Erstantrag Aufstockendes Bürgergeld Selbstständig

Begonnen von Nira, 27. April 2025, 09:28:26

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Nira

@ angi,

naja, ich meine die haben doch alle Unterlagen um meine Bedürftigkeit zu prüfen.
Ich habe eingereicht wozu ich während des Antragsformulars bei Jobcenter Digital aufgefordert wurde.
Mietvertrag, aktuelle Heiz und Nebenkostenabrechnug, Kontoauszüge seit Januar bis jetzt, vorläufige EKS mit einer Schätzung meiner Einnahmen.
 
Darüber hinaus noch eine Antragsbegründung, Nachweise meiner Ausgaben und den Einkommensteuerbescheid 2024, wobei diese Angaben gar nicht leistungsrelevant sind.
 
Und nun fällt denen noch ein das ich eine Betriebswirtschaftliche Auswertung samt Summen und Saldenliste vorlegen soll, hätte man ja auch gleich einfordern können. Davon ab bin ich dazu nicht verpflichtet. Nicht mal das Finanzamt möchte so etwas von mir, ich mach keine doppelte Buchführung, es reicht für gewöhnlich das Formular EÜR bei Elster.

Für mich riecht das nach Willkür.
 
Warum soll ich mich rechtfertigen für etwas was ich vor Antragsstellung gemacht habe? Ich bin dazu geneigt einen Brief zu verfassen und klarzustellen das diese Forderungen nicht leistungsrelevant sind mit der Bitte, meinen Antrag endlich zu bearbeiteten, statt so unsinnige Spielchen zu veranstalten.


@Fettnäpfchen
Ok, danke dir trotzdem. Vielleicht gibt es noch jemanden der sich damit auskennt

Fettnäpfchen

Nira

Zitat von: Nira am 04. Mai 2025, 14:32:41Warum soll ich mich rechtfertigen für etwas was ich vor Antragsstellung gemacht habe? Ich bin dazu geneigt einen Brief zu verfassen und klarzustellen das diese Forderungen nicht leistungsrelevant sind mit der Bitte, meinen Antrag endlich zu bearbeiteten, statt so unsinnige Spielchen zu veranstalten.
Soll das heißen das du dass gar nicht mehr machst? Also speziell auf die Anforderung vom JC nach der
Zitat von: Nira am 04. Mai 2025, 14:32:41Betriebswirtschaftliche Auswertung samt Summen und Saldenliste vorlegen soll,
Wenn Ja, also nicht mehr machst, dann hast du vollkommen Recht wenn Du genau so einen (erwähnten) Brief schreibst.
Begründung: Was vor Antragstellung war ist irrelevant.

Zitat von: Nira am 04. Mai 2025, 14:32:41Vielleicht gibt es noch jemanden der sich damit auskennt
wenn sich niemand meldet kannst du über den Button "Beitrag melden" (unten rechts) die Moderation/Ottokar freundlich fragen ob er etwas dazu schreiben kann.

MfG FN
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Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Nira

Zitat von: Fettnäpfchen am 05. Mai 2025, 16:06:16Soll das heißen das du dass gar nicht mehr machst? Also speziell auf die Anforderung vom JC nach der
Betriebswirtschaftliche Auswertung samt Summen und Saldenliste ?
Zitat von: Fettnäpfchen am 05. Mai 2025, 16:06:16Wenn Ja, also nicht mehr machst, dann hast du vollkommen Recht wenn Du genau so einen (erwähnten) Brief schreibst. Begründung: Was vor Antragstellung war ist irrelevant.
Ja genau, habe einen Brief geschrieben und denen das genau so erläutert: "ist nicht leistungsrelevant". Habe dann noch geschrieben, dass meine finanzielle Situation bekannt ist und alle nötigen Informationen und Nachweise bereits vorliegen.

Leider habe ich vorab schon den Einkommensteuerbescheid 2024 gesendet, obwohl der für den Erstantrag auch nicht relevant ist. Dachte das JC gibt sich damit zufrieden. Stattdessen wird noch mehr unsinniges gefordert.
Komisch das denen alles nur häppchenweise einfällt, welche Unterlagen angeblich benötigt werden. Mal sehen was es beim nächsten mal ist.

Fettnäpfchen

Nira

Zitat von: Nira am 06. Mai 2025, 08:54:02Ja genau, habe einen Brief geschrieben und denen das genau so erläutert: "ist nicht leistungsrelevant".
Jetzt aktuell auf die Anforderung
oder schon vorher?

Zitat von: Nira am 06. Mai 2025, 08:54:02Mal sehen was es beim nächsten mal ist.
Genau
Vllt gibt es dann einen auf den Deckel..
Leistungspflicht des Leistungsträgers

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Nira

Zitat von: Fettnäpfchen am 06. Mai 2025, 15:42:55Jetzt aktuell auf die Anforderung oder schon vorher?
Nein jetzt aktuell, als es um die Betriebswirtschaftliche Auswertung aus der Zeit vor Antragstellung ging. Diese habe ich verweigert und den Grund dazu im Brief erläutert.

