Falsche Berechnung Nebenkostenabrechnung / Betriebsstrom Heizung fraglich

Begonnen von Schatzmeister, 16. März 2026, 18:23:19

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 2 Gäste betrachten dieses Thema.

Schatzmeister

Hallo Gemeinde,

folgender Sachverhalt zu den Nebenkosten und Berrechnung durch das Jobcenter:

Wir erhielten durch unseren Vermieter (ista) die Betriebskostenabrechnung der Energie- und Betriebskosten unsere Wohnung bestehend aus 1.OG und DG. In dieser Abrechnung ist berücksichtig, dass wir die Betriebsstromkosten für die Heizung (5%) direkt an unseren Stromanbieter direkt leisten (also in Vorleistung gehen)und somit von der Nachzahlung abgezogen werden. Hintergrund ist die Tatsache, dass die Heizung direkt an unserem Stromzähler angeschlossen ist.

"In entsprechender Jahresabrechnung ergab sich nach Abzug unserer monatlichen Abschlagszahlungen in Höhe von 250,00 Euro ein Nachzahlungsbetrag von 927,65 Euro, wobei ista bei der Jahresabrechnung die Vorauszahlungen an unseren Energieversorger für Betriebsstrom der Heizungsanlage durch uns in Höhe von 244,11 Euro intern verrechnet und in Abzug gebracht hat.

Wir leisten diese Stromkosten direkt an unseren Stromanbieter und zwar in Höhe von 244,11€ für den Betrieb der Heizungsanlage.

Dies führt jedoch nicht zu einer Verringerung des Heizkostenbedarfs. Die interne Verrechnung und Gutschrift in Höhe von 244,11 Euro für die von uns verauslagte Kosten für den Betriebsstrom der Heizungsanlage direkt an unseren Energieversorger durch ista sind bei der Nachzahlung und Berechnung zu berücksichtigen da diese zu den tatsächlichen Gesamtkosten zuzuordnen sind.


Bei der Berechnung der Nebenkostennachzahlung berücksichtigt jedoch das Jobcenter diese Betriebskosten des Strom nicht und bringt diese erneut in Abzug und mindert dadurch die tatsächlichen Gesamtkosten.

Hier wurde von mit Widerspruch eingelegt !!!

Nunmehr wird wie folgt agumentiert:

"Nach Auffassung der Rechtsbehelfstelle würde die zusätzliche (welche) Anerkennung der Nachzahlung sowie darüber hinaus des in der Abrechnung des ausgewiesenen Betriebsstroms würde zu einer doppelten Berücksichtigung desselben Kostenbestandteils führen "

Fakt ist doch: 

Wir haben diese Kosten bezahlt, dabei ist es doch unabhängig ob direkt an den Vermieter oder an unseren Stromanbieter !!!



Wie seht Ihr die Situation ????

Danke für hilfreiche Kommentare !
Hartz IV ist Armut per Gesetz, Ausbeutung, Dumpinglöhne, Menschenverachtung u. Sklaven Handel !
Wer sich wehrt, kann gewinnen. Wer sich nicht wehrt, hat schon verloren!
Ich wehre mich gegen unmenschliche Behandlung und soziale Ungerechtigkeit.

Kopfbahnhof

Zitat von: Schatzmeister am 16. März 2026, 18:23:19berücksichtigt jedoch das Jobcenter diese Betriebskosten des Strom nicht

Mal sehen, ob sich noch wer dazu äußert.

Ich glaube, es ist sogar richtig vom JC.

Es sollte dafür aber eine Pauschale von 5 % zusätzlich zu den Heizkosten geben.
(z. B. 1300 € für Gas + die 5 % extra)

Also nicht bei den Stromkosten, sondern bei den Heizkosten.

Schatzmeister

Zitat von: Kopfbahnhof am 17. März 2026, 15:41:22
Zitat von: Schatzmeister am 16. März 2026, 18:23:19berücksichtigt jedoch das Jobcenter diese Betriebskosten des Strom nicht

Mal sehen, ob sich noch wer dazu äußert.

Ich glaube, es ist sogar richtig vom JC.

Es sollte dafür aber eine Pauschale von 5 % zusätzlich zu den Heizkosten geben.
(z. B. 1300 € für Gas + die 5 % extra)

Also nicht bei den Stromkosten, sondern bei den Heizkosten.

