Erbschaft Haus und Zufluss Vermögen

Begonnen von Robert22, 10. April 2025, 22:11:02

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Ottokar

Die Bayer Pensionskasse zahlt kein Sterbegeld, das macht die Bayer Beistandskasse, deshalb gibt es zwei Kassen.
Der Bezugsberechtigte einer Versicherung ist nicht das Gleiche wie ein Erbe.
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Robert22

Ah, ok.

Bei mir wurde das Geld von der "Beistandskasse" gezahlt.

Ottokar

Dann solltest du abklären, ob im Versicherungsvertrag dieser Sterbegeldversicherung ein vom Versicherungsnehmer abweichender Bezugsberechtigter vreinbart wurde und ob du das bist.
Bist du lt. Versicherungsvertrag der Bezugsberechtigte, wäre das Sterbegeld mangels Zweckbindung bei dir als einmaliges Einkommen zu berückichtigen.
Wurde im Versicherungsvertrag kein vom Versicherungsnehmer abweichender Bezugsberechtigter eingetragen, dann zählt das Sterbegeld zum Erbe.
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Robert22

Ich werde es am bestem so handhaben: Werde die Reaktion von der Arbeitsagentur erst einmal abwarten.

Bislang, mal etwas anekdotisches, bin ich von ihnen sehr gut behandelt worden, es gab nie einen Grund zu meckern.

Medea

Huhu Robert22,

was macht Deine Erbschaft ? Wie kommst Du mit der Abwicklung zurecht ?  :smile:

LG Medea

Robert22

 .. ach .. alles soo kompliziert. Der Erbschein ist noch immer nicht erstellt - aber das Grundstück ist (über den Notar) verkauft. Doch ohne Erbschein fließt natürlich auch kein Geld, habe das Amt die ganze Zeit auf dem laufendem gehalten.

Zum Glück läuft ja meine Bewilligung bis 01.26 .. bisher haben die sich dort noch nicht bei mir gemeldet.

Mal sehen, wie es ausgeht.


Ottokar

Wie kann man denn ohne Erbschein eine Immobilie verkaufen?
Gibt es ein notarielles Testament?
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Robert22

Nein, es ist ein handschriftliches, privates Testament. Für den gültigen (?) Abschluß ist zwingend ein Erbschein (Grundbuchamt) notwendig, richtig. Das Eröffnungsprotokoll liegt immerhin schon vor.

Der Kaufvertrag wurde, beim Notar, von allen Beteiligten, also auch vom Notar, unterschrieben - die fällige Zahlung wird erst bei Vorlage des Erbscheines fällig.

Dooferweise lässt sich das Nachlassgericht mit der Erstellung des Erbscheines soo viel Zeit, bei Nachfragen dort wird man ziemlich schräg von der Seite angemault .. es sind auch keinerlei "Einsprüche" etc. zu erwarten, die der Erteilung eines Erbscheines im Wege stehen könnten :/

EDiT: Zitat Notar dazu: "Die Beurkundung des Kaufvertrages kann auch schon erfolgen, bevor der Erbschein vorliegt. Nur der Kaufpreis wird dann erst gezahlt, wenn der Erbschein vorliegt."

Robert22


Robert22

Hach .. und wieder neues Ungemach :(

Jetzt geht es um die Grundbuchschuld ohne Brief, mit der das bereits verkaufte Grundstück (Notarvertrag unterschrieben) noch belastet ist - die damalige Sparkasse (1994) hat aber keinerlei Unterlagen mehr,  eine Löschungsbewilligung, der Buchgrundschuld, wurde auch nie erstellt /bzw. die Sparkasse kann mir keine Auskunft geben ob oder ob nicht so eine Bewilligung jemals erstellt wurde.

Konkreter noch: die Sparkasse hat auch keinerlei Unterlagen mehr, dass es von damals irgendwelche Daten zu meiner verstorbenen Schwester gibt - so; als hätte es nie Geld 1994 von der Sparkasse gegeben.

[Bei einer Grundschuld mit Brief könnte man jetzt ein "Aufgebotsverfahren" gerichtlich beantragen, um diese Grundschuld "ausser Kraft" setzen zu können - aber in meinem Fall (ohne Brief) geht das nicht].

Im Nachlass meiner Schwester sind keinerlei Unterlagen zu den Vorgängen gefunden worden. Jedenfalls ist ja wohl das Darlehen komplett bezahlt worden - sonst wäre doch das Haus in den letzten 20 Jahren unter dem Hammer gekommen?! Nach bestem Wissen und Gewissen ist das Grundstück jedenfalls Lastenfrei.

Es ist zum Haare raufen :/ Nebenbei, das Amt zeigt sich sehr geduldig (Prüfung der zukünftigen Bedürftigkeit) und hat mir großzügige Fristverlängerungen gewährt.

Ottokar

Wenn die Sparkasse keine Unterlagen mehr über den Kredit hat, der mit der Grundschuld abgesichert wurde, stelle bei der Sparkasse einen Antrag auf Löschungsbewilligung der Grundschuld und wenn die dem nicht zustimmt, dann klage die Löschungsbewilligung ein. Ohne Unterlagen wird die Sparkasse es sicher nicht auf eine Klage ankommen lassen, denn ohne Beweise verliert sie die Klage.
Mit der Löschungsbewilligung kannst du dann die Löschung der Grundschuld beim Grundbuchamt beantragen.

https://www.drklein.de/loeschungsbewilligung.html
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Robert22

Hallo Ottokar, danke für den Link!

Ja, den Antrag da gestellt soweit - aber die Sparkasse selber hat sich noch nicht dazu geäußert. Wird wohl einfach noch seine Zeit dauern :(

Ab morgen habe ich übrigens Zugriff zu dem Nachlaß Girokonto meiner Schwester (rund 1.000 €uro Guthaben), werde das dann dem Amt (als Zufluß) mitteilen. Ich gehe davon aus, dass ich dann dem Amt den Leistungsmonat ab August 2025 zurück erstatten muß, stimmt doch?

Werde bei weiteren Entwicklungen hier updaten.

Ottokar

Eine Erbschaft wird nicht als Einkommen berücksichtigt, sondern als Vermögen.
Bei einer Erbschaft ist auch nicht der Zufluss relevant, sondern der Tag des Erbfalls, dieser markiert den Zeitpunkt, wonach dann im Folgemonat die Erbschaft als Vermögen zu berücksichtigen ist.
In deinem Fall kommt noch die fehlende Verwertbarkeit hinzu, da § 12 SGB II regelt, dass Vermögen so lange nicht berücksichtigt werden darf, wie es nicht verwertbar ist.
Wenn du also erst im August Zugriff auf das Konto hast, kann dessen Guthaben erst im und ab August als Vermögen berücksichtigt werden.
Das Gleiche gilt für den Hausverkauf. Erst wenn der durch ist und du das Geld erhalten hast, kann es als Vermögen berücksichtigt werden.
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