Komplettsanktion einschließlich (!) Miete wegen Meldeversäumnisse

Begonnen von Sonnenstern, 12. Juni 2025, 13:11:01

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Sonnenstern

Hallo.......
mein Problem ist gerade, daß meine Leistungen für Juni komplett gestrichen wurden. Einschließlich Miete - also der Vermieter hat nix gekriegt. Grund sind Meldeversäumnisse. Ich gehe jetzt nicht auf die Details ein, kann ich auf Wunsch noch machen. Ich verstehe auch meine Mitwirkungspflicht und die Folgen.
Aber komplett und die Miete?
Ich muß das beim JC noch regeln. Sollte ich zu keiner Einigung kommen, wollte ich wissen, ob eine Komplettsanktion okay ist. Vor allem bei der Miete.

Sollten noch Fragen dazu sein, immer zu.😏


Sheherazade

Ganz offensichtlich hat man dir die Leistungen (evtl. vorläufig) eingestellt wegen fehlender Mitwirkung. Das sollte dir aber auch schriftlich mitgeteilt worden sein. Das ist keine Sanktion. In der Regel kann man die Mitwirkung auch nachholen und dann wird die Leistungszahlung wieder aufgenommen. Auch das sollte dir schriftlich mitgeteilt worden sein.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Suse

Zitat von: Sonnenstern am 12. Juni 2025, 13:11:01Hallo.......
mein Problem ist gerade, daß meine Leistungen für Juni komplett gestrichen wurden. Einschließlich Miete - also der Vermieter hat nix gekriegt. Grund sind Meldeversäumnisse. Ich gehe jetzt nicht auf die Details ein, kann ich auf Wunsch noch machen. Ich verstehe auch meine Mitwirkungspflicht und die Folgen.
Aber komplett und die Miete?
Ich muß das beim JC noch regeln. Sollte ich zu keiner Einigung kommen, wollte ich wissen, ob eine Komplettsanktion okay ist. Vor allem bei der Miete.

Sollten noch Fragen dazu sein, immer zu.😏


Zu prüfen wäre, ob eventuell wichtige Gründe (z. B. eine Erkrankung) vorliegen, die dieses Meldeversäumnis rechtfertigt. Hierzu liegen zu wenig Informationen vor.

In § 32 SGB II Meldeversäumnisse, steht nichts von einer totalen Streichung der Leistungen.

Die Frage die sich mir stellt ist auch, wurdest du zum Sachverhalt überhaupt angehört? Denn schon mit der Anhörung die auch beim Jobcenter mit einem neuen zeitnahem Termin stattfinden kann, würde die Angelegenheit geklärt werden können.

Mir kommen folgende Schlagwörter in den Sinn:

Die Anhörung
Die Verhältnismäßigkeit
Sicherstellung der Existenz
Einzelfallprüfung

Ob eine totale Einstellung der Leistungen nicht sogar verfassungswidrig ist, wurde wohl noch nicht abschließend entschieden (vielleicht weiß ja da jemand mehr). Das Jobcenter sagt ja, andere sagen eher nein, was nun letztendlich gilt, weiß ich leider nicht.

Auf jeden Fall musst du unbedingt tätig werden, egal in welcher Form. Sich an Sozialverbände wenden, Anwalt einschalten (Beratungshilfe), oder halt direkt mit dem Jobcenter vor Ort die Sache klären bzw. aufklären.

Falls ich mit irgendetwas falsch liege, bitte korrigiert mich gern.


Fettnäpfchen

Sonnenstern

Zitat von: Sonnenstern am 12. Juni 2025, 13:11:01Ich gehe jetzt nicht auf die Details ein, kann ich auf Wunsch noch machen.
Dann geh mal auf die Details ein Rätselraten von unserer Seite bringt dir gar nichts.

MfG FN
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Ottokar

Eine Leistungseinstellung oder -aufhebung wegen Meldeversäumnissen ist rechtswidrig. Dafür gibt es keine Rechtsgrundlage. Zulässig ist nur die Sanktion nach § 32 SGB II, aber auch die nicht unbegrenzt. Das ist auch höchstrichterlich geklärt.
Dazu u.a.
- BSG-Urteil vom 29.04.2015, B 14 AS 19/14 R,
- BSG-Urteil vom 14. Mai 2014, B 11 AL 8/13 R (hier zum ALG I),
ebenso SG München, S 46 AS 785/19 ER vom 18.04.2019.

Die Frage hier ist: hast du einen Aufhebungsbescheid erhalten, oder wurde die Leistung nur vorläufig eingestellt?
Davon hängt das weitere Vorgehen ab.
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