Erhöhung des Heizkostenabschlags

Begonnen von Sese, 25. März 2026, 07:53:19

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Sese

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zu Nebenkosten und Jobcenter.

Ich habe eine Nebenkostenabrechnung mit einer Nachzahlung von über 1000 € bekommen (letztes Jahr waren es 640 €, die wurden übernommen).
Mein Verbrauch ist etwa gleich geblieben, die höheren Kosten kommen wohl durch gestiegene Energiepreise.

Mein Vermieter hat mir per WhatsApp vorgeschlagen, die monatliche Heizkosten-Vorauszahlung um 100 € zu erhöhen.

Dazu meine Fragen:

1. Reicht so eine Mitteilung per WhatsApp aus oder brauche ich ein schriftliches Schreiben für das Jobcenter, damit es die KdU anpasst.
Was genau muss in dem Schreiben stehen?

2. Ab wann darf die Erhöhung gelten? Wäre z. B. eine Erhöhung ab dem nächsten Monat überhaupt zulässig?

Danke euch!

Sheherazade

Zitat von: Sese am 25. März 2026, 07:53:19Mein Vermieter hat mir per WhatsApp vorgeschlagen, die monatliche Heizkosten-Vorauszahlung um 100 € zu erhöhen.

Normalerweise ist eine Erhöhung der Betriebskostenvorauszahlungen Bestandteil der Betriebskostenabrechnung, weil auf deren Grundlage die Abschläge erhöht werden. Wenn das bei dir nicht passiert ist, wird dir dein Vermieter ein separates Schreiben aufsetzen müssen.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Kopfbahnhof

Zitat von: Sese am 25. März 2026, 07:53:19Reicht so eine Mitteilung per WhatsApp aus oder brauche ich ein schriftliches Schreiben für das Jobcenter

Der VM soll es dir schriftlich geben, dass er die Vorauszahlung der NK anpassen wird.
Was er eigentlich bei der Nachzahlung schon in der BK-Abrechnung hätte tun sollen.
Das brauchst du für das JC als Nachweis.

Zitat von: Sese am 25. März 2026, 07:53:19Wäre z. B. eine Erhöhung ab dem nächsten Monat überhaupt zulässig?
Ja, aber April jetzt eher nicht, ab Mai ist völlig o. k.