Sanktionsandrohung Trotz Krankenmeldung.

Begonnen von Andre, 25. April 2025, 16:15:13

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Andre

Hallo, Habe heute einen Brief von der Jobkomm bekommen.
In dem Steht, das ich Sanktioniert werden soll, weil ich zu dem Termin am 09.04.2025 nicht erschienen bin.
Ich habe eine Kranknekmeldung hingeschickt, die vom 07.04.2025 bis zum 11.04.2025 galt, Zuerst Per Fax, dann per post.
In dem Brief steht, das ich trotz belehrung über die Rechtsfolgen der Einladung nicht nachgekommen sei heist die haben angeblich nichts von mir bekommen.
Den Sendebericht für das fax habe ich noch.
Der Ist meiner Meinung nach angekommen, weil er sonst zurückgekommen wäre, da ich meine Adresse Auf die rückseite, es Briefs geschrieben habe.

Habe gleichziegt einen Neuen Termin bekommen für den 12.05.2025,.
Da steht drinn, Sollten sie am 12.05.2025 arbeitsunfähig erkrankt sein, informieren sie bitte ihre Ansprechpartenrin, ihren Ansprechpartner über ihre Arbeitsunfähigkeit, und erscheinen Sie Bitte am ersten Tag, an dem sie wieder arbeitsfähig sind im oben genannten Büro des Jobcenter ist dieser tag ein tag, an dem das Jobcenter nicht dienstbereit ist ( z.b Samstag, Sonntag, Feiertag) sprechen sie bitte am folgendenden Werktag bei dem o.g, Ansprechpartner/ der o.g Ansprechpartnerin des Jobcenter, vor.

Zu der Sanktion weis ich nicht, was sich noch sagen soll.
Ich kann denen eine Kopie des sendeberichts schicken und die darauf hinweisen, das die Krankmeldung per Post und Fax Verschickt wurde und wenn die weiter an der sanktion Festhalten, ich es gerne vom Sozialgericht entscheiden lasse, ob ihre sanktion rechtsmäsig ist.
Und das ich eine Antwort erwarte, ob sie weiter an der sanktion Festhalten.

Das mit dem Termin und das ich mich am Nächsten tag dort melden soll, ist das überhaupt richtig so?
Weil, wenn ich dort erscheinen würde, gibt es ja keine Garantie, das der/die Fm anwesend ist.

Ich habe auserdem einen weiteren Brief vom Jobcenter erhalten, das ich wieder mal zum Amtsarzt soll.
ich werde hingehen, aber es Läuft wie immer auf das selbe hinaus 20 Minten untersuchung und das wars.
Waku reula: Der Wahn ist kurz....Die reue Lang
:empathy:

Ottokar

Das BSG (Urteil vom 09.11.2010, Az. B 4 AS 27/10 R) hat klargestellt, dass als Nachweis für die Unfähigkeit, aus gesundheitlichen Gründen einer Meldeaufforderung des SGB II-Leistungsträgers nicht nachzukommen, regelmäßig die Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausreicht.
Nur wenn das JC in der Meldeaufforderung darauf hinweist, dass eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht ausreicht, muss der Leistungbezieher nachweisen, dass die Krankheit es ihm unmöglich gemacht hat, zum Meldetermin zu erscheinen.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Andre

Davon stand nichts in der Einladung vom 09.04.2025.
Waku reula: Der Wahn ist kurz....Die reue Lang
:empathy:

Ottokar

Dann teile denen in der Anhörung mit, dass in der Einladung nicht stand, dass eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht ausreicht, und du ihnen diese nachweislich per Fax am ... zugesendet hast.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
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Andre

Danke für deine Antwort Ottokar.

Ich würde erst mal das hier an die Jobkomm schicken.

Adresse

BG-Nummer: xxx

Guten Tah Herr xxx.

Zu den Terminen am 09.04.2025

Die Kopie des Fax meiner Krankenmeldung vom 09.04.2025 die an die Jobkomm Gesendet wurden liegen diesem Schreiben bei.

Die Kopie ist Klar und deutlich zu sehen und Lesbar.

Die Originale wurden Per Post an die Jobkomm Geschickt mit meiner Absender Adresse und unter Aufsicht von Zeugen.

Wenn sie der Meinung sind das die Krankenmeldungen nicht angekommen seien dann Teilen sie mir das Bitte Per Post mit.

Der Zuständige Datenschutzbeauftragte würde sich sicher dafür interessieren wie ein nachweislich versendeter Faxbericht verschwinden kann.

Das Sozial Gericht in xxx wird dann Entscheiden ob ihre Angedrohte bzw durchgeführte Sanktion Rechtsmäsig ist.

MFG: Andre
Waku reula: Der Wahn ist kurz....Die reue Lang
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