Gilt Ebay Konto nun als Geldkonto?

Begonnen von Der_Fragende, 28. Dezember 2025, 03:36:05

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Der_Fragende

Wie ihr sicherlich mit bekommen habt, hat Ebay nun ihr eigenes Guthaben eingeführt. Dieses Guthaben aus Erlösen kann praktisch für max. ein Jahr auf Ebay verbleiben, bis die es automatisch auszahlen.

Jetzt stellt sich mir folgende Frage: Bei der Weiterbewilligung heißt es man muss alle Konten angeben. Gilt ein Ebay Konto nun als Geldkonto  ie PayPal? Muss ich somit bei einer Weiterbewilligung auch meine Umsätze auf Ebay der letzten drei Monate angeben? Zu verstecken habe ich nichts, da ich bis auf 32€ (alte klamotten) keine Umsätze habe, aber den wiederkehrenden Aufwand würde ich mir schon gerne ersparen.

Generell gefragt: Wie ist das bei amazon oder ähnlichen online-portalen, bei denen man ein und verkaufen kann. Muss ich von denen auch die Umsätze (Käufe & verkäufe) beim  antrag angeben?

Danke


Sheherazade

#1
Zitat von: Der_Fragende am 28. Dezember 2025, 03:36:05Gilt ein Ebay Konto nun als Geldkonto  ie PayPal?

Nein, weil Ebay ein Online-Marktplatz ist, während PayPal ein Zahlungsdienstleister ist.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Fettnäpfchen

Der_Fragende

Zitat von: Der_Fragende am 28. Dezember 2025, 03:36:05Muss ich somit bei einer Weiterbewilligung auch meine Umsätze auf Ebay der letzten drei Monate angeben? Zu verstecken habe ich nichts, da ich bis auf 32€ (alte klamotten) keine Umsätze habe, aber den wiederkehrenden Aufwand würde ich mir schon gerne ersparen.
So etwas muss man überhaupt nicht melden. Es handelt sich um eine Vermögensumwandlung und nicht um Einkommen.

Zitat von: Der_Fragende am 28. Dezember 2025, 03:36:05Generell gefragt: Wie ist das bei amazon oder ähnlichen online-portalen, bei denen man ein und verkaufen kann. Muss ich von denen auch die Umsätze (Käufe & verkäufe) beim  antrag angeben?
Einkäufe gehen das JC nichts an und solange du nicht gewerblich verkaufst auch nicht. Hier ist allerdings Vorsicht geboten weil es nicht mehr als 30 Verkäufe oder 2000.- Euro je Jahr Umsatz sein sollten. Da kommt uU auch noch das Finanzamt dazwischen.

Sollte ich die Zahlen falsch im Kopf haben verbessert mich Bitte.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

turbulent

Zitat von: Der_Fragende am 28. Dezember 2025, 03:36:05Dieses Guthaben aus Erlösen kann praktisch für max. ein Jahr auf Ebay verbleiben, bis die es automatisch auszahlen.
Jedes Guthaben muss bei der Angabe des Vermögens angegeben werden.

Der_Fragende

Zitat von: turbulent am 28. Dezember 2025, 12:28:08
Zitat von: Der_Fragende am 28. Dezember 2025, 03:36:05Dieses Guthaben aus Erlösen kann praktisch für max. ein Jahr auf Ebay verbleiben, bis die es automatisch auszahlen.
Jedes Guthaben muss bei der Angabe des Vermögens angegeben werden.

OK, wenn ich aber nichts über Ebay verkaufe und mein Ebay Guthaben dem entsprechend 0€ beträgt, dann muss ich auch keine Ebayumsätze melden, wenn ich das richtig verstehe.

Bundspecht

Zitat von: Der_Fragende am 28. Dezember 2025, 13:24:48dann muss ich auch keine Ebayumsätze melden, wenn ich das richtig verstehe.

Da musst Du garnix melden, weil .....

Zitat von: Fettnäpfchen am 28. Dezember 2025, 12:03:00Es handelt sich um eine Vermögensumwandlung und nicht um Einkommen.
So viele Idioten, und nur eine Sense.

Irgendwann legte der Tot seine Sense beiseite , und bestieg einen Mähdrescher, um den Idioten Herr zu werden !

Kopfbahnhof

Zitat von: turbulent am 28. Dezember 2025, 12:28:08Jedes Guthaben muss bei der Angabe des Vermögens angegeben werden
Wird natürlich prompt gemacht  :ironie:

Viel Spaß beim Sammeln der Belege von Amazon, Otto, Zalando, Play Store, H&M, Doc Morris und vielen, vielen weiteren Portalen.
Bei manchen kann das Geld eh nur für den entsprechenden Shop genutzt werden.
(Insolvenzrisiko nicht vergessen)

Mann sollte schon mal die Kirche im Dorf lassen und nicht jeden Fliegenschiss beim JC angeben.

Wolverine36

Nein muss man nicht steht doch auch nicht im VM drinnen.Das ist ein normales Einkaufs Konto und kein Bankkonto.Genauso wie bei Otto,Baur und einigen anderen.Ebay kannste dein plunder verkaufen aber reich wirste dadurch auch nicht.Wie schon gesagt ist das bei Ebay eine  Vermögensumwandlung.Allso normal zahlt Ebay wenn du was verkauft hast das in kurzer zeit aus so war das bei mir.Allso ich persöhlich habe da gar keine Probleme mit dem JC gehabt.Musste ja neuen WBA ausfüllen mit 3 Monate Kontoauszügen da wurde nichts beanstandet.Und da waren auch meine Käufe bei Amazon und co mit drauf.Du kannst zwar bei Amazon verkaufen musst aber eine Kreditcarde haben sonst geht das gar nicht.Weis ich aus eigner erfahrung.Und solange nur von Paypal abgebucht und über Ebay was verkauft wurde interesiert die das gar nicht machst ja mit Ebay kein vermögen dadurch. :lachen: Sowas ist doch kein normales Girokonte.

Fettnäpfchen

Der_Fragende

Zitat von: Der_Fragende am 28. Dezember 2025, 13:24:48mein Ebay Guthaben dem entsprechend 0€ beträgt,
Nur zur Klarstellung:
Wenn du ein solches Konto hast musst du auch davon die letzten drei Monate Kontoauszüge vorlegen. Auch wenn da drei Monate eine 0 drinsteht.

MfG FN
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Harald53

Zitat von: Fettnäpfchen am 29. Dezember 2025, 15:35:45Der_Fragende

Zitat von: Der_Fragende am 28. Dezember 2025, 13:24:48mein Ebay Guthaben dem entsprechend 0€ beträgt,
Nur zur Klarstellung:
Wenn du ein solches Konto hast musst du auch davon die letzten drei Monate Kontoauszüge vorlegen. Auch wenn da drei Monate eine 0 drinsteht.

MfG FN
Was das denn fürn Blödsinn.
Wer gibt denn seine Kundenkonten von sämtlichen Firmen bei den man Kunde ist, beim Jobcenter an?

Wolverine36

Da gib ich dir recht Harald von einen Kundenkonte gib es keine Kontoauszüge so wie bei einer Bank.Ich musste noch nie von Ebay dem JC Kontoauszüge vorlegen weils ja da auch keine gibt. :lachen: Und von Paypal brauchte ich auch keine vorlegen da ich nur über Paypal was gekauft habe und Ratenzahlungen von abgehen .

Fettnäpfchen

Harald53

Zitat von: Harald53 am 29. Dezember 2025, 21:43:15Was das denn fürn Blödsinn.
Habe da an PayPal gedacht nicht an Ebay. Von PayPal werden, wenn vorhanden, Kontoauszüge verlangt.

MfG FN
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turbulent

Zitat von: Harald53 am 29. Dezember 2025, 21:43:15Wer gibt denn seine Kundenkonten von sämtlichen Firmen bei den man Kunde ist, beim Jobcenter an?
Alle, die ein bisschen Ehre im Leib haben, geben alle Konten an, auf denen Guthaben sein können. Nur die, die finden, es steht ihnen zu zu betrügen, verheimlichen Guthaben.

Kopfbahnhof

Zitat von: turbulent am 30. Dezember 2025, 15:45:45Alle, die ein bisschen Ehre im Leib haben, geben alle Konten an, auf denen Guthaben sein können.

Klar doch, sag das mal denen aus der Ukraine.

Für Deutsche gelten da natürlich ganz andere Regeln  :sad:

Wolverine36

Ich musste nur einmal die Kontoauszüge von Paypal vorlegen und das war weil ich Guthaben von Paypal auf mein Bankkonto gemacht habe.Hatte da auch von denen ein Schreiben deswegen erhalten.Und sogar von meiner Kredidkarte das war auch nur einmal seidem nicht mehr.Wenn was fehlt beim Antrag bekomme ich immer ein schreiben deswegen.Allso beim WBA.