Weniger Arbeitstunden bei Teilzeit - Anrechnungshöhe noch nicht angepasst

Begonnen von Tony Montana, 22. März 2025, 09:54:44

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Tony Montana

Hallo,

ich fange mal direkt an.

Meine Frau hat in ihrem Teilzeit-Job seit 2 Monaten nun monatlich 20 Arbeitsstunden die Woche weniger. Dies hat natürlich Auswirkungen im Einkommen, die sich bei uns nun auf ca. 300,- Euro Netto im Monat weniger durch den Arbeitgeber belaufen. Dies schon seit den letzten zwei Verdienstnachweisen, die ich monatlich jedesmal sofort dem Jobcenter für die BG dort Online hinsende. Womit uns inzwischen 600,00,- Euro fehlen.

Schon bei der ersten Lohnabrecnng machte ich die Leistungsabteilung darauf aufmerksam, das es künftiger weniger sein wird, wie auf dem Gehaltsnachweis auch schon zu sehen. Die Arbeitstunden sind dort ja auch vermerkt. Ich sende denen immer keine ausgefüllte Bescheinigung vom Arbeitgeber (zu aufwendig), sondern den richtigen Verdienstnachweis.

Der alte Verdienst lag bei ca 1450,00,- Euro netto
Der aktuelle nun bei ca. 1150,00,- Euro netto

BG: Eltern und zwei Kinder, also 4 Personen.

Der Lohn unterliegt natürlich je nach Arbeitsstunden immer leichten Schwankungen, die mal zwischen 50,- oder 100 Euro liegen können, im Regelfall passt das jedoch so.

Keinerlei Reaktion vom Jobcenter. Dann dachte ich, naja die warten sicher noch den nächsten Verdienstnachweis ab um zu sehen, ob das so fortbesteht, obwohl ich das ankündigte mit den 20 Arbeitsstunden in der Woche weniger. Als ich dann den zweiten Verdienstnachweis meiner Frau wie jeden Monat pünktlich hinsandte, wieder nichts.

Ich wartete über eine Woche und machte auf diesen Umstand nochmals aufmerksam und bat um Anpassung der Berechnungen bzw. Auszahlungen. Der Freibetrag hat hiermit weniger zu tun, sondern das hier noch ein Lohn angerechnet wird, der in der alten Höhe nicht mehr statt findet und dadurch ein Loch ins Budget reisst und natürlich für unsereiner monatlich ca. 300,- Euro weniger keine Kleinigkeit ist.

Da dies alles jetzt udn seit Wochen statt findet, sehe ich hier schon Untätigkeit. Ich habe jetzt keine fachlichen Hinweise für diese spezielle Situation gefunden. Wieviel Zeit die sich z.B. sich lassen können. Durch den Teilzeitjob meiner Gattin, sind es immer "vorläufige Bewilligungsbescheide", die können also wenn sie wollen, jederzeit einen Änderungsbescheid schnell verfassen. Bei "Überzahlungen" sind sie ja sonst auch recht fix.

Ich bin also schon der Meinung, da die bisherigen Berechnungen natürlich nun nicht mehr stimmen können, das es keinen Grund für Untätigkeit geben dürfte, da der Leistungsanspruch nun ein anderer ist, also um einiges höher.

Über hilfreiche Kommentare würde ich mich freuen. Danke.  :smile:

turbulent

Warum hat sie die Stunden reduziert? Hat sie "ohne Not" Eure Hilfebedürftigkeit erhöht?

Sheherazade

Zitat von: Tony Montana am 22. März 2025, 09:54:44Durch den Teilzeitjob meiner Gattin, sind es immer "vorläufige Bewilligungsbescheide",

Und wann endet der derzeit laufende Bewilligungszeitraum? Ich vermute mal, dass erst dann die Berechnung angepasst wird.
 
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

turbulent

Zitat von: Sheherazade am 22. März 2025, 10:23:33Ich vermute mal, dass erst dann die Berechnung angepasst wird.
Ohne Nachfragen? Das halte ich für optimistisch.

Fettnäpfchen

Tony Montana

Zitat von: Sheherazade am 22. März 2025, 10:23:33Und wann endet der derzeit laufende Bewilligungszeitraum?
Das könnte durchaus ausschlaggebend sein wenn es nur noch um einen Monat geht.

Da sicher kein schriftlicher Antrag gestellt wurde gibt es nichts nachweisliches mit dem man vorgehen könnte.