Diese 5% Regelung ist genau der angeführte Betrag für Betriebsstrom von 244,11€, genau dieser Betrag wird jedoch wird in der Abrechnung herausgerechnet da wir diesen an unseren Stromanbieter leisten. Somit argumentiert das JC wir hätten diesen erstattet bekommen was aber nicht der Tatsache entspricht, sonder diesen haben wir an unseren Stromanbieter geleistet. Dies mindert lediglich den Nachzahlungsbetrag an unseren Vermieter, dennoch sind die Kosten zu unseren Lasten angefallen und berücksichtigungfähig.........
Hartz IV ist Armut per Gesetz, Ausbeutung, Dumpinglöhne, Menschenverachtung u. Sklaven Handel !
Wer sich wehrt, kann gewinnen. Wer sich nicht wehrt, hat schon verloren!
Ich wehre mich gegen unmenschliche Behandlung und soziale Ungerechtigkeit.

Sensoriker

Zitat von: Schatzmeister am 17. März 2026, 15:50:27wird in der Abrechnung herausgerechnet
Was auch soweit richtig ist. Es geht um hierbei nur um die Abrechnung vom Vermieter.
Der Betriebsstrom für die Heizungsanlage ist in tatsächlicher Höhe zu übernehmen. Den müsst ihr nur separat beantragen.
Wer sich beim JC nicht wehrt hat schon verloren
Meine Antworten basieren auf eigenen Erfahrungen mit dem JC sowie auf der Lektüre zahlreicher Threads auf diesem (und ein paar anderen) Boards.
Ansonsten halte ich es wie beim Lotto. Alle Antworten ohne Gewähr.

Sheherazade

Zitat von: Kopfbahnhof am 17. März 2026, 15:41:22Es sollte dafür aber eine Pauschale von 5 % zusätzlich zu den Heizkosten geben.
(z. B. 1300 € für Gas + die 5 % extra)

Also nicht bei den Stromkosten, sondern bei den Heizkosten.

Einfach mal im Bürgergeldbescheid die Rubrik KdU durchgucken, ob dieser Mehrbedarf bereits berücksichtigt wurde.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Schatzmeister

Zitat von: Sensoriker am 17. März 2026, 16:00:11
Zitat von: Schatzmeister am 17. März 2026, 15:50:27wird in der Abrechnung herausgerechnet
Was auch soweit richtig ist. Es geht um hierbei nur um die Abrechnung vom Vermieter.
Der Betriebsstrom für die Heizungsanlage ist in tatsächlicher Höhe zu übernehmen. Den müsst ihr nur separat beantragen.

Unser Antrag, ich zitiere:

Hinzu kommen die Kosten des Betriebsstrom für die Heizungsanlage in Höhe von 244,11€ (siehe Seite 2/8 1OG + KE)) welche von uns direkt über unseren Stromanbieter vorverauslagt wurden. Diese sind bei entsprechender Abrechnung von ista als Stromkostenerstattung in Abzug gebracht, welche somit die tatsächlichen Gesamtkosten mindern. Diese Kosten sind Teil der angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung (§ 22 Abs. 1 SGB II) da sie nicht als Allgemeinstrom gelten und müssen somit als Erstattungsfähige Kosten bei der Berechnung der Gesamtkosten Berücksichtigung finden
Hartz IV ist Armut per Gesetz, Ausbeutung, Dumpinglöhne, Menschenverachtung u. Sklaven Handel !
Wer sich wehrt, kann gewinnen. Wer sich nicht wehrt, hat schon verloren!
Ich wehre mich gegen unmenschliche Behandlung und soziale Ungerechtigkeit.

Sensoriker

Vom Problem mal abgesehen. Da ihr den Strom direkt an den Versorger leistet hat das nichts in der Abrechnung vom Vermieter zu suchen.

Aber nur für mich zur Klarstellung:
Wie hoch ist der genaue Abrechnungsbetrag vom Vermieter ohne irgendwelche Abzüge/internen Verrechnungen?
Wer sich beim JC nicht wehrt hat schon verloren
Meine Antworten basieren auf eigenen Erfahrungen mit dem JC sowie auf der Lektüre zahlreicher Threads auf diesem (und ein paar anderen) Boards.
Ansonsten halte ich es wie beim Lotto. Alle Antworten ohne Gewähr.

Schatzmeister

Zitat von: Sensoriker am 17. März 2026, 16:32:21Vom Problem mal abgesehen. Da ihr den Strom direkt an den Versorger leistet hat das nichts in der Abrechnung vom Vermieter zu suchen.

Aber nur für mich zur Klarstellung:
Wie hoch ist der genaue Abrechnungsbetrag vom Vermieter ohne irgendwelche Abzüge/internen Verrechnungen?


