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Angst vor Inkasso/Gerichtsvollzieher

Begonnen von Liz, 06. März 2023, 23:18:30

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turbulent, heiße Milch und 3 Gäste betrachten dieses Thema.

Rotti

ja man kann sich von seiner Schuld freikaufen, aber das können hier die wenigsten.

Nach so langer Zeit wird das nicht mehr in der digitalen Akte sein das wünsche ich dir.

Geld regiert die Welt

In welcher Welt wollen wir leben und was werden wir tun, um sie zu erhalten?

Elisabeth Marie

Zitat von: Rotti am 25. Dezember 2025, 13:58:44ja man kann sich von seiner Schuld freikaufen, aber das können hier die wenigsten.

Nach so langer Zeit wird das nicht mehr in der digitalen Akte sein das wünsche ich dir.



Meine Akte müsste laut der gesetzlichen Vorgabe jetzt zum Jahresende gelöscht werden. Durch die Überlastung der Ämter aber wahrscheinlich erst Anfang oder Mitte 2026. Das kommt bestimmt noch raus.

Rotti

Zitat von: Elisabeth Marie am 25. Dezember 2025, 14:47:03Meine Akte müsste laut der gesetzlichen Vorgabe jetzt zum Jahresende gelöscht werden. Durch die Überlastung der Ämter aber wahrscheinlich erst Anfang oder Mitte 2026. Das kommt bestimmt noch raus.
wäre echt Peinlich für den Ersteller und des JC wegen dem falschen Bescheid, wenn du gegen die neue Forderung Rechtsmittel einlegen würdest.
Geld regiert die Welt

In welcher Welt wollen wir leben und was werden wir tun, um sie zu erhalten?

Elisabeth Marie

Zitat von: Rotti am 25. Dezember 2025, 15:02:11
Zitat von: Elisabeth Marie am 25. Dezember 2025, 14:47:03Meine Akte müsste laut der gesetzlichen Vorgabe jetzt zum Jahresende gelöscht werden. Durch die Überlastung der Ämter aber wahrscheinlich erst Anfang oder Mitte 2026. Das kommt bestimmt noch raus.
wäre echt Peinlich für den Ersteller und des JC wegen dem falschen Bescheid, wenn du gegen die neue Forderung Rechtsmittel einlegen würdest.

Rechtsmittel machen laut diesem neuen Urteil keinen Sinn, weil ein Rückforderungsbescheid für die 30-Jahres-Frist ausreichend ist. Man muss auf jeden Fall früher oder später zahlen.

Rotti

Zitat von: Elisabeth Marie am 25. Dezember 2025, 15:51:50
Zitat von: Rotti am 25. Dezember 2025, 15:02:11
Zitat von: Elisabeth Marie am 25. Dezember 2025, 14:47:03Meine Akte müsste laut der gesetzlichen Vorgabe jetzt zum Jahresende gelöscht werden. Durch die Überlastung der Ämter aber wahrscheinlich erst Anfang oder Mitte 2026. Das kommt bestimmt noch raus.
wäre echt Peinlich für den Ersteller und des JC wegen dem falschen Bescheid, wenn du gegen die neue Forderung Rechtsmittel einlegen würdest.

Rechtsmittel machen laut diesem neuen Urteil keinen Sinn, weil ein Rückforderungsbescheid für die 30-Jahres-Frist ausreichend ist. Man muss auf jeden Fall früher oder später zahlen.
ja stimmt du hattes ja den falschen Bescheid beanstandet der dann berichtigt wurde und so rechtskräftig wurde.

Zitat von: Elisabeth Marie am 25. Dezember 2025, 15:51:50Rechtsmittel machen laut diesem neuen Urteil keinen Sinn, weil ein Rückforderungsbescheid für die 30-Jahres-Frist ausreichend ist. Man muss auf jeden Fall früher oder später zahlen.
also ich würde das in meinen Alter vielleicht gar nicht mehr überleben sollte der nach 29 Jahren das JC mir zuschicken wollen.  :mocking:

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In welcher Welt wollen wir leben und was werden wir tun, um sie zu erhalten?

Elisabeth Marie

Zitat von: Rotti am 25. Dezember 2025, 15:55:31
Zitat von: Elisabeth Marie am 25. Dezember 2025, 15:51:50
Zitat von: Rotti am 25. Dezember 2025, 15:02:11
Zitat von: Elisabeth Marie am 25. Dezember 2025, 14:47:03Meine Akte müsste laut der gesetzlichen Vorgabe jetzt zum Jahresende gelöscht werden. Durch die Überlastung der Ämter aber wahrscheinlich erst Anfang oder Mitte 2026. Das kommt bestimmt noch raus.
wäre echt Peinlich für den Ersteller und des JC wegen dem falschen Bescheid, wenn du gegen die neue Forderung Rechtsmittel einlegen würdest.

