Betriebskosetennachzahlung falsch überwiesen / Pfändung droht

Begonnen von Schatzmeister, 23. Januar 2026, 09:28:33

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Schatzmeister

Hallo liebe Mitstreiter,

ich habe beim JC die Übernahme der Nachzahlung der Nebenkosten beantragt
und zur Überweisung einmalig das Konto meines Ehemann angegeben.
(Hintergrund, da es sich bei meinem Konto um ein P-Konto handelt und
der Betrag meinen verfügbaren Freibetrag übersteigen würde.)

Nunmehr hat das JC den Betrag trotz dessen auf mein Konto überwiesen was meinen
Freibetrag übersteigt und nicht auf das Konto meines Mannes.

Ich habe dies sofort telefonisch und schriftlich im Portal moniert
und erhielt heute im POrtal vom Sachbearbeiter als Rückantwort

"für Leistungen die Sie betreffen kann das Konto nicht einfach
geändert werden, weil die Änderung ansonsten auch die laufende
Leistung betrifft"

Zitat Ende...

Es gibt doch keine gesetzliche Regelung die dies unmöglich macht ?
(Es macht dem JC ein bisschen Arbeit)

Wie soll ich jetzt damit umgehen bzw. wie kann ich mich jetzt
gegen diese Nichtbeachtung wehren ?

Danke für hilfreiche Antworten !!



Hartz IV ist Armut per Gesetz, Ausbeutung, Dumpinglöhne, Menschenverachtung u. Sklaven Handel !
Wer sich wehrt, kann gewinnen. Wer sich nicht wehrt, hat schon verloren!
Ich wehre mich gegen unmenschliche Behandlung und soziale Ungerechtigkeit.

Sheherazade

Zitat von: Schatzmeister am 23. Januar 2026, 09:28:33Es gibt doch keine gesetzliche Regelung die dies unmöglich macht ?

Das Jobcenter hat Recht, für deine Leistungen hast du eine Bankverbindung hinterlegt, die gilt nunmal für alle Zahlungen des Jobcenters. Und: Seit letztem Oktober gibt es bei den Banken die Empfängerüberprüfung, das ist eine obligatorische Prüfung von Empfängername und IBAN, um Betrug zu verhindern – bei Abweichungen erhalten Kunden (in deinem Fall das Jobcenter) Warnungen und haften bei Ignorieren selbst.

Vielleicht mal bei deiner Bank nachfragen was die bessere Vorgehensweise ist.

PS: Schreiben unter deinem Account 2 Leute? Hier bist du beim Jobcenter und in einem anderen Thread als Grundsicherungsempfänger beim Sozialamt.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Schatzmeister

Zitat von: Sheherazade am 23. Januar 2026, 09:57:40
Zitat von: Schatzmeister am 23. Januar 2026, 09:28:33Es gibt doch keine gesetzliche Regelung die dies unmöglich macht ?

Das Jobcenter hat Recht, für deine Leistungen hast du eine Bankverbindung hinterlegt, die gilt nunmal für alle Zahlungen des Jobcenters. Und: Seit letztem Oktober gibt es bei den Banken die Empfängerüberprüfung, das ist eine obligatorische Prüfung von Empfängername und IBAN, um Betrug zu verhindern – bei Abweichungen erhalten Kunden (in deinem Fall das Jobcenter) Warnungen und haften bei Ignorieren selbst.

Vielleicht mal bei deiner Bank nachfragen was die bessere Vorgehensweise ist.

Ich habe im Antrag aber den Namen und die IBAN meines Ehemann angegeben insofern würde das mit der Empfägerprüfung ohne Problem sein wäre auf diese Konto ünerweisen worden...
Hartz IV ist Armut per Gesetz, Ausbeutung, Dumpinglöhne, Menschenverachtung u. Sklaven Handel !
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Ich wehre mich gegen unmenschliche Behandlung und soziale Ungerechtigkeit.

Sheherazade

Tatsächlich geht das auch unter Eheleuten mit getrennten Konten nicht mehr so einfach seit Oktober. Wenn ich Zahlungsempfänger bin und die Kontonummer meines Mannes angebe, bekommt der Zahlungsleister eine Warnmeldung, dass die Kontonummer nicht mit dem Zahlungsempfänger übereinstimmt.

Und eine Kontenänderung für einmalige Leistungen ist nicht möglich. Das Jobcenter muss sicherstellen, dass wirklich du an deine Leistungen kommst und nicht irgendwer sonst.
Zitat von: Schatzmeister am 23. Januar 2026, 09:28:33"für Leistungen die Sie betreffen kann das Konto nicht einfach
geändert werden, weil die Änderung ansonsten auch die laufende
Leistung betrifft"
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Kopfbahnhof

Zitat von: Schatzmeister am 23. Januar 2026, 09:28:33Nunmehr hat das JC den Betrag trotz dessen auf mein Konto überwiesen

Lass dir vom JC ein Formular für die Bank geben aus dem hervorgeht, dass es sich um eine einmalige Soziallleistung handelt.

Dann muss die Bank den Betrag zusätzlich zu deinem Freibetrag, frei geben.

Sollte aber recht schnell gemacht werden.


JensM1

Natürlich hätte das Jobcenter die Zahlung ohne weiteres an den Ehemann auszahlen können, das ist ganz normales Tagesgeschäft. Miete an Vermieter, Klassenfahrtskosten an die Schule, Strom bei Energieschulden an den Versorger etc. Insofern einfach nur eine Ausrede.

Problem ist, dass das Geld jetzt raus ist und garantiert nicht nochmal gezahlt wird.

Du könntest dir eine P-Konto Bescheinigung vom Jobcenter anfordern, da wird die Nachzahlung getrennt ausgewiesen.

Kopfbahnhof

Zitat von: JensM1 am 23. Januar 2026, 19:28:09Natürlich hätte das Jobcenter die Zahlung ohne weiteres an den Ehemann auszahlen können
Wenn das JC nett gewesen wäre, dann ja, waren sie hier offensichtlich aber nicht.
Verpflichtet sind sie dazu halt nicht.

Hat wohl zu viel Arbeit gemacht.


Harald53

Zitat von: Schatzmeister am 23. Januar 2026, 09:28:33Nunmehr hat das JC den Betrag trotz dessen auf mein Konto überwiesen was meinen
Freibetrag übersteigt und nicht auf das Konto meines Mannes.

Hallo,

solange der Freibetrag nur einmal überschritten wird ist das doch überhaupt kein Problem, die Summe die über der Pfändungsfreigrenze liegt wird auf das Auskehrungskonto gelegt und kann im nächsten Monat wieder verwendet werden.

Eine Pfändung bei einem P-Konto erfolgt frühestens nach 3 Monaten.
Bis dahin hast du das Geld doch längst an den Vermieter überwiesen.

Hary

Zitat von: JensM1 am 23. Januar 2026, 19:28:09Natürlich hätte das Jobcenter die Zahlung ohne weiteres an den Ehemann auszahlen können, das ist ganz normales Tagesgeschäft. Miete an Vermieter, Klassenfahrtskosten an die Schule, Strom bei Energieschulden an den Versorger etc. Insofern einfach nur eine Ausrede.

In dem Kontext wäre es eher logisch gewesen den Betrag direkt an den Vermieter zu überweisen. Dies hätte hier einige Probleme erspart. Nun bleibt aber noch immer den Freibetrag einmalig erhöhen zu lassen mit einer geeigneten Bescheinigung.

Ottokar

Ich verstehe das Problem nicht.
Lt. § 902 ZPO erhöhen Geldleistungen nach dem SGB II den Pfändungsfreibetrag und sind damit de facto separat geschützt.
Eine Gutschrift von Geldleistungen des SGB II auf einem P-Konto kann somit nie dazu führen, dass im Monat der Gutschrift der Pfändungsfreibetrag überschritten wird.
§ 899 Abs. 2 ZPO bewirkt zudem, vereinfacht dargestellt, dass diese Erhöhung für die nächsten 3 Monate wirkt und diese Zahlung somit nicht nur im Gutschriftenmonat, sondern auch in den drei Folgemonaten geschützt ist.
Das es sich um eine Geldleistungen nach dem SGB II handelt, sollte eine Bank problemlos anhand der Überweisungsdaten erkennen können.
Sollte die Bank irrtümlich eine Geldleistung des SGB II - bzw. den Teil davon, der den Pfändungsgrundfreibetrag übersteigt - sperren und auch auf eine Beschwerde und den Nachweis hin, dass es sich um eine Geldleistung des SGB II handelt nicht freigeben, sollte man unverzüglich die Freigabe dieses Guthabens beim Amtsgericht beantragen.
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