Vorher habe ich (fast) alles was gewünscht war gesendet. Bis auf die Vermieterbescheinigung und die Anlage SA (weil ich die schon beim Antrag ausgefüllt habe). Auch das habe ich Begründet, allerdings in einem gesonderten Brief zuvor.


Fettnäpfchen

Nira

Zitat von: Nira am 07. Mai 2025, 07:12:11Nein jetzt aktuell, als es um die Betriebswirtschaftliche Auswertung aus der Zeit vor Antragstellung ging. Diese habe ich verweigert und den Grund dazu im Brief erläutert.
Dann heißt es abwarten.

MfG FN
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Clyder Kommode

Zitat von: Nira am 27. April 2025, 09:28:26...
1. Antragsbegründung
Ich dachte mein Finanzstatus (Kontoauszüge) begründen meinen Antrag ?  Reicht es wenn ich schreibe mein Bedarf ist durch meine Einnahmen zurzeit nicht gedeckt? Das ist doch eigentlich Logisch, wozu sonst der Antrag
Nur so eine Idee: Als "abhängig Beschäftigte/r" kann man aufgrund Fehlverhalten gekündigt werden oder einfach so kündigen und damit seine Hilfsbedürftigkeit herbeiführen.
Das wird geprüft und zieht Konsequenzen nach sich.

Als Selbstständige geht das logischerweise nicht. Aber es kann sich ja die Frage stellen, wieso auf einmal eine Hilfebedürftigkeit gegeben ist.

Daher die Frage nach der Begründung, z.B. "Insolvenz" oder "Krankheit und nun nur noch x Stunden statt vorher Vollzeit tätig" usw.

Zitat von: Nira am 27. April 2025, 09:28:262. Letzter Einkommenssteuerbescheid
Der wäre von 2024. Ich verstehe nicht warum es wichtig ist was im Jahr 2024 war, da ich zu dem Zeitpunkt keine Leistungen bezogen habe. Meine Kontoauszüge der letzten 3 Monate sollten doch ausreichen. Welche Erkenntnis möchte das Jobcenter daraus ziehen?
Die Erkenntnis, wie das Geschäftsjahr vorher war. Wenn man in 2024 einen erheblichen Gewinn hatte, könnte sich die Frage stellen, wieso in 2025 im April auf einmal eine Hilfebedürftigkeit einstellt. Nur so als MÖGLICHER Gedanke.

Zitat von: Nira am 27. April 2025, 09:28:263. Nachweis zu den Betriebsausgaben
Ich habe eine vorläufige Anlage EKS eingereicht und dort meine Betriebsausgaben angegeben. Reicht es geschwärzte Rechnungen zu schicken?
kommt darauf an, was man schwärzt

Zitat von: Nira am 27. April 2025, 09:28:264. Anlage SV (Sozialversicherung)
Ich habe die Anlage SV bei der Antragstellung bereits beantwortet und verstehe daher nicht warum ich das nochmal ausfüllen soll.
Ich bin bei der Krankenkasse freiwillig gesetzlich versichert. In diesem Formular kann man ankreuzen ob man einen Zuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung beantragen möchte oder nicht.
Ich habe Nein ausgewählt, weil ich nicht nur den Zuschuss möchte, sondern einen Vollantrag gestellt habe, der ja schon die Zahlungen an die Krankenkasse beinhaltet. So liest es sich auch im Merkblatt. Oder war das falsch und ich soll den deshalb nochmal ausfüllen?
Im Titel steht was von Aufstockung, kein "Vollantrag" also 100% Bedürftigkeit, keinerlei eigene Einnahmen. Aufstocken bedeutet, man hat erwirtschaftetes Geld oder sonstige Einnahmen und benötigt zusätzlich etwas.
Aufstockung kann auch bedeutet, man benötigt nur den "Zuschuss" zur KV, der ja 100% betragen kann.



Clyder Kommode

Zitat von: Nira am 04. Mai 2025, 14:32:41Warum soll ich mich rechtfertigen für etwas was ich vor Antragsstellung gemacht habe?
Ich bin dazu geneigt einen Brief zu verfassen und klarzustellen das diese Forderungen nicht leistungsrelevant sind mit der Bitte, meinen Antrag endlich zu bearbeiteten, statt so unsinnige Spielchen zu veranstalten.
P.S. noch hierzu:
Es geht nicht ums Rechtfertigen, sondern ums Darlegen, welche Selbstständigkeit mit welchem Umsatz und welchem Gewinn.
Und wie genannt, natürlich kann das leistungsrelevant sein. Das ist kein Spielchen und man muss sich nicht gleich persönlich angegriffen fühlen.

Niemand weiß, was Du vorher gemacht hast und ob es nachvollziehbar ist, dass Dein Unternehmen auf einmal nicht mehr  genug Gewinn generiert.

Es ist ja nicht so, dass jedermann seine Stunden einfach runterfahren und dann per Amt "aufstocken" darf.
NICHT, dass das bei Dir vorliegt, aber das muss man eben prüfen. Und nein, das ist kein Generalverdacht.
Es sagt niemand, dass Du das gemacht hast, wenn er prüft, die Angaben müssen vermutlich nachvollziehbar sein.

Da wirst Du schlicht jemand, dem z.B. gekündigt wurde, gleichgestellt. :weisnich: