Ausbildung meiner Tochter beim JC anmelden

Begonnen von TK200780, 01. April 2023, 12:21:28

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Sensoriker

Das ist mal komplett falsch.
Grundfreibetrag + 30% alles über Grundfreibetrag bis 1000,- + 10% alles über 1000,-
Freibetrag wird vom Netto abgezogen.
Wer sich beim JC nicht wehrt hat schon verloren
Meine Antworten basieren auf eigenen Erfahrungen mit dem JC sowie auf der Lektüre zahlreicher Threads auf diesem (und ein paar anderen) Boards.
Ansonsten halte ich es wie beim Lotto. Alle Antworten ohne Gewähr.

TK200780

Demnach wäre folgende Rechnung korrekt:

Für 2024:
538 + (462 x 0,3) + (166,31 x 0,1) = 693,231
Das wäre dann vom Nettoeinkommen abzuziehen
Also 928,38 - 693,231 = 235,149 Euro Erwerbseinkommen.

Bedarf meiner Tochter = 721 Euro - 235,149 Erwerbseinkommen - 250 Euro Kindergeld = 235,851 Bedarf

Für 2025:
556 Euro Freibetrg + (444 x 0,3) + (166,31 x 0,1) = 705,831
928,38 - 705,831 = 222,549 Euro Erwerbseinkommen.

Bedarf = 721 Euro - 222,549 Erwerbseinkommen - 250 Euro Kindergeld = 248,451 Euro

Somit müsste meiner Tochter in 2024 noch 235,851
und in 2025 noch 248,451 Euro vom JC zustehen.

Ist das soweit korrekt oder habe ich da irgendwo ein Rechenfehler drin?

LG

hko

für 2025 wird das Kindergeld auf 255 € erhöht.
Die Rechnung stimmt dann. Ich hatte nicht Berücksichtigt, dass die Bruttovergütung über 1000 € liegt.

Gruß hko

TK200780

Hallo Leute

Ich muss das hier nochmal aufgreifen.
Und zwar habe ich folgendes Problem:
Meine Tochter hat im Dezember Weihnachtsgeld erhalten.
Dieses wird ja leider mit angerechnet.

ABER:
Bei der Berechnung des Freibetrag hat das JC lediglich bis 1200 Euro Brutto gerechnet.
Die Berechnung bis 1000 Euro stimmt soweit.
Aber die 10% ab 1001,- berechnet das JC im Bruttogehalt nur bis 1200 Euro.
Das Netto wird dann aber voll berücksichtig.
Das Bruttogehalt lag jedoch bei 1618 Euro und somit unterschlägt das JC meiner Meinung nach 418 Euro in der Berechnung und somit 41,80 Euro im Freibetrag.
Die können doch nicht das Brutto unterschlagen aber das Netto voll berechnen.
Das ist doch Verarsche, oder?

Ich werde hier jedenfalls jetzt Einspruch einlegen.
Aus meiner Sicht darf das so nicht sein, denn wenn meine Tochter nur 1200 Euro brutto hätte, dann wäre das Netto ja auch weniger und somit ergibt sich hier ja eine Disbalance.

LG

Sheherazade

Zitat von: TK200780 am 27. Januar 2025, 14:12:31Bei der Berechnung des Freibetrag hat das JC lediglich bis 1200 Euro Brutto gerechnet.

Es gibt auch nur Freibeträge bis 1200€ brutto, siehe dazu den Ratgeber Einkommensanrechnung.

Nur, wenn man ein Kind hat (nicht ist), dann geht die Freibetragsberechnung bis €1500.
 
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

TK200780

Danke für die schnelle Antwort.

Mmmm also irgendwie finde ich das grenzt schon an Betrug.
Netto wird ja voll berechnet, aber sie hat ja nur deshalb mehr Netto weil sie auch mehr Brutto hat.
Da bescheißt uns der Staat ja um 41 Euro wenn man so will.

