Aufforderung zu Beantragung von Sozialhilfe direkt Ohne Antrag auf Rente

Begonnen von 2_Gerhaard, 21. August 2025, 14:02:50

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2_Gerhaard

Hallo:
Es ist bei uns hier so üblich, wenn man durch den Ärztlichen Dienst länger als 6 Monate für unter 3 Stunden täglich erwerbsunfähig gemacht wird, dass man dann aufgefordert wird, Sozialhilfe zu beantragen.
Wie das ist, wenn jemand dauerhaft aus dem Arbeitsmarkt herausgenommen = Erwerbsunfähig erklärt wird, kann ich nicht sagen, ich beschränke mich auf meinen Fall.
Und in meinem Fall ich für länger als 6 Monate aber nicht dauerhaft erwerbsunfähig und daher wurde ich vom Jobcenter direkt Ohne Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung aufgefordert, Sozialhilfe zu beantragen, das steht in dem Bescheid -Schreiben auch so, dass ich vorrangige Leistungen beantragen muss und Sozialhilfe beim Amt für Grundsicherung beantragen muss und das nachweisen muss, ob genehmigt oder nicht.
Fragen dazu:
Wird das dauerhaft so bei Sozialhilfe bleiben so ohne Rentenversicherung? Oder wird man irgendwann aufgefordert, Rente wegen Erwerbsminderung zu beantragen?
Wenn man hier im alten Wohnort auf dieser Weise Sozialhilfe erhält und umzieht, dann wird man im neuen Wohnort auch Sozialhilfe erhalten? Richtig? Den Bescheid der Bewilligung der Sozialhilfe von hier mitnehmen? Ist das so?
Es gibt weitere Fragen, die mir im Moment nicht einfallen, ich würde sie nachreichen.
Danke.

Kopfbahnhof

Zitat von: 2_Gerhaard am 21. August 2025, 14:02:50wurde ich vom Jobcenter direkt Ohne Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung aufgefordert, Sozialhilfe zu beantragen
Durchaus möglich, da du aktuell, anscheinend auf Dauer erwerbsunfähig bist.

Zitat von: 2_Gerhaard am 21. August 2025, 14:02:50wird man irgendwann aufgefordert, Rente wegen Erwerbsminderung zu beantragen?
Wäre das für dich keine Option?

2_Gerhaard

Zitat von: Kopfbahnhof am 21. August 2025, 17:14:50
Zitat von: 2_Gerhaard am 21. August 2025, 14:02:50wurde ich vom Jobcenter direkt Ohne Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung aufgefordert, Sozialhilfe zu beantragen
Durchaus möglich, da du aktuell, anscheinend auf Dauer erwerbsunfähig bist.

Zitat von: 2_Gerhaard am 21. August 2025, 14:02:50wird man irgendwann aufgefordert, Rente wegen Erwerbsminderung zu beantragen?
Wäre das für dich keine Option?

Durchaus möglich, da du aktuell, anscheinend auf Dauer erwerbsunfähig bist. <<< Ja, aber der ärztliche Dienst hat mich unter 3 Stunden täglich für mehr als 6 Monate aber nicht dauerhaft eingestuft.

Die EU Rente möchte ich beantragen, dazu ist aber die Aufforderung notwendig! auch für andere Sachen, daher noch mal die Fragen, ob diese Aufforderung vom Sozialamt kommen würde und wenn ja wann?
Das Ganze ist in Berlin.

das ist diese Aufforderung: Aufforderung §45 SGB XII

Kopfbahnhof

Zitat von: 2_Gerhaard am 21. August 2025, 17:46:27Die EU Rente möchte ich beantragen, dazu ist aber die Aufforderung notwendig!
Du kannst bei Deiner RV jederzeit einen Antrag auf EM-Rente stellen.
Dazu muss Dich keiner auffordern.

Zitat von: 2_Gerhaard am 21. August 2025, 17:46:27mehr als 6 Monate aber nicht dauerhaft eingestuft.
Mehr als 6 Monate reicht für das JC für eine Aufforderung zum Sozialamt zu gehen.
Da Du aktuell für das JC als nicht erwerbsfähig eingestuft bist.


2_Gerhaard

KB: danke für deine sehr gute Antworten.
Ja, man kann einen Antrag stellen, aber eine Aufforderung wäre besser.
Ja, für das Jobcenter bin ich "nur" für Sozialamt krank.

Kopfbahnhof

Zitat von: 2_Gerhaard am 21. August 2025, 18:08:45aber eine Aufforderung wäre besser
Dann rede mit deinem JC, damit sie dich dazu auffordern.

