Ehe ist zuende. Muss der Mann alles zahlen?

Begonnen von Katrin, 30. Dezember 2025, 23:17:07

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Katrin

Das steht drin, dass die Eheleute seit über einem Jahr getrennt seien und die Frau die Scheidung eingereicht hat. ,,Ehescheidungsantrag und Antrag auf Durchführung des Versorgungsausgleichs und Antrag auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe" steht da.

Es ist ein allgemeiner Antrag auf Ehescheidung, der dem Amtsgericht zugesendet wurde.

Rotti

Zitat von: Sensoriker am 15. Februar 2026, 10:30:47Wenn sie schon falsche Angaben zur Trennungszeit macht, möchte ich nicht wissen was da noch für Sachen von ihr kommen.
Wenn er seine Ehelichenverpflichtungen nicht mehr nachgekommen ist, ist die Trennung ja schon vollzogen.
Im Sommer 2026 äußerte Merz in einem ZDF-Sommerinterview die Besorgnis, dass nicht nur die AfD, sondern auch die Grünen und Linken mittlerweile den ,,gleichen Sound" hätten.

"Den Nutzen unseres Volkes mehren, Schaden von ihm wenden und für Freiheit und Gerechtigkeit sorgen - Dafür arbeiten wir weiter - Helmut Schmidt"

Sensoriker

Zitat von: Rotti am 15. Februar 2026, 16:02:32Wenn er seine Ehelichenverpflichtungen nicht mehr nachgekommen ist, ist die Trennung ja schon vollzogen.
Zitat von: Katrin am 14. Februar 2026, 18:00:37Dabei waren die Eheleute erst Wheinachtten 2025 zusammen bei unseren Eltern und am 29.12.25 hat mein Bruder seine noch-Frau 300 km entfernt zum Flughafen gebracht und im September waren sie gemeinsam im Urlaub.


Zitat von: Katrin am 15. Februar 2026, 15:44:25und Antrag auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe
??
Zitat von: Katrin am 11. Januar 2026, 14:04:16Es gibt eine Rechtsschutzversicherung, die beiden Ehepartnern gehört. Mein Bruder wollte sich die Daten von der Rechtsschutzversicherung holen, aber die Ehefrau gibt ihm die Dokumente der Rechtsschutzversicherung nicht.
Wer sich beim JC nicht wehrt hat schon verloren
Meine Antworten basieren auf eigenen Erfahrungen mit dem JC sowie auf der Lektüre zahlreicher Threads auf diesem (und ein paar anderen) Boards.
Ansonsten halte ich es wie beim Lotto. Alle Antworten ohne Gewähr.

Sheherazade

Zitat von: Katrin am 15. Februar 2026, 15:44:25Das steht drin, dass die Eheleute seit über einem Jahr getrennt seien und die Frau die Scheidung eingereicht hat. ,,Ehescheidungsantrag und Antrag auf Durchführung des Versorgungsausgleichs und Antrag auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe" steht da.

Also nichts schlimmes. Normalerweise könnte er dem einfach zustimmen (dann geht das recht flott über die Bühne), wenn da nicht die Frage nach dem Zugewinnausgleich wäre. Haben die beiden sich da in irgendeiner Form geeinigt?

@Sensoriker: Ich weiß nicht genau, worauf du hinaus willst, aber normalerweise deckt eine Rechtsschutzversicherung kein Familienrecht ab.
,,So ruft der verzweifelte deutsche Michel: Lasst doch mal die AfD ran und sie die vielen Brände löschen!
Ich bin sicher: Sie würde löschen. Mit Benzin."
Christian Nürnberger

Katrin

@ Shrerezadade

Nein, keine Einigung über Zugewinnausgleich. Die Eheleute reden nicht miteinander.

Sensoriker

Zitat von: Sheherazade am 15. Februar 2026, 16:50:04aber normalerweise deckt eine Rechtsschutzversicherung kein Familienrecht ab
Bei meiner war das mit drin. Ist aber auch ein uralt (und scheiß teurer) Vertrag gewesen. Keine Ahnung wie die jetzt sind. Hatte mich nur deswegen gewundert weil se schrieb es wäre eine RS vorhanden.
Wer sich beim JC nicht wehrt hat schon verloren
Meine Antworten basieren auf eigenen Erfahrungen mit dem JC sowie auf der Lektüre zahlreicher Threads auf diesem (und ein paar anderen) Boards.
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Sheherazade

Zitat von: Katrin am 15. Februar 2026, 17:44:11Die Eheleute reden nicht miteinander.

Sollten sie aber schnellstens, wenn es da ein gemeinsames und hoch belastetes Eigenheim gibt.

Sicherlich kann man sich auch ohne Zugewinnausgleich scheiden lassen, dann wird es aber hinterher möglicherweise zu einer teuren Schlammschlacht kommen.
,,So ruft der verzweifelte deutsche Michel: Lasst doch mal die AfD ran und sie die vielen Brände löschen!
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Christian Nürnberger

Katrin

Weil der Zugewinnausgleich nicht geregelt ist, sollte mein Bruder der schnellen Scheidung widersprechen?

Katrin

Bezüglich des Zugewinnes: Beide Eheleute sind arm wie ne Kirchenmaus, die haben nichts

Sheherazade

Sie sollten wenigstens unter sich und mit der finanzierenden Bank regeln, was mit dem gemeinsamen EFH passiert. Weil: Bei einer gemeinsamen finanzierten Immobilie im Falle einer Scheidung bleiben beide Partner i.d.R. gesamtschuldnerisch für den Kredit haftbar, auch wenn einer auszieht. Möglichkeiten sind der Verkauf, die Übernahme durch einen Partner (mit Auszahlung) oder die Vermietung. Das Grundbuch und der Kreditvertrag sind entscheidend, nicht der Auszug.
,,So ruft der verzweifelte deutsche Michel: Lasst doch mal die AfD ran und sie die vielen Brände löschen!
Ich bin sicher: Sie würde löschen. Mit Benzin."
Christian Nürnberger

Ottokar

Der Bruder sollte sich schnellstens einen Anwalt suchen der ihn vertritt, wenn er vermeiden will, das er den Rest seines Lebens für seine Ex arbeiten muss.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Katrin

Mein Bruder hatte sich 2023 ein Auto gekauft. Fällt das unter Zugewinnausgleich? Muss er das Auto verkaufen und seiner Frau die Hälfte des Verkaufserlöses geben?

Sensoriker

Zitat von: Katrin am 17. Februar 2026, 07:42:53Mein Bruder hatte sich 2023 ein Auto gekauft. Fällt das unter Zugewinnausgleich? Muss er das Auto verkaufen und seiner Frau die Hälfte des Verkaufserlöses geben?

:flag:

Zitat von: Hamburger 171189 am 30. Dezember 2025, 23:38:15das ist was fuer RA Familienrecht
Zitat von: Josef am 31. Dezember 2025, 07:30:44Ein Anwalt wäre hier wirklich erforderlich.
Zitat von: Sheherazade am 07. Januar 2026, 09:55:30In Summe kommt dein Bruder nicht um die anwaltliche Unterstützung herum.
Zitat von: Sensoriker am 02. Februar 2026, 09:49:58Dein Bruder soll zusehen , dass er sich einen Anwalt besorgt!
Zitat von: Ottokar am 16. Februar 2026, 10:38:05Der Bruder sollte sich schnellstens einen Anwalt suchen der ihn vertritt, wenn er vermeiden will, das er den Rest seines Lebens für seine Ex arbeiten muss.

Er sollte endlich einen RA damit beauftragen!!!!
Wer sich beim JC nicht wehrt hat schon verloren
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Ansonsten halte ich es wie beim Lotto. Alle Antworten ohne Gewähr.

Rotti

Zitat von: Katrin am 16. Februar 2026, 08:57:36Bezüglich des Zugewinnes: Beide Eheleute sind arm wie ne Kirchenmaus, die haben nichts
seine Arbeitskraft hat er ja noch der Bruder.
Im Sommer 2026 äußerte Merz in einem ZDF-Sommerinterview die Besorgnis, dass nicht nur die AfD, sondern auch die Grünen und Linken mittlerweile den ,,gleichen Sound" hätten.

"Den Nutzen unseres Volkes mehren, Schaden von ihm wenden und für Freiheit und Gerechtigkeit sorgen - Dafür arbeiten wir weiter - Helmut Schmidt"

Katrin

Zu sagen ist noch, dass mein Bruder 2023 ein Auto gekauft hat. Muss er das im Rahmen des Zugewinnausgleichs verkaufen und die Hälfte des Verkaufserlöses seiner Frau geben?