Jobcenter Verlant Mietbscheinigung.

Begonnen von Andre, 13. Oktober 2025, 09:29:20

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Kopfbahnhof

Warum so kompliziert?
Die Drohungen bringen eh nichts, wird eher ein Nachteil sein.

Einfach alles wo es um die Mietzahlungen geht, inkl. der Stadtwerke zum JC schicken.
Dazu muss man nicht unbedingt den Vordruck vom JC nehmen.
Die brauchen das schon, um alles korrekt berechnen und prüfen zu können, also auch die NK.

Die müssen dir doch geschrieben haben, was sie alles haben wollen.

Nur der VM bleibt halt außen vor.
Der weiß eh nicht, was du an die Stadtwerke zahlst.


Andre

Es stand drin das sie die Heiz und Nebenkostenabrchnungen haben wollen.
Nach einem Telefonat wo ich erklärt habe das Geld für die Gasrechnung an die Stadtwerke geht hat sie gesagt das die Abrechnungen der Stadtwerke reich wo das drauf steht.
Am Montag bestätigte mir die Dame am Telefon das diese Unterlagen angekommen sind und das die Mietbeschinung fehlt.
Nur die Mietbeschinung Müste ich so wie ich sie vom Jobcenter runtergeladen und ausgefüllt habe hinschicken.
Sie sagte NUR DIE MIETBESCHIGUNG.
Ich würde sie wie in der Antwort 44 geschrieben dorthin hinschicken halt mit dem Hinweis das ich die Jobcenter Bescheinigung ausgefüllt habe die man dort Downloaden kann.
Waku reula: Der Wahn ist kurz....Die reue Lang
:empathy:

Bimimaus5421

Zitat von: Andre am 14. Oktober 2025, 19:00:51Es stand drin das sie die Heiz und Nebenkostenabrchnungen haben wollen.
Nach einem Telefonat wo ich erklärt habe das Geld für die Gasrechnung an die Stadtwerke geht hat sie gesagt das die Abrechnungen der Stadtwerke reich wo das drauf steht.
Am Montag bestätigte mir die Dame am Telefon das diese Unterlagen angekommen sind und das die Mietbeschinung fehlt.
Nur die Mietbeschinung Müste ich so wie ich sie vom Jobcenter runtergeladen und ausgefüllt habe hinschicken.
Sie sagte NUR DIE MIETBESCHIGUNG.
Ich würde sie wie in der Antwort 44 geschrieben dorthin hinschicken halt mit dem Hinweis das ich die Jobcenter Bescheinigung ausgefüllt habe die man dort Downloaden kann.
Mit jc Mitarbeiter telefoniert man nicht oder hast du einen Nachweis für das Gespräch ?
Alles schriftlich
Die Mieterbescheinigung ist eine rechtswidrige Handlung der jc zu fordern .
Das BSg urteil hatte ich schon in 14 dazu gepostet.
Warum willst du unzulässige Sachen dem Jc übermitteln?
Damit outet du dich als Bürgergeldempfänger gegenüber dem Vermieter und das ist ein Datenschutzverstoss denn dem Vermieter geht es nix an wovon der seine Miete erhält .
Warum den Jc noch mehr Macht und Kontrolle in den Händen geben ?🙈

Andre

Das was ich verschicke beinhaltet nicht mehr Infos als sie bereits haben.
Die bekommen also die Informationen die sie bereits haben.
Das Faxe ich der Frau von der Jobkomm und schicke es per Post

Guten Tag Frau x

Diese Mietbescheinigung stammt von Der offiziellen Jobcenter Seite ( Mietbescheinigung Job Center Bei Google habe ich eingegeben) und wurde demnach wie gefordert ausgefüllt, was für
mich bedeutet, das ich meinen Verpflichtungen nachkam.

Eine Mietbescheinigung ist für neue Wohnungen vorgesehen in die man Einzieht.

