Umzug notwendig wegen Partnerschaftstrennung, Karrenzzeit, bitte um Information

Begonnen von DanshiDo, 18. April 2025, 14:06:35

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

DanshiDo

Hallo,

endlich habe ich es mit eurer Hilfe geschafft, Bürgergeld zu beantragen und das ganze relativ schnell über die Bühne zu bekommen.

Jetzt steht ein weiterer Schritt an.

Meine Mitbewohnerin (Ex) zieht ab dem 1.6.25 aus.

Die Gesamtmiete beträgt derzeit 656,90€ das Amt Zahlt für mich 328,45€...ungefähre Rechnung.
Die Bemessunggrenze liegt bei mir hier in Dresden bei 1 Person bei 450€ Link Dresden - Bem.grenze

Wenn Mitbewohnerin auszieht, muss ich definitiv raus und das will ich auch, da ich in der Wohnung sowieso nicht bleiben kann und will (Trauma, Erinnerungen)

Jetzt wollte ich explizit wissen, wie das mit dieser Karrenzzeit ist. Diese liegt jetzt bei 6 Monaten oder 1 Jahr?
Also bei 6 Monaten, müsste ich Oktober hier raus sein.

Wie muss ich jetzt schrittweise und korrekt vorgehen?
Muss ich beim Jobcenter die karrenzzeit beantragen?
Wie lege ich die Exposes vor am besten? Mache ich mir dort einfach ein Termin und lege die vor? Die Bearbeitung dauert sicherlich auch seine Zeit.

Habt ihr Empfehlungen für die Suche einer Wohnung für einen JBC Empfönger? Einige Vermieter sind gegenüber JBC Empfänger negativ eingestellt...damit hab ich jedenfalls mein Problem.

Hier in Dresden will ich nicht Zwangsweise in die "schlimmen" Randgebieten, die leider alle dort liegen...aber bleibt mir wohn nichts übrig oder? oder als Notfall Lösug... und hoffen, dass sich meine Lage verbessert.

Keine Sorge, ich schaue aktuell nach Wohnungen, ich schaue im Internet und hier im Forum...aber eine Individuelle, klare Antwort und Handlungsweise, ist auch hilfreich.

Wie würdet ihr jetzt am besten und effektivsten die Sache angehen?

Liebe Grüße,
Daniel


Rotti

Zitat von: DanshiDo am 18. April 2025, 14:06:35Meine Mitbewohnerin (Ex) zieht ab dem 1.6.25 aus.
Der erste Schritt eine Veränderungsmitteilung das sich deine Miete ändert.

Zitat von: DanshiDo am 18. April 2025, 14:06:35Jetzt wollte ich explizit wissen, wie das mit dieser Karrenzzeit ist. Diese liegt jetzt bei 6 Monaten oder 1 Jahr?
Das ergibt sich ob du neu im Bürgergeld bist dann wäre es ein Jahr.

Zitat von: DanshiDo am 18. April 2025, 14:06:35Muss ich beim Jobcenter die karrenzzeit beantragen?
nein das ist durch das Gesetz festgelegt und bedarf keiner Beantragung.



Alte Wege öffnen keine neuen Türen.

,,Mir ist wichtig, dass politische Entscheidungen nachvollziehbar sind und nicht über die Köpfe der Menschen hinweg getroffen werden."

Fettnäpfchen

DanshiDo

Zitat von: DanshiDo am 18. April 2025, 14:06:35Meine Mitbewohnerin (Ex) zieht ab dem 1.6.25 aus.
Was soll man unter ab verstehen?
Ist die weg oder dauert es dann noch eine gewisse Zeit?
Grund der Frage ist weil du ja eine
Zitat von: Rotti am 18. April 2025, 16:08:03Der erste Schritt eine Veränderungsmitteilung das sich deine Miete ändert.
machen musst und das JC die KdUH ja schon zum Ende 05 leistet.

Zitat von: DanshiDo am 18. April 2025, 14:06:35Wie lege ich die Exposes vor am besten? Mache ich mir dort einfach ein Termin und lege die vor? Die Bearbeitung dauert sicherlich auch seine Zeit.
Du meinst wenn du eine ANGEMESSENE Whg. gefunden hast und diese anmieten willst?
Oder was genau?

Zur Karrenzzeit wenn du "die Frage" von
Zitat von: Rotti am 18. April 2025, 16:08:03Das ergibt sich ob du neu im Bürgergeld bist dann wäre es ein Jahr.
beantwortet hast.

Ratgeber Umzug

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

DanshiDo

Hallo, danke für eure antworten.

@Rotti: Ich bin ab dem April neu im Bürgergeldbezug. Also wären das ein Jahr? Und bis dahin dürfen die mir nichts?
Also kann ich theoretisch bis dahin Zeit nehmen? Das wäre gut...weil hier in Dresden ist der Wohnungsmarkt ebenfalls sehr angespannt.

@Fettnäpchen:
Sie zieht 1.6 aus...sorry für die Irritationen. Sie hat schon eine Wohnung gefunden und der Vertrag läuft ab 1.6. also in dem Zeitraum ist sie dann raus ungefähr...auf Tag genau weiß ich es nicht wie sie es macht.

Okay...also eine Veränderungsmitteilung ab dem 1.6.25 so schnell wie möglich stellen korrekt?

Korrekt ich meinte genau, wenn ich schon eine Wohnung gefunden habe...das Exposé reiche ich erst ein, wenn der Vermieter auch zugestimmt hat aber das JBc. Noch die angemesheit prüfen muss korrekt?

Kann das JBc. Mir auch eine Wohnung ablehnen, wenn trotzdem die angemessenheit erfüllt ist? Hier in Dresden sind es die 450 Euro kalt... Kann es auch eine 2 Raum Wohnung sein? Und wenn es zb. 60qm und 2 Raum wäre für 450 Euro...
An was richten die sich korrekt...nur an dem Geld? Oder müssen alle 3 Komponenten in der angemesheit liegen? Versteht ihr?

Ich hoffe ich habe alles beantwortet.
LG

Ottokar

Zitat von: DanshiDo am 18. April 2025, 14:06:35Die Bemessunggrenze liegt bei mir hier in Dresden bei 1 Person bei 450€
Die 450€ sind Kaltmiete + Nebenkosten, da kommen noch die tatsächlichen Heizkosten drauf.
Im Fall einer Kostensenkung muss das JC die max. angemessenen Gesamtkosten zugrunde legen, d.h. zu den 450€ muss der Betrag für max. angemessene HK hinzuaddiert werden.

Noch (CDU/CSU+SPD wollen sie abschaffen) gilt für die Anerkennung der Bedarfe für Unterkunft und Heizung (KdUH) eine Karenzzeit von einem Jahr ab Beginn des Monats, für den erstmals Leistungen bezogen werden.
Wenn Du erstmals seit April 2025 Leistungen beziehst, muss das JC unangemessene KdUH bis einschl. März 2026 anerkennen. Und darüber hinaus, solange eine Kostensenkung nachweislich nicht möglich ist.
Lies dazu bitte mal den "Ratgeber Angemessenheit der Kosten der Unterkunft".
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Rotti

Zitat von: DanshiDo am 19. April 2025, 19:24:33@Rotti: Ich bin ab dem April neu im Bürgergeldbezug. Also wären das ein Jahr? Und bis dahin dürfen die mir nichts? Also kann ich theoretisch bis dahin Zeit nehmen? Das wäre gut...weil hier in Dresden ist der Wohnungsmarkt ebenfalls sehr angespannt.
solange du keine Aufforderung des JC bekommst deine nicht angemessen Mietkosten zu senken ab dem Zeitpunkt hast du dann 6 Monate Zeit das zu ändern. Also erst mal die Füße stillhalten da kann sich noch sehr viel ändern bei dir Beruflich wie privat.
Alte Wege öffnen keine neuen Türen.

