Steuererklärung bzw. Rückzahlung und ALG I

Begonnen von falke278, 10. Juni 2025, 17:16:40

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Rotti

ja mehrere Nebeneinkünfte oder andere Steuerpflichtige Einkünfte ist klar aber ALG I alleine wird sicher keinen Finanzbeamten verpflichten dich anzuschreiben wenn klar ist du bekommst Geld zurück nur mal so am Rande. Eine Aufforderung vom JC wäre da eine Pflicht für mich.
ich hab die letzten Jahre wo ich als Arbeitnehmer gearbeitet habe Alg I bezogen habe noch nie eine Aufforderung vom Finanzamt bekommen und nach 2 Jahren einen Lohnsteuerjahresausgleich beantragt und auch ALG I rückwirkend angegeben solang der Staat einem was Schuldet, wird er sicher sich nicht melden.
Keine Einkommenssteuererklärung zu machen wäre ja dumm als Arbeitnehmer der alleine ALG I bezogen hat denn es kommt meistens Geld zurück
Ich bin diktatorisch, nur mit stark demokratischem Einschlag.    Konrad Adenauer