Berufsausbildungsbeihilfe wegen Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme

Begonnen von Nimet, 10. Januar 2025, 19:12:53

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Nimet



Hallo zusammen,

Letztes Jahr besucht mein Sohn Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme, ca. 7 monaten. Er hat monatlich 311 € (262 Euro + 49 Euro Fahrkosten) als Berufsausbildungsbeihilfe bekommt. Gleichzeitig er bekommt Bürgergeld. Er wohnt bei uns. Da bin ich relativ neu in Deutschland, ich wußte nicht dass ich muss über diese Situation Jobcenter informieren. mein freund sagt dass geld ist Einkommen und ich muss unterlagen zum Jobcenter schicken und dass geld zurück zahlen.

Ich frage mich ob, diese Geld gilt als Einkommen und wird angerechnet werden und diese zurück zum Jobcenter bezahlen ?

Falls es ist Einkommen, dann gibt es 538 € Freibetrag wie beim Ausbildungsgeld?  Oder gilt die 100€+ %20 anrechnungsfrei Einkommen Regel dabei. Oder soll ich gesamte BaB zurück zahlen.

Vielen Dank!

Lg

Nimet


Sophiagirl

Moin,

Wäre die Frage seit wann es Bab und Bürgergeld überhaupt gleichzeitig gibt.

Damals kriegte man Bab nur wenn man nicht mehr zu Hause wohnt.  :sehrgut:

Nimet

Zitat von: Sophiagirl am 10. Januar 2025, 20:21:47Moin,

Wäre die Frage seit wann es Bab und Bürgergeld überhaupt gleichzeitig gibt.

Damals kriegte man Bab nur wenn man nicht mehr zu Hause wohnt.  :sehrgut:

Von 01.2024 bis 07.2024 hat er gleichzeitig Bürgergeld und BaB wegen BvB bekommt. Damals er war 18 und er wohnt bei uns.

Da ich dachte, dass es sich um eine Art Anreiz oder Motivation handelt und ich neu in Deutschland bin, habe ich es nicht dem Jobcenter gemeldet. Jetzt habe ich erfahren, dass es als Einkommen zâählt. Aber ich bin mir immer noch nicht sicher. Wie viel müssen wir zurückzahlen und wie soll ich das machen?





Sophiagirl

Moin,


Bin zwar schon länger nicht mehr ganz in der Materie aber auch eben beim suchen, das nur das eine oder das andere geht. So wie früher auch.

Also vermutlich was nach Abzug des Freibetrags  :nea:

Sheherazade

Zitat von: Nimet am 11. Januar 2025, 01:58:58Wie viel müssen wir zurückzahlen und wie soll ich das machen?

Ob und wieviel ihr zurückzahlen müsst, erfahrt ihr, wenn ihr den BAB-Bezug dem Jobcenter gemeldet habt. Je nach Sachlage ist meistens auch eine Ratenzahlung möglich.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Sensoriker

Zitat von: Sophiagirl am 10. Januar 2025, 20:21:47Damals kriegte man Bab nur wenn man nicht mehr zu Hause wohnt.
Ich meine das gilt immer noch. Lasse mich, aber gerne eines besseren belehren.
Wer sich beim JC nicht wehrt hat schon verloren
Meine Antworten basieren auf eigenen Erfahrungen mit dem JC sowie auf der Lektüre zahlreicher Threads auf diesem (und ein paar anderen) Boards.
Ansonsten halte ich es wie beim Lotto. Alle Antworten ohne Gewähr.

Sheherazade

Hier ist übrigens die Rede von einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme, kurz BvB und genauso heißt auch die Leistung, die man dafür bekommt (€262). Diese Leistung bekommt man auch, wenn man noch im Elternhaus wohnt.

TE verwechselt da BvB mit BAB und es würde mich nicht wundern, wenn das Jobcenter den BvB-Leistungsbezug im Bescheid berücksichtigt hatte.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"