Bald im Bürgergeld aber auch Anspruch ?????

Begonnen von marco55, 21. März 2025, 07:35:41

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Ottokar

Zitat von: Sensoriker am 21. März 2025, 12:06:57
Zitat von: Ottokar am 21. März 2025, 11:40:24Erst dann besteht Anspruch auf Bürgergeld.
Auch dann nicht.
Ich schrieb Anspruch (hier dem Grunde nach), nicht Bedarf.

Zitat von: Sensoriker am 21. März 2025, 12:06:57
Zitat von: marco55 am 21. März 2025, 07:35:41Ich wohne mietfrei bei meinen Eltern.
Zitat von: marco55 am 21. März 2025, 07:35:41Ich habe eine Private Berufsunfägigkeits-versicherung von der ich bereits jetzt 1000€ monatlich bekomme
Ob ein (Rest)Bedarf besteht, hängt davon ab, wie hoch dieser ist und wie hoch das Einkommen ist.
Bei mietfrei wohnen besteht sicher kein Bedarf, da Regelsatz+KV weniger als 1000€ Einkommen aus der BUV sind. Sollten es sich die Eltern aber überlegen und doch Miete verlangen, oder der TE wieder in seinem Eigenheim leben - womit dieses als Vermögen geschützt wäre und nicht verkauft werden müsste - und wofür dann Betriebskosten anfallen, könnte sich durchaus ein Bedarf ergeben. Denkbar wäre auch, das die Zahlung der BUV irgendwann endet.
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Fettnäpfchen

marco55

Nur ein paar Gedanken meinerseits:

Zitat von: marco55 am 21. März 2025, 16:39:27Also Oldtimer verkaufen und davon schulden am haus abbezahlen.
oder das andere Auto verkaufen wenn der Oldtimer weniger als 15 000.- Wert hat.
oder den Oldtimer auf jemand anderen (nicht die Freundin, eher die Eltern) anmelden. Damit muss das Kfz. nicht mehr im Antrag angegeben werden.

Ebenso zwingend müsste das Haus bezogen werden um dem Anspruch gerecht zu werden.

Und überschüssiges VM kann man VOR Antragstellung noch verteilen oder auch notwendige Anschaffungen tätigen die nicht unter sozialwidriges verschleudern von Ratgeber Vermögen laufen.

Zitat von: marco55 am 21. März 2025, 16:39:27ggf kann ich dort bald mit meiner Freundin einziehen wenn sie mich "pflegen" kann.
Ja und damit unter Umständen eine Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft (VuE) nach § 7 Abs. 3a SGB bilden
Dann kann es passieren das der Anspruch gleich wieder erlischt und deine Freundin dich mit Ihrem Geld unterhalten darf.
Evtl. auch erst nach einem Jahr falls das JC nicht sofort von der
Vermutung einer VuE ausgeht.

MfG FN
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TripleH

Zitat von: Fettnäpfchen am 22. März 2025, 12:45:56oder den Oldtimer auf jemand anderen (nicht die Freundin, eher die Eltern) anmelden.

Was ändert denn eine Anmeldung auf die Eltern an den Eigentumsverhältnissen? Nur, weil ein Auto auf jemanden zugelassen ist, ist der noch lange nicht Eigentümer. Das ist immer noch der, der es gekauft hat.

Zitat von: Fettnäpfchen am 22. März 2025, 12:45:56Ebenso zwingend müsste das Haus bezogen werden um dem Anspruch gerecht zu werden.

Selbst dann wird bei 1000 Euro Rente wahrscheinlich nur in Monaten mit teuren Hauskosten ein Anspruch rauskommen. Z. B., wenn Öl getankt wird oder so. Wenn die Heizkosten monatlich anfallen, ist wahrscheinlich sogar Wohngeld höher.

Dessen ungeachtet, dass das spekulativ ist, denn momentan besteht definitiv kein Anspruch auf Bürgergeld.


Ottokar

Zitat von: Fettnäpfchen am 22. März 2025, 12:45:56oder den Oldtimer auf jemand anderen (nicht die Freundin, eher die Eltern) anmelden. Damit muss das Kfz. nicht mehr im Antrag angegeben werden.
Das wäre dann eine Schenkung, oder Betrug. Beides nicht ratsam, darauf hatte ich schon in Betrag #2 hingewiesen.
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Rotti

Zitat von: oldtom am 21. März 2025, 20:05:43Und wenn du die 70.000,- Schulden meinst - die werden ja in der Finanzierung quasi mit verkauft. Eine Restschuld von 70k auf der Hypothek eines Hauses ist eher sehr entspannt...
na ja vielleicht dachte der TE er bezahlt die Hypothek mit seiner Versicherung wo er 1000€ Monatlich bekommt ab und beantragt Bürgergeld ich will ihn ja nichts unterstellen aber das ist schon sehr naiv und unwissentlich Nur die ganz Reichen können ihre Verluste von dem Gewinn bei der Steuer absetzen.
In der neuen Grundsicherung gibt es eben nur einen Kunden den der auch nur kleines VM hat nicht wie im SGB III
Vom Genossen Erich zum Genossen Gerhard auch nicht besser

Fettnäpfchen

marco55

Zitat von: Fettnäpfchen am 22. März 2025, 12:45:56Nur ein paar Gedanken meinerseits:
Vergiß was ich geschrieben habe, ich weiß jetzt selber nicht wie ich da drauf gekommen bin.
Auf jeden Fall lag ich da falsch stand auf der Leitung oder .....
Zitat von: Ottokar am 22. März 2025, 15:04:40Das wäre dann eine Schenkung, oder Betrug. Beides nicht ratsam, darauf hatte ich schon in Betrag #2 hingewiesen.

MfG FN
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marco55

Ok danke für die Hilfe bis hier her. Ich werd dann am besten gleich von einem Antrag absehen und warten bis ich das große vermögen für mich ausgegeben habe.

Grüße