Gab es in meinem Fall eine Sperre? Was soll ich machen?

Begonnen von Benutzer50, 21. August 2025, 14:29:39

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 3 Gäste betrachten dieses Thema.

Benutzer50

Ich brauche Ratschlag bezüglich meiner Leistungsangelegenheit. Danke, falls mir jemand etwas dazu sagen kann. Zuerst eine Zusammenfassung der letzten Jahre:


08/2019 - 08/2023
Ausbildung gemacht und 1 Jahr in dem Betrieb Vollzeit auf Mindestlohnbasis gearbeitet. Danach gekündigt, weil mir der Arbeitgeber keinen Arbeitsvertrag ausgestellt hatte, entgegen der Absprache und Nachfragen und mündliche Vereinbarungen nicht alle eingehalten wurden.

ALG 1 erhalten ohne Sperre, da die Kündigung begründet war.

01/2024 - 03/2024
2,5 Monate übergangsweise in einem anderen Beruf gearbeitet.

05/2024 - 05/2025
1 Jahr und 1 Monat wieder im eigentlichen Beruf bei einem anderen Unternehmen gearbeitet. Danach von meiner Seite gekündigt.



Nun dachte ich, ich muss 3 Monate von meinen Ersparnissen leben, was ich auch getan habe. Jetzt habe ich heute beim Arbeitsamt angerufen, weil ich den Antrag für Bürgergeld online stellen wollte, aber mein Konto deaktiviert war. Deshalb rief ich dort an und so hat sich zufälligerweise herausgestellt, dass ich kein Bürgergeld beantragen kann bzw. die sagen, das Jobcenter würde mich wegschicken, wenn ich es versuche. Ich hätte in der Vergangenheit schon ALG 1 beantragen sollen und ich hätte es teilweise erhalten können. Man hat mir dann 5 Minuten versucht es zu erklären, ich habe es nicht verstanden bzw. konnte nichts dazu sagen.

Jetzt gehe ich morgen zum Arbeitsamt ohne Termin, auf Empfehlung. Aber ich weiß immer noch nicht ganz, welche "Forderung" ich durchsetzen muss, oder wenn sie zu etwas ja oder nein sagen, kann ich nicht beurteilen, ob es jetzt richtig ist oder nicht und wie ich drauf reagiere.

Frage 1: Wie beurteilt ihr das?
Frage 2: Kann ich teilweise noch etwas rückwirkend beantragen?

Hier ist ein Link von einem Ausschnitt aus einem Brief einer Psychologin, der Ende April erstellt wurde.
https://up.picr.de/49966626vk.jpg

Davon weiß das Arbeitsamt soweit nichts. Ich weiß nicht, ob es Sinn macht, das vorzuzeigen, oder ob sich das negativ auf mich auswirken kann, wenn mein Ziel es ist, schnellstmöglich wieder einen Arbeitsplatz zu finden, gerne auch wieder einen Übergangsjob.

Sheherazade

Zitat von: Benutzer50 am 21. August 2025, 14:29:39Nun dachte ich, ich muss 3 Monate von meinen Ersparnissen leben, was ich auch getan habe.

Wahrscheinlich hättest du das müssen, aber du hättest erstmal ALGI beantragen müssen um diese Sperre auch einzukassieren. Jetzt hast du das einfach nur nach hinten verschoben, wenn du jetzt den Antrag auf ALGI stellst. Rückwirkend kann man kein ALGI beantragen.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Benutzer50

Zitat von: Sheherazade am 21. August 2025, 14:40:23
Zitat von: Benutzer50 am 21. August 2025, 14:29:39Nun dachte ich, ich muss 3 Monate von meinen Ersparnissen leben, was ich auch getan habe.

Wahrscheinlich hättest du das müssen, aber du hättest erstmal ALGI beantragen müssen um diese Sperre auch einzukassieren. Jetzt hast du das einfach nur nach hinten verschoben, wenn du jetzt den Antrag auf ALGI stellst. Rückwirkend kann man kein ALGI beantragen.
Das heißt, wenn ich jetzt den Antrag stelle, müsste ich nochmal 3 Monate überbrücken?

Ich dachte man kann ALG 1 nur erhalten, wenn man man gekündigt wird oder der Vertrag ausläuft oder man aus einem berechtigten Grund kündigt. Hat sich daran etwas geändert oder war die Annahme sowieso falsch?

Sheherazade

Zitat von: Benutzer50 am 21. August 2025, 14:51:32Das heißt, wenn ich jetzt den Antrag stelle, müsste ich nochmal 3 Monate überbrücken?

Vermutlich.

Zitat von: Benutzer50 am 21. August 2025, 14:51:32war die Annahme sowieso falsch?

Ja. Wenn du dir die entsprechende Anwartschaft erarbeitet hast, hast du Anspruch auf ALGI (Versicherungsleistung). Man muss diesen Anspruch aber mit einem Antrag geltend machen.

"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Benutzer50

Okay, danke. Da habe ich Mist gebaut. Meine Ersparnisse reichen bestimmt noch für 1,5 weitere Monate. Dann versuche ich jetzt wieder die Suche nach einem Job in einem anderen Bereich und frage morgen vor Ort nochmal nach möglichen Optionen.

Sheherazade

Und warum beantragst du jetzt nicht ALGI und gleichzeitig Bürgergeld? Du denkst schon wieder zu kompliziert.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Benutzer50

Zitat von: Sheherazade am 21. August 2025, 16:06:58Und warum beantragst du jetzt nicht ALGI und gleichzeitig Bürgergeld? Du denkst schon wieder zu kompliziert.

Mir wurde gesagt, die werden mich wieder wegschicken.

Sheherazade

Zitat von: Benutzer50 am 21. August 2025, 16:20:17Mir wurde gesagt, die werden mich wieder wegschicken.

Du lässt dir zuviel erzählen. Das Jobcenter kann und wird dich nicht wegschicken, wenn du endlich mal nachweislich ALGI beantragst.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"