Neue Grundsicherung: Bürgergeld-Regelsätze sollten 2026 unverändert bleiben

Begonnen von Meck, 17. Mai 2025, 01:27:04

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Meck

Konkret geäußert hat sich Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) nicht zu der geplanten Höhe der Neuen Grundsicherung. Es gibt aber Hinweise im Koalitionsvertrag. Zudem gibt es einige Grundregeln, die zur Ermittlung des Regelsatzes gelten und auch bei einer Gesetzesänderung weitergelten werden.

So ist die Bundesregierung zur Wahrung des Existenzminimums verpflichtet, das bestimmt das Grundgesetz. 2010 hatte hierzu das Bundesverfassungsgericht auch ein Urteil abgegeben: ,,Das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG sichert jedem Hilfebedürftigen diejenigen materiellen Voraussetzungen zu, die für seine physische Existenz und für ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben unerlässlich sind", heißt es in dem Urteil.

Im aktuellen Existenzminimumbericht (vorgelegt am 5. November 2024) wird beschrieben, dass die Höhe des aktuellen Bürgergeldes zum 1. Januar 2026 unverändert bleiben sollte. ,,Für die Zwecke dieses Berichts wird damit für 2025 bzw. 2026 ein Regelbedarfsniveau bei Alleinstehenden von 6.756 Euro (563 Euro/Monat) und bei Ehepaaren von 12.144 Euro (1.012 Euro/Monat) angesetzt", heißt es. Auch die Regelbedarfe für Kinder sollten gleich bleiben. Damit kann die Merz-Regierung nicht weniger Bürgergeld oder Grundsicherung auszahlen, als hier festgesetzt. Dafür spricht auch der Bestandschutz im Sozialgesetzbuch: Demnach dürfen Leistungen nicht dauerhaft gekürzt werden.


ZitatWas die neue Regierung aber verändern kann, ist der Anpassungsmechanismus. Also: Wie die Regelsätze angepasst werden, damit sie dem Existenzminimum entsprechen.
ZitatIm Koalitionsvertrag haben Union und SPD dazu folgendes vereinbart: ,,Wir werden den Anpassungsmechanismus der Regelsätze in Bezug auf die Inflation auf den Rechtsstand vor der Corona-Pandemie zurückführen". Das bedeutet, dass die ,,ergänzende Fortschreibung" gestrichen werden dürfte. In Zukunft wird die Neue Grundsicherung also wieder nach dem alten Hartz-IV-Modell errechnet.


-->> https://www.merkur.de/wirtschaft/neue-grundsicherung-so-viel-buergergeld-sollen-arbeitslose-unter-merz-bekommen-zr-93735783.html

Wenn man den Artikel so liest, unabhängig vom GG und Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2010 muss man wie immer ganz genau auf jedes Wort achten, in diesem Fall auf "sollte".
Verwirrend geschrieben und eben keine besonderen neuen Fakten sozusagen  :coffee: .
Finde das grosse Glück in den kleinen Dingen des Lebens und empfinde dadurch wahre Zufriedenheit. LG Meck :bye:

Kopfbahnhof

Zitat von: Meck am 17. Mai 2025, 01:27:04Verwirrend geschrieben und eben keine besonderen neuen Fakten sozusagen
So waren die doch schon immer, einfach nur lauwarmes Gelaber ohne Substanz.

Für mich muss mindestens die Inflation weiterhin ausgeglichen werden.
Das in jedem Jahr, denn die ist bekanntlich nicht weg.

So ist es nichts weiter als eine dreiste Kürzung, welche zudem auch Grusi Leute trifft.