,,Mir ist wichtig, dass politische Entscheidungen nachvollziehbar sind und nicht über die Köpfe der Menschen hinweg getroffen werden."

DanshiDo

Hallo,

okay, danke für eure Infos. Ja mein Leben ist gerade ziemlich chaotisch und viele Veränderungen.

Ich bin ab dem 29.4 in einem Berufsbildungswerk. Dort bekomme ich die Grundsicherung weiter. (Belastungserprobung)

Wie es dann ab Juni/Juli bei mir weiter geht Mal sehen...

Ich will in dem Zeitraum im Sommer gerne trotzdem umziehen aber wegen der Karenzzeit usw. Wird es am Ende schwierig.

Also brauche ich so oder so die Zusicherung vom Amt...

Und Politisch bin ich wirklich gespannt wie die es uns wieder schwer machen wollen.

Fettnäpfchen

DanshiDo

Zitat von: DanshiDo am 20. April 2025, 11:49:15Also brauche ich so oder so die Zusicherung vom Amt...
Nicht zwingend.

Im schon verlinkten
Ratgeber Umzug
steht es genauer, unten eine kl. Zusammenfassung:
Wenn die Angemesenheit gegeben ist und du ohne finanzielle Unterstützung vom JC umziehst dann brauchst du nur den Grund, also die Notwendigkeit, damit das JC die neuen Mietkosten auch trägt.
Dies musst du selbstverständlich beim JC angeben da du ja im selben Kreis wohnen bleibst, nehme ich zumindest an.
Wenn nicht und es wird ein anderes JC zuständig und du brauchst keine finanzielle Unterstützung dann müsstest du nicht einmal das melden, bzw. beantragen.

Zitat von: DanshiDo am 18. April 2025, 14:06:35Meine Mitbewohnerin (Ex) zieht ab dem 1.6.25 aus. Die Gesamtmiete beträgt derzeit 656,90€ das Amt Zahlt für mich 328,45€...ungefähre Rechnung. Die Bemessunggrenze liegt bei mir hier in Dresden bei 1 Person bei 450€ Link Dresden - Bem.grenze
den Grund, also die Notwendigkeit,und das wäre damit gegeben.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

DanshiDo

Hallo alle zusammen,

ich war jetzt eine Weile nicht hier. Ich habe leider immer noch Probleme mit meiner aktuellen Wohnung.

Meine Ex-Partnerin ist schon seid langem ausgezogen, hat schon seid dem 1.6.25 eine neue Wohnung gefunden, weil sie eine Arbeit hat etc.

Ich habe bisher keinen Erfolg bei der Wohnungssuche gehabt! Schlichtweg wegen zwei Komponenten: Ich bin im Bürgergeldbezug und habe einen Hund. Das sind zwei Faktoren die es sehr erschweren! Ich bin in etlichen Wohnungsbörsen + Kleinanzeigen angemeldet und suche und schreibe an.
Auch Bewerbungsunterlagen habe ich gesendet, habe keine Mietschulden, besitze eine Bestätigung des aktuellen Vermieters, meine Schufa liegt bei 98% trotz Bürgergeldes etc.

Jetzt hat mir das Jobcenter einen Brief vorgelegt, wo ich einen Mietvertrag ab dem 1.8.25 vorlegen soll. Ja der ist jetzt bald und bisher habe ich keinen erfolg. Angeblich hätte ich eine Karrenzzeit bis Oktober aber die wollen jetzt schon von mir einen Mietvertrag.

Wie soll ich mit denen kommunizieren? Einen Termin machen? Anrufen? Das ich schlichtweg noch keine Wohnung habe?
Meine Ex-Partnerin hat es irgendwie vergeigt die Kündigung an die jetzige vermietung zu schicken. Jetzt ist es so, dass wir gemeinsam im Mietvertrag stehen. Das heißt, wenn sie kündigt, bin ich auch draussen. Die Kündigungsfrist liegt also bei 3 Monaten.

