Härtefall? Leistung wird eingestellt Erwerbsminderung

Begonnen von marco, 11. Oktober 2024, 16:31:24

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Kopfbahnhof

Zitat von: Sheherazade am 18. Dezember 2025, 17:42:02Eine elektronische Überweisung in Euro innerhalb des SEPA-Raums darf maximal einen Bankarbeitstag dauern
Darum geht es hier nicht.

Sondern um den Zahlungslauf und die tatsächliche Wertstellung auf dem Konto.

Wenn der am 22/23 startet, kann Weihnachten schon dazwischen hauen.

Sheherazade

Zitat von: Kopfbahnhof am 18. Dezember 2025, 17:51:26Sondern um den Zahlungslauf und die tatsächliche Wertstellung auf dem Konto.

Ganz offensichtlich hat der Sachbearbeiter aber von Auszahlung geschrieben und nicht von Zahllauf.

Zitat von: marco am 17. Dezember 2025, 21:54:08die Auszahlung der Leistungen für den Monat 1/2026 sind für den 22. / 23.12.2025 geplant.

"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Kopfbahnhof

Zitat von: Sheherazade am 18. Dezember 2025, 18:23:22Ganz offensichtlich hat der Sachbearbeiter aber von Auszahlung geschrieben
Selbstverständlich weißt du das ja ganz genau, vor allem wie das gemeint ist.

Deine ständige Korinthenkackerei ist da kaum hilfreich dabei.

Ottokar

Leistungen des SGB II und der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung des SGB XII werden monatlich im Voraus erbracht (§ 42 Abs. 1 SGB II, § 44 Abs. 4 SGB XII).
Den Zahlungslauf muss die Behörde somit so vornehmen, dass die Leistung spätestens am letzten Bankarbeitstag auf dem Konto des Empfängers gutgeschrieben wird.
Für die tatsächliche Wertstellung auf dem Konto ist die Empfängerbank verantwortlich. Seit 2009 gilt § 675t BGB, danach sind für Überweisungen Zahlungseingänge unverzüglich nach Eingang zu buchen, die Wertstellung muss taggleich mit dem Zahlungseingang erfolgen.
Das eine Gutschrift erst am Folgetag des Zahlungseinganges gebucht wird, mit Wertstellungsdatum des Zahlungseinganges, dürfte nur noch in absoluten Ausnahmefällen passieren.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


marco

Mein SB schrieb übrigens von Auszahlung und nicht von Überweisung, ok bei der Deutschen Bank sehe ich das Geld unter  vorgemerkte Buchungen ( beispiel) aber ich kann sofort darüber verfügen,immer.

Letztes jahr hat mir das sozialamt meine grusi für januar 25, auch am 23.12 ausbezahlt, heisst, es war da auf meinem konto.

Und ab morgen den 22.12 arbeitet auch keiner beim sozialamt auch nicht bei den Komminalcentern , die haben jetzt Ihren Urlaub für zwischen den jahren, und wenn da keiner arbeitet ab morgen, kann auch keiner überweisen, also muss die Überweisung meines geldes wohl diese woche durchgeführt worden sein.


Sensoriker

Zitat von: marco am 21. Dezember 2025, 16:14:57also muss die Überweisung meines geldes wohl diese woche durchgeführt worden sein.

Das ist doch völlig egal wann das Geld überwiesen wurde!

Zitat von: Ottokar am 19. Dezember 2025, 08:50:14Den Zahlungslauf muss die Behörde somit so vornehmen, dass die Leistung spätestens am letzten Bankarbeitstag auf dem Konto des Empfängers gutgeschrieben wird.

Solange das passiert ist doch alles gut.
Wer sich beim JC nicht wehrt hat schon verloren
Meine Antworten basieren auf eigenen Erfahrungen mit dem JC sowie auf der Lektüre zahlreicher Threads auf diesem (und ein paar anderen) Boards.
Ansonsten halte ich es wie beim Lotto. Alle Antworten ohne Gewähr.

Birgit63

Woher weißt du, dass die Behörde zwischen den Tagen nicht arbeitet. Behörden schließen nicht alle zwischen den Jahren. Es gibt tatsächlich welche, die ganz normal ihren Dienst verrichten.

turbulent

Zitat von: marco am 21. Dezember 2025, 16:14:57ab morgen den 22.12 arbeitet auch keiner beim sozialamt auch nicht bei den Komminalcentern
Bei uns im Ort ist sowohl die Agentur als auch die Jobcenter als auch die Familienkasse besetzt (außer 24. und 31.). 

marco

 :clever:  :flag:

Mein Geld ist seit 11.00 Uhr auf meinem Konto das Januar 2026 Geld. siehe bild im anhang mein online konto.
Nun kann ich ein klein wenig einkaufen noch eine knusprige Schweinshaxe holen.

Was mich ja erstaunt ist, das hier mein Sozialamt, keine Ahnung ob das alle Sozialämter in Hessen so machen, das Januar geld viel früher auszahlt als davor mein Kommunalcenter (optionskommune) die hat das immer sehr spät überwiesen so am 29/30.12 .

Dafür hat das Kommunalcenter mir mein Geld jeden Monat 2 Tage früher ausbezahlt also 2 Tage vor dem Monatsletzten.

Das Sozialamt überweist mir mein Geld jeden Monat auf den letzten Drücker immer erst am Monatsletzten manchmal auch 1 Tag davor. Das es da solche Unterschiede gibt?

Obwohl so kriminell wie unsere Regierung ist da dürfen die für jeden das Geld schon am 23 jeden Monats auszahlen aber hallo!

Nun kann ja auch nix dafür... :schaem:

Danke euch allen ich wünsch euch trotzdem Frohe und erholsame Weihnachtsfeiertage ! Jetzt etwas einkaufen gehen.... dafür habe ich dann einen langen Januar Monat auszuhalten bis zum nächsten Geldeingang.

 :flag:  :bye:

https://bilderupload.org/image/da6e99336-ximiao1.png



marco

Einkauf nur ein wenig 15€ für Weihnachten der Rest 40€ für die ganze Woche uffff.....gut das mein Geld heute drauf war , denn ich hatte nur noch 32€ übrig da hätte ich ganz schön hungern müssen bis zum 29.12.

Das Januar Geld 2027 ist am Dez. 2026 dann wohl erst am 28.12 auch bei mir vermute ich, obwohl das wären dann auch hier 5 volle Wochenenden viel zu lang eigentlich für Auszahlung.

Nun liebe Leute erholsame Feiertage euch allen und stark bleiben !  :sehrgut:  :empathy: