Übernahmeregelung des Jobsenters bei Umzug auf Campingplatz/anders Bundesland

Begonnen von RunaE, 02. Februar 2025, 13:42:54

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

RunaE

Hallo :)
Ich habe eine Frage, die das Prozedere der Anmeldung auf einem Campingplatz als Erstwohnsitz betrifft.
Ich bin das Überbleibsel als Alleinziehende von drei Kindern in einer Vierzimmerwohnung. Meine Kinder sind alle ausgezogen.
Bin 62, die Erwerbsunfähigkeitsrente ist beantragt (chronische Schmerzerkrankung). Das Jobcenter erwartet einen Umzug in eine kleinere, günstigere Wohnung. Bis April wird die volle Miete (~800 € warm) bezahlt, dann auf Eigenanteil gekürzt. Was ja völlig in Ordnung ist. Neben dem Kuriosum, dass diese Wohnung um einiges günstiger ist als die heutigen verfügbaren 1-2 Zimmerwohnungen, ist es fast unmöglich, als ältere Person mit Bürgergeld, Hund und negativer Schufa einen Besichtigungstermin zu bekommen. 
Nicht in Ordnung, aber ich akzeptiere das. Was ich nicht akzeptieren kann,ist, dass sich ab April 25 Mietschulden anhäufen, denn ich kann den Eigenanteil nicht stemmen und somit eine Räumungsklage inklusive Obdachlosigkeit unausweislich werden.
Nun könnte ich auf einem netten Campingplatz meinen Erstwohnsitz anmelden.
Ich wäre damit komplett zufrieden, weiß aber nicht, ob das Jobcenter genauso denkt. Mir ist zwar klar, dass jeder seinen Wohnsitz frei wählen kann ... aber was heißt schon ...
Meine Frage wäre - gehe ich von dem Szenario "Ich möchte auf einen Campingplatz leben" aus:
Der Campingplatz liegt in der Nähe von Hamburg, ich lebe in der Nähe von Wiesbaden. Bei welcher Behörde muss ich die Kaution, 1. Monatspacht (320€) beantragen? Leistet dann Wiesbaden noch oder muss ich die Übernahme in Hamburg beantragen?
Da das Beantragen der Leistungen dann in Hamburg erledigt werden muss:
Erhalte ich Bürgergeld von Wiesbaden, bis ich die Übernahme von Hamburg habe oder muss ich eine Durststrecke einplanen?
Klar könnte ich das Jobcenter mit diesen Fragen bemühen, aber meine Sachbearbeitung neigt dazu, ungelegte Eier als Fakt zu sehen.
Gibt es etwas zu diesem Thema in eurem Schwarmwissen?

Ganz liebe Grüße
Aurora


Hary

Zitat von: RunaE am 02. Februar 2025, 13:42:54Nun könnte ich auf einem netten Campingplatz meinen Erstwohnsitz anmelden.
Da ist natürlich die Frage, ob du mit 62 Jahren und scheinbar gesundheitlichen Problemen dir wirklich einen Gefallen damit tust. Wenn du es machen willst, dann wäre das Prozedere genau so wie bei einer normalen Wohnung. Beim neuen zuständigen Jobcenter in Hamburg einen Antrag auf Zusicherung der übernahmen der angemessenen Wohnkosten stellen und entsprechend belegen. Umzugskosten gibt es nur, wenn dieser notwendig ist. Bei einer Aufforderung die Kosten zu senken dürfte dieser wohl vorliegen.

Zitat von: RunaE am 02. Februar 2025, 13:42:54Neben dem Kuriosum, dass diese Wohnung um einiges günstiger ist als die heutigen verfügbaren 1-2 Zimmerwohnungen, ist es fast unmöglich, als ältere Person mit Bürgergeld, Hund und negativer Schufa einen Besichtigungstermin zu bekommen. 
Ein Umzug setzt voraus, dass ein anderer Wohnraum verfügbar ist. Wenn du trotz nachweisbarer Bemühungen keinen angemessenen Wohnraum findest, dann müssen die bisherigen Kosten weiterhin übernommen werden. Was kostet deine aktuelle Wohnung und was ist bei euch eine angemessene KdU?

Fettnäpfchen

RunaE

wegen vorher erwähntem lies dir mal folgendes durch.
Ratgeber Angemessenheit der Kosten der Unterkunft
ZitatMitteilung über zu hohe Unterkunftskosten/Aufforderung zur Kostensenkung
Maßgeblich ist, dass der Hilfebedürftige im Bedarfszeitraum tatsächlich eine Kostensenkung durchführen kann, ansonsten ist die derzeitige Wohnung als angemessen zu betrachten und deren Kosten solange zu zahlen, bis eine Möglichkeit zur Kostensenkung tatsächlich besteht. Eine Kürzung der KdU Aufgrund einer Forderung zur Kostensenkung, die in der Praxis nicht realisierbar ist, ist damit klar rechtswidrig.
Das heißt konkret, unangemessene Kosten der Unterkunft müssen vom Leistungsträger in tatsächlicher Höhe übernommen werden, wenn:
1. eine Möglichkeit zur Senkung nicht besteht, weil angemessener Wohnraum im Bedarfszeitraum nachweislich nicht vorhanden ist,
2. die Angemessenheitskriterien rechtswidrig sind,
3. Maßnahmen zur Senkung unzumutbar sind, z.B. bei absehbar nur kurzem Leistungsbezug,
4. bei nur geringfügiger Überschreitung der Miethöchstgrenze ein Umzug unwirtschaftlich wäre; hierzu muss die Behörde eine Wirtschaftlichkeitsberechnung (Kosten jetzt <> Kosten danach) vornehmen.
Da die Beweislast hier den Hilfebedürftigen trifft, sollte dieser unbedingt seine Bemühungen dokumentieren, also von Anfang an jeden Schritt bei der Suche schriftlich festhalten:
- bei welchen Vermietern/Wohnungsverwaltungen man sich um eine Wohnung bemüht hat,
- wann man sich auf welches Inserat hin bei wem mit welchem Ergebnis gemeldet hat (Anzeigen aufheben),
- warum eine Wohnung nicht an ihn vermietet wurde,
- die genauen Daten der Wohnungen (Größe, Kaltmiete, Neben- und Heizkosten).

Als Nachweismöglichkeit bietet sich das "Formblatt zur Wohnungssuche" an.

Zitat von: RunaE am 02. Februar 2025, 13:42:54Neben dem Kuriosum, dass diese Wohnung um einiges günstiger ist als die heutigen verfügbaren 1-2 Zimmerwohnungen, ist es fast unmöglich, als ältere Person mit Bürgergeld, Hund und negativer Schufa einen Besichtigungstermin zu bekommen.
Wenn du das obere gelesen hast dann kommt es darauf an was die Angemessenheit für eine Person ist und um wieviel du diese überschreiten wirst. Ist die Summe gering, oder uU teurer nach deinen Worten, dann bleibt noch die Möglichkeit der Wirtschaftlichkeitsberechnung (s. Anhang) um einem Umzug aus dem Weg zu gehen. Allerdings solltest du dann weiterhin aus Suche bleiben.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.