Gutachtern und Umzug

Begonnen von 2_Gerhaard, 14. August 2025, 07:25:33

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2_Gerhaard

Hallo: wie ist es, während man auf das Gutachtern des ärztlichen Dienstes wartet und umzieht , ist dann die Begutachtung unterbrochen und das Gutachtern nichtig oder ist das Gutachtern gültig ? auch im neuen Bundesland?
Danke

Ottokar

Das Gutachten ist auch für das neue JC bindend.
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2_Gerhaard


2_Gerhaard

#3
Ottokar: Ich habe deine Antwort auch so verstanden, dass bei einem Umzug die Begutachtung, die begonnen wurde, nicht unterbrochen wird.

Es ist mir sprachlich Fehler unterlaufen, das heißt nicht Gutachtern, sondern Gutachten.

Ottokar

Ich habe deine Frage so verstanden, dass die Begutachtung bereits erfolgte und du nur noch auf das Gutachten wartest.

Falls jedoch die Begutachtung noch nicht erfolgte und vor dem Umzug auch nicht mehr erfolgt, findet sie auch nicht mehr statt. Mit dem Umzug wird das bisherige JC unzuständig und darf dann auch keine Begutachtung mehr durchführen lassen.
Das nach dem Umzug zuständige JC muss dann diese Begutachtung selbst beantragen. Das musst du dann mit diesem JC klären.
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2_Gerhaard

Zitat von: Ottokar am 14. August 2025, 14:39:08Ich habe deine Frage so verstanden, dass die Begutachtung bereits erfolgte und du nur noch auf das Gutachten wartest.

Falls jedoch die Begutachtung noch nicht erfolgte und vor dem Umzug auch nicht mehr erfolgt, findet sie auch nicht mehr statt. Mit dem Umzug wird das bisherige JC unzuständig und darf dann auch keine Begutachtung mehr durchführen lassen.
Das nach dem Umzug zuständige JC muss dann diese Begutachtung selbst beantragen. Das musst du dann mit diesem JC klären.
Die Bauchatmung läuft, ich warte auf das Gutachten, der Ärztliche Dienst sammelt Diagnosen und ist bereits eingeschaltet.
wenn jetzt der Umzug erfolgt, wie weiter?

Ottokar

Zitat von: Ottokar am 14. August 2025, 14:39:08Mit dem Umzug wird das bisherige JC unzuständig und darf dann auch keine Begutachtung mehr durchführen lassen.
Das nach dem Umzug zuständige JC muss dann diese Begutachtung selbst beantragen. Das musst du dann mit diesem JC klären.
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2_Gerhaard

Zitat von: Ottokar am 14. August 2025, 19:48:22
Zitat von: Ottokar am 14. August 2025, 14:39:08Mit dem Umzug wird das bisherige JC unzuständig und darf dann auch keine Begutachtung mehr durchführen lassen.
Das nach dem Umzug zuständige JC muss dann diese Begutachtung selbst beantragen. Das musst du dann mit diesem JC klären.

Hallo Ottokar:
Danke
Vielleicht hast du mich nicht verstanden: Die Begutachtung läuft! die Begutachtung läuft üb3er Akten, eine Einladung wird es nicht geben.
Die Frage war, wenn eine Begutachtung läuft und man zieht um, was wird aus dieser laufenden Begutachtung???
Wir, die Fallmanagerin und ich, warten auf das Gutachten vom Ärztlichen Dienst. Die Fallmanagerin hat vor rund 6 Wochen den Gesundheitsbogen von mir bekommen und sie hat den Ärztlichen Dienst eingeschaltet und die Begutachtung läuft.
Was wird aus dieser laufenden Begutachtung, wenn man umzieht? wird diese Begutachtung, die läuft, trotzdem vollendet?

Ottokar

Eine Begutachtung erfolgt immer persönlich durch einen Gutachter.
Das was du da beschreibst ist eine Stellungnahme nach Aktenlage.

Zitat von: 2_Gerhaard am 14. August 2025, 20:31:39Was wird aus dieser laufenden Begutachtung, wenn man umzieht? wird diese Begutachtung, die läuft, trotzdem vollendet?
Für den Fall gibt es keine verbindlichen Regelungen.
Da der äD überregional arbeitet, kann das nach dem Umzug zuständige JC das Verfahren übernehmen, sofern das unzuständige JC den Auftrag noch nicht storniert bzw. zurückgezogen hat.
Andernfalls muss das nach dem Umzug zuständige JC das Verfahren neu eröffnen.
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2_Gerhaard