Ärger mit Jobcenter, Bedarfsgemeinschaft und langer Dauer der Bearbeitung

Begonnen von DanshiDo, 24. März 2025, 12:05:10

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DanshiDo

Hallo,

ich habe bisher nicht viele Beiträge hier geschrieben. Habe aber folgende Probleme und benötige euren Rat.

Ich bin am 28.3.25 in der Zeitarbeit gekündigt worden, habe mit meiner aktuellen Expartnerin gelebt und wohne weiterhin noch in der WG mit ihr.

Diese ganzen Angaben, habe ich Tatsachenmäßig angegeben.

Ich habe ALG1 Anspruch. Da dort die Bearbeitung lange dauert, mir Nachweise fehlen, da die Firma mich ghostet, mein gehalt mir nicht gezahlt hat usw. habe das so weitergegeben, mich an eine Anwältin gewendet.

Alles gemacht, mit Fristsetzung angemahnt die Zeitarbeitsfirma und androhung, weiterer rechtlichen Schritte. Jetzt ist schon ein guter Monat vergangen...

Anfang März, habe ich einen neuen Antrag auf Bürgergeld gestellt. Der erste Bescheid war, man zweifelt an, das wir trotzdem eine Bedarfsgemeinschaft sind, auch wenn wir frisch getrennt sind...das alles haben wir Schriftlich dargestellt, eine eidestatliche Erklärung abgegeben.

Dann war vor kurzem das Jobcenter da, um zu sehen wie wir leben und ob die Angaben stimmen...dürfen die nach SGBX alles tun. Würde ich mich wehren, würde man mir das am Ende negativ auslegen.

Existenziell bin ich nicht abgesichert, muss wohl persönlich dort vorsprechen, die wollen immer noch Angaben von meiner Mitbewohnerin (ExPartnerin) obwohl wir klar stellen, das es sich NICHT um eine Bedarfsgemeinschaft handelt.

Somit geht wieder viel Zeit ins Land und nerven von meiner Seite.

Das ich gesundheitliche Probleme habe (psychisch) werde ich am besten gar nicht nennen oder? Wird ja wieder falsch ausgelegt.

Wie soll ich mich verhalten? Habe eh schon dünne Zündschnur.
Danke.

oldtom

ZitatIch bin am 28.3.25 in der Zeitarbeit gekündigt worden, habe mit meiner aktuellen Expartnerin gelebt und wohne weiterhin noch in der WG mit ihr.

Diese ganzen Angaben, habe ich Tatsachenmäßig angegeben.

Ich habe ALG1 Anspruch.

Was bedeutet das Datum? Arbeitest du da noch - und bis wann?
...und wenn du Anspruch auf  ALG I hast dann hat das eh vorrang?

DanshiDo

Nein ich arbeite nicht mehr dort... die schulden mir Geld.

Dann fehlen Unterlagen, damit die das bearbeiten können... deswegen Bürgergeld.

BigMama

Wann hast du die Kündigung zu welchem Datum erhalten?
Wann hast du bei der Bundesagentur für Arbeit vorgesprochen um dich arbeitslos zu melden?
Wann hast du deinen ehemaligen Arbeitgeber aufgefordert, die Einkommensbescheinigung auszufüllen?
Was sagt die Anwältin zu dem Sachverhalt?

Bitte beantworte alle Fragen, da es der Klärung des Sachverhalts dient. Dadurch kann dir zielgerichteter geholfen werden.
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

Fettnäpfchen

DanshiDo

Bis die Fragen von BigMama beantwortet sind ......

Als Zusatzinfo:
Zitat von: DanshiDo am 24. März 2025, 12:05:10Dann war vor kurzem das Jobcenter da, um zu sehen wie wir leben und ob die Angaben stimmen...dürfen die nach SGBX alles tun. Würde ich mich wehren, würde man mir das am Ende negativ auslegen.
Stimmt nicht. Ob du es angelogen, verars..t oder sonst wie nennen willst. > VORSICHT HAUSBESUCH zum Thema BG/VuE

Zitat von: DanshiDo am 24. März 2025, 12:05:10die wollen immer noch Angaben von meiner Mitbewohnerin (ExPartnerin) obwohl wir klar stellen, das es sich NICHT um eine Bedarfsgemeinschaft handelt.
Zitat von: DanshiDo am 24. März 2025, 12:05:10die wollen immer noch Angaben von meiner Mitbewohnerin (ExPartnerin) obwohl wir klar stellen, das es sich NICHT um eine Bedarfsgemeinschaft handelt.
Wenn die direkt von deiner Exfreundin Auskunft einholen dann dürfen die das. Und da kann man ja widerlegen das es eine VuE ist.

Wenn nicht bei Ihr sondern über dich dann wird das nur negativ ausgelegt. Wenn Ihr nichts mehr miteinander zu tun habt ist es wie bei wildfremden da macht man keine Angaben!
 
Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft (VuE) nach § 7 Abs. 3a SGB

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

DanshiDo

Zitat von: BigMama am 24. März 2025, 13:41:50Wann hast du die Kündigung zu welchem Datum erhalten?
Wann hast du bei der Bundesagentur für Arbeit vorgesprochen um dich arbeitslos zu melden?
Wann hast du deinen ehemaligen Arbeitgeber aufgefordert, die Einkommensbescheinigung auszufüllen?
Was sagt die Anwältin zu dem Sachverhalt?

Bitte beantworte alle Fragen, da es der Klärung des Sachverhalts dient. Dadurch kann dir zielgerichteter geholfen werden.

Die Kündigung habe ich mit einer Frist von zwei Wochen bekommen, kurz vor Ende der Probezeit (ich werde nochmal genauer das Datum nennen und editieren)

Die Kündigung war bis zum 28.2 datiert, erhalten habe ich sie schon vorher und meldete mich sofort persönlich. Es wurde erstmal nur aufgenommen. Dann Termin für den 28.2 erhalten, alles aufgenommen, das übliche bla und Antrag habe ich auch gestellt online könnte aber nicht die Gehaltsnachweise hochladen, da sie mir fehlen. Somit kann nichts bearbeitet werden.

Die Einkommensbescheinigung habe ich tatsächlich nicht angefordert, da es oft die Agentur macht oder? Ich müsste mich nochmal erkundigen wie der aktuelle Stand ist... Jetzt läuft ja noch parallel der Bürgergeldantrag...aber meine Existenz ist null gesichert und kann auch nicht existieren.

Deshalb werde ich dort persönlich anrufen...

Zu dem soll ich bald auch eine Reha-Maßnahme Beginnen, eine berufliche Reha.
Das ist auch nicht nicht klar, über wem das alles läuft...ob Grundsicherung oder ALG1 -_-

Ich werde nochmal alles durch editieren und euch allen antworten.

Ottokar

Die Einkommensbescheinigung muss auf Verlangen der AG erbringen, dieser hat dazu eine vorrangige eigenständige bußgeldbewehrte Mitwirkungspflicht gegenüber AA (§ 312 SGB III) und JC (§§ 57 und 58 SGB II).

Das JC darf von dir keine Daten zu deiner Ex fordern und du darfst für deine Ex keinerlei Nachweise erbringen (Datenschutz).
Vielmehr muss sich das JC an deine Ex wenden, wenn sie Daten von ihr haben will.
Deine Ex wiederum hat keine Pflicht, dem JC irgendwelche Daten von sich zu geben, da sie keine Leistung beantragt hat und dich nicht finanziell unterstützt.
Lies dazu bitte mal den Ratgeber "Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft nach § 7 Abs. 3a SGB".
Nach deiner Schilderung seid ihr aktuell eine Wohngemeinschaft. Ob und wie lange ihr davor mal ein Paar mit gegenseitiger wirtschaftlicher Unterstützung ward, ist rechtlich belanglos.
Im Übrigen schreibt die BA in ihrem Leitfaden Aussendienst, dass ein Hausbesuch kein geeignetes Mittel ist, das Vorliegen einer VuE zu überprüfen.
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Sheherazade

Zitat von: DanshiDo am 25. März 2025, 10:05:46Die Einkommensbescheinigung habe ich tatsächlich nicht angefordert, da es oft die Agentur macht oder?

Nein, seit Anfang 2023 muss das der Antragsteller selbst machen. Das müsste man dir aber auch beim Termin mitgeteilt haben.

Mehr dazu hier https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/arbeitsbescheinigung
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

DanshiDo

Hallo,

ihr seid echt Engel in der Not.

@Ottokar: das ist ja wahnsinnig gegen was diese Behörde ständig verstößt...die wissen doch ganz klar was die abziehen oder? Gerade in einer Großstadt wie Dresden.

Wenn ihr mögt, lade ich euch, wenn ich Zuhause bin, alles hoch, was ich denen gesehen der habe...wenn man unter Druck steht und sogar von einer Behörde und wenn da noch mit der Existenz gehandelt wird, dann steht man unter Druck...

Die waren ja 3x unangekündigt da... Verlangten sogar ich solle Zuhause sein...Hallo? Ich habe Termine...sitzen ja nicht alle nur Zuhause Rum und drehen däumchen?

Erst am gleichen Tag für den nächsten haben die was reingeschmissen... Die waren auch vor Ort sehr dreist.

Aufjedenfall gegen meine und ihrer würde

Edit:
Sollte ich eine Dienstaufsichtbeschwerde machen? Bringt die Mühe was? Und wenn ja, wie am besten?