Eine Unterschrift vom Vermieter ist nicht notwendig, das es Daten dritter sind.
Mein Vermieter soll von meinem Bezug durch Bürgergel nichts erfahren.
Weitere benötigte Daten entnehmen sie bitte dem Mietvertrag, der ihnen vorliegt/Gespeichert ist.

Ich Überweise den Stadtwerken Monatlich mehr Geld als Gefordert Aus meinem mir Zustehenden Regelsatz damit ich keine Minus bei der Abrechnung habe deshalb Entstand ein Guthaben.
Falls ein Restbetrag aus Wasser, Gas und Abwasser besteht, den ich ihnen nachzahlen muss, dann teilen sie mir das Bitte Per Post mit mit dem genauen Betrag.


Dieses Schreiben und die benötigten Unterlagen wurde unter Aufsicht von Zeugen Per Post und Fax Verschickt.
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Kopfbahnhof

Zitat von: Andre am 14. Oktober 2025, 21:04:51Ich Überweise den Stadtwerken Monatlich mehr Geld als Gefordert Aus meinem mir Zustehenden Regelsatz
Zumindest bei den HK sollte man das nicht tun, sondern das zahlen, was auch vom JC kommt.

Da aber seit 2021 keine BK Abrechnung eingereicht wurde, kann das ja kein JC wissen.

Zitat von: Andre am 14. Oktober 2025, 21:04:51Falls ein Restbetrag aus Wasser, Gas und Abwasser besteht, den ich ihnen nachzahlen muss
Was man eigentlich auch selbst leicht überprüfen kann.

Zitat von: Andre am 14. Oktober 2025, 21:04:51Eine Mietbescheinigung ist für neue Wohnungen vorgesehen
Selbst da nicht, wenn alles im MV steht.

Mit dem letzten Satz wirst du beim JC kaum keinen beeindrucken, kann man weglassen.

Andre

Danke Kopfbahnhof ich habe das ganze heute gegen 13 Uhr bereits Per Fax und Post an die Jobkomm geschickt weil die das ja bis zum 16.10.2025 haben wollen.
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Ottokar

Du solltest das JC mal auf das "Rundschreiben Nr. 12 zum Datenschutz in den gemeinsamen Einrichtungen" des Bundesdatenschutzbeauftragen hinweisen, worin der BfDI erneut darauf hinweist, dass Jobcenter keine vom Vermieter ausgefüllten und unterschriebene Mietbescheinigung fordern dürfen, da dies datenschutzrechtlich unzulässig ist.
Und fragen, ob du dich wegen dem datenschutzrechtlichen Verstoß beim Bundesdatenschutzbeauftragen beschweren sollst, ober ob sie diese Forderung zurücknehmen.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Andre

Danke Ottokar.
Ich habe am 20.10.2025 einen Termin bei meiner Fm.
Ich Könnte das was mir Bimimaus5421 aus Antwort 2 Ausdrucken und das:

Entgegen weit verbreiteter Auffassung ist der Vermieter nicht verpflichtet, dem Mieter oder dem Jobcenter eine sogenannte Mietbescheinigung auszustellen. Nach § 67a Absatz 2 Satz 1 SGB X sind Sozialdaten beim Betroffenen zu erheben. Das Jobcenter ist deswegen verpflichtet, die für die Prüfung von Leistungen für Unterkunft und Heizung (KdU) nach § 22 SGB II benötigten Daten beim Betroffenen selbst zu erheben. Dies ist aber nicht der Vermieter sondern der Mieter selbst. Auch der Mieter benötigt jedoch grundsätzlich keine Mietbescheinigung, um gegenüber dem Jobcenter die Kosten seiner Unterkunft nachzuweisen. Die Art und Weise, wie der Betroffene die Daten zu erbringen hat, wird vom Gesetz nicht näher bestimmt. Auf die von Jobcentern verlangte Vermieterbescheinigung besteht deshalb kein Anspruch. Als Nachweis der Mietkosten reicht in der Regel die Vorlage des Mietvertrages und die Vorlage von Unterlagen zu Neben-, Heiz- und sonstigen Kosten aus. Zwar fehlen ohne eine Vermieterbescheinigung diverse Angaben wie das Alter des Hauses und zu eventuellen Modernisierungen. Sofern der Mieter derartige Daten nicht kennt, kann das Jobcenter das Alter eines Hauses beispielsweise beim Katasteramt erfragen oder muss sdas Haus gegebenenfalls besichtigen und eigene Feststellungen treffen.Nach einer grundlegenden Entscheidung des Bundessozialgerichtes kann das Jobcenter allerdings den Vermieter nicht ohne Einwilligung des Mieter um diesbezügliche Auskünfte angehen. (BSG, Urteil vom 25. Januar 2012 (Az. B 14 AS 65/11 R 1)

