Problem mit Vermieterbescheinigung fürs Jobcenter – Einzelangaben fehlen

Begonnen von Jack Daniel, 27. März 2025, 08:25:08

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Rotti

Zitat von: Jack Daniel am 01. April 2025, 11:52:23Termin heute wahrgenommen
:wand: Gedächtnisprotokoll D – 01.04.2025

Der Termin ist vorbei, aber mein Problem bleibt bestehen. Ich habe der Fachkraft erklärt, dass eine Vermieterbescheinigung nicht verpflichtend ist und die entsprechenden Paragraphen aus dem Forum erläutert. Ihre Antwort: Ich sei ein Einzelfall, und die Urteile würden nicht für jedes Bundesland gelten – in meinem Fall also nicht anwendbar sein.

Dann kam der nächste WTF-Moment: Sie fragte mich allen Ernstes, ob mein Vermieter überhaupt echt sei?! Natürlich habe ich das mit einem klaren Ja beantwortet.

Ich habe ihr auch gesagt, dass sie die 105 Euro reine Kaltmiete sowie die Betriebskosten (BK) und Heizkosten (HZ) doch selbst berechnen könne. Sie bestätigte, dass sie es könnte, meinte aber, es sei nicht ihre Aufgabe. Zudem fragte sie mich, warum ich das wissen wolle. Ich habe höflich klargestellt, dass es mein gutes Recht sei, diese Informationen zu hinterfragen. Außerdem hat Sie betont, dass sie die Informationen von mir und nich von meinem  meinem Vermieter haben will.

Trotzdem fordert sie erneut eine Mietbescheinigung. Dabei gibt es keine rechtliche Grundlage, die meinen Vermieter zur Ausstellung einer solchen Bescheinigung verpflichtet. Aufgrund dieser offensichtlichen Unmöglichkeit besteht gemäß § 65 Abs. 1 Nr. 2 SGB I keine Mitwirkungspflicht des Vermieterss.

Abgesehen davon sind ihr die Höhe meiner Miete sowie meine Heiz- und Betriebskostenvorauszahlungen bereits nachweislich bekannt. Meine Mitwirkungspflicht habe ich somit erfüllt. Eine erneute Forderung dieser Daten wäre unzulässig (Verbot der doppelten Datenerhebung, § 3a BDSG).

Die Frist läuft bis zum 18.04.2025. Ich werde meinen Vermieter fragen, ob er in der ISTA-Abrechnung nachsehen kann. Allerdings vermute ich, dass am Ende nur der Gang zum Sozialgericht für endgültige Klarheit sorgt.

Quelle : https://www.gegen-hartz.de/news/hartz-iv-rechtswidrige-forderung-nach-a-einer-mietbescheinigung Grüße gehen raus an Bimimaus5421

Was denkt ihr?
Zitat von: Jack Daniel am 01. April 2025, 12:48:32Klar, ich bin schon lange hier, es gibt keinen Umzug oder Ähnliches.Alles ganz normal angemeldet.

Einen neuen Bescheid habe ich bereits, davor hat auch alles funktioniert. Ich bin seit ca. einem Jahr im Bürgergeldbezug.


Deswegen verstehe ich das Ganze ehrlich gesagt nicht.
Dann kam der nächste WTF-Moment: Sie fragte mich allen Ernstes, ob mein Vermieter überhaupt echt sei?!
Das musst du dir ja nicht gefallen lassen solche Unterstellungen.
Wird einem Vermieter eine Mietbescheinigung zum Ausfüllen vorgelegt, so wird diesem bekannt, dass der betroffene Mieter eine Sozialleistung beantragt hat oder erhält. Hierbei handelt es sich um ein schützenswertes Sozialdatum im Sinne des§ 67 Absatz 1 SGB X (Urteil des Bundessozialgerichts vorn 25.01.2012, Az.: B 14 AS 65/11 R). Für diese Übermittlung eines Sozialdatums muss eine Übermittlungsbefugnis innerhalb Sozialgesetzbuches oder eine Einwilligung des Betroffenen vorliegen (§§ 67b Absatz 1 Satz 1, 67d Absatz 1 SGB X).

"Wer mit dem Jetzt und Heute unzufrieden ist, sagt eben, früher war alles besser."
 Historiker Bogdan Murgescu

Jack Daniel

Ja, genau. Die nötigen Daten und Urteile habe ich hier: https://www.gegen-hartz.de/news/hartz-iv-rechtswidrige-forderung-nach-a-einer-mietbescheinigung.

Ich denke, ich werde wie zuvor beschrieben vorgehen, eine Nacht darüber schlafen und dann abwarten. Den Spruch mit dem Vermieter habe ich einfach geschluckt, aber ich muss zugeben, dass es in mir brodelte.

Mir war auch sofort klar, dass diese Sprüche einer bestimmten Methodik folgen








Ottokar

Zitat von: Jack Daniel am 01. April 2025, 11:52:23Ihre Antwort: Ich sei ein Einzelfall, und die Urteile würden nicht für jedes Bundesland gelten – in meinem Fall also nicht anwendbar sein.
So einen unsäglichen Unfug habe ich auch noch nicht gehört.
Da stellt sich für mich die Frage: ist das maßlose Inkompetenz oder maßlose Frechheit?
Natürlich gilt die Gesetzgebung überall in Deutschland, ebenso wie die höchstrichterliche Rechtsprechung.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Bimimaus5421

Zitat von: Ottokar am 01. April 2025, 20:03:40
Zitat von: Jack Daniel am 01. April 2025, 11:52:23Ihre Antwort: Ich sei ein Einzelfall, und die Urteile würden nicht für jedes Bundesland gelten – in meinem Fall also nicht anwendbar sein.
So einen unsäglichen Unfug habe ich auch noch nicht gehört.
Da stellt sich für mich die Frage: ist das maßlose Inkompetenz oder maßlose Frechheit?
Natürlich gilt die Gesetzgebung überall in Deutschland, ebenso wie die höchstrichterliche Rechtsprechung.

Wohl beides Frechheit und maßlose Inkompetenz .
Wie man auf solche Absurde Idee kommen ? 🙈 In der Hoffnung Jack Daniel würde diese Lügen glauben ?

Jack Daniel

Naja, komm, wir alle wissen ganz genau: Deutschland hat fertig  :flag:

Jack Daniel

Betreff: Abschluss des Themas

Das Thema hat sich erledigt. Ich habe den folgenden Text (siehe Forum Seite 1) heute Nacht digital an das JB geschickt

Mitwirkung vom 01.04.2025
Hier: Vorlage Konkretisierung HK/BK Angaben

Guten Tag, Herr Mustermann,

bitte betrachten Sie die Mitwirkungsschreiben vom ........, ............ und ............... .2025 als gegenstandslos.

Danke an alle im Forum für die großartige Unterstützung – ihr seid super! 😊🚀
@Sheherazade : Du hattest Recht 
Das solche Gespräche sinnlos sind, du hast nichts von ihren Behauptungen nachweisbar in der Hand. Es wäre sinnvoller gewesen, eine schriftliche Antwort auf dein Schreiben aus Beitrag #3 zu verlangen.