstrafe zu erzwingen. Wirst du auf absehbare Zeit Sozialleistungen beziehen?
Es hilft wenn man den Thread vorher mal liest.

Zitat von: 180 am 10. Januar 2025, 18:57:51Dann bekommt der Staat halt 0,00€ statt 10€ pro Monat und hat keine Chance dir dein Geld wegzunehmen.
Es wird ihm nichts weggenommen. Er hat Gerichtskosten verursacht, die er bezahlen muss.

An den TE
Da ist nichts weltfremd und menschenverachtend oder eine ziemliche Frechheit und ziemlich unfair.
Du hast Glück, dass der Staatsanwalt sich bisher auf die 10,- eingelassen hat. 300 Monate!!

Hast du weiterhin auf die 10,- Euro beharrt oder hast du von dir aus mal mehr angeboten. Ausgehend von der Erhöhung des BG zum 01.01.24?
Wer sich beim JC nicht wehrt hat schon verloren
Meine Antworten basieren auf eigenen Erfahrungen mit dem JC sowie auf der Lektüre zahlreicher Threads auf diesem (und ein paar anderen) Boards.
Ansonsten halte ich es wie beim Lotto. Alle Antworten ohne Gewähr.

180

Zitat von: Sensoriker am 10. Januar 2025, 19:47:02Es hilft wenn man den Thread vorher mal liest.
Das hättest du mal machen sollen, dann hättest du verstanden, dass die einzig relevante Frage ist, ob er auf absehbare Zeit zu Geld kommen wird (was pfändbar ist) oder nicht.

Zitat von: Sensoriker am 10. Januar 2025, 19:47:02Es wird ihm nichts weggenommen. Er hat Gerichtskosten verursacht, die er bezahlen muss.
Wer ein P-Konto hat und Sozialleistungen bezieht, der "muss" nichts zahlen, weil er nicht pfändbar ist. Einfachste Logik, mit der du offenbar überfordert bist.

Sensoriker

Zitat von: 180 am 10. Januar 2025, 18:57:51Gerichtskosten sind im Gegensatz zu Geldstrafen nicht per Ersatzfreiheitsstrafe zu erzwingen.
Zitat von: islandfeuer am 10. Januar 2025, 16:36:07Allerdings  können  diese  nicht  in  sogenannte  ersatzfreiheitsstrafe  umgewandelt  werden.

Zitat von: Sensoriker am 10. Januar 2025, 19:47:02Wirst du auf absehbare Zeit Sozialleistungen beziehen?
Zitat von: T_muc123 am 10. Januar 2025, 14:45:26Da ich seit eben dieser Zeit auch ununterbrochen im ALG2 bzw. Bürgergeldbezug bin

Zitat von: 180 am 10. Januar 2025, 21:14:28Wer ein P-Konto hat und Sozialleistungen bezieht, der "muss" nichts zahlen, weil er nicht pfändbar ist.
Was deine Einstellung angeht wenn es darum geht für Kosten aufzukommen die man verursacht hat liest man ja immer wieder von dir.
Wer sich beim JC nicht wehrt hat schon verloren
Meine Antworten basieren auf eigenen Erfahrungen mit dem JC sowie auf der Lektüre zahlreicher Threads auf diesem (und ein paar anderen) Boards.
Ansonsten halte ich es wie beim Lotto. Alle Antworten ohne Gewähr.