Dazu kommt meine Psychische Erkrankung etc. Wie ist der Paragraph nach diesem Härtefall-Regelung? Und welche Möglichkeit habe ich den?

Wie sollte ich jetzt handeln?

Ich hoffe Ihr versteht mein Problem,
vielen Dank.

mfg

Anmerkung: Thema wurde hier mit eingefügt. LG Meck

turbulent

Hallo.


Keine Panik! Du wirst (nach dem hier Geschilderten) weder ab August noch ab Oktober auf der Straße sitzen.

Zitat von: DanshiDo am 06. Juli 2025, 18:01:48Jetzt hat mir das Jobcenter einen Brief vorgelegt, wo ich einen Mietvertrag ab dem 1.8.25 vorlegen soll.
Was genau schreibt das JC? Magst Du das mal fotografieren (alles Private abgedeckt) und hier hochladen?

Deine Ex kann nicht alleine kündigen - sie kommt aus dem Mietvertrag nur raus, wenn Ihr das beide wollt. Und bis Ihr beide gekündigt habt, kann der Vermieter auch von ihr seine Miete einfordern. Das war sehr unüberlegt von ihr (das ist aber nicht Dein Problem, klar).

Edit
Habe gerade gesehen, dass das nur eine Fortführung eines älteren Themas ist. Ich bat um Zusammenführung. Ist doch doof, wenn hier nur ein Teil steht. Eigentlich hast Du doch alle Antworten schon bekommen?
Es wäre hilfreich, wenn Du genau beschreibst, was jetzt Deine Sorgen sind bzw. was von dem, was Dir geraten wurde, Du nicht gemacht hast bzw. was nicht funktioniert hat.

Wann hast Du die ersten Schreiben vom JC zu dem Thema bekommen? Was stand drin (am liebsten nicht "ungefähr", sondern am Besten auch fotografieren und uns hier hochladen)?
 

Fettnäpfchen

DanshiDo

Zitat von: turbulent am 06. Juli 2025, 18:22:36Was genau schreibt das JC? Magst Du das mal fotografieren (alles Private abgedeckt) und hier hochladen?
:sehrgut:

Zitat von: turbulent am 06. Juli 2025, 18:22:36Ich bat um Zusammenführung. Ist doch doof, wenn hier nur ein Teil steht.
:sehrgut:  :sehrgut:

Zitat von: DanshiDo am 06. Juli 2025, 18:01:48Angeblich hätte ich eine Karrenzzeit bis Oktober aber die wollen jetzt schon von mir einen Mietvertrag.
Das muss ja in dem Schreiben stehen dass wir lesen wollen und du einstellen sollst!
Wird es wohl nicht weil es schlichtweg falsch bzw. gelogen ist.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

DanshiDo

Zitat von: Fettnäpfchen am 07. Juli 2025, 12:13:14DanshiDo

Zitat von: turbulent am 06. Juli 2025, 18:22:36Was genau schreibt das JC? Magst Du das mal fotografieren (alles Private abgedeckt) und hier hochladen?
:sehrgut:

Zitat von: turbulent am 06. Juli 2025, 18:22:36Ich bat um Zusammenführung. Ist doch doof, wenn hier nur ein Teil steht.
:sehrgut:  :sehrgut:

Zitat von: DanshiDo am 06. Juli 2025, 18:01:48Angeblich hätte ich eine Karrenzzeit bis Oktober aber die wollen jetzt schon von mir einen Mietvertrag.
Das muss ja in dem Schreiben stehen dass wir lesen wollen und du einstellen sollst!
Wird es wohl nicht weil es schlichtweg falsch bzw. gelogen ist.

MfG FN

Hi,

vielen Dank für deine Unterstellung, das ich lüge und mein "Fall" aus dem Finger gelutscht ist. So geht ihr also mit Hilfesuchenden hier um? Oder verstehe ich da was falsch? Und sorry, dass ich nicht gleich alles hochlade, was wäre wenn ich nicht mal die Möglichkeit dazu hätte?