Du kannst ja alternativ versuchen unteren Widerspruch anzupassen und nicht als Widerspruch sondern als Antrag nachweislich einzureichen.
Widerspruch gegen Anrechnung eines nicht vorhandenen Einkommens

Erst dann hat das JC einen schriftlichen Antrag den es bearbeiten muss. Mündlich wie bei dir gemacht stehen denen alle Ausreden zur Verfügung.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Tony Montana

Zitat von: turbulent am 22. März 2025, 10:08:18Warum hat sie die Stunden reduziert? Hat sie "ohne Not" Eure Hilfebedürftigkeit erhöht?

Dies ist ansich nicht relevant, meine bessere Häfte hat ein kaputtes Knie, was durch ein MRT und orthopädisch belegt ist, dadurch hat sie die Stunden reduzieren lassen. Sollten Nachfragen vom JC wegen weniger Stunden kommen, wäre das gut begründet. Viele würden das mit dem Knie sogar eher zum Anlass nehmen sich für arbeitsunfähig erklären zu lassen, da hätte meine Frau laut Hausarzt sowohl auch des Orthopäden sogar gute Aussichten, das will sie aber nicht machen. Soweit erstmal dazu.

Es kamen aber keine Nachfragen vom JC bisher dazu, wir gaben keine Gründe an. Für das Jobcenter sollte es genügen, das es weniger Stunden sind. Es ist auch ein Irrglaube anzunehmen, das es immer allein von der Stundeanzahl abhängig ist, sofern man mindestens umgerechnet auf 3 Stunden täglich kommt, insbesondere es sich aber um eine versicherungspflichtige Tätigkeit handelt, was eine Teilzeit Beschäftigung ja auch ist und diese auch weiterhin fortbesteht.


Zitat von: Sheherazade am 22. März 2025, 10:23:33
Zitat von: Tony Montana am 22. März 2025, 09:54:44Durch den Teilzeitjob meiner Gattin, sind es immer "vorläufige Bewilligungsbescheide",

Und wann endet der derzeit laufende Bewilligungszeitraum? Ich vermute mal, dass erst dann die Berechnung angepasst wird.
 

Das vermute ich dann letzten Endes auch. Der halbjährliche Bewilligungsabschnitt endet am 31.05. Ich habe allerdings schon oft zwischendurch Änderungsbescheide bekommen, wenn deren Schätzungen andere Tatsachen ergaben, weil ein Verdienst/Gehalt eben Schwankungen unterliegt. In diesem Fall ist es offensichtlich und eigentlich auch mit den nun jetzt fehlenden 300,00,- Euro akkut, daher meine Anfrage hier, weil ich schon meine, dies würde ein Änderungesbescheid rechtfertigen, da deren "vorläufige" Einschätzungen für die Regelsätze nach alter Lage nun längst nicht mehr stimmen.


@Fettnäpfchen

Danke für den link von Ottokar.
Also mündlich war das bei mir nicht, sondern schritlich:

https://drive.google.com/file/d/1tNDWvUupLhTR75h0Bx0voDw0NhJZKk6p/view?usp=sharing

allerdings wie zu lesen, auch keine Antragsform.

Sheherazade

Zitat von: Tony Montana am 22. März 2025, 13:21:14Ich habe allerdings schon oft zwischendurch Änderungsbescheide bekommen, wenn deren Schätzungen andere Tatsachen ergaben,

Das glaube ich nicht, wäre sehr untypisch. Vorläufige Bewilligungsbescheide werden immer erst nach Ablauf "abgerechnet". Und die fehlenden 300€ entsprechen ziemlich genau dem Erwerbstätigenfreibetrag deiner Frau, so dass mit Unterdeckung nicht argumentiert werden kann.
 
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Tony Montana

Zitat von: Sheherazade am 22. März 2025, 13:49:55
Zitat von: Tony Montana am 22. März 2025, 13:21:14Ich habe allerdings schon oft zwischendurch Änderungsbescheide bekommen, wenn deren Schätzungen andere Tatsachen ergaben,

Das glaube ich nicht, wäre sehr untypisch. Vorläufige Bewilligungsbescheide werden immer erst nach Ablauf "abgerechnet". Und die fehlenden 300€ entsprechen ziemlich genau dem Erwerbstätigenfreibetrag deiner Frau, so dass mit Unterdeckung nicht argumentiert werden kann.
 

