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Gilt Ebay Konto nun als Geldkonto?

Begonnen von Der_Fragende, Heute um 03:36:05

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Der_Fragende

Wie ihr sicherlich mit bekommen habt, hat Ebay nun ihr eigenes Guthaben eingeführt. Dieses Guthaben aus Erlösen kann praktisch für max. ein Jahr auf Ebay verbleiben, bis die es automatisch auszahlen.

Jetzt stellt sich mir folgende Frage: Bei der Weiterbewilligung heißt es man muss alle Konten angeben. Gilt ein Ebay Konto nun als Geldkonto  ie PayPal? Muss ich somit bei einer Weiterbewilligung auch meine Umsätze auf Ebay der letzten drei Monate angeben? Zu verstecken habe ich nichts, da ich bis auf 32€ (alte klamotten) keine Umsätze habe, aber den wiederkehrenden Aufwand würde ich mir schon gerne ersparen.

Generell gefragt: Wie ist das bei amazon oder ähnlichen online-portalen, bei denen man ein und verkaufen kann. Muss ich von denen auch die Umsätze (Käufe & verkäufe) beim  antrag angeben?

Danke


Sheherazade

#1
Zitat von: Der_Fragende am Heute um 03:36:05Gilt ein Ebay Konto nun als Geldkonto  ie PayPal?

Nein, weil Ebay ein Online-Marktplatz ist, während PayPal ein Zahlungsdienstleister ist.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Fettnäpfchen

Der_Fragende

Zitat von: Der_Fragende am Heute um 03:36:05Muss ich somit bei einer Weiterbewilligung auch meine Umsätze auf Ebay der letzten drei Monate angeben? Zu verstecken habe ich nichts, da ich bis auf 32€ (alte klamotten) keine Umsätze habe, aber den wiederkehrenden Aufwand würde ich mir schon gerne ersparen.
So etwas muss man überhaupt nicht melden. Es handelt sich um eine Vermögensumwandlung und nicht um Einkommen.

Zitat von: Der_Fragende am Heute um 03:36:05Generell gefragt: Wie ist das bei amazon oder ähnlichen online-portalen, bei denen man ein und verkaufen kann. Muss ich von denen auch die Umsätze (Käufe & verkäufe) beim  antrag angeben?
Einkäufe gehen das JC nichts an und solange du nicht gewerblich verkaufst auch nicht. Hier ist allerdings Vorsicht geboten weil es nicht mehr als 30 Verkäufe oder 2000.- Euro je Jahr Umsatz sein sollten. Da kommt uU auch noch das Finanzamt dazwischen.

Sollte ich die Zahlen falsch im Kopf haben verbessert mich Bitte.

MfG FN
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Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

turbulent

Zitat von: Der_Fragende am Heute um 03:36:05Dieses Guthaben aus Erlösen kann praktisch für max. ein Jahr auf Ebay verbleiben, bis die es automatisch auszahlen.
Jedes Guthaben muss bei der Angabe des Vermögens angegeben werden.

Der_Fragende

Zitat von: turbulent am Heute um 12:28:08
Zitat von: Der_Fragende am Heute um 03:36:05Dieses Guthaben aus Erlösen kann praktisch für max. ein Jahr auf Ebay verbleiben, bis die es automatisch auszahlen.
Jedes Guthaben muss bei der Angabe des Vermögens angegeben werden.

OK, wenn ich aber nichts über Ebay verkaufe und mein Ebay Guthaben dem entsprechend 0€ beträgt, dann muss ich auch keine Ebayumsätze melden, wenn ich das richtig verstehe.

Bundspecht

Zitat von: Der_Fragende am Heute um 13:24:48dann muss ich auch keine Ebayumsätze melden, wenn ich das richtig verstehe.

Da musst Du garnix melden, weil .....

Zitat von: Fettnäpfchen am Heute um 12:03:00Es handelt sich um eine Vermögensumwandlung und nicht um Einkommen.
So viele Idioten, und nur eine Sense.

Irgendwann legte der Tot seine Sense beiseite , und bestieg einen Mähdrescher, um den Idioten Herr zu werden !

Kopfbahnhof

Zitat von: turbulent am Heute um 12:28:08Jedes Guthaben muss bei der Angabe des Vermögens angegeben werden
Wird natürlich prompt gemacht  :ironie:

Viel Spaß beim Sammeln der Belege von Amazon, Otto, Zalando, Play Store, H&M, Doc Morris und vielen, vielen weiteren Portalen.

Mann sollte schon mal die Kirche im Dorf lassen und nicht jeden Fliegenschiss beim JC angeben.