Im Anhang die Bescheide, wo ich gebeten werde ein Mietangebot zu senden. Eine Wohnung hier in dresden und im Sozialbezug zu fidnen, ist sehr schwer. Ich schaue auch schon außerhalb.

Die frage was auch auf mich zukommen wird...
Die Ex-Partnerin ist ja schonn raus, hat aber noch ein haufen Sachen von sich hier, dann entstand hier ein Wasserschaden, weil die Waschmaschine undicht ist...ja ich war dummerweise nicht in der Wohnung als die WaMa lief...also unterstellt sie mir Schaden an ihrer Sache...weil ihre Sachen einfach noch hier sind + Klamotten.

Und solange ich keine Wohnung habe, werde ich sie auch nicht kündigen oder? Wir beide stehen im Mietvertrag, ist das ein Problem?? Das Amt zahlt ja schon die Miete. Oder bin ich jerzt schon verpflichtet die Wohnung zu kündigen ohne eine neue zu haben?? Wie ist das auch mit der Doppelmiete, falls ich eine Wohnung haben sollte und diese noch nicht geräumt ist bzw. die Fristen von 3 Monaten.

Habt ihr soweit alle Infos?

Sheherazade

Zitat von: DanshiDo am 07. Juli 2025, 17:40:57vielen Dank für deine Unterstellung, das ich lüge und mein "Fall" aus dem Finger gelutscht ist. So geht ihr also mit Hilfesuchenden hier um? Oder verstehe ich da was falsch?

Ja, du verstehst da was falsch, aber so was von.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Fettnäpfchen

DanshiDo

Zitat von: DanshiDo am 07. Juli 2025, 17:40:57vielen Dank für deine Unterstellung, das ich lüge und mein "Fall" aus dem Finger gelutscht ist.
auch wenn du gerade etwas dünnhäutig bist solltest du trotzdem dein Hirn einschalten und überlegen was du liest und was du schreibst.

Und falls es mit dem Denken nicht so weit her ist dann nehme ich dir das ab.
Meine Aussage:
Zitat von: Fettnäpfchen am 07. Juli 2025, 12:13:14Das muss ja in dem Schreiben stehen dass wir lesen wollen und du einstellen sollst!
Wird es wohl nicht weil es schlichtweg falsch bzw. gelogen ist.
hat sich auf das Schreiben bezogen und nicht auf dich.

Und schau an kein Wort davon dass
Zitat von: DanshiDo am 06. Juli 2025, 18:01:48Angeblich hätte ich eine Karrenzzeit bis Oktober aber die wollen jetzt schon von mir einen Mietvertrag.
Das mit dem MV bezieht sich ja offensichtlich auf einen von dir gestellten Antrag auf Umzugskosten.
Zitat von: DanshiDo am 07. Juli 2025, 17:40:57Im Anhang die Bescheide, wo ich gebeten werde ein Mietangebot zu senden.
in dem einen Anhang schon
in dem anderen wird ein unterschriebener MV usw. gefordert und das mit "einer Bitte um Mithilfe". Ob das überhaupt ein Verwaltungsakt ist oder ein unbrauchbarer Fetzen Papier gehört auch nicht ins Thema.
Daher gehe ich jetzt erst mal gar nicht darauf ein.

Mein Verdacht dass da was fehlt um einen Zusammenhang zu erstellen ist eher zweitrangig.

Mein Verdacht dass das JC dich über den Tisch ziehen will ist wesentlich größer weil gerade Dresden, zumindest m.M.n., zu den übelsten JC überhaupt gehört.

Und der Hauptgrund des Verdachtes ist die Forderung nach einem unterschriebenen MV!