LG

DanshiDo

Hallo,

ich habe jetzt ein Schreiben aufgesetzt...meine Nervenbahnen werden immer dünner.

Stellungnahme zur "Erinnerung an die Aufforderung"
ZitatBetreff: Dringende Stellungnahme und Antrag auf Härtefall-Einstufung – Ihr Brief ab dem  :zensiert:
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich nehme Bezug auf meinen Antrag auf Leistungen nach SGB II, dessen Bearbeitung sich weiterhin verzögert. Trotz mehrfacher Vorlage aller erforderlichen Unterlagen ist meine Existenzgrundlage aktuell nicht gesichert. Ich kann weder meine Fixkosten decken noch meine Grundversorgung sicherstellen.
Ich habe bereits eine eidesstattliche Erklärung abgegeben, dass zwischen meiner Mitbewohnerin und mir keine Bedarfsgemeinschaft besteht, sondern eine Wohngemeinschaft. Aufgrund der angespannten Wohnsituation am Wohnungsmarkt ist dies eine notwendige Wohnform. Die Forderung, Auskünfte über die finanziellen Verhältnisse meiner Mitbewohnerin einzuholen, verstößt gegen den Datenschutz und ist rechtlich nicht zulässig. Wenn Sie dies wünschen, müssen Sie sich rechtlich korrekt an sie wenden, dies verlängert jedoch mein Antrag wieder.
Darüber hinaus stellte ich fest, dass das unangekündigte Erscheinen von Mitarbeitenden des Jobcenters in meiner Wohnung ohne vorherige Fristsetzung und ohne meine Zustimmung grenzwertig in Bezug auf meine Grundrechte ist. Dieses Vorgehen stellt eine Verletzung meiner Privatsphäre und Würde dar. Zudem empfinde ich das Vorgehen als Nötigung.
Ich fordere Sie daher auf, meinen Antrag unverzüglich als Härtefall zu bearbeiten und die zustehenden Leistungen umgehend auszuzahlen. Sollte meinem Anliegen nicht schnellstmöglich nachgekommen werden, sehe ich mich gezwungen, rechtliche Schritte einzuleiten und weitere mir zur Verfügung stehende Maßnahmen zu ergreifen.
Nochmals erkläre ich meine Mitwirkungspflichten als erfüllt, da ich alles nachgereicht habe, was verlangt wurde. Beachten Sie auch, dass ich parallel in der Reha Abteilung bei der Agentur für Arbeit verwaltet werde.
Bei weiteren Unstimmigkeiten fordere ich Sie auf mir einen Termin zu geben, um weiteres persönlich zu lösen.
Mit freundlichen Grüßen

erste Antrag Erklärung über Verhältnissen
ZitatSehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre schnelle Überprüfung meiner Hilfsbedürftigkeit und Bearbeitung dieser.

Sie schreiben in Ihrem Brief von  :zensiert: . der bei mir am  :zensiert:  ankam, dass Sie von einer ,,Eheähnlichen Gemeinschaft" ausgehen, da ich dies vor langer Zeit angab und wir in der Tat auch zusammengelebt haben.

Leider sind wir nach über 9 Jahren Beziehung offiziell getrennt. Wir hatten vorher keine eingetragene Lebenspartnerschaft oder Ehe oder ähnliches.
Durch meine Aktuelle Situation, Erkrankung, Arbeitssituation bin ich leider auf Ihre Leistung angewiesen.

Wir entschieden uns einvernehmlich, dass wir trotzdem die Wohnung bewohnen möchten, da der aktuelle Wohnungsmarkt, wie Sie wissen angespannt ist. Zudem ist mir und Frau H, die in 3er Schichtdienst in der Pflege arbeitet, eher nicht zuzumuten, plötzlich uns schnell auseinander zu ziehen.
-Hohe Belastung durch Umzug, Jobsuche, Finanzieller, Existenzieller Not, auf mich kommen viele Änderungen zu.
-Frau Hänel würde dies ebenfalls stark belasten, da sie Arbeitsfähig bleiben muss.

Aktuell haben wir noch einen gemeinsamen Vertrag, wo wir beide eingetragen sind. Die Vermietung, sieht uns als gemeinsame Mieter, egal wie der Status miteinander aussieht, für diese sind wir beidseitig Mieter der Wohnung.

Ich werde Ihnen eine offizielle Eidesstattliche Erklärung abgeben, wo ich die Richtigkeit und Echtheit meiner Aussage erkläre.

Schreiben Sie mir bitte, ob Sie diese Stellungnahme als für Sie glaubhaft anerkennen oder nicht.