Da komme ich nicht mehr ganz mit. Erwerbstätigenfreibetrag (der ab 1000,- Euro für alle gleich ist) gab es vorher auch. Fakt ist doch, wir haben eine Differenz von 300,00,- Euro.

Der Bedarf und die Regelsätze sind immer gleich. Verdient man zuviel wird angepasst und es entsteht eine Rückzahlung an das JC, die jedoch immer gesondert gefordert also behandelt werden). Verdient man andersherum zu wenig kann es doch nicht anders sein, weil sich der Bedarf wie in meinem Fall plötzlich ins Minus richtet.

Mit dem vorläufigen Bewilligungsbescheid hast du recht, war mein Fehler, der richtete sich auf Dinge aus dem Sommer 2024. Auch seltsam, da ich da nämlich schon Abzüge von den Leistungen deshalb hatte. Da werde ich mich mit dem JC aber noch vor Gericht treffen, wegen § 51 (1) SGB Aufrechnung (unpfändbarkeit), was aber ein anderer Fall ist.

Sheherazade

Zitat von: Tony Montana am 22. März 2025, 14:51:20Fakt ist doch, wir haben eine Differenz von 300,00,- Euro.

Ja, aber euer Bedarf ist gedeckt mit dem Lohn, Kindergeld und dem, was ihr sonst noch vom Jobcenter bekommt. Das einzige Argument, weshalb ihr mitten im Bewilligungszeitraum eine Neuberechnung fordern könntet, wäre eine Bedarfsunterdeckung, die liegt hier aber nicht vor.
 
Zu Ende Mai bzw. Anfang juni forderst du die abschließende Berechnung des derzeitigen Bewilligungszeitraumes, dann bekommt ihr eine Nachzahlung. Für den nächsten Bewilligungszeitraum müssen ohnehin die aktuellen Zahlen zur Berechnung genommen werden.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Ottokar

Zitat von: Tony Montana am 22. März 2025, 09:54:44Der alte Verdienst lag bei ca 1450,00,- Euro netto Der aktuelle nun bei ca. 1150,00,- Euro netto
Abhängig von der Höhe der Einkommensänderung muss das JC eine Neuberechnung durchführen.
Ob das hier der Fall ist, kann man ausrechnen, wenn du mal noch den alten und neuen Bruttoverdienst nennst.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Tony Montana

Zitat von: Sheherazade am 22. März 2025, 14:59:54
Zitat von: Tony Montana am 22. März 2025, 14:51:20Fakt ist doch, wir haben eine Differenz von 300,00,- Euro.

Ja, aber euer Bedarf ist gedeckt mit dem Lohn, Kindergeld und dem, was ihr sonst noch vom Jobcenter bekommt. Das einzige Argument, weshalb ihr mitten im Bewilligungszeitraum eine Neuberechnung fordern könntet, wäre eine Bedarfsunterdeckung, die liegt hier aber nicht vor.
 
Zu Ende Mai bzw. Anfang juni forderst du die abschließende Berechnung des derzeitigen Bewilligungszeitraumes, dann bekommt ihr eine Nachzahlung. Für den nächsten Bewilligungszeitraum müssen ohnehin die aktuellen Zahlen zur Berechnung genommen werden.

Es gibt gute Meldungen, wir schauten eben beim Gassi gehen mit dem Hund abends nochmals in den Briefkasten, JC versendet ja nicht mit der normalen Deutschen Post die Vormittags bei uns kommt und da war der ersehnte Änderungsbescheid. Es wurde alles neu angepasst berechnet und das noch vor dem nächsten WBA. Geht doch, hat meine Erinnerung wohl scheinbar doch was bewirkt, auch lag ich mit der Summe von ca. 300,00,- netto richtig.

Erstmal bekommen wir einmal 300,96,- Euro nachgezahlt (Februar war ja eine Vorauszahlung für März) kommt dann die Tage weil schon Anweisung raus und Januar wird sich vermutlich wir hier wie von dir angesprochen Sheherazade vermutlich erst am 31.5 noch ergeben. Oder da kommt womöglich noch ein weiterer Bescheid, bei denen weiss man ja nie. Es spielt sich alles in dem Änderungsbescheid nämlich ab März ab, also auf kommende Leistungen abgestellt. Immerhin.

Das mit der Bedarfsunterdeckung @Sheherazade verstehe ich zwar, daher waren die auch nicht eilig unterwegs, aber letzlich ist eine Bewilligung nicht zum spaß so wie sie ist, sondern auf die gesamte Einkommensituation abgestellt und wenn die sich jetzt  bleibend für künftig verändert, und das ist in meinem Fall durch weniger Arbeitsstunden meiner Frau difinitiv so, muss das auch relativ zügig angepasst werden meine ich, da der bisherige Leistungsbescheid von nun an faktisch falsch wäre, wo das JC aber nun Kenntnis von hatte, der sich nicht umsonst "vorläufig" nennt und der neue Sachverhalt zu lange ignoriert werden kann, damit also immer abänderbar für Anpassungen ist. Bedarfsunterdeckung hin oder her.  :smile:

Das JC ist sonst ebenso zügig unterwegs, sobald sie Überzahlungen feststellen, das kann also keine Einbahnstrasse sein. Daher hier meine Anfrage. Für die guten Punkte danke ich dir aber trotzdem sehr, das ist alles nämlich nicht unwichtig.  :zwinker:

Ich mache das schon 25 Jahre durchgehend mit dem Jobcenter, da sammelt man allerlei Erfahrungen, trotzdem sehen viele Augen und weitere Erfahrungen mehr und die objektive Brille geht dann immer etwas runter, wenn man von einer Sache selbst betroffen ist, will sagen ich versuche das immer nüchtern zu sehen, aber auch Hilfe anzunehmen und eventuell gesunde Debatten anzustoßen um zu schauen, ob man selbst was übersehen hat.  :yes:

Zitat von: Ottokar am 22. März 2025, 15:12:05
Zitat von: Tony Montana am 22. März 2025, 09:54:44Der alte Verdienst lag bei ca 1450,00,- Euro netto Der aktuelle nun bei ca. 1150,00,- Euro netto
Abhängig von der Höhe der Einkommensänderung muss das JC eine Neuberechnung durchführen.
Ob das hier der Fall ist, kann man ausrechnen, wenn du mal noch den alten und neuen Bruttoverdienst nennst.

Hallo Ottokar,

hat sich wohl denke ich mal wahrscheinlich erledigt, aber gerne, kein Problem mit den Bruttoangaben:

Dezember 2024:  Brutto 1.664,41,-    (alter Verdienst)

seit Januar 2025:  Brutto 1.248,39,-   (nun mit weniger Arbeitsstunden)

Allen hier erstmal ein schönes WE bzw. Sonntag schon und danke bis hier hin.  :bye:

Ottokar

Ich gehe im Weiteren davon aus, dass sich zumindest ein minderjähriges Kind in der BG befindet (?).

Dezember 2024
Brutto 1.664,41€, 1450,00€ netto

Grundfreibetrag: 100€
Freibetrag 1: 84€ (20% des Brutto von 100,01€ bis 520,00€; hier von €)
Freibetrag 2: 144€ (30% des Brutto von 520,01€ bis 1000,00€; hier von €)
Freibetrag 3: 50€ (10% des Brutto von 1000,01€ bis 1200,00€, bei mind. einem mind. Kind in der BG bis 1500€)
gesamt: 378€
anrechenbares Einkommen = 1450,00€ Netto - 378€ Freibeträge = 1072€


ab Januar 2025
Brutto 1.248,39€, 1150,00€ netto

Grundfreibetrag: 100€
Freibetrag 1: 84€ (20% des Brutto von 100,01€ bis 520,00€; hier von €)
Freibetrag 2: 144€ (30% des Brutto von 520,01€ bis 1000,00€; hier von €)
Freibetrag 3: 24,83€ (10% des Brutto von 1000,01€ bis 1200,00€, bei mind. einem mind. Kind in der BG bis 1500€)
gesamt: 352,83€
anrechenbares Einkommen = 1150,00€ Netto - 352,83€ Freibeträge = 797,17€