Hallo Sensoriker,

aus Abrechnungsgründen ist der Betrag in der ista Abrechnung ausgewiesen in Form der 5% Regelung in Höhe von 244,11€ und wird dann am Schluss wieder abgezogen da dieser Strom über unseren Stromzähler abgerechnet wird.
Hartz IV ist Armut per Gesetz, Ausbeutung, Dumpinglöhne, Menschenverachtung u. Sklaven Handel !
Wer sich wehrt, kann gewinnen. Wer sich nicht wehrt, hat schon verloren!
Ich wehre mich gegen unmenschliche Behandlung und soziale Ungerechtigkeit.

Sensoriker

Erstmal würde ich das mal beherzigen.
Zitat von: Sheherazade am 17. März 2026, 16:06:04Einfach mal im Bürgergeldbescheid die Rubrik KdU durchgucken, ob dieser Mehrbedarf bereits berücksichtigt wurde.

Ansonsten bin ich der Meinung, dass grundlegend was falsch ist. Egal welche Gründe die ista nennt, der Strom hat nichts in der Abrechnung zu suchen.
Wenn die Komplettsumme 1171,76 beträgt und die ista dann die 244,11 wieder herausrechnet um auf 927,65 zu kommen, ist klar, dass das JC so argumentiert. Demnach habt ihr ja schon die Stromkosten von der ista bekommen.
Bevor ich, aber hier komplett was falsches sage, bitte ich mal Ottokar drüber zu schauen.
Wer sich beim JC nicht wehrt hat schon verloren
Meine Antworten basieren auf eigenen Erfahrungen mit dem JC sowie auf der Lektüre zahlreicher Threads auf diesem (und ein paar anderen) Boards.
Ansonsten halte ich es wie beim Lotto. Alle Antworten ohne Gewähr.

Kopfbahnhof

Zitat von: Sheherazade am 17. März 2026, 16:06:04die Rubrik KdU durchgucken, ob dieser Mehrbedarf bereits berücksichtigt wurde
Es geht um die 5 % zusätzlich zum Gasverbrauch, der aber ändert sich ja immer.

Somit kann es ja nicht immer die gleiche Pauschale sein?
Aber bei den HK könnte das evtl. schon mit dabei sein?

Zitat von: Schatzmeister am 17. März 2026, 16:39:06aus Abrechnungsgründen ist der Betrag in der ista Abrechnung ausgewiesen in Form der 5% Regelung in Höhe von 244,11€
Das ist auch von ista so korrekt.

Eigentlich muss das JC nun genau diesen Betrag bei den HK berücksichtigen.
Denn mit der Rechnung von ista habt ihr einen Beweis der tatsächlichen Kosten.

Ottokar

Die ISTA "schätzt" die Kosten des Betriebsstroms der Heizungsanlage nach der Heizkostenverordnung.
Dieser Schätzbetrag wird hier aber wieder herausgerechnet, da die ISTA nur die reinen Brennstoffkosten abrechnet, weil ihr die Kosten des Stromverbrauches nicht bekannt sind, da dieser nicht separat erfasst und abgerechnet wird.
Da wird also nichts erstattet, sondern nur ein fiktiver Betrag erst errechnet und dann wieder entfernt.
Die Heizkostenabrechnung weist somit nur die reinen Brennstoffkosten aus, nicht jedoch den Betriebsstrom der Heizungsanlage.

Die Kosten des Betriebsstroms der Heizungsanlage zählen zu den Heizkosten, der Betriebsstrom wird hier nicht separat erfasst, sondern ist Bestandteil des Allgemeinstroms.
Trotzdem muss das JC die Kosten des Betriebsstroms der Heizungsanlage als Teil der Unterkunftskosten anerkennen.
Zu den Brennstoffkosten, welche die ISTA berechnet hat, kommen also noch die Kosten des Betriebsstroms der Heizungsanlage und ergeben zusammen die nach § 22 SGB II anzuerkennenden Heizkosten.

Das JC muss dafür nicht den von der ISTA fiktiv berechneten Betrag zugrunde legen, obwohl dies naheliegend ist.
Allerdings hat das BSG klargestellt, dass die Schätzung auf den in der mietrechtlichen Rechtsprechung gebräuchlichen Berechnungsmethoden beruhen muss, wonach der Betriebsstrom zwischen 4% bis 10% der Brennstoffkosten betragen kann (BSG in B 4 AS 47/14 R).

Sollte der SB im JC diese Thematik nicht verstehen, soll er sich an jemanden wenden, der sie versteht, oder bei der ISTA nachfragen und sich die Berechnung erklären lassen.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Schatzmeister

Zitat von: Ottokar am 21. März 2026, 11:14:25Die ISTA "schätzt" die Kosten des Betriebsstroms der Heizungsanlage nach der Heizkostenverordnung.
Dieser Schätzbetrag wird hier aber wieder herausgerechnet, da die ISTA nur die reinen Brennstoffkosten abrechnet, weil ihr die Kosten des Stromverbrauches nicht bekannt sind, da dieser nicht separat erfasst und abgerechnet wird.
Da wird also nichts erstattet, sondern nur ein fiktiver Betrag erst errechnet und dann wieder entfernt.
Die Heizkostenabrechnung weist somit nur die reinen Brennstoffkosten aus, nicht jedoch den Betriebsstrom der Heizungsanlage.