Rechtsmittel machen laut diesem neuen Urteil keinen Sinn, weil ein Rückforderungsbescheid für die 30-Jahres-Frist ausreichend ist. Man muss auf jeden Fall früher oder später zahlen.
ja stimmt du hattes ja den falschen Bescheid beanstandet der dann berichtigt wurde und so rechtskräftig wurde.

Zitat von: Elisabeth Marie am 25. Dezember 2025, 15:51:50Rechtsmittel machen laut diesem neuen Urteil keinen Sinn, weil ein Rückforderungsbescheid für die 30-Jahres-Frist ausreichend ist. Man muss auf jeden Fall früher oder später zahlen.
also ich würde das in meinen Alter vielleicht gar nicht mehr überleben sollte der nach 29 Jahren das JC mir zuschicken wollen.  :mocking:


Zitat von: Rotti am 25. Dezember 2025, 15:55:31
Zitat von: Elisabeth Marie am 25. Dezember 2025, 15:51:50
Zitat von: Rotti am 25. Dezember 2025, 15:02:11
Zitat von: Elisabeth Marie am 25. Dezember 2025, 14:47:03Meine Akte müsste laut der gesetzlichen Vorgabe jetzt zum Jahresende gelöscht werden. Durch die Überlastung der Ämter aber wahrscheinlich erst Anfang oder Mitte 2026. Das kommt bestimmt noch raus.
wäre echt Peinlich für den Ersteller und des JC wegen dem falschen Bescheid, wenn du gegen die neue Forderung Rechtsmittel einlegen würdest.

Rechtsmittel machen laut diesem neuen Urteil keinen Sinn, weil ein Rückforderungsbescheid für die 30-Jahres-Frist ausreichend ist. Man muss auf jeden Fall früher oder später zahlen.
ja stimmt du hattes ja den falschen Bescheid beanstandet der dann berichtigt wurde und so rechtskräftig wurde.

Zitat von: Elisabeth Marie am 25. Dezember 2025, 15:51:50Rechtsmittel machen laut diesem neuen Urteil keinen Sinn, weil ein Rückforderungsbescheid für die 30-Jahres-Frist ausreichend ist. Man muss auf jeden Fall früher oder später zahlen.
also ich würde das in meinen Alter vielleicht gar nicht mehr überleben sollte der nach 29 Jahren das JC mir zuschicken wollen.  :mocking:



Der richtige Bescheid kam kurze Zeit nach dem Bescheid mit den falschen Angaben, die ich niemals gemacht habe. Darin stand zum Beispiel eine ganz andere Miethöhe und so weiter. Die Anhörung mit der gleichzeitigen Rückforderung kam erst später, nachdem ich auf deren Fehler hingewiesen habe.

Rotti

Zitat von: Elisabeth Marie am 25. Dezember 2025, 19:08:57Die Anhörung mit der gleichzeitigen Rückforderung kam erst später, nachdem ich auf deren Fehler hingewiesen habe.
Deine Ehrlichkeit sollte belohnt werden.
Geld regiert die Welt

In welcher Welt wollen wir leben und was werden wir tun, um sie zu erhalten?

2_Gerhaard

Zitat von: Elisabeth Marie am 25. Dezember 2025, 15:51:50
Zitat von: Rotti am 25. Dezember 2025, 15:02:11
Zitat von: Elisabeth Marie am 25. Dezember 2025, 14:47:03Meine Akte müsste laut der gesetzlichen Vorgabe jetzt zum Jahresende gelöscht werden. Durch die Überlastung der Ämter aber wahrscheinlich erst Anfang oder Mitte 2026. Das kommt bestimmt noch raus.
wäre echt Peinlich für den Ersteller und des JC wegen dem falschen Bescheid, wenn du gegen die neue Forderung Rechtsmittel einlegen würdest.

Rechtsmittel machen laut diesem neuen Urteil keinen Sinn, weil ein Rückforderungsbescheid für die 30-Jahres-Frist ausreichend ist. Man muss auf jeden Fall früher oder später zahlen.
Bitte ignoriere diesen User Lotte oder Rotte heißt er, vergiss ihn einfach, der ist ein gutes Beispiel für eine Zurückbildung und niemand sagt ihm, dass er sich aus diesem Forum Fragen und Antworten zurückhalten soll und muss, weil das Anliegen der Hilfesuchenden wichtiger ist als eine solche Person mit einem solchen Zeitvertreib.

Sensoriker

Zitat von: 2_Gerhaard am Heute um 10:43:48dass er sich aus diesem Forum Fragen und Antworten zurückhalten soll und muss, weil das Anliegen der Hilfesuchenden wichtiger ist als eine solche Person mit einem solchen Zeitvertreib.

Wenn ich mir einige deiner Beiträge angucke, solltest du dich vielleicht auch daran halten.
Wer sich beim JC nicht wehrt hat schon verloren
Meine Antworten basieren auf eigenen Erfahrungen mit dem JC sowie auf der Lektüre zahlreicher Threads auf diesem (und ein paar anderen) Boards.
Ansonsten halte ich es wie beim Lotto. Alle Antworten ohne Gewähr.