Differenz Dezember-Januar: 1072€ - 797,17€ = 274,83€
Die nach § 41a Abs. 2 SGB II zulässige maximale Abweichung ist die Summe aus den Freibeträgen 1 bis 3 des zugrunde gelegten Einkommens, das sind hier 278€. Da diese Einkommensdifferenz knapp unter der Abweichungsgrenze liegt, wäre eine Neuberechnung erst in der abschließenden Entscheidung zulässig, kann aber mittels Antrag auf Neuberechnung erzwungen werden.
Da die tatsächliche Nachzahlung über 300€ liegt, gehe ich davon aus, dass entweder die zum Einkommen genannten Zahlen nicht korrekt sind (geringeres Netto), es kein minderjähriges Kind in der BG gibt (geringerer Freibetrag), oder statt des Grundfreibetrages höhere tatsächliche Kosten abgesetzt werden, was das anrechenbare Einkommen verringert.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Quinky

die Nettobeträge bei dem Brutto sind meiner Meinung nach unmöglich!
1.664€ brutto ergeben keine 1.450€ netto
1.248€ brutto ergeben keine 1.150€ netto
Warum?
Sozialversicherungen (KV, PV, RV und PV) betragen grundsätzlich MEHR als 20% vom brutto
Selbst wenn die Lohnsteuer 0€ beträgt, kommen diese Nettobeträge nicht heraus
Irgendetwas stimmt hier nicht!

Ernie

Tony Montana

Zitat von: Quinky am 23. März 2025, 12:23:01die Nettobeträge bei dem Brutto sind meiner Meinung nach unmöglich!
1.664€ brutto ergeben keine 1.450€ netto
1.248€ brutto ergeben keine 1.150€ netto
Warum?
Sozialversicherungen (KV, PV, RV und PV) betragen grundsätzlich MEHR als 20% vom brutto
Selbst wenn die Lohnsteuer 0€ beträgt, kommen diese Nettobeträge nicht heraus
Irgendetwas stimmt hier nicht!

Ernie

Tja, keine Ahnung, bei uns jedenfalls schon. Hab jetzt nur einen mal rausgegriffen, weil das Schwärzen immer sehr aufwendig ist:

Lohn Februar 2025 (Pdf mit 3 Seiten) (1.248€ brutto = 1.150€ netto):
https://drive.google.com/file/d/1MPlQwtJDUgevpp3dw7kMWjeADqYLgQiE/view?usp=sharing


Zitat von: Ottokar am 23. März 2025, 09:31:50Ich gehe im Weiteren davon aus, dass sich zumindest ein minderjähriges Kind in der BG befindet (?).

Yepp...die beiden Kinder sind 9 und 17 Jahre alt.

Wow...und ich danke dir für den Aufwand. Ich vermute mal, das dich mein Änderungsbescheid im Detail dann interessieren könnte -

Änderungsbescheid (Pdf mit 7 Seiten):
https://drive.google.com/file/d/1Hzg2DXTOux1mVHQszrpdkJnRYetFCzAi/view?usp=sharing

Dann kann man mit dem Verdienstnachweis, den ich oben verlinkte bessere Rückschlüsse ziehen. Diese Bescheide sind oftmals verwirrend, zumindest wenn man sehr in die Tiefe gehen will, aber wie ich das sehe, warst du extrem nahe am Ganzen dran.

Im Mai, also der letzte Betrag des laufenden Bewilligungszeitraums ist es etwas weniger, hier 272,71,- Euro, wo ich mal vermute da es schon mit dem Urlausbgeld zusammen hängen dürfte, weil meine Frau dies auch im Mai vom Arbeitgeber bekommt.

Im Juni rechnen die sicher noch viel mehr an. Derzeit ist noch unklar, da nun weniger Arbeiststunden, wievel weniger im Gegensatz zu früher nun das Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld sein wird, damit also auch wie das JC ab Juni dann berechnen wird, also bevor ich den entsprechenden Verdienstnachweis zur Verfügung habe. Ob diese 272,71,- Euro für Mai statt weiter wie vorher 300,96,- Euro damit zu tun haben, kann ich also nicht sagen, ich lese da auch nix raus.

Der Fall selbst, ist soweit für mich erstmal erledigt, es kam seitens des JC nun scliesslich Bewegung rein.

Sensoriker

Zitat von: Tony Montana am 23. März 2025, 17:28:11Lohn Februar 2025 (Pdf mit 3 Seiten) (1.248€ brutto = 1.150€ netto):
Ist falsch
1248,39 € Brutto = 1047,71 Netto
Die 1154,68 ergeben sich durch die zusätzlichen 106,97 Netto (129,71 Brutto)
Genau sind es 1378,10 Brutto = 1154,68 Netto
Wer sich beim JC nicht wehrt hat schon verloren
Meine Antworten basieren auf eigenen Erfahrungen mit dem JC sowie auf der Lektüre zahlreicher Threads auf diesem (und ein paar anderen) Boards.
Ansonsten halte ich es wie beim Lotto. Alle Antworten ohne Gewähr.