Mit freundlichen Grüßen,


Eidestatliche Erklärung
ZitatEidesstattliche Erklärung über das gemeinsame Wohnen als Wohngemeinschaft, getrennt lebend, keine Partnerschaft.
Ich,  :zensiert:  geboren am  :zensiert:  wohnhaft in  :zensiert: , erkläre hiermit in Kenntnis der Strafbarkeit einer falschen Versicherung an Eidesstatt, dass die Beziehung zu meiner Mitbewohnerin, Frau  :zensiert: ,  geb. am  :zensiert:  am  :zensiert:  beendet wurde. Unsere Beziehung ist offiziell beendet, wir werden uns sobald es möglich ist, getrennte Wohnungen suchen. Bis uns dies gelungen ist leben wir in der jetzigen Wohnung als Wohngemeinschaft (WG), in der jeder eigenverantwortlich für seine finanziellen Angelegenheiten aufkommt. Es findet keine gegenseitige finanzielle Unterstützung oder gemeinsame Haushaltsführung statt. Jeder zahlt seinen Anteil an Miete, Nebenkosten und sonstigen Ausgaben selbst.
1.    Getrennte Haushaltsführung
o    Wir haben getrennte Bankkonten und getrennte Haushaltskassen.
o    Einkäufe und Mahlzeiten werden individuell finanziert und organisiert.
o    Es bestehen keine gemeinsamen finanziellen Verpflichtungen oder Abhängigkeiten.
o    Miete, Nebenkosten, Internet wird von jeden selbst getragen oder anteilig überwiesen (WG-Vereinbarung)
2.    Wahrheitsgemäße Angaben Diese Erklärung erfolgt wahrheitsgemäß und nach bestem Wissen und Gewissen. Mir ist bekannt, dass eine falsche eidesstattliche Erklärung strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann.


 :zensiert:

Was sagt ihr, ist das erste Schreiben zu Dick aufgetragen? Sonst sende ich es so ab...ich mache alles online.

Fettnäpfchen

DanshiDo

Zitat von: DanshiDo am 25. März 2025, 15:32:48meine Nervenbahnen werden immer dünner.
Mach jetzt keine Hektik und Stress das kann nur nach hinten losgehen. Da wärst du nicht der erste der durch Hektik die A Karte gezogen hat.
Vor allem sollte das wirklich überarbeitet werden.

Die vom JC interessiert der Inhalt deiner Schreiben in keiner Art und Weise. Die halten sich an Ihre (internen) Vorgaben und in Dresden sowieso.
Da kommt es mir öfters so vor als ob einige Staatsangestellten die Mauer noch im Kopf haben; also was das Soziale angeht. Spurst du nicht dann zeige ich (es) dir wie mächtig ich bin, oder so.

Da Ottokar auch involviert ist kann ich dir nur nochmal dringend raten auf seine Antwort zu warten.
Unter Umständen setzt er dir sogar ein Muster auf mit dem das JC sich befassen muss.

JC Leseart geht so:
Zitat von: DanshiDo am 25. März 2025, 15:32:48Leider sind wir nach über 9 Jahren Beziehung offiziell getrennt. Wir hatten vorher keine eingetragene Lebenspartnerschaft oder Ehe oder ähnliches. Durch meine Aktuelle Situation, Erkrankung, Arbeitssituation bin ich leider auf Ihre Leistung angewiesen.
Die bringen es fertig und lesen aus dem letzten Satz heraus das du auf Ihre Leistung angewiesen bist.
Ihre ist dann die EX und die Leistung ist dann die,:
dass was Sie dir zum Leben gibt JCsprich sie steht für dich ein.
Als Überschrift steht da ja > Erklärung über Verhältnissen

MfG FN
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Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

turbulent

Zitat von: Fettnäpfchen am 25. März 2025, 19:03:40Die bringen es fertig und lesen aus dem letzten Satz heraus das du auf Ihre Leistung angewiesen bist.
"Sie" bzw. "Ihre" großgeschrieben ist die Anrede, wenn über eine dritte Person geschrieben wird, wird es klein geschrieben. Das "Ihre" von TE ist richtig und eindeutig. Dass manche die beiden Anreden auch mit Großbuchstaben beginnen, ergibt überhaupt keinen Sinn und kann selbstverständlich zu Missverständnissen führen.

oldtom

Naja, ich hab jetzt wenig nerv auf soetwas... habe aber entdeckt, dass deepseek und chatgpt gar nicht schlecht darin sind ungelenke Formulierungen zu glätten.
Man muss natürlich prüfen, was die so zusammen sabbeln... aber formatieren können die schon super...

Ottokar

Die haben doch eine Wohnungsbesichtigung gemacht, was steht denn im Prüfprotokoll?
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Sheherazade

Zitat von: Fettnäpfchen am 25. März 2025, 19:03:40Die bringen es fertig und lesen aus dem letzten Satz heraus das du auf Ihre Leistung angewiesen bist.

Dann ersetzt man "Ihre Leistungen" eben durch "Sozialleistungen".
 
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"