Wohngeld bewilligt, aber nun viele Fragen.....

Begonnen von Bundspecht, 17. Dezember 2025, 08:45:21

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Sheherazade

Zitat von: Bundspecht am 20. Januar 2026, 13:13:55Aber in dem Bescheid ist ja zu lesen, dass zur Berechnung das Einkommen der Eltern von Juni-November 2025 genommen wurde, sprich besagte 6 Monate "vor" Antrag Stellung.
 

Das passt in eurem Fall aber nicht, euer Einkommen hat sich nunmal erst seit dem 1.1.2026 erheblich geändert. Du hast doch auch den Aufhebungsbescheid zum 31.12.2025 vom Bürgergeld bekommen, richtig? Den musst du natürlich auch dem Neuantrag beifügen.

Hochrechnen können und sollten die dann mit den Rentenbescheiden und dem Wohngeldbescheid inklusive aktueller Belege zu der Miete selbst.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Bundspecht

Zitat von: Sheherazade am 20. Januar 2026, 13:46:44Das passt in eurem Fall aber nicht

kannst Du das mal bitte erläutern, warum das mit den sechs Monaten der Nachweise gerade bei uns nicht passen soll ?

Natürlich ändert sich das Einkommen ab dem 1. Jan. das steht ja auch nicht zur Debatte. Nur wird es laut Familienkasse (FK) erst nach besagten 6 Monaten mit angerechnet....

die FK hatte alles an Unterlagen ...

Bürgergeldbescheid Dez. 2025 BG Bescheide der letzten 6 Monate
Anschreiben vom JC zur Aufforderung Wohngeld und KIZ zu beantragen
Rentenbescheid von mir
Rentenbescheid von meiner Frau
Schreiben vom Rententräger über Dauerrente meiner Frau
Betriebs und Heizkostenabrechnung 2024 wegen Aufschlüsslung der Miete/Kontoauszug über die Mietzahlung
Kopie, Schwerbehindertenausweise beider Kinder beide GDB 60 Merkzeichen H
Schreiben BARMER Pflegekasse über Pflegegrad beider Kinder Pflegegrad II


All diese Unterlagen lagen vor. Das einzige was nicht vorlag und auch nicht nachgefordert wurde , war der Aufhebungsbescheid vom JC.

Ich hatte eben ein ca. 30 Minuten langes Gespräch mit der FK. Ein Wiederspruch würde sich tatsächlich nicht lohnen. Aber ab Januar würde das Wohngeld berücksichtigt werden , was für Dez. ja nicht der Fall war.

Ob da aber was bei rum kommt , ist die Frage. Was meine Rente betrifft, soll ich ca. 5 Monate warten , und dann einen Neuantrag stellen. Dann würde auch besagte Rente mit in die Berechnung einfließen.

Ich frage mich nur warum, die das so kompliziert machen. Klar wurde der Antrag im Dezember gestellt, aber ich stelle so einen Antrag ja nicht nur für einen Monat !  :weisnich:  :no:
So viele Idioten, und nur eine Sense.

Irgendwann legte der Tot seine Sense beiseite , und bestieg einen Mähdrescher, um den Idioten Herr zu werden !

Sheherazade

Zitat von: Bundspecht am 20. Januar 2026, 16:26:44Ich hatte eben ein ca. 30 Minuten langes Gespräch mit der FK. Ein Wiederspruch würde sich tatsächlich nicht lohnen. Aber ab Januar würde das Wohngeld berücksichtigt werden , was für Dez. ja nicht der Fall war.

.............. Was meine Rente betrifft, soll ich ca. 5 Monate warten , und dann einen Neuantrag stellen. Dann würde auch besagte Rente mit in die Berechnung einfließen.

Und warum wird deine Rente, die du nachweislich ab Januar diesen Jahres bekommst, nicht jetzt schon, sondern erst in 5 Monaten berücksichtigt? Ohne deine Rente kommt ihr ja wieder nicht an den Gesamtbedarf ran, da fehlen dann knapp über 70€ für den Anspruch auf Kizu. Ist schon etwas hirnrissig.
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Bundspecht

Zitat von: Sheherazade am 20. Januar 2026, 17:21:58Und warum wird deine Rente, die du nachweislich ab Januar diesen Jahres bekommst, nicht jetzt schon, sondern erst in 5 Monaten berücksichtigt?

Weil, immer die Einkommen der letzten 6 Monate in die Berechnung einfließen. Bürgergeld zähl da nicht als Einkommen.

Die Rente schon. Aber die bekomme ich ja erst ab Januar.

Zitat von: Sheherazade am 20. Januar 2026, 17:21:58Ohne deine Rente kommt ihr ja wieder nicht an den Gesamtbedarf ran.

Naja, die "Unterzahlung" soll ja laut Bescheid 521,79€ betragen, wenn nun das Wohngeld von 648€ mit angerechnet würde, sollte es ja "eigentlich" passen.
 
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Sheherazade

Zitat von: Bundspecht am 20. Januar 2026, 17:29:31Naja, die "Unterzahlung" soll ja laut Bescheid 521,79€ betragen, wenn nun das Wohngeld von 648€ mit angerechnet würde, sollte es ja "eigentlich" passen.

Da bin ich mal gespannt, ich bin von dem Betrag auf dem Berechnungsbogen ausgegangen (Gesamtbedarf €2626,76).
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Bundspecht

Zitat von: Sheherazade am 20. Januar 2026, 17:33:53ich bin von dem Betrag auf dem Berechnungsbogen ausgegangen (Gesamtbedarf €2626,76).

Ich zunächst auch... Das ist der Gesamte Bedarf incl. Warm Miete die wir damals vom JC bekommen hatten. Aber ich frage mich warum meine Frau in dem Bedarf mit eingerechnet wird, obwohl diese ihren Bedarf mit ihrer Rente selber decken kann. :weisnich


Oder habe ich da einen Denkfehler ???
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Sheherazade

Zitat von: Bundspecht am 20. Januar 2026, 17:41:38Oder habe ich da einen Denkfehler ???

Ja, beim Kizu wird die gesamte Familie mit Einkommen und Wohnkosten berücksichtigt, ebenso wie beim Wohngeld. Da fällt niemand raus, weil er oder sie den eigenen Bedarf (Regelsatz und anteilige Miete) selbst decken kann. Zur Bedarfsfestsetzung beim Kizu werden alle Regelsätze und die KdU zugrunde gelegt, ohne Anrechnung von Einkommen.
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Bundspecht

Zitat von: Sheherazade am 20. Januar 2026, 18:12:23Ja, beim Kizu wird die gesamte Familie mit Einkommen und Wohnkosten berücksichtigt

Mag sein, aber als Einkommen wird in unseren Fall "nur" die Rente meiner Frau gewertet. Ist ja auch so im Bescheid zu sehen.

Aber eine Sache ist mir noch eingefallen. Es gab damals beim JC ja immer noch den Kindersofortzuschlag. Wir hatte da noch ein Schreiben bekommen vom JC wo drauf hingewiesen wurde, dass dieser pro Kind nun 25€ beträgt.

Das JC ist da ja nun nicht mehr für zuständig.... Wer dann ? Der Kreis, oder auch die Familienkasse ?
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Sheherazade

Zitat von: Bundspecht am 21. Januar 2026, 08:13:37Mag sein, aber als Einkommen wird in unseren Fall "nur" die Rente meiner Frau gewertet. Ist ja auch so im Bescheid zu sehen.

Ja, aber mit einer für mich nicht rechtsicheren Begründung (erst nach 5 oder 6 Monaten).

Zitat von: Bundspecht am 21. Januar 2026, 08:13:37Es gab damals beim JC ja immer noch den Kindersofortzuschlag.

Ja, aber ihr bezieht kein Bürgergeld mehr. Ursprünglich war dieser Sofortzuschlag als vorübergehende Entlastung bis zum Inkrafttreten der Kindergrundsicherung eingeführt worden. Da die Kindergrundsicherung nun offiziell nicht eingeführt wird, bleibt dieser Sofortzuschlag zunächst unbefristet bestehen.

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Ottokar

Lt. dem KiZ-Lotsen der BA besteht mit dem angegebenen Einkommen ab Januar 2026 Anspruch auf KiZ.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Bundspecht

#40
Zitat von: Ottokar am 21. Januar 2026, 09:54:42Lt. dem KiZ-Lotsen der BA besteht mit dem angegebenen Einkommen ab Januar 2026 Anspruch auf KiZ.

Moin, ich traue dem Teil nicht. Mir wurde nach Eingabe aller Daten gesagt, "Joo Du hast Anspruch"

Warum hat die FK das bloß nur für den Monat Dezember berechnet. Es lagen doch alle Unterlagen vor...

Wenn die nun gesagte hätten , Ok für Dezember gab es noch kein Wohngeld, daher gibt es nix, aber ab Januar würde das mit in die Berechnung einfließen....

Zitat von: Sheherazade am 21. Januar 2026, 09:30:36Ja, aber mit einer für mich nicht rechtsicheren Begründung (erst nach 5 oder 6 Monaten).

Tja, was soll ich dazu sagen. Das ist aber überall nachzulesen, dass das Einkommen der letzten 6 Monate zur Berechnung genommen wird.

Ob das rechtssicher ist  :weisnich:

PS: habe eben mal die Daten von uns im KIZ Rechner eingegeben.

Als Einkommen da aber nur die Rente meiner Frau und Wohngeld. Und ja, ich hätte wahrscheinlich einen Anspruch auf KIZ....


Zitat von: Sheherazade am 21. Januar 2026, 09:30:36Ja, aber ihr bezieht kein Bürgergeld mehr

soll das nun heißen, dass unsere Kinder, keinen Anspruch mehr auf diesen Sofortzuschlag haben ????



PS:

Laut "diesem" haben wir keinen Anspruch .....Nur mit Rente meiner Frau und Wohngeld

https://www.kinderzuschlag.org/rechner/


Sie haben keinen Anspruch auf Kinderzuschlag.
Ungedeckter Bedarf:
420,00 €
Möglicher Kinderzuschlag
0,00 €

Da der Kinderzuschlag Ihren Bedarf nicht decken kann, besteht kein Anspruch.
Details der Berechnung anzeigen

Anzurechnendes Elterneinkommen:    1.048,00 €
Bedarf der Eltern:    -1.546,63 €
Überschuss:    0,00 €
Anzurechnen auf Kinderzuschlag:    0,00 €
Aufschlüsselung:       
Erwerbseinkommen zu 45%:        0,00 €
Andere Einkünfte zu 100%:        0,00 €

Vergleichsrechnung mit höchstmöglichen Kinderzuschlag
Bedarf der Familie:    -2.626,00 €
Einnahmen der Familie (inkl.Kindergeld) :    1.558,00 €
Maximal möglicher Kinderzuschlag für 2 Kinder:    594,00 €
Ungedeckter Bedarf: (mit möglichem Kinderzuschlag)    -174,00 €

Ihr Kinderzuschlag Anspruch:    0,00 €


Mhhhhh habe das alles nochmal eingegeben, aber diesmal mit meiner Rente.... Und auch DA hätten wir Anspruch !!!


Und hier wird mir ausgerechnet , wir hätten Anspruch auf 594€ für beide Kinder !!! :schock:  :schock:  :weisnich:

https://www.smart-rechner.de/kinderzuschlag/rechner.php


Ich werd bekloppt  :wand:  :wand:  :wand:

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Sheherazade

Zitat von: Bundspecht am 21. Januar 2026, 10:10:41soll das nun heißen, dass unsere Kinder, keinen Anspruch mehr auf diesen Sofortzuschlag haben ????

Vermutlich werdet ihr diese 25€ je Kind automatisch bekommen, die Informationen sind diesbezüglich etwas ungenau.

ZitatDer Kindersofortzuschlag hingegen wurde als Übergangsleistung eingeführt, um Kinder, die von Armut betroffen sind, kurzfristig finanziell zu unterstützen. Seit dem 1. Juli 2022 wird dieser Zuschlag automatisch an Familien gezahlt, die bereits Sozialleistungen wie den Kinderzuschlag, Sozialhilfe oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten. Dies geht aus einer Mitteilung des Bundesfamilienministeriums hervor. Ein separater Antrag wie beim Kinderzuschlag ist hier nicht erforderlich. Die Höhe des Kindersofortzuschlags liegt derzeit bei 25 Euro.
Quelle
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
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Bundspecht

Zitat von: Sheherazade am 21. Januar 2026, 10:29:16ermutlich werdet ihr diese 25€ je Kind automatisch bekommen, die Informationen sind diesbezüglich etwas ungenau.


Ja, ich habe da auch keine Aussagen zu gefunden....

Aber nochmal zur KIZ Berechnung...

Laut dem einen Rechner, hätten wir als Gesamt Einkommen (ohne meine Rente) von 2808€ und damit bummelig 182€ als der Bedarf....

Sprich

Rente 1048€
Kindergeld 518€
Wohngeld 648€
Maximaler KIZ 594€

gebe ich da (nur mal asu Spaß meine Rente auch mit an) haben wir nur noch einen Anspruch auf 370€  :grins:

Bekloppt alles ....

Ergo ich werde nochmal einen Antrag stellen. Ich frage aber nach , ob ich die ganzen Unterlagen nochmal einreichen muss....(mein armer Drucker)  :grins:

So viele Idioten, und nur eine Sense.

Irgendwann legte der Tot seine Sense beiseite , und bestieg einen Mähdrescher, um den Idioten Herr zu werden !

Tini911

Der Kindersofortzuschlag Ist im Kinderzuschlag schon inkludiert , also in den 297 Euro maximal pro Kind

Bundspecht

Zitat von: Tini911 am 21. Januar 2026, 10:58:27Der Kindersofortzuschlag Ist im Kinderzuschlag schon inkludiert , also in den 297 Euro maximal pro Kind

Das weiß ich, aber wenn man keinen Anspruch auf KIZ hat ? Woher bekommt man dann den Kindersofortzuschlag !?

Das ist alles ein wenig Schwammig was da zu zu finden ist ....
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