Dann wärst du bis zur Entscheidung der RV, auch weiterhin beim JC.

Das wäre dann weiterhin für dich zuständig, auch wenn der Antrag von dir aus gestellt wird.

Dazu musst du aber aktuell noch im Leistungsbezug beim JC sein.

2_Gerhaard

Zitat von: Kopfbahnhof am 21. August 2025, 18:19:00Dazu musst du aber aktuell noch im Leistungsbezug beim JC sein.
Ja, das bin ich weiterhin.
Aber nach dem Gutachten des Ärztlichen Diensts hat mich das Jobcenter aufgefordert, einen Antrag auf Sozialhilfe beim Sozialamt zu stellen, das ist ein Zitat aus dem Bescheid von heute, vorrangige Leistung.
Die Fallmanagerin vom Jobcenter schreibt vor ein Paar Minuten über Jobcenter digital:
Das Sozialamt wird nach Ihrem Antrag prüfen, ob es Sie in die Zuständigkeit übernimmt. Es kann auch sein, dass das Sozialamt noch eine Stellungnahme von der Rentenversicherung anfordert, weil diese abschließend über die Erwerbsfähigkeit zu entscheiden hat. Das bleibt abzuwarten.

Wenn Sie Leistungen nach dem SGBXII erhalten, werden diese immer für 12 Monate bewilligt.


Nachtrag:
Eine Frage: wenn das Sozialamt den Antrag auf Sozialhilfe bewilligt, kann man mit diesem Bescheid dann auch in anderen Städten, Gemeinden, Bundesländern Sozialhilfe beantragen? oder muss man sogar?

Kopfbahnhof

Zitat von: 2_Gerhaard am 21. August 2025, 18:40:44hat mich das Jobcenter aufgefordert, einen Antrag auf Sozialhilfe beim Sozialamt zu stellen
Du könntest dem JC damit zuvor kommen, indem Du einen Antrag auf EM-Rente stellst, statt zu SA zu gehen.

Zitat von: 2_Gerhaard am 21. August 2025, 18:40:44in anderen Städten, Gemeinden


Wenn ein neuer Wohnsitz, muss dort ein neuer Antrag auf Sozialhilfe gestellt werden.
Es sei denn, Du möchtest keine, dann nicht.


2_Gerhaard

Zitat von: Kopfbahnhof am 21. August 2025, 18:47:50Wenn ein neuer Wohnsitz, muss dort ein neuer Antrag auf Sozialhilfe gestellt werden.
Es sei denn, Du möchtest keine, dann nicht.

Danke.
Also es muss weiter Sozialhilfe sein, nach Antragsstellung und Genehmigung, wenn ich das richtig sehe.
Also muss es woanders in einem anderen Bundesland oder Gemeinde mit der Sozialhilfe weitergehen. So verstehe ich das jetzt, hoffentlich richtig.

Kopfbahnhof

Zitat von: 2_Gerhaard am 21. August 2025, 18:50:59Also es muss weiter Sozialhilfe sein
Wenn erwerbsunfähig, bleibt nur das SA.

Bei Umzug beide Sozialämter vorab informieren, läuft ähnlich wie beim Bürgergeld, was den Umzug angeht.

2_Gerhaard

Zitat von: Kopfbahnhof am 21. August 2025, 18:57:25Wenn erwerbsunfähig, bleibt nur das SA.

Bei Umzug beide Sozialämter vorab informieren, läuft ähnlich wie beim Bürgergeld, was den Umzug angeht.

Dankeschön

Bundspecht

Moin,

wenn ich mich jetzt nicht irre, geht Rente (da Du ja ehh keine 3 Stunden/Tag) Arbeiten kannst ,vor Sozialhilfe !

Den Antrag auf EM Rente , kannst Du sogar Online Stellen. Die Formulare kann man alle am PC ausfüllen (Anlagen kann man hochladen) , und dann alles Online zum Rententräger senden.

Oder aber Du rufst kurz da an und fragst welche Formulare Du ausfüllen musst (haben alle bestimmte Nummern R0215 z.B.)

Diese kann man sich dann als PDF (ausfüllbar am PC) runterladen, ausdrucken unterschreiben und per Post an den Rententräger.

Dazu muss dich das JC aber nicht auffordern. Auch bin ich mir da nicht sichert, ob das JC "rechtliche" überhaupt da was zu sagen hat. Da ich der Meinung bin , dass Rente vorgeht.

Zitat von: Kopfbahnhof am 21. August 2025, 18:19:00Dann wärst du bis zur Entscheidung der RV, auch weiterhin beim JC.