Mit dem Namen der Dame die die Beschneinigung Verlangt am Schalter abgeben und mir es Schriftlich dort geben lassen das ich es dort abgab.
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Andre

Also hat das Jobcenter mir Nachweislich mit einer Sanktion gedroht (Erpresst) wenn sie die Mietbescheinigung nicht bekommen haben damit auch gegen den Datenschutz Verstossen.
Also sie haben mich erpresst umd gegen den Datenschutz zu Verstosen.
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Kopfbahnhof

Zitat von: Andre am 16. Oktober 2025, 17:44:16Also hat das Jobcenter mir Nachweislich mit einer Sanktion gedroht
Mündlich und telefonisch kannst du so eine Drohung, getrost in die Tonne kloppen.

Nur schriftliches zählt, aber da wird nichts kommen, falls doch, hast du was Gutes gegen dein JC in der Hand.

Andre

Ja habe ich Schriftlich Der Brief wurde am 29.09.2025 Erstellt und mir wurde darin geschrieben das wenn ich bis zum 16.10.2025 die Mietbescheinigung nicht Nachreiche das das meine Geldleistungen ganz versagt werden können auf Seite 1 steht das also Hauptseite mit Meiner Adresse BG-Nummer usw.
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Andre

Also am Montag habe ich den Termin bei meiner Fm.
Ich würde das aus der Antwort 52 Am Schalter in der jobkomm abgeben und den Namen der Frau aus der weiterbewilligung drauf schreiben weil sie ja die Mietbescheinigung will.
Ich würde noch dazu schreiben das ich durch ihren Brief beweisen kann das sie die Bescheinigung will und mich sanktioniert wenn ich ihr die Bescheinigung nicht zuschicke und sie bitte mir weiterbewilligung zu gewähren im vollen Umfang.
Da ich keinen Drucker habe würde ich das Samstag in der Stadt ausdrucken.
Der Termin ist Montag um 9 Uhr.
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Andre

Das würde ich am Montag beim Jobcenter am Schalter abgeben.

Guten Tag, Frau x,

In Ihrem Brief vom 29.09.2025 schickten sie mir eine Aufforderung zu Mitwirkung.
Die Abrechnung der Stadtwerke Liegen ihnen bereits vor, die ich ihnen Per Post zugesandt habe.

Sie Forderten mich Zusätzlich noch auf, Ein Mietbescheigung ihnen zu schicken.
In dem Brief steht, das ich zu keine Geldleistungen mehr erhalte, wenn ich ihnen die Beschinigung nicht zuschicke.

Hiermit Weise ich sie darauf hin, das der BFDI in dem Rundschreiben Nr. 12 zum Datenschutz in den gemeinsamen Einrichtungen (Jobcen-ter) Im Punkt 2. Vermieterbescheinigung auf Folgendes Hinweist.