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

DanshiDo

Zitat von: Fettnäpfchen am 07. Juli 2025, 12:13:14DanshiDo

Zitat von: turbulent am 06. Juli 2025, 18:22:36Was genau schreibt das JC? Magst Du das mal fotografieren (alles Private abgedeckt) und hier hochladen?
:sehrgut:

Zitat von: turbulent am 06. Juli 2025, 18:22:36Ich bat um Zusammenführung. Ist doch doof, wenn hier nur ein Teil steht.
:sehrgut:  :sehrgut:

Zitat von: DanshiDo am 06. Juli 2025, 18:01:48Angeblich hätte ich eine Karrenzzeit bis Oktober aber die wollen jetzt schon von mir einen Mietvertrag.
Das muss ja in dem Schreiben stehen dass wir lesen wollen und du einstellen sollst!
Wird es wohl nicht weil es schlichtweg falsch bzw. gelogen ist.

MfG FN

@Fettnäpchen: Ich habe das mit dem "gelogen" leider so verstanden: "Wenn du die Briefe die wir von dir wollen nicht einstellst...wenn es nichts wird, dann lügst du uns an"

Wenn es sich um ein Missverständnis handelt, dann tut es mir an dieser Stelle leid und bitte um Entschuldigung.

Ich muss aber auch schlicht weg sagen, dass es nicht einfach ist, diese Bescheide zu lesen und zu verstehen leicht ist! Nicht jeder hat ein Abitur und eine 1 in Deutsch! Manche haben Psychische Erkrankungen oder sind schlicht weg nicht gut darin, solche Schreiben zu verstehen.

Man KÖNNTE sich die Arbeit leichter und verständlicher und vor allem Barierefreier gestalten, wenn man die Bescheide verständlicher gestalten würde aber da scheint man kein interesse zu haben, denn dann würden die menschen leichter an ihr Recht kommen.

Zb. Wir beziehen und hiermit auf das Schreiben vom, bezogen auf Ihr Antrag auf " und"
Ich meine...wenn die das so schreiben und davon ausgehen, dass es jeder das Schreiben verstehen soll und dann seinen "Mitwirkungspflichten" nachkommen soll, sollten die verständlicher sein.

Zitatin dem anderen wird ein unterschriebener MV usw. gefordert und das mit "einer Bitte um Mithilfe". Ob das überhaupt ein Verwaltungsakt ist oder ein unbrauchbarer Fetzen Papier gehört auch nicht ins Thema.
Daher gehe ich jetzt erst mal gar nicht darauf ein.

Soll dieses "Bitte um Mithilfe" nicht schlichtweg freundlicher klingen? Das meine ich ja... wie soll man das ganze verstehen? "Wir bitten um Mithilfe" Du kannst musst aber nicht?

Also habe ich unbegründet Angst, dass meine Karrenzzeit bis Oktober 2025 läuft und ich bis dahin aus der Wohnung raus muss, weil die angemessenheit der Wohnung nicht gegeben ist?

Und es soll einen § geben, für Härtelfallregelungen...was ist, wenn ich in Dresden keine Wohnung finde, obwohl ich mich sehr bemühe, jeden Tag nach Wohnungen schaue etc. mir aber jedes mal abgelehnt wird, weil ich "Sie beziehen Grundsicherung, wir vermieten nur an Menschen, die Ihr Einkommen aus Erwerbsarbeit bestreiten" = Ich verstehen: Wir vermieten nicht an Leistungsbezieher...weil Menschen 2ter Klasse? Weil immer Unzuverlässig? Weil wir unser Geld nicht sehen werden?

Kann man da auf Diskriminierung gehen oder bringt das nichts?  :sleep:

ZitatMein Verdacht dass das JC dich über den Tisch ziehen will ist wesentlich größer weil gerade Dresden, zumindest m.M.n., zu den übelsten JC überhaupt gehört.

Und der Hauptgrund des Verdachtes ist die Forderung nach einem unterschriebenen MV!

Woher nimmst du Deine Behauptungen, also auf welche Erfahrungen beziehst du dich? Und Gibt es einen "Stadt-JBC-Raanking" oder ähnliches, wo man selber nachschauen könnte?

Woher soll ich wissen ob die mich betrügen?

Ich habe noch viele andere Bescheide aber wenn ich die hier alle einscannen würde, würde das hier den Rahmen sprengen.