Das ist man auch , wenn man den Antrag ohne Aufforderung stellt. Und so ein Antrag kann wen das JC "Pech" hat einige Jahre dauern. Und in der Zeit , hat man so "ziemlich" seine Ruhe vor dem JC  :grins:
So viele Idioten, und nur eine Sense.

Irgendwann legte der Tot seine Sense beiseite , und bestieg einen Mähdrescher, um den Idioten Herr zu werden !

Kopfbahnhof

Zitat von: Bundspecht am 21. August 2025, 20:22:49Das ist man auch , wenn man den Antrag ohne Aufforderung stellt.
Antwort 5? Satz 3 ?  :zwinker:

Zitat von: Bundspecht am 21. August 2025, 20:22:49Auch bin ich mir da nicht sichert, ob das JC "rechtliche" überhaupt da was zu sagen hat
Nur wenn man sich weigert so einen Antrag zu stellen, dann kann das JC selbst einen bei der RV stellen.

Stellt man den von sich aus, hat ein JC nicht mitzureden.

Warum hier das JC EM-Rente nicht ins Spiel gebracht hat, keine Ahnung.

Evtl. weil @TE keinen Anspruch darauf hat, ist das evtl. so @TE?

2_Gerhaard

Hallo: Neuigkeiten:
Ich habe heute Post vom Sozialamt bekommen, das Sozialamt möchte meine dauerhafte Erwerbsminderung feststellen, da ist ein Formular so ähnlich wie der Gesundheitsbogen für Ärztlichen Dienst dabei, allerdings sehr klein, nur 1 Seite und die Entbindung von der Schweigepflicht für Arzt. Ich habe nach diesem Formular im Internet gesucht und nicht gefunden, kennt es jemand? Das ist in Berlin.
Meine Erwerbsminderung war durch den Ärztlichen Dienst für unter 3 Stunden täglich und mehr als 6 Monate, aber nicht dauerhaft, festgestellt worden.
Ich frage mich, wie das Sozialamt das macht??? Weißt jemand und kennt Jemand so etwas, dass das Sozialamt die dauerhafte Erwerbsminderung feststellen möchte? Wie machen sie das?
In dem Schreiben steht, dass es gut wäre und für den Gutachter die Feststellung erleichtern würde, wenn ich Befunde, Bescheinigungen und Diagnosen hinschicke. Welchen Gutachter meint das Sozialamt? Hat das Sozialamt eigene Gutachter?, die eine dauerhafte Erwerbsminderung feststellen können?
Danke.

PS: neben diesem medizinischen Formular bekam ich den Antrag auf Sozialhilfe auch, also den normalen Antrag, der fällig wurde, als meine Erwerbsminderung für unter 3 Stunden täglich, mehr als 6 Monate aber nicht dauerhaft, festgestellt wurde.

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Das Formular ist so, ich schreibe ab, weil ich kein Scanner habe:

..................... ..............................
Eins: Angaben zu Person: Name Geburtsdatum, Rentenversicherungsnummer
Zwei: ich mache folgende Gesundheitsstörungen geltend:
Das ein leerer Platz für Krankheiten

Drei: Ärztliche Behandlung:
Arzt(Name Anschrift Telefonnummer)
In Behandlung wegen (Bundesgericht /Ärztliches Gutachten ist beigefügt)
Das steht in dem Formular exakt so!
Vier: Schwerbehinderung: Ja oder Nein
Fünf: Beschäftigungsübersicht:
Beschäftigung in einer geschützten Einrichtung Ja oder Nein
Gutachten des Fachausschusses ist beigefügt:  Ja Nein
Beschäftigung außerhalb einer geschützten Einrichtung: Ja Nein
Zuletzt beschäftigt als-----
Am----
.......................................................
Das ist das Formular, exakt so. wer kennt dieses Formular? Gibt es dieses Formular im Internet? Das ist ein Berliner Formular.

Bundspecht

Zitat von: 2_Gerhaard am 05. September 2025, 18:48:57Ich frage mich, wie das Sozialamt das macht??? Weißt jemand und kennt Jemand so etwas, dass das Sozialamt die dauerhafte Erwerbsminderung feststellen möchte? Wie machen sie das?


Gar nicht, dass kann NUR der Rententräger !

Dazu bedarf es einen Antrag, ob das Sozialamt den in deinem Namen stellen kann/darf , weiß ich nicht.
So viele Idioten, und nur eine Sense.

Irgendwann legte der Tot seine Sense beiseite , und bestieg einen Mähdrescher, um den Idioten Herr zu werden !