Noch eine andere Frage:
Und zwar fährt meine Tochter ja mit dem PKW zur Arbeit.
Laut der JC-Mitarbeiterin sind Fahrtkosten bereits im Freibetrag mit einkalkuliert.
Stimmt das?
Auch hier bin ich ehrlich gesagt skeptisch denn die Entfernung zum Arbeitsplatz ist ja nicht bei jedem Azubi gleich. Das macht doch gar keinen Sinn.
An anderer Stelle habe ich gelesen das 20cent pro Km geltend gemacht werden könnten.
Bei knapp 30km täglich ist das ja auch bissel was am Ende des Monats.

Sheherazade

Zitat von: TK200780 am 27. Januar 2025, 14:44:28Mmmm also irgendwie finde ich das grenzt schon an Betrug.

Irgendwie muss man den Sozialleistungsbezug ja etwas eindämmen. Ansonsten geht jeder Single mit 3000€ brutto her und beantragt Bürgergeld, weil dann der Freibetrag fast so hoch ist wie das Netto (in Steuerklasse 1).

Zitat von: TK200780 am 27. Januar 2025, 14:44:28Laut der JC-Mitarbeiterin sind Fahrtkosten bereits im Freibetrag mit einkalkuliert. Stimmt das?

Ja, Werbungskosten sind in den ersten 100€ Grundfreibetrag enthalten. Hat man höhere Werbungskosten, muss man das geltend machen. Möchtest du nicht doch endlich mal den von mir bereits mehrfach verlinkten Ratgeber durchlesen? Da steht alles drin.

Die Kilometer zählen nur als Entfernungskilometer, das heißt einfache Strecke, nicht Hin- und Rückweg.
 
 
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

TK200780

Ich bitte um Entschuldigung.
Der Ratgeber mag einige Dinge beantworten, aber ist zuletzt im April 2024 aktualisiert worden und so ein paar Dinge (wie beispielsweise die Höhe der Freibeträge) haben sich seit dem auch wieder geändert.
Und auch beispielsweise das nur eine Strecke und nicht HIN und ZURÜCK berechnet wird, steht so nicht im Ratgeber drin.
Hier heißt es nur 20 Cent pro Km.
Solche Dinge muss man ja wissen, aber entschuldige das ich gefragt habe.

Sheherazade

Zitat von: TK200780 am 27. Januar 2025, 15:09:38Der Ratgeber mag einige Dinge beantworten, aber ist zuletzt im April 2024 aktualisiert worden und so ein paar Dinge (wie beispielsweise die Höhe der Freibeträge) haben sich seit dem auch wieder geändert.

Nur die Höhe der Freibeträge hat sich geändert, ansonsten ist der Ratgeber auf einem neuen Stand.

Zitat von: TK200780 am 27. Januar 2025, 15:09:38Und auch beispielsweise das nur eine Strecke und nicht HIN und ZURÜCK berechnet wird, steht so nicht im Ratgeber drin. Hier heißt es nur 20 Cent pro Km.

Nein, lies noch mal richtig.
Zitate) Fahrtkosten zum Erreichen des Arbeitsplatzes (0,20€ je Entfernungskilometer, oder die tatsächlichen höheren, oder die für öffentliche Verkehrsmittel; max. i.H. der für öffentliche Verkehrsmittel),
Entfernungskilometer sind nunmal die einfache Strecke, kann Google dir bestätigen.

Zitat von: TK200780 am 27. Januar 2025, 15:09:38aber entschuldige das ich gefragt habe.

Alles gut, ich bin geduldig. Aber man merkt deinen Fragen an, dass du die Links, die man dir einstellt, damit du dich informieren kannst, einfach nicht liest.
 
 
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
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TK200780

Doch gelesen schon.
Aber manchmal gibt es eben Dinge die man nicht weiß.
z.B. das Entfernungskilometer = Einfache Strecke bedeutet.
Wer das nicht weiß kann sich den Ratgeber 10 mal durchlesen und wird seine Frage nicht beantwortet bekommen.
Nun weiß ich es, vielen Dank.

Quinky

zu Deiner Antwort:

Mmmm also irgendwie finde ich das grenzt schon an Betrug.
Netto wird ja voll berechnet, aber sie hat ja nur deshalb mehr Netto weil sie auch mehr Brutto hat.
Da bescheißt uns der Staat ja um 41 Euro wenn man so will.

das ist jetzt "off topic" folgendes:

LEIDER ist das so, das ärmere Menschen betrogen werden sollen. Alles wurde angepasst, jedoch bei den Ärmsten nicht !
Seit 1.1.2005, Beginn HartzIV, liegt die Berechnungsgrundlage für den Freibetrag bei 1.200€,
d.h.
ALLE Politiker, Schröder, Merkel, Scholz, die Parteien CDU/CSU/SPD/FDP/grüne behaupten.
ALLE armen Menschen die auf HartzIV/Bürgergeld angwiesen sind, können für 1.200€ im Jahre 2025 exakt gleich viel kaufen wie 2005. Für alle armen Menschen ist NICHTS in den letzten 20 Jahren teurer geworden, denn die Freibetragsgrenze ist NICHT erhöht worden!
Ebenfalls sind ALLE Versicherungen in den letzten 20 Jahren KEINEN Cent teurer geworden, denn die Versicherungspauschale betrug 2005 = 30€ und heute 2025 ebenfalls 30€.
Solche Regelungen gelten NUR für arme Menschen. Arbeitende arme Menschen sollen gnadenlos abgezockt werden.

TripleH

Was soll daran Betrug sein? Der Freibetrag für Erwerbstätigkeit ist quasi eine Belohnung. Und wie hoch eine Belohnung ausfällt, entscheidet immer noch der, der diese Leistung zahlt.

Quinky

der Selbstbehalt soll eine Belohnung sein, soweit richtig, nur wenn der Wert der Belohnung (Kaufkraft) von Jahr zu Jahr seit 2005 geringer wird, wo bleibt dann eine tatsächliche Belohnung.
Beispiel:
Eine Person verdient 1.200€ brutto, jetzt geht er 4 Samstage arbeiten und bekommt 400€ brutto mehr.
Die Belohnung für seine Samstags-Arbeit beträgt 0 CENT!!!!,
Warum?
Weil die Freibetragsgrenze seit 2005 NIE angepasst worden ist!
Bei einer Inflation von 2%/Jahr sind 1.200€ des Jahres 2005 in etwa 1.800€ im Jahre 2025. Warum wird die Freibetragsgrenze nicht ebenfalls angepasst?
Weil arme Menschen abgezockt werden sollen laut den  Parteien seit 2005.
Die Möglichkeiten, wenn man will, existieren.
Selbstverständlich soll er nicht alles behalten, sondern eben eine Belohnung für seine Arbeit.
Warum lohnt es sich nicht, mehr zu arbeiten? weil einem alles weggenommen wird per Verrechnung. (siehe mein Beispiel, 1.600€ Brutto ist heutzutage nicht viel!)

Sheherazade

Zitat von: Quinky am 27. Januar 2025, 18:36:491.600€ Brutto ist heutzutage nicht viel!

Für eine junge Frau im 1. oder 2. Ausbildungsjahr (davon ist hier im Thread die Rede) ist das sogar eine ganze Menge.

Und wer als gesunder, leistungsfähiger Mensch (mit oder ohne Ausbildung) nur 1200€ brutto im Monat verdient, geht mit Sicherheit nicht Vollzeit arbeiten, das ist dann wohl die selbstgewählte Armut. Du solltest mit deinem Gejammer mal die Kirche im Dorf lassen. Wir leben hier in D mit einer Vollversorgung im Sozialleistungsbereich, so etwas findest du nirgendwo sonst.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

TripleH

Zitat von: Quinky am 27. Januar 2025, 18:36:49Selbstverständlich soll er nicht alles behalten,

Falscher Ansatz. Niemandem wird sein Lohn weggenommen. Sozialleistungen gibt es zusätzlich, nicht umgedreht.

Welche "Belohnung" bekommen denn die, die nur vom Lohn leben?!