Die Kosten des Betriebsstroms der Heizungsanlage zählen zu den Heizkosten, der Betriebsstrom wird hier nicht separat erfasst, sondern ist Bestandteil des Allgemeinstroms.
Trotzdem muss das JC die Kosten des Betriebsstroms der Heizungsanlage als Teil der Unterkunftskosten anerkennen.
Zu den Brennstoffkosten, welche die ISTA berechnet hat, kommen also noch die Kosten des Betriebsstroms der Heizungsanlage und ergeben zusammen die nach § 22 SGB II anzuerkennenden Heizkosten.

Das JC muss dafür nicht den von der ISTA fiktiv berechneten Betrag zugrunde legen, obwohl dies naheliegend ist.
Allerdings hat das BSG klargestellt, dass die Schätzung auf den in der mietrechtlichen Rechtsprechung gebräuchlichen Berechnungsmethoden beruhen muss, wonach der Betriebsstrom zwischen 4% bis 10% der Brennstoffkosten betragen kann (BSG in B 4 AS 47/14 R).

Sollte der SB im JC diese Thematik nicht verstehen, soll er sich an jemanden wenden, der sie versteht, oder bei der ISTA nachfragen und sich die Berechnung erklären lassen.

Genauso sehe ich das auch, habe gegen die ablehnente Halteung des JC Widerspruch erhoben, sollte dieser nunmehr nicht positiv beschieden werde, ist Klage vor dem Sozialgericht erforderlich !!!
Hartz IV ist Armut per Gesetz, Ausbeutung, Dumpinglöhne, Menschenverachtung u. Sklaven Handel !
Wer sich wehrt, kann gewinnen. Wer sich nicht wehrt, hat schon verloren!
Ich wehre mich gegen unmenschliche Behandlung und soziale Ungerechtigkeit.

Rotti

Zitat von: Ottokar am 21. März 2026, 11:14:25Die Kosten des Betriebsstroms der Heizungsanlage zählen zu den Heizkosten, der Betriebsstrom wird hier nicht separat erfasst, sondern ist Bestandteil des Allgemeinstroms.
was dann in den Betriebskosten in der Nebenkostenabrechnung oder Pauschal enthalten ist und auch in dem Mietvertrag steht wenn man Mieter ist. Steht da nichts dann sollte der VM das auch im Mietvertrag reinschreiben das man das selber zahlt.
Wir leisten diese Stromkosten direkt an unseren Stromanbieter und zwar in Höhe von 244,11€ für den Betrieb der Heizungsanlage.
schon sehr viel fürs ganze Haus.
Geld regiert die Welt
Es wird auch auf kommunaler Ebene keine Zusammenarbeit der CDU mit der AfD
geben.   Friedrich Merz   
Wir wollen für die Gesamtbevölkerung da sein.    Bärbel Bas

Kopfbahnhof

Zitat von: Rotti am 21. März 2026, 14:59:11was dann in den Betriebskosten in der Nebenkostenabrechnung oder Pauschal enthalten ist und auch in dem Mietvertrag steht wenn man Mieter ist

Strom geht aber extra, das hat hier nichts mit den BK zu tun.

Das JC muss hier eine Pauschale für den Strom festlegen.
Aufgrund des Verbrauchs an Gas.

Rotti

Zitat von: Kopfbahnhof am 21. März 2026, 15:09:51Das JC muss hier eine Pauschale für den Strom festlegen.
aber keine 244,11 €
Einleitung. Eine alte Heizungspumpe verbraucht zwischen 400 und 600 kWh im Jahr, was mit rund 115 bis 172 Euro zu Buche schlägt. Dagegen verbraucht eine neue Pumpe lediglich 50 bis 100 kWh jährlich, das bedeutet Stromkosten von 14 bis 29 Euro.

Zitat von: Kopfbahnhof am 21. März 2026, 15:09:51Strom geht aber extra, das hat hier nichts mit den BK zu tun
bei Techem z.b. steht nur weitere Heizungsbetriebskosten.
Geld regiert die Welt
Es wird auch auf kommunaler Ebene keine Zusammenarbeit der CDU mit der AfD
geben.   Friedrich Merz   
Wir wollen für die Gesamtbevölkerung da sein.    Bärbel Bas