Was einreichen zur Bekannmachung eines Minijobs beim Jobcenter?

Begonnen von ReGa741, 13. März 2026, 13:58:18

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Sheherazade

Zitat von: ReGa741 am 14. März 2026, 15:10:41Ja, es gibt eine vertraglich festgehaltene Mindeststundenanzahl pro Woche. Dabei kommt man auf ca. 250-300 Euro im Monat.

Das reicht doch schon um einen Mittelwert zu bilden. Wird in den 6 Monaten zeitweise mehr verdient, bekommst du eine Nachforderung, weniger kannst du ja nicht verdienen als diese Mindeststundenzahl.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

ReGa741

Gut, dann sage ich das dem AG, dass er einfach die Mindeststundenanzahl reinnehmen soll und fertig.

Der AG wird sich ja wohl mit den Formularen vom JC etwas auskennen, denke ich, keine Ahnung.


ReGa741

So, mein Antrag ist durch nach einer Woche, heute erfolgte die Bewilligung mit der Einkommensanrechnung, wenn auch etwas zu hoch, so dass ich etwas Geld für das halbe Jahr "vorstrecken" muss, wie auch immer.


Was aber merkwürdig ist:

Ich hatte die Anmeldung / Anzeige zu dem Nebenjob sehr ausführlich in einem formlosen Anschreiben bekannt gegeben, inklusiver erstem Gehaltseingang, ebenso schrieb ich dem JC gesondert, wie viele Tage die Woche ich dort arbeiten werde und was mein Verdienst wohl ungefähr sein wird.

Dies alles genügte, um jetzt einen neuen Bewilligungsbescheid aufzusetzen.

Ich bekam kein "Einkommens-Formular", welches der Arbeitgeber eigentlich ausfüllen soll (Arbeitsbescheinigung).

https://www.arbeitsagentur.de/datei/dok_ba033945.pdf

Dieses Formular wurde auch hier schon erwähnt.
Kann es sein, dass das JC das Formular selbst dem Arbeitgeber zum Ausfüllen zugeschickt hat? Ich wurde vom Arbeitgeber auch nicht informiert, dass jene etwas vom JC auf dem Tisch haben. Oder ruft das JC da kurz in der Minijob-Zentrale an?

Also alles berechnet und bewiligt mit VÄM, Anlage EK, formlosem Anschreiben mit Zusatzinfos OHNE ausgefülltes Arbeitgeberformular/Arbeitsbescheinigung.

?

Sheherazade

Sei doch zufrieden, wenn es ohne Formulare geklappt hat.

Zitat von: ReGa741 am 24. März 2026, 13:08:22so dass ich etwas Geld für das halbe Jahr "vorstrecken" muss, wie auch immer.

Vorstrecken? Dürfte nicht passieren, wenn bei dir der Freibetrag in etwa deinem Einkommen berücksichtigt wurde.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
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ReGa741

Ich schrieb ja, dass das Einkommen zwischen 250 Euro und 300 Euro sein wird, je nachdem, wie viele Wochen ein Monat hat. Das JC hat jetzt einfach pauschal die 300 Euro pro Monat genommen, ohne Rücksicht, dass es halt auch Monate gibt, wo es nur 250 Euro Einkommen werden.

Sheherazade

Zitat von: ReGa741 am 24. März 2026, 13:19:10je nachdem, wie viele Wochen ein Monat hat

Ein Monat hat immer mindestens 4 Wochen (z. B. der Februar), alle anderen mehr. Deshalb nimmt man in der Regel aufs Jahr gesehen den Wert 4,3.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
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ReGa741

Zitat von: Sheherazade am 24. März 2026, 16:43:26
Zitat von: ReGa741 am 24. März 2026, 13:19:10je nachdem, wie viele Wochen ein Monat hat

Ein Monat hat immer mindestens 4 Wochen (z. B. der Februar), alle anderen mehr. Deshalb nimmt man in der Regel aufs Jahr gesehen den Wert 4,3.


Dann habe ich mich unklar ausgedrückt:

Ich gehe dem Job einen Tag in der Woche nach.

Das JC berechnete dies so, als gäbe es diesen Tag immer 5 x im Monat. Aber es gibt auch Monate, da gibt es den Wochentag nur 4 x.

Korrekterweise hätte das JC also 4,5 Arbeitstage im Monat berechnen sollen, tat dies aber nicht, sondern nahm immer die "vollen" 5 Tage im Monat.

ReGa741

Nachtrag:

Anzumerken ist noch, dass ich keinen vorläufigen Bewilligungsbescheid erhalten habe, sondern einen Bescheid mit "Änderung von Bürgergeld" mit Zeitraum 04/26 bis 10/26, dazu dann der passende Berechnungsbogen.

Bei der Begründung zum Änderungsbescheid steht:

"Folgendes hat sich geändert:

Sie erzielen Einkommen aus Ihrer Nebentätigkeit. Dieses mindert Ihren Anspruch auf Leistungen.
Ich habe daher eine fiktive Anrechnung vorgenommen um eine Überzahlung zu vermeiden.
Nach Eingang der jeweiligen Einkommensnachweise erfolgt eine Überprüfung.

Grundlage für die Abänderung:

Die Entscheidung der Aufhebung beruht auf § 48 Absatz 1 Satz 1 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) in Verbindung mit § 40 Absatz 1 Satz 1 SGB II. Die Entscheidung ist mit Wirkung für die Zukunft für die Zeit vom 01.04.2026 bis 31.10.2026 aufzuheben."


Ist das so in Ordnung? Ich ging immer davon aus, dass man immer vorläufige Bescheide bekommt, wenn man Einkommen erzielt, dann mit den Einkmmensnachweisen eine Nachberechnung beantragt und dann endgültig entschieden wird. Es steht auch nichts davon drin, dass mein Einkommen schwankend ist, obwohl ich das so angab.

Hier scheint das irgendwie anders zu laufen, oder?

Ottokar

Zitat von: ReGa741 am 25. März 2026, 09:50:31Ich habe daher eine fiktive Anrechnung vorgenommen um eine Überzahlung zu vermeiden.
Das BSG hat bereits mit Urteil vom 29.11.2012, B 14 AS 161/11 R, klargestellt, dass die Berücksichtigung einer fiktiven Einnahme als bedarfsmindernd rechtswidrig ist.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


ReGa741

Und nun?

a) Widerspruch einlegen und darauf bestehen, dass man einen vorläufigen Bescheid bekommt, da man ja schwankendes Einkommen zw. 250 Euro und 300 Euro pro Monat angegeben hatte, aber das JC einfach pauschal für die nächsten 7 Monate 300 Euro als Einkommen nahm, was nicht stimmt -> juristischer und bürokratischer Aufwand und wer weiß, wann darüber beschieden wird und vor allem in welcher Höhe dann, kann ja noch falscher berechnet werden

b) damit leben, dass man für einige Monate weniger Geld verdient und somit auch weniger Geld vom JC erhält, da falsch berechnet, dann halt alles nach 7 Monaten korrekt abrechnen mit dem JC und gut ist's, also Füße still halten -> finanzielle Einbußen für eine gewisse Zeit von ca. 50 Euro im Monat oder bedeutet die Begründung vom JC für diesen Bescheid, siehe Post #22, dass ich eh monatlich die Einkommensnachweise einreichen soll? Dazu ist im Bescheid gar nichts vermerkt, wann und wie man jetzt die Nachweise möchte, nur eben der Vermerk, den ich bei #22 zitierte.

c) "von selbst" dann doch irgendwie dafür sorgen, dass man jeden Monat 300 Euro verdient und nicht wie angekündigt zwischen 250 Euro und 300 Euro, damit man eben keine Einbußen hat vom "falschen Bescheid", da jener ja auch bei 300 Euro Einkommen im Monat liegt -> hier könnte das JC dann einem wohl den "Strick daraus drehen", dass man ja gleich hätte mehr an Einkommen angeben können, wenn man "denn arbeiten will". Und wer weiß, vielleicht zieht das JC dann noch mehr ab, weil es ja sieht, dass ich mich dem "zu hohen  Einkommensabzugsbetrag" anpasse und von selbst finanziell die Löcher "ausgleiche" mit Mehrarbeit, die gar nicht vorgesehen war.

Irgendwie hat alles Nachteile.


Dagmar81

Es ist ja auch nicht das Ziel des JC das jemand in einen Mini Selbstänigkeit rumhängt...

Richtig oder garnicht. Nach dem Motto " bisschen selbständig" und das lassen die mich sonst mit Vermittlung etc. in Ruhe.
Ich denke das es diesem dieses Modell "Mini Selbstständig + BG" es immer schwerer gemacht wird.
Vieleicht auch bald abgeschafft. Ziel von Selbstständigkeit ist es auf eigenen Füssen zu stehen.

Passt auch zur Debatte "Teilzeit Job"





Ottokar

Das korrekte Rechtsmittel wäre hier ein Widerspruch unter Bezug auf die Rechtsprechung des BSG.
Parallel dazu würde ich hier sogar beim SG beantragen, das JC im Wege einer einstweiligen Anordnung zur Bewilligung der Leistung ohne Berücksichtigung eines fiktiven Einkommens zu verurteilen.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


ReGa741

Zitat von: Dagmar81 am 02. April 2026, 23:41:34Es ist ja auch nicht das Ziel des JC das jemand in einen Mini Selbstänigkeit rumhängt...

Es ist ein Minijob, keine Selbständigkeit.

Zitat von: Ottokar am 03. April 2026, 08:48:16Das korrekte Rechtsmittel wäre hier ein Widerspruch unter Bezug auf die Rechtsprechung des BSG.
Parallel dazu würde ich hier sogar beim SG beantragen, das JC im Wege einer einstweiligen Anordnung zur Bewilligung der Leistung ohne Berücksichtigung eines fiktiven Einkommens zu verurteilen.

Entstünden mir denn Nachteile, wenn ich jetzt die Option c) wähle?

Wie gesagt, ich weiß auch gar nicht, wie wann das JC die monatlichen Einkommensabrechnungen möchte, also ob monatlich oder nach dem Bewilligungszeitraum.

turbulent

Zitat von: ReGa741 am 02. April 2026, 21:23:19"von selbst" dann doch irgendwie dafür sorgen, dass man jeden Monat 300 Euro verdient
Ich finde es super. Je mehr Du verdienst, umso besser. Oder? Kannst Du es vielleicht sogar so steuern, dass Du 400 kriegst? Oder gar Vollzeit arbeitest?
Ich würde auch gerne "von selbst" 50 Euro mehr kriegen jeden Monat. Aber scheint bei mir eine andere Konstellation zu sein.

Ottokar

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