Das Jobcenter darf Kunden und Kundinnen nicht zur Vorlage einer vom Vermieter ausge-
füllten und unterschriebenen Mietbescheinigung verpflichten. Die verpflichtende Aufforde-
rung zur Vorlage einer vom Vermieter auszufüllenden Bescheinigung ist bereits im 25. Tä-
tigkeitsbericht (9.1.8 Nachweis der Unterkunftskosten) abschließend bewertet worden. Die
datenschutzrechtliche Unzulässigkeit ergibt sich daraus, dass der Vermieter hierdurch re-
gelmäßig Kenntnis vom SGB-II Leistungsbezug erhält. Zudem bestehen weder gesetzliche
Auskunfts- noch Mitwirkungspflichten des Vermieters gegenüber dem Jobcenter. Darüber
hinaus ist eine Vermieterbescheinigung auch nicht zur Aufgabenerfüllung erforderlich, da
die darin enthaltenen Informationen auch über andere Wege (beispielsweise den Mietver-
trag) beigebracht werden können.
Aber: Bei einem Antrag auf Leistungen für Unterkunft und Heizung können die tatsächli-
chen Aufwendungen anerkannt werden, und zwar, soweit sie angemessen sind (§ 22 SGB II).
Hierzu müssen Leistungsbeziehende Ihnen gegenüber Nachweise erbringen, mit denen Sie
diese gesetzliche Vorgabe prüfen können. In welcher Form diese Nachweise erbracht, wer-
den, entscheiden die Leistungsbeziehenden selbst. Die mit einer Vermieterbescheinigung
abgefragten Daten können in der Regel auch mit anderen Unterlagen wie beispielsweise
dem Mietvertrag oder der Nebenkostenabrechnung nachgewiesen werden. Viele Jobcen-
ter haben einen Vordruck entwickelt, aus dem die Angaben hervorgehen, die sie zur Prü-
fung des gesetzlichen Anspruchs benötigen. Damit dem jeweiligen Vermieter keine Rück-
schlüsse auf den Leistungsbezug möglich sind, dürfen Sie auch einen Vordruck verwenden,
aus dem nicht hervorgeht, für welchen Zweck und für welche Behörde er ausgefüllt wird.
Das Ausfüllen dieses Vordruckes ist jedoch freiwillig.

Das bedeutet, das sie mir mit dem Brief vom 29.09.2025 Selbst Bewiesen haben, das mir Unter Androhung einer Kompletten Sperrung meines mir Zustehenden Geldes eine Mietbescheinigung Verlangten.
Auserdem Haben sie Mich ohne Vorwarnung, ohne Brieflicher Vorankündigung und ohne die Möglichte einer Anhörung willkürlich Sanktioniert.

Eine Sanktion muss schriftlich mitgeteilt werden. Das ist in § 331 Abs. 1 S. 1 SGB III und § 40 SGB II festgelegt.

Ich Bitte sie Höflich darum, meinen Weiterbewilligungsbescheid zu Gehnehmigen und mir das Fehlende geld für den MOnat Oktober zu Überweisn bis zum 28.10.2025.
Wenn dies Nicht Geschieht, sehe ich mich Gezwungen, mich an den BFDI Zu wenden und an das Sozialgericht in x.
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turbulent

Zitat von: Andre am 16. Oktober 2025, 21:37:41die darin enthaltenen Informationen auch über andere Wege (beispielsweise den Mietver-
trag)
"auf Ihren Kontoauszügen sind andere Beträge als bei uns hinterlegt"
Wie willst Du nachweisen, warum Du diese Beträge zahlst? Wie soll das JC überprüfen, welche Beträge Du schuldest?
Das von Dir zitierte bezieht sich nur auf JC-Kunden, die ihren Vermietern das zahlen, was im Mietvertrag (bzw. Mieterhöhungsschreiben) verlangt ist - und nicht Beträge, die das JC nicht kennt.

Andre

Das habe ich in dem Thema bereits erklärt dazu schreibe